Krankentransport

 

 

Die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen Hilfebedürftigen mit fachlicher Betreuung durch ausgebildetes Rettungsdienstpersonal ist unter dem Begriff Krankentransport zu verstehen. Diese Transporte werden oft mit den sogenannten Krankenfahrten verwechselt. Bei diesen Transporten ist keine fachliche Betreuung erforderlich und die Durchführung erfolgt meist mit dem Taxi.

Im Gegensatz zur Krankenfahrt sind Krankentransporte Fahrten für Menschen, die einer medizinischen Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi oder öffentliches Verkehrsmittel nutzen können, da sie z.B. nur liegend transportiert werden dürfen. Auch zur Vermeidung von Übertragungen schwerer, ansteckender Krankheiten der Betroffenen wird der Krankentransport eingesetzt.

Die medizinische Betreuung durch qualifiziertes Personal sowie die Vorhaltung von modernem medizinischem Gerät im Krankenkraftwagen sind dabei die wichtigsten Unterschiede zur Krankenfahrt, welche auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden kann.

Wie bestelle ich einen Krankentransport?

Krankentransporte können Sie über die Integrierte Regionalleitstelle Dresden bestellen.

Die Rufnummer lautet: 0351 19222.

Da Termine für Krankentransporte meist länger im Voraus bekannt sind, sollte die Anmeldung in der jeweiligen Leitstelle rechtzeitig erfolgen. Dabei ist bei Vorhandensein eines Bestelltermins dieser der Leitstelle unbedingt mitzuteilen, um die Einhaltung des selbigen zu gewährleisten. Durch die Leitstelle erfolgt dann die Koordinierung der Durchführung durch eine Hilfsorganisation.

 

Was kostet ein Krankentransport?

Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports bescheinigt (sogenannter "Transportschein"), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von den Krankenkassen übernommen.

Wichtig: Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen dabei der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Dies gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zu einer ambulanten Operation.

Näheres regelt § 60 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

§ 60 SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Hinweis: Ist zum Zeitpunkt der Krankentransportfahrt kein Transportschein vorhanden, müssen die Kosten vom Transportierten selbst getragen werden. Die in Kenntnis Setzung erfolgt durch die Kostenübernahmeerklärung durch die Hilfsorganisation.

Die gültige Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis regelt die Kosten für die Krankentransportfahrt.

Rechtsgrundlagen - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de)

 

 

Wo kann ich mehr erfahren?

Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Leitstellen bzw. beim Sachbearbeiter Rettungswesen, (siehe Kontaktfeld).

Kontaktdaten Referatsleiter Rettungswesen

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Kontaktdaten der Integrierten Regionalleitstelle Dresden

01139 Dresden, Scharfenberger Straße 47

01139 Dresden, Scharfenberger Straße 47

Telefon
Hinweis
Notrufnummer 112
Anmeldung Krankentransportfahrt unter 0351 19222

Kontaktdaten Sachbearbeiter Rettungswesen

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail