Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG
Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.
In dem Verfahren: Antrag der Becker Umweltdienste GmbH, Sandstraße 116, in 09114 Chemnitz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen am Standort Zöllmener Straße 46 in 01705 Freital, Gemarkung Wurgwitz, Flst.-Nr. T. v. 184/3, Az.: 28-IMI-106.11/236
wird gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich bekanntgemacht:
Mit Bekanntmachung des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das o. g. Vorhaben der Becker Umweltdienste GmbH am Standort Zöllmener Straße 46 in 01705 Freital, Az.: 28-IMI-106.11/236 vom 21. Oktober 2020, wurde ein Erörterungstermin in dem Verfahren für den 24. Februar 2021 im Mehrzweckraum des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Freital, Am Bahnhof 8 in 01705 Freital anberaumt und zu diesem Termin eingeladen.
Ob dieser Termin stattfindet, wird auf der Internetseite des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html bekannt gemacht und kann in der Zeit vom 22.01.2021 bis 24.02.2021 eingesehen werden.
Dippoldiswalde, den 18. Januar 2021
Dr. Birgit Hertzog
Amtsleiterin