Bekanntmachungen - Veröffentlichungen

Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG

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Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.

Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.

Anlagenbezeichnung:
Behandlung nicht gefährlicher Abfälle,
Zwischenlager für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImschV: 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Gießereianlage für Grau-, Sphäro- und Temperguss
Nr. nach Anlage 1 der 4. BImSchV: 3.7.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Schmelzerei für Nichteisenmetalle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.4.1.
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Druckgießerei für Nichteisenmetalle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.8.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Paraffin-Oxydationsanlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Galvanik
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.10.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Stahlgießerei
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.7.1.
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: CMS-Anlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

Michael Jumel

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