Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG
Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.