Barrierefreies Bauen

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2025

Foto Förderung aus dem Jahr 2023 – barrierefreies Spielelement auf der Spielanlage am Parkplatz Kleingießhübel
Förderung aus dem Jahr 2023 – barrierefreies Spielelement auf der Spielanlage am Parkplatz Kleingießhübel

Seit nunmehr zehn Jahren gibt es im Freistaat Sachsen das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“. Grundlage ist seit 2023 die Förderrichtlinie „Investitionen Teilhabe“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel des Programmes ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Gefördert werden zum einen kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich und zum anderen kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigt sind Betreiber, auch Mieter und Pächter, von öffentlichen Einrichtungen

  • soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
  • Kirchen, Religionsgemeinschaften
  • Gastronomieeinrichtungen
  • ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft

Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z. B. Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.

Beispiele der Förderung können sein:

- barrierefreier Zugang

  • Rampen
  • Aufzug, Treppenlift, Plattformlift
  • Automatiktür, elektrischer Türöffner
  • Orientierungshilfen, Leitsysteme
  • Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze

- barrierefreie Kommunikation

  • Induktive Höranlagen
  • Audioguides
  • Tastmodelle

- barrierefreie Sanitäranlagen

  • Errichtung Behindertentoilette

- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen

  • barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen
  • medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen wie Hebelifte, spezielle Liegen etc.

Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 15.08.2024 (Posteingang Landratsamt) erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Link zum Online-Antragsformular: Antrag BfB 2025 (sachsen.de)

 

Anträge richten Sie bitte an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Fördermittelmanagement
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna


Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:
Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement
Tel.: 03501 515-4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de

Frau Lydia Schmid - Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Tel.: 03501 515-2005
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html

Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - Formulare und weitere Informationen

Fördermittelmanagement

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Lydia Schmid - Behindertenbeauftragte

01796 Pirna, Schloßhof 2/4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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