Das Referat Lebensmittelüberwachung vollzieht die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft 178/2002; 852/2004; 853/2004, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die einschlägigen Rechtsverordnungen.
Zu den Aufgaben des Referates gehört der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung durchgeführt. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden Schlachttiere bei Hausschlachtungen und gewerblichen Schlachtungen einer obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen. Erlegte Wildschweine und andere trichinenuntersuchungspflichtige Wildtiere werden auf Trichinen untersucht.
Darüber hinaus werden auch Verbraucherbeschwerden zur Lebensmittelsicherheit entgegengenommen und bearbeitet.
Aufgaben
- Gutachten zu lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen in Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels
- Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung / Irreführung
- Abklärung von Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und mit Untersuchungseinrichtungen
- Amtliche Kontrolle aller am Lebensmittelverkehr Beteiligten
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Amtliche Probenahme bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Untersuchung in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen