Unterhaltsvorschuss

Ein alleinerziehender Elternteil kann für sein minderjähriges Kind beim Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) beantragen.

 

Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besteht, wenn das Kind:

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • bei einem seiner Elternteile lebt und dieser ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist
  • das Kind nicht, nicht regelmäßig oder nicht in ausreichender Höhe Unterhalt oder Waisenbezüge erhält

 

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt:                       ab dem 01.01.2024:

  • für Kinder von   0 Jahren bis   5 Jahren:    230 Euro monatlich
  • für Kinder von   6 Jahren bis 11 Jahren:     301 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren:     395 Euro monatlich

Anmerkungen:

Die Antragsabgabe kann schriftlich per Post oder persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Hier erhalten Sie auch alle notwendigen Antragsunterlagen sowie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

Sofern Sie bereits Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten, vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen in der Unterhaltsvorschussstelle bitte stets einen Termin. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten.

E-Mail: UVG-Leistung@landratsamt-pirna.de

 

Wohnort des Kindes: Bad Schandau, Bahretal, Dohma, Dohna, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Liebstadt, Lohmen, Müglitztal, Neustadt i.Sa., Pirna, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Struppen

 

Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes:

Bearbeiter

Telefon

A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, P

03501 515 2115

K, L, M, N, O

03501 515 2137

Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z

03501 515 2135

 

Wohnort des Kindes: Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Heidenau, Hermsdorf, Klingenberg, Kreischa, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff

 

Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes:

Bearbeiter

Telefon

B, C, D, E, F, G, W

03501 515 2133

H, I, J, K, L, M, N, O

03501 515 2082

A, P, Q, R, S, T, U, V, X, Y, Z

03501 515 2079

Rückzahlung des Unterhalts

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine Vorschussleistung des Staates. In der Regel werden die ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen daher vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert und ggf. gerichtlich geltend gemacht.

E-Mail: UVG-Rueckgriff@landratsamt-pirna.de

 

Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Unterhaltspflichtigen:

Bearbeiter

Telefon

A, C, J, L, Na-Nf

03501 515 2067

B, D, E, Hr-Hz

03501 515 2148

K, O, Sa-Sb

03501 515 2196

Fa-Fn, I, P, Q, R

03501 515 2136

Sc

03501 515 2149

W, X, Y, Z

03501 515 2290

G, Su-Sz, T

03501 515 2138

Fo-Fz, M

03501 515 2081

Ha-Hq

03501 515 2190

Ng-Nz, Sd-St, U, V

03501 515 2134

Referatsleitung Unterhalt

01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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