Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Immissionsschutzbehörde hat der mdp neue Energien GmbH & Co. KG, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden, mit Bescheid vom 23.03.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von 261 m und 7,2 MW Nennleistung in 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf, Flst. 527/1, 519/1, 539/1, 501/2, 504, 1644, 1617, 1611 und 1576 der Gem. Pretzschendorf mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
1. Die mdp neue Energien GmbH & Co. KG, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Helmut Kutzeer, erhält auf ihren Antrag vom 19.06.2025, gemäß den §§ 4, 10 und § 19 BImSchG i. V. m. den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV und der Ziffer 1.6.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb von acht WEA mit einer Gesamthöhe von 261 m in 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf, Flst. 527/1, 519/1, 539/1, 501/2, 504, 1644, 1617, 1611 und 1576 der Gem. Pretzschendorf.
2. Der Genehmigungsgegenstand beinhaltet im Einzelnen die Errichtung und den Betrieb
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WEA
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Hersteller
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Typ
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Leistung
(MW)
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Nabenhöhe
(m)
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Rotordurch-messer
(m)
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Gesamthöhe
(m) |
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P04 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P05 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P06 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P07 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P08 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P09 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P10 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
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P11 |
Vestas |
V 172 |
7,2 |
175,0 |
172,0 |
261,0 |
|
WEA
|
Gemeinde
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Gemarkung
|
Flst.
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Lage nach
WGS-84-Koordinaten
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Lage nach
ETRS-89/UTM Koordinaten
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P04 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
527/1 |
50° 52‘ 10“ Nord, 13° 30‘ 32“ Ost |
E33395075 N5636368 |
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P05 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
519/1 539/1 |
50° 51‘ 56“ Nord, 13° 30‘ 23“ Ost |
E33394892 N5635930 |
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P06 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
501/2 |
50° 51‘ 56“ Nord, 13° 30‘ 46“ Ost |
E33395345 N5635926 |
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P07 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
504 |
50° 51‘ 43“ Nord, 13° 30‘ 36“ Ost |
E33395145 N5635534 |
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P08 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
1644 |
50° 51‘ 45“ Nord, 13° 31‘ 0“ Ost |
E33395604 N5635568 |
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P09 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
1617 |
50° 51‘ 24“ Nord, 13° 30‘ 59“ Ost |
E33395582 N5634927 |
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P10 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
1611 |
50° 51‘ 35“ Nord, 13° 31‘ 15“ Ost |
E33395899 N5635268 |
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P11 |
Klingenberg |
Pretzschendorf |
1576 |
50° 51‘ 22“ Nord, 13° 31‘ 25“ Ost |
E33396076 N5634854 |
3. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Entscheidungen mit ein:
- Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 SächsBO i. V. m. § 64 SächsBO,
- naturschutzrechtliches Einvernehmen gemäß § 12 Abs. 1 SächsNatSchG i. V. m. § 17 BNatSchG,
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 14 SächsDSchG,
- luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i. V. m. §§ 14 und 15 LuftVG und
- luftverkehrsrechtliche Genehmigung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne.
4. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Zulässigkeit des Vorhabens wird nach § 36 Abs. 2 BauGB, § 71 Abs. 1 SächsBO ersetzt.
5. Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C und D genannten Nebenbestimmungen.
6. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
7. Für diese Entscheidung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von ............. EUR festgesetzt und Auslagen in Höhe von ........ EUR erhoben. Der Gesamtbetrag ist entsprechend beiliegender Rechnung an das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu zahlen.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 einzulegen.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: http://www.landratsamt-pirna.de/immissionsschutz-veroeffentlichungen.html (redaktionelle Anmerkung: hier auf dieser Seite unter diesem Text) vom
19.04.2026 bis zum 02.05.2026
einsehbar. Er kann auch ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht unter folgenden Hinweisen:
- Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
- Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
- Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte:
Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung (Ende der Auslegungsfrist) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).
- Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim
angefordert werden.
Dippoldiswalde, den 18.04.2026
Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 (Posteingang vom 24.02.2023)
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital, mit Datum vom 10.01.2024 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG, für die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.
Der Entscheidung liegen folgende Dokumente zu Grunde:
das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die Besten Verfügbare Techniken in der Eisen- und Stahlerzeugung nach der Industrie-Emissionen-Richtlinie 2010/75/EU“ vom März 2012 sowie die Schlussfolgerungen zu dem BVT-Merkblatte für Eisen- und Stahlerzeugung vom Februar 2012
Die Dokumente sind abrufbar auf der Internetseite des Umweltbundesamts unter:
Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG
Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.