Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2023
Seit 2014 wird vom Freistaat Sachsen das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ aufgelegt. Ziel des Programmes ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Gefördert werden zum einen kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, wobei der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst ist und zum anderen kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Antragsberechtigt sind Betreiber, auch Mieter und Pächter, von öffentlichen Einrichtungen
- soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
- Kirchen, Religionsgemeinschaften
- Gastronomieeinrichtungen
- ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft
Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z.B. Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.
Beispiele der Förderung können sein:
- barrierefreier Zugang
- Rampen
- Aufzug, Treppenlift, Plattformlift
- Automatiktür, elektrischer Türöffner
- Orientierungshilfen, Leitsysteme
- Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze
- barrierefreie Kommunikation
- Induktive Höranlagen
- Audioguides
- Tastmodelle
- barrierefreie Sanitäranlagen
- Errichtung Behindertentoilette
- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen
- barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen
- medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen wie Hebelifte, spezielle Liegen etc.
Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2022 (Posteingang Landratsamt) erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.
Anträge richten Sie bitte an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Cindy Baake
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:
Cindy Baake - Fördermittelmanagement
Tel.: 03501 515-4006
Cindy Baake@landratsamt-pirna.de
Frau Lydia Schmid - Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Tel.: 03501 515-2005
behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de
Beratungstermine für Barrierefreies Planen und Bauen und zur baulichen Umsetzung Ihrer Maßnahme können über folgenden Kontakt vereinbart werden:
Architektenkammer Sachsen
Frau Jana Krug
Tel.: 0351/31746-0
E-Mail: jana.krug@aksachsen.org
www.aksachsen.org
Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - Formulare und weitere Informationen
- Word - Dokument: Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" [docx; 24,92 KB]
- PDF - Dokument: Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" [pdf; 0,22 MB]
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Förderprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" [pdf; 0,12 MB]
- Modalitäten zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" im Jahr 2023 für den Landkreis [pdf; 0,26 MB]
Fördermittelmanagement
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54