Barrierefreies Bauen

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2024

Foto: Förderung aus dem Jahr 2022 – barrierefreie Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen am GogelmoschHaus in Stolpen
Förderung aus dem Jahr 2022 – barrierefreie Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen am GogelmoschHaus in Stolpen

Seit 2014 wird vom Freistaat Sachsen das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ jährlich neu aufgelegt. Im vergangenen Jahr erfolgte nun die Verankerung in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe), wodurch eine kontinuierliche Fortführung des Investitionsprogramms gewährleistet werden soll. Ziel des Programmes ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Gefördert werden zum einen kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich und zum anderen kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigt sind Betreiber, auch Mieter und Pächter, von öffentlichen Einrichtungen

  • soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
  • Kirchen, Religionsgemeinschaften
  • Gastronomieeinrichtungen
  • ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft

Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z.B. Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.

Beispiele der Förderung können sein:

- barrierefreier Zugang

  • Rampen
  • Aufzug, Treppenlift, Plattformlift
  • Automatiktür, elektrischer Türöffner
  • Orientierungshilfen, Leitsysteme
  • Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze

- barrierefreie Kommunikation

  • Induktive Höranlagen
  • Audioguides
  • Tastmodelle

- barrierefreie Sanitäranlagen

  • Errichtung Behindertentoilette

- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen

  • barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen
  • medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen, wie Hebelifte, spezielle Liegen etc.

Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 15.09.2023 (Posteingang Landratsamt) erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Anträge richten Sie bitte an:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:

Sozial- und Ausländeramt - Fördermittelmanagement
Tel.:  03501 515-4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de

Frau Lydia Schmid - Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen              
Tel.:  03501 515-2005       
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de

Fördermittelmanagement

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Lydia Schmid - Behindertenbeauftragte

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF, Zi. 3.37)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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E-Mail