Glashütte, Tharandt, Dorfhain
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Herr Walther
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03501 515-3204
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Wilsdruff
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Frau Speidelsbach
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03501 515-3211
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Bannewitz, Klingenberg (Orte P-R)
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Frau Bachmann
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03501 515-3205
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Altenberg, Hermsdorf/Erzg., Hartmannsdorf-Reichenau, Rabenau
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Frau Thiele
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03501 515-3202
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Dohna, Müglitztal, Schornsteinfeger, Seilbahnen
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Frau Langer
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03501 515-3208
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Dippoldiswalde
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Frau Kunath
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03501 515-3228
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Kreischa, Bahretal, Dürrröhrsdorf-Dittersbach
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Herr Göhler
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03501 515-3223
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Königstein, Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Sebnitz
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Frau Ohl
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03501 515-3214
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Lohmen, Stadt Wehlen, Rathen, Rathmannsdorf, Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna
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Frau Baumgarth
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03501 515-3213
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Heidenau, Klingenberg (Orte B-O)
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Frau Rother
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03501 515-3224
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Liebstadt, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Struppen, Hohnstein
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Frau Sellack
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03501 515-3203
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Stolpen, Neustadt/Sa.
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Frau Linge |
03501 515-3207
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Baulasten
baulasten@landratsamt-pirna.de
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Frau Petzold
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03501 515-3240
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Referatsleitung
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Frau Prignitz
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03501 515-3210
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Für die Stadtgebiete Freital und Pirna mit der Gemeinde Dohma sind die jeweiligen Stadtverwaltungen eigenständige untere Bauaufsichtsbehörden:
Das Referat Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 58 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) wahr.
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.
Dabei arbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde eng mit Sachverständigen und Prüfingenieuren (für Standsicherheit und für Brandschutz) zusammen.
Wichtigste Arbeitsgrundlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Gesetze und Vorschriften (letztere insbesondere technischer Art), welche zu beachten sind.
Nach § 59 SächsBO gilt der Grundsatz, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung bedarf, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 SächsBO nichts anderes bestimmt ist. Für den Bauherrn bedeutet dies, dass nicht nur zum Neubau eine Baugenehmigung erforderlich sein kann, sondern unter Umständen auch dann, wenn man "doch gar nicht baut."
Die Tätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde erstreckt sich auf die Prüfung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Zivilrechtliche Vorschriften, die private Rechte Dritter regeln, wie z.B. das Sächsische Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG), sind nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung.
- Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen nach §§ 63/64 SächsBO
- Prüfung und Erteilung von Vorbescheiden nach § 75 SächsBO
- Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO (alt: Anzeigeverfahren)
- Entscheidung über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen nach SächsBO und BauGB
- Beratung von Bauinteressenten, Entwurfsverfassern und Gemeinden sowie Erteilung von Auskünften
- Erlass von Anordnungen / Ordnungsverfügungen bei ungenehmigt errichteten Bauten, ungenehmigten Nutzungsänderungen oder sicherheitsgefährdenden baulichen Zuständen
- Führung des Baulastenverzeichnisses und Auskünfte zur Baulast gemäß § 83 SächsBO
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Abgabe von bauaufsichtlichen Stellungnahmen zu Vorhaben nach anderen Genehmigungsverfahren (Immissionsschutz, Wasserrecht) sowie zu Bauleitplanungen und zum Erschließungsbeitragsrecht
- Formulare für die Antragstellung
- Statistischer Erhebungsbogen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Waldabstand: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 Abs. 3 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
- Friedhofsabstand: Antrag auf Zulassung eines geringeren Abstandes nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz
- Baulasteneintrag: Antrag auf Eintragung einer Baulast nach § 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
- Einverständniserklärung des Eigentümers zur Eintragung einer Baulast
- Baulastenauskunft: Antrag auf Baulastenauskunft
- Hinweisblatt zur Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung [pdf; 88,94 KB]
- Hinweisblatt zum Vorbescheid [pdf; 0,46 MB]
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO)
- Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)
- Bekanntmachung SMI zur Verwendung von Vordrucken im baurechtlichen Verfahren - vom 17.11.2014 [pdf; 0,39 MB]
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher des Fachbereiches
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Bauamt, Referat Bauaufsicht
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-3201
E-Mail: bauaufsicht@landratsamt-pirna.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Antragstellungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen nach Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, bauaufsichtliches Tätigwerden als hoheitliche Aufgabe
Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB), Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich im gesetzlichen Rahmen des beantragten Zweckes, z. B. Beteiligung Träger öffentlicher Belange innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens.
Speicherdauer
Ihre Daten werden im Rahmen der Bauakten aufgrund folgender Rechtgrundlage „Sächsisches Archivgesetz“ unbegrenzt gespeichert.
Sie haben folgende Datenschutzrechte
Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Pflichten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund § 68 Sächsische Bauordnung erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass der gestellte Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Zweckänderung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen