Bekanntmachungen - Veröffentlichungen

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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für ein Vorhaben der mdp neue Energien GmbH & Co. KG am Standort in 01774 Klingenberg, OT Pretzschendorf
Az: 28-IMI-106.11/5 /9-18/100
vom 18.04.2026
 
Auf der Grundlage des § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist i. V. m. § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, sowie § 1 der Bekanntmachungssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 13.05.2024, wird folgende Entscheidung öffentlich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Immissionsschutzbehörde hat der mdp neue Energien GmbH & Co. KG, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden, mit Bescheid vom 23.03.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von 261 m und 7,2 MW Nennleistung in 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf, Flst. 527/1, 519/1, 539/1, 501/2, 504, 1644, 1617, 1611 und 1576 der Gem. Pretzschendorf mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

1.      Die mdp neue Energien GmbH & Co. KG, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Helmut Kutzeer, erhält auf ihren Antrag vom 19.06.2025, gemäß den §§ 4, 10 und § 19 BImSchG i. V. m. den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV und der Ziffer 1.6.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV die

                                     immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur Errichtung und zum Betrieb von acht WEA mit einer Gesamthöhe von 261 m in 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf, Flst. 527/1, 519/1, 539/1, 501/2, 504, 1644, 1617, 1611 und 1576 der Gem. Pretzschendorf.

2.         Der Genehmigungsgegenstand beinhaltet im Einzelnen die Errichtung und den Betrieb

WEA
Hersteller
Typ
Leistung
(MW)
Nabenhöhe
(m)
Rotordurch-messer
(m)
Gesamthöhe

(m)

P04

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P05

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P06

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P07

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P08

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P09

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P10

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

P11

Vestas

V 172

7,2

175,0

172,0

261,0

 

WEA
Gemeinde
Gemarkung
Flst.
Lage nach
WGS-84-Koordinaten
Lage nach
ETRS-89/UTM Koordinaten

P04

Klingenberg

Pretzschendorf

527/1

50° 52‘ 10“ Nord,

13° 30‘ 32“ Ost

E33395075

N5636368

P05

Klingenberg

Pretzschendorf

519/1

539/1

50° 51‘ 56“ Nord,

13° 30‘ 23“ Ost

E33394892

N5635930

P06

Klingenberg

Pretzschendorf

501/2

50° 51‘ 56“ Nord,

13° 30‘ 46“ Ost

E33395345

N5635926

P07

Klingenberg

Pretzschendorf

504

50° 51‘ 43“ Nord,

13° 30‘ 36“ Ost

E33395145

N5635534

P08

Klingenberg

Pretzschendorf

1644

50° 51‘ 45“ Nord,

13° 31‘ 0“ Ost

E33395604

N5635568

P09

Klingenberg

Pretzschendorf

1617

50° 51‘ 24“ Nord,

13° 30‘ 59“ Ost

E33395582

N5634927

P10

Klingenberg

Pretzschendorf

1611

50° 51‘ 35“ Nord,

13° 31‘ 15“ Ost

E33395899

N5635268

P11

Klingenberg

Pretzschendorf

1576

50° 51‘ 22“ Nord,

13° 31‘ 25“ Ost

E33396076

N5634854

3.         Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Entscheidungen mit ein:

  • Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 SächsBO i. V. m. § 64 SächsBO,
  • naturschutzrechtliches Einvernehmen gemäß § 12 Abs. 1 SächsNatSchG i. V. m. § 17 BNatSchG,
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 14 SächsDSchG,
  • luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i. V. m. §§ 14 und 15 LuftVG und
  • luftverkehrsrechtliche Genehmigung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne.

4.         Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Zulässigkeit des Vorhabens wird nach § 36 Abs. 2 BauGB, § 71 Abs. 1 SächsBO ersetzt.

5.         Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C und D genannten Nebenbestimmungen.

6.         Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

7.         Für diese Entscheidung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von ............. EUR festgesetzt und Auslagen in Höhe von ........ EUR erhoben. Der Gesamtbetrag ist entsprechend beiliegender Rechnung an das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu zahlen.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 einzulegen.“

Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: http://www.landratsamt-pirna.de/immissionsschutz-veroeffentlichungen.html (redaktionelle Anmerkung: hier auf dieser Seite unter diesem Text) vom

                                        19.04.2026 bis zum 02.05.2026

einsehbar. Er kann auch ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht unter folgenden Hinweisen:

  1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
  1. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
  1. Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte:

Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung (Ende der Auslegungsfrist) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).

  1. Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim
       Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Umweltamt,
       Schloßhof 2/4, 01796 Pirna,
       E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de

 angefordert werden.

Dippoldiswalde, den 18.04.2026

Gockel
Amtsleiter

 

Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheides für eine Anlage entsprechend der
Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL)
 
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                             Dippoldiswalde, den 05.02.2024
Landratsamt
28-IMI-106.11/257

 

Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 (Posteingang vom 24.02.2023)

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital, mit Datum vom 10.01.2024 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG, für die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 erteilt.

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Der Entscheidung liegen folgende Dokumente zu Grunde:

das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die Besten Verfügbare Techniken in der Eisen- und Stahlerzeugung nach der Industrie-Emissionen-Richtlinie 2010/75/EU“ vom März 2012 sowie die Schlussfolgerungen zu dem BVT-Merkblatte für Eisen- und Stahlerzeugung vom Februar 2012

Die Dokumente sind abrufbar auf der Internetseite des Umweltbundesamts unter:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse

gez. Gockel
Amtsleiter

Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG

Logo IED - Anlagen

Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.

Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.

Anlagenbezeichnung:
Behandlung nicht gefährlicher Abfälle,
Zwischenlager für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImschV: 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Gießereianlage für Grau-, Sphäro- und Temperguss
Nr. nach Anlage 1 der 4. BImSchV: 3.7.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Paraffin-Oxydationsanlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Galvanik
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.10.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Stahlgießerei
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.7.1.
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: CMS-Anlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

Michael Jumel

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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