Referat Ländliche Entwicklung Förderung
Aufgaben
Bewilligungsbehörde nach dem Gesetz zur Durchführung von Förderprogrammen zur Ländlichen Entwicklung (SächsFöpLEDG), u. a. zuständig für
- Vorhaben im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
- Vorhaben im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – FRL LE/2025)
- Unabhängig von den laufenden Förderperiode werden Vorgänge der vergangenen Förderprogramme, auch aus der Zuständigkeit der ehemaligen staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung weiter betreut. Darunter fallen Anträge auf Auszahlung, Anträge auf Veräußerung, Anträge auf Löschung von Grundbucheinträgen u. v. a. m.
„Die Eigeninitiative und Expertise der Menschen vor Ort, ob als Bürger, Unternehmer, ehrenamtlich Aktive oder Lokalpolitiker, ist und bleibt das Kapital für eine zukunfts- und bedarfsorientierte Entwicklung. Die Menschen sollen in weiten Teilen selbst oder mitentscheiden können, welche Investitionen in ihre Zukunft wo getätigt werden. Genau dadurch bleibt die attraktive Vielfalt unserer ländlichen Regionen erhalten und kann sich weiter ausdifferenzieren.“ (Vielfalt leben – Zukunft sichern Strategie der Sächsischen Staatsregierung für den ländlichen Raum)
Eine mögliche Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie LEADER/2023 und der konkreten lokalen Entwicklungsstrategien (LES) der einzelnen LEADER Gebiete. Diese lokalen Strategien stehen im Einklang mit dem nationalen GAP-Strategieplan zur Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), welcher Entwicklungsziele in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz wie auch der Landwirtschaft und zur Entwicklung der ländlichen Räume bündelt. Die lokalen Entwicklungsstrategien werden vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) genehmigt und in den LEADER-Gebieten von lokalen Aktionsgruppen (LAG) umgesetzt. Sie werden von einem Regionalmanagement begleitet.
Im Landkreis sind die lokalen Aktionsgruppen der LEADER-Regionen „Sächsische Schweiz“ und „Silbernes Erzgebirge“ aktiv - sie stehen unter der Trägerschaft des Vereins Landschaf(f)t Zukunft e.V.
Im Wesentlichen wird der LEADER Prozess durch die regionale Verantwortung und dem Grundprinzip des »Bottom up« gestaltet. Die Auswahl und Förderung von Vorhaben erfolgt deshalb im zweistufigen Verfahren - dem Vorhabenauswahlverfahren bei der lokalen Aktionsgruppe folgt das Bewilligungsverfahren bei der Bewilligungsstelle im Landratsamt.
Was ist LEADER? (Quelle: Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE))
Der Antrag auf Förderung von ausgewählten Vorhaben ist über die Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF) einzureichen. Der Auszahlungsantrag ist ebenfalls auf elektronischem Weg über IAF zu stellen.
Für die Benutzung des Programmes benötigen Sie die Betriebsnummern BNR 10 und BNR 15 sowie eine zugehörige PIN. Diese werden Ihnen auf Antrag vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugeteilt.
Unter diesem Link finden Sie alle Formulare und Hinweisblätter für die Antragstellung im IAF.
Bei Rückfragen zum IAF erreichen Sie die Bewilligungsbehörde unter folgenden Telefonnummern: 03501 515-3633 oder 03501 515-3634.
- Unterrichtung der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung und Verarbeitung von Daten [pdf; 0,14 MB]
- Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Vorhaben [pdf; 0,11 MB]
- Mitteilung der Europäischen Kommission zur Unterschwellenvergabe [pdf; 0,11 MB]
- Europäische ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung
- BMEL-Statistik: Übersicht über die GAK-Rahmenpläne ab 2009
- Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
- Netzwerk Ländliche Räume
- Ländlicher Raum Sachsen
- Richtlinie LE (FRL LE/2025)
- Antragsformulare Richtlinie FRL LE/2025
- Richtlinie LEADER (FRL LEADER/2023)
- LEADER-Region "Sächsische Schweiz"
- LEADER-Region "Silbernes Erzgebirge"
- Verein Landschaf(f)t Zukunft e.V.