Der Amtsärztliche Dienst führt im Auftrag folgende Begutachtungen durch:
- Gutachten nach Dienst- und Beamtenrecht sowie im Auftrag von öffentlichen Dienststellen
- Gutachten nach Sozialgesetzgebung
- Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Begutachtungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Gutachten für Prüfungsverhinderungen