Archivverbund

Kupferstich Burg Stolpen von Süden aus gesehen, 1837
Katzen mit Kerzen als Illustration eines Liederbuches zur "Gelben Suppe" 1898
Postkarte mit Stadtansicht von Dippoldiswalde, vor 1900
Benutzungsgesuch von Curt Meischke bei Stadtarchiv Pirna 1898
Skizze des unausgeführte Denkmals für Johann Siegmund von Liebenau an der Schlosstreppe Pirna
Notgeld der Stadt Glashütte 1923
Schreiben der Sächsische Werke, Elektrizitätswerk Elbtalzentrale an die Stadt Pirna zur Anbringung eines Leuchtreklameschildes, 1929
Postkarte mit Friedenspark, Marienkirche, Amtsgericht und Schloss Sonnenstein in Pirna, vor 1945
Sterbefallanzeige beim Standesamt Pirna, 1955
Blick durch die geöffnete Magazintür des Archivverbundes Pirna auf eine Rollregalanlage

Willkommen beim Archivverbund Pirna

Eingangsbereich des Archivverbundes Pirna
Der Eingangsbereich des Archivverbundes. Archivbenutzer wählen bitte die große Glastür rechts. Die graue Tür links mit den Klingeln ist der Personal- und Liefereingang.

Der Archivverbund Pirna besteht aus dem Kreisarchiv des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und dem Stadtarchiv Pirna. Wir sind ein öffentliches Archiv gemäß § 13 Archivgesetz für den Freistaat Sachsen. In dieser Rolle sichern, bewerten, erschließen und verwahren wir Unterlagen des Landkreises und seiner Vorgängerkreise (Dippoldiswalde, Freital, Pirna, Sächsische Schweiz, Sebnitz und Weißeritzkreis) und der Stadtverwaltung von Pirna. Unterlagen kreisangehöriger Kommunen ohne eigenes Archiv werden bei Kostenausgleich ebenfalls von uns betreut. Wir garantieren, dass auch künftigen Generationen authentische Quellen zur Verfügung stehen werden.

Als Gedächtnis von Stadt und Landkreis ist das Archiv die Anlaufstelle für Fragen zur Geschichte der Region. Wir unterstützen Forschung, Lehre und Studium durch Beratung, Auskünfte und Bereitstellung von Quellen. Die Benutzung des Archivs steht jedermann offen. Dadurch tragen wir auch zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung bei.

Gleichzeitig ist das Archiv ein Dienstleister für die Verwaltung und alle Einrichtungen des Landkreises und der Stadt Pirna. Wir gewährleisten rechtssichere Entscheidungsgrundlagen, beraten in Fragen der Schriftgutverwaltung und sind Ansprechpartner bei einer Aktenaussonderung.

Aktuell: Namensverzeichnisse des Standesamtes Pirna unbenutzbar

04.12.2023

Die alphabetischen Namensverzeichnisse der Geburts-, Heirats- und Sterberegister des Standesamtes Pirna sowie der später im Standesamt Pirna aufgegangenen Standesämter Copitz, Cotta, Graupa, Liebethal und Zuschendorf befinden sich aktuell zur Digitalisierung außer Haus. Dadurch stehen sie für Recherchen bis auf Weiteres leider nicht zur Verfügung.

Ziel der Digitalisierung ist eine künftige leichtere und schonendere Benutzung dieser stark frequentierten Verzeichnisse. Die anschließende Onlinestellung im Internet ist geplant.

Die Geburts-, Heirats- und Sterberegister selber sind weiter unter den üblichen Bedingungen benutzbar.

Archivbenutzungen sind schriftliche Anfragen, Beratung durch Archivmitarbeiter oder persönliche Akteneinsicht im Lesesaal. Der erste Schritt ist in der Regel die schriftliche Anfrage (als Email oder Brief, Kontaktdaten siehe unten) mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten (möglichst inklusive Ihrer Telefonnummer für kurze Rücksprachen) und des Sie interessierenden Gegenstandes. Bitte vermeiden Sie kommentarloses Übersenden von vorherigen Schriftwechseln mit anderen Behörden und wählen Sie aussagekräftige Betreffzeilen. Wir werden uns anschließend mit Ihnen über das weitere Vorgehen abstimmen.

Bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kann es leider zu Verzögerungen von mehreren Wochen kommen.

Einfache Benutzungsanliegen können oft schon durch eine Antwort unsererseits auf Ihre schriftliche Anfrage geklärt werden. Dabei können Gebühren für Recherchen, Kopien und Beglaubigungen anfallen. Gebühren fallen dabei unabhängig davon an, ob im Rahmen einer Anfrage auch tatsächlich Archivunterlagen oder Informationen gefunden werden konnten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bei komplexeren Anfragen auf die Nennung einschlägiger Bestände, einzelner Archivalien oder auch von Sekundärliteratur beschränken müssen. Die Auswertung dieser Unterlagen ermöglichen wir Ihnen gern bei einem Archivbesuch in unserem Lesesaal. Auch für die Benutzung der Unterlagen im Lesesaal können Gebühren anfallen.

Da eine Archivbenutzung eine Vorbereitung erfordert, ist Ihr spontanes Erscheinen zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Abstimmung mit uns zwar möglich, aber nicht ratsam.

Im Lesesaal stehen Ihnen 15 Arbeitsplätze, darunter ein Mikrofilmlesegerät und ein Rechner mit Digitalisaten, zur Verfügung. Schließfächer für Ihre persönlichen Gegenstände sind vorhanden.

Es besteht die Möglichkeit gebührenpflichtige Kopien (als Papierausdruck oder Digitalisat auf CD bzw. als Emailanhang) zu bestellen. Das selbstständige Anfertigen von Kopien mittels privater Geräte (Fotoapparat, Smartphone) ist leider noch nicht möglich.

Allgemeines

Für die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten, aber auch für Familien- bzw. Ahnenforschung, sind die Unterlagen der Standesämter ab 1876 eine wichtige Quelle. Da viele Gemeinden im Landkreis kein eigenes Archiv betreiben, hat der Archivverbund in seiner Rolle als Kreisarchiv die Unterlagen mancher kreisangehöriger Standesämter übernommen. Welche Standesämter das genau sind, wird in der Rubrik Archivbestände erläutert.

Die Unterlagen gliedern sich für jedes Standesamt üblicherweise in vier Gruppen:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbebücher. Drei chronologisch und getrennt von einander geführte Registerbandserien. Sie enthalten jeweils die formalisierten Einträge für eins der drei Lebensereignisse im Standesamtsbezirk. Die Bände umfassen idR. je ein Jahr, bei größeren Standesämtern auch nur halbe Jahre, bei kleineren mehrere Jahre. Um hier eine Person bzw. ein Ereignis zu finden, benötigt man das Datum oder die Registernummer.
  • Alphabethische Namensverzeichnisse zu den Registerbüchern. Zeitgenössische Hilfsmittel, die das Auffinden von Personen und Ereignissen in den Registerbüchern auch ohne genaue Kenntnis von Datum oder Registernummer ermöglichen. Umfassen mehrere Jahre, z.T. Jahrzehnte, aber immer nur einen Standesamtsbezirk.
  • Geburts-, Heirats- und Sterbesammelakten. Drei parallel zu den Registerserien geführte Aktenserien. Sie beinhalten den Schriftwechsel, der im Zusammenhang mit der Erstellung des Eintrags im entsprechenden Registerbuch anfiel. Nicht zu allen Registerbüchern sind die Sammelakten überliefert.
  • Sonstige Unterlagen. Darunter fallen Namensänderungen, Kirchenaustritte, Adoptionen und Anerkennung von Kindern.

Diese Unterlagen werden von den Standesämtern gemäß den Fristen des Personenstandsgesetzes (Geburten nach 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren, Tode nach 30 Jahren) an die Kommunalarchive abgegeben.

Standesamtsunterlagen fallen unter personenbezogene archivische Schutzfristen, dh. sie sind erst 10 Jahre nach dem Tod, hilfsweise 100 Jahre nach der Geburt, oder, wenn weder das eine noch das andere ermittelbar ist, 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen ohne weiteres zur Einsicht durch Archivbenutzer freigegeben. Insbesondere die Ehebücher unterliegen durch die darin verzeichneten Kinder oft langen Schutzfristen und sind dadurch auch im Archiv nicht frei einsehbar.

Sofern die Unterlagen noch nicht insgesamt frei von allen archivischen Schutzfristen sind, können sie nur über konkrete schriftliche Anfragen zu einer bestimmten Person genutzt werden. Solche Anfragen sind gebührenpflichtig.

Für die Bearbeitung einer solchen Anfrage benötigen wir:

  • Name und Vorname(n) der gesuchten Person. Hatte sie mehrere Vornamen, sollte der Rufname (sofern bekannt) gekennzeichnet werden.
  • Datum und / oder Registernummer der Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde, hilfsweise auch zeitliche Eingrenzungen der Ereignisse. Ist das genaue Datum bzw. die Nummer nicht bekannt, kann eine Suche immer noch über die alphabetischen Namensverzeichnisse der Register erfolgen. Dies ist allerdings langwierig und zieht entsprechende Gebühren nach sich.
  • Ort der Geburt / der Heirat / des Todes.
    • Standesämter arbeiten nach räumlicher Zuständigkeit für den Ort eines Ereignisses. Wohnt z.B. jemand sein Leben lang in Pirna, verstirbt aber bei einem Verkehrsunfall in Dresden, ist sein Tod beim Standesamt Dresden registriert.
    • Tode von Soldaten in den Weltkriegen wurden idR. im Standesamt des letzten zivilen Wohnorts registriert. Allerdings oft erst nach Wochen, Monaten oder Jahren.
    • Ist ein Todesort nicht ermittelbar, gibt der Ort der Auffindung der Leiche den Ausschlag über das zuständige Standesamt.
    • Heiraten erfolgten oft am bisherigen Wohnort der Braut.
    • Orte wechselten gelegentlich die Standesamtszugehörigkeit bzw. hatten zu bestimmten Zeiten eigene Standesämter.
    • Ohne genaue Ortsangabe ist eine Suche mitunter langwierig und teuer, da sie sich über mehrere Standesamtsbestände erstrecken kann.
  • Ihre Rechnungsanschrift und eine formlose Einverständniserklärung zur Kostenübernahme.
  • Angaben zu Kopien.
    • Art (analog schwarz/weiße bzw. farbige Kopie oder digital als Scan).
    • Bis in die 1930er Jahre hinein, in Einzelfällen sogar bis nach 1945, haben die Unterlagen Folioformat. Analoge Kopien davon werden als A3-Kopien abgerechnet. 
    • Grundsätzlich muss bei Kopien aus den Registerbüchern wegen der engen Bindung mit Informationsverlust im Buchfalz gerechnet werden.
  • Aussage, ob die Kopien beglaubigt werden sollen (idR. wichtig für eine Vorlage bei Gericht).
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen.

Je nach Umfang der Anfrage und den bereits vorhandenen Informationen können die Gebühren schwanken. Grundsätzlich berechnen wir 25,00 € pro angefangene Arbeitshalbstunde für die Beantwortung von schriftlichen Anfragen, 0,70 € pro schwarz/weiße A4-Kopie bzw. 1,00 € pro schwarz/weiße A3-Kopie und 2,90 € pro angefangene 5 Arbeitsminuten für Beglaubigungen.

Sterbeurkunden des „Standesamtes Sonnenstein“

1940 und 1941 wurden von den Nationalsozialisten im Rahmen der „Aktion T4“ in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein rund 13720 vorwiegend psychisch kranke und geistig behinderte Menschen umgebracht. Damit einher gehend wurde das kurzlebige Standesamt Sonnenstein eingerichtet.

Das Standesamt Sonnenstein ging keiner standesamtlichen Tätigkeit im herkömmlichen Sinne nach sondern war fester Teil der Tötungsanstalt. Seine Aufgabe war, deren Arbeit zu verschleiern und die Vergasung der Opfer nach Außen als natürliche Tode zu präsentieren. Entsprechend versandte es zwar an die Hinterbliebenen Sterbeurkunden und benachrichtigte andere, reguläre Standesämter zwecks Beischreibung der Todesfälle in den Geburts- und Heiratseinträgen der Umgebrachten. Die dabei gemachten Angaben wie Todesursache, genauer Zeitpunkt, Registernummer und Name des Standesbeamten waren jedoch fingiert. Sogar der Name des Standesamtes ist nicht belastbar, da auf dem Sonnenstein getötete Personen oft Bescheinigungen der anderen Sonderstandesämter (Brandenburg II, Bernburg II, Grafeneck, Hadamar-Mönchberg, Hartheim) erhielten. Umgekehrt können auch die Opfer der übrigen Tötungsanstalten Bescheinigungen des Standesamtes Sonnenstein erhalten haben. Dies wurde durch die Nutzung falscher Briefköpfe und Aktenversendungen zwischen den Tötungsanstalten erreicht.

Die Unterlagen des Standesamtes Sonnenstein, darunter die Sterbebücher, wurden spätestens kurz vor Kriegsende 1945 vernichtet. Entsprechend ist es leider heute unmöglich von Personen die in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein verstarben eine reguläre Sterbefallanzeige zu erhalten. Weder das heutige Standesamt Pirna noch der Archivverbund des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge können eine solche ausstellen.

Es existieren lediglich noch auf Grundlage von Mitteilungen des Sonderstandesamts erstellte Vermerke in den Geburts- und Heiratsregistereinträgen der Opfer bei anderen Standesämtern sowie die vom Standesamt Sonnenstein an die Hinterbliebenen versandten Sterbeurkunden. Über den reinen Fakt der Tötung durch das Anstaltspersonal hinaus kann ihnen jedoch keine Beweiskraft zukommen, da in ihnen gezielt falsche Angaben gemacht wurden.

Eine Möglichkeit weitere Informationen über die in der Tötungsanstalt umgebrachten Menschen zu erhalten ist eine Anfrage bei der heutigen Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein. Diese pflegt u.a. eine Datenbank mit den Namen und ggfs. weiterführenden Informationen zu bekannten Opfern des Sonnensteins. Eine Sterbeanzeige auf Basis eines standesamtlichen Sterberegisters ist aber auch dort nicht zu erhalten.

Quelle: Gutachten von Dr. Boris Böhm über die Belastbarkeit von Angaben des Standesamtes Sonnenstein, 2007 (STAP P I-XXII-135).

Der Archivverbund verwahrt Zeugnisse (idR. als Kopie oder Zweitschrift) der Grundschulen, Mittel- bzw. Oberschulen, der Erweiterten Oberschulen EOS, Gymnasien sowie Berufsschulen („Facharbeiterzeugnisse“) aus dem Kreisgebiet, sofern diese nicht bei den Schulen verblieben oder an das zuständige Gemeindearchiv abgegeben wurden.

Abschluss- und Abgangszeugnisse unterliegen gemäß VwVAusSchul des Freistaats Sachsen vom 07.10.2004 einer Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren, alle anderen Zeugnisse einer Frist von 20 Jahren ab Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zeugnisse von uns datenschutzkonform vernichtet.

Um eine Kopie eines Zeugnisses von uns zu erhalten, benötigen wir folgende Angaben schriftlich (Email oder Brief) von Ihnen:

  • Vor- und Nachname zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung
  • Geburtsdatum
  • Name und Ort der Schule
  • ggfs. Lehrberuf
  • Jahr des Abschlusses / der Zeugnisausstellung
  • Abschlussklasse / Kurs (optional)
  • Lehrbetrieb (optional)
  • Jetziger Vor- und Nachname
  • Eine Vollmacht, falls Sie die Zeugniskopie einer dritten Person erhalten möchten
  • Aktuelle Anschrift zum Versand der Kopie und der Rechnung
  • Eine Aussage, ob für die Zeugniskopie eine Beglaubigung benötigt wird
  • Eine formlose Übernahmeerklärung der anfallenden Gebühren. Recherchen nach und Kopien von Zeugnissen werden nach der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgerechnet
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen

Auf Grund des Hochwassers 2002 kann es leider zum Verlust einiger Zeugnisbestände gekommen sein.

Für Baumaßnahmen sind die von den Unteren Bauaufsichtsbehörden geführten Bauakten eine nützliche Quelle. Sie reichen teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurück und enthalten u.a. Genehmigungen sowie Grund- und Aufrisse. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden die älteren, abgeschlossenen Bauakten an drei Stellen aufbewahrt. Die Städte Freital und Pirna haben eigene Bauaktenarchive. Durch eine Verwaltungsgemeinschaft ist Pirna auch für die Gemeinde Dohma zuständig. Für alle übrigen Gemeinden führt das Landratsamt das Kreisbauaktenarchiv.

 

Bauakten der Stadt Freital

Die Stadt Freital führt und verwahrt ihre Bauakten in Eigenregie. Zu deren Benutzung wenden Sie sich bitte direkt an das Hauptamt der Stadt Freital.

Bauakten der Stadt Pirna und der Gemeinde Dohma

Die Stadt Pirna führt für sich sowie für die Gemeinde Dohma die Bauakten. Abgeschlossene Bauakten werden an das Bauaktenarchiv der Stadt Pirna abgegeben und im Archivverbund Pirna verwahrt. Die Benutzung der Bauakten ist bei der Fachgruppe Stadtentwicklung der Stadt Pirna zu beantragen. Ob zu einem bestimmten Grundstück im Bauaktenarchiv Unterlagen vorhanden sind kann vorab telefonisch über die zentrale Nummer des Archivverbundes geklärt werden.

Kreisbauakten

Das Landratsamt führt die Bauakten für die Städte und Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirg mit Ausnahme von Dohma, Freital und Pirna. Abgeschlossene Bauakten verwahrt das Kreisbauaktenarchiv des Landkreises als Teil des Archivverbundes.

Zur Beantragung einer Einsichtnahme und ggfs. für Kopien aus abgeschlossenen Kreisbauakten ist das Onlineformular zur Benutzung von Kreisbauakten zu verwenden.

Der Archivverbund verwahrt nicht mehr für den laufenden Dienstbetrieb benötigte Unterlagen der heutigen kommunalen Jugendämter und ihrer Vorgängerbehörden zu DDR-Zeiten. Wegen der darin enthaltenen schutzwürdigen Informationen bis in die persönlichsten Lebensbereiche hinein (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, staatliche Kindesfürsorge, Heimunterbringung usw.) ist eine Benutzung der Unterlagen in erster Linie nur durch Betroffene bzw. auf deren Veranlassung möglich.

 

Nachweis von Rentenzeiten

Aufenthaltszeiten in Heimen, Jugendwerkhöfen oder ähnlichen Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auf die spätere Rente der untergebrachten Person anrechenbar. Zeiten zu denen sich ein Pflegekind im Haushalt von Pflegeeltern aufhielt sind unter bestimmten Voraussetzungen auf die spätere Rente der Pflegeeltern anrechenbar. Um einen Nachweis dieser Zeiten von uns zu erhalten, benötigen wir von Ihnen

  • damaliger Name der untergebrachten Person / des Pflegekindes
  • Geburtsdatum der untergebrachten Person / des Pflegekindes
  • Zeitraum des Aufenthalts im Heim / Jugendwerkhof bzw. im Haushalt der Pflegeeltern
  • Name des Heims / Jugendwerkhofes / sonstige Einrichtung (sofern zutreffend)
  • damalige Namen und Anschrift der Pflegeeltern (sofern zutreffend)
  • jetziger Name des Antragsstellers
  • jetzige Anschrift des Antragsstellers

 

Rehabilitation

Personen, die zu DDR-Zeiten in Heimen, Jugendwerkhöfen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht waren, haben ein Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Aufhebung der damaligen Beschlüsse, die sogenannte strafrechtliche Rehabilitation. Dieses Verfahren wird gewöhnlich vor demjenigen Landgericht geführt, in dessen heutigen Zuständigkeitsbereich die Verurteilung bzw. Anordnung zur Heimunterbringung stattfand. Für das Gebiet des heutigen Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das heutige Landgericht Dresden zuständig. Anträge auf Rehabilitation sind dort zu stellen. Das Landgericht wird im Rahmen des Verfahrens selbstständig über das Jugendamt alle nötigen Archivunterlagen anfordern. Eine zusätzliche Anfrage durch Betroffene an uns ist nicht notwendig.

 

Akteneinsicht als Betroffener

Gemäß § 6 Absatz 1 Sächs. Archivgesetz haben Betroffene ein Recht auf Auskunft aus, hilfsweise auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen der Jugendämter und ihrer Vorgängereinrichtungen unabhängig von archivischen Schutzfristen. Sofern Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an das heutige Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dieses wird Sie betreffende Unterlagen von uns anfordern und mit Ihnen alles weitere für eine Einsicht regeln. Insbesondere die Einsicht in Unterlagen aus DDR-Zeiten kann für Betroffene mit hohen psychischen Belastungen verbunden sein. Deshalb erfolgt so eine Einsicht nur unter Betreuung durch Mitarbeiter des Jugendamtes.

Die Überlieferung des Archivverbundes Pirna besteht aus zwei Teilen: Unterlagen der Stadtverwaltung Pirna (Stadtarchiv) und Unterlagen der Kreisverwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einschließlich seiner Vorgängerkreise (Kreisarchiv). Daneben finden sich auch die Unterlagen derjenigen kreisangehörigen Kommunen im Kreisarchiv, die kein eigenes Gemeindearchiv unterhalten sowie Unterlagen der ehemaligen volkseigenen Wirtschaft.

Stadtarchiv Pirna

  • Unterlagen der Stadtverwaltung (ab dem Mittelalter, dichte Überlieferung ab dem 19. Jahrhundert)
  • Unterlagen der nach Pirna eingemeindeten Orte
  • Unterlagen der Gemeinde Dohma
  • Einwohnermeldeunterlagen, darunter
    • Einwohnermeldebücher (2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis Anfang der 1920er)
    • Einwohnermeldekartei des Volkspolizei (späte 1940er - Anfang der 1990er)
    • von Einzelfällen abgesehen fehlen alle Meldeunterlagen aus dem Zeitraum Mitte der 1920er bis 1945
  • Geburts-, Heirats- und Sterbebücher (ab 1876, Geburtsbücher sofern älter als 110 Jahre, Heiratsbücher älter als 80 Jahre, Sterbebücher älter als 30 Jahre) von
    • Standesamt Pirna - Stadt (1876-1895), Pirna (1895-1923), Pirna 1 (1923-1935), Pirna (ab 1935)
    • Standesämtern, die im Standesamt Pirna aufgingen
      • Pirna - Land (1876-1895)
      • Copitz bzw. Pirna 2 (1876-1935)
      • Zuschendorf (1876-1923)
      • Graupa (1876-1964)
      • Liebethal (1876-1971)
      • Großcotta bzw. Cotta (1876-1974)
    • Jedoch keine Unterlagen vom sogenannten "Standesamt Sonnenstein" (1940-1941). Genauere Erläuterungen zum Standesamt Sonnenstein finden Sie unter "Personenstandsanfragen".
  • Bauakten der Stadt Pirna
  • Unterlagen von Schulen in städtischer Trägerschaft
  • Unterlagen der ehemals volkseigenen Wirtschaft im Stadtgebiet, sofern sie nicht ans Staatsarchiv Dresden gelangten (bis 1989/1990)

Kreisarchiv

  • Unterlagen des Landratsamtes und der nachgeordneten Behörden (ab 2008)
  • Unterlagen der Altkreise Sächsische Schweiz und Weißeritz (1994-2008)
  • Unterlagen der Altkreise Dippoldiswalde, Freital, Pirna und Sebnitz (08.05.1945-1994, teilweise mit älteren Vorakten)
  • Unterlagen der nachgeordneten Behörden der (Alt)Kreise, darunter:
    • Bauämter
    • Jugendämter
    • Kinderheime
    • Schulen
  • Gemeindearchive der kreisangehörigen Kommunen, sofern diese kein eigenes Archiv betreiben
  • Einwohnermeldekarteien, darunter
    • Kreismeldekarteien der Volkspolizeikreismeldeämter (späte 1940er bis frühe 1990er) von
      • Dippoldiswalde
      • Freital
      • Sebnitz
      • Teile der Kreismeldekartei Volkspolizeikreisamt Pirna, darunter
        • Bad Schandau
        • Dohna
        • Heidenau
        • Pirna
  • Geburts-, Heirats- und Sterbebücher der Standesämter (ab 1876):
    • Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
      • Dittersbach
      • Dürrröhrsdorf
      • Porschendorf
      • Stürza
      • Wilschdorf
    • Freital mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
      • Bannewitz
      • Birkigt
      • Burgk
      • Coßmannsdorf
      • Deuben
      • Döhlen
      • Hainsberg
      • Kleinnaundorf
      • Niederhermsdorf
      • Pesterwitz
      • Possendorf
      • Potschappel
      • Rippien
      • Saalhausen
      • Somsdorf
      • Weißig
      • Wurgwitz
      • Zauckerode
    • Glashütte mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
      • Dittersdorf
      • Hausdorf
      • Johnsbach
      • Reinhardtsgrimma
      • Schlottwitz
    • Kreischa
    • Rabenau mit dem darin aufgegangenen Standesamt:
      • Oelsa
    • Tharandt mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
      • Dorfhain
      • Fördergersdorf
    • Wilsdruff mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
      • Blankenstein
      • Grumbach
      • Herzogswalde
      • Kesselsdorf
      • Limbach
      • Mohorn
      • Oberhermsdorf
  • Unterlagen der ehemals volkseigenen Wirtschaft im Kreisgebiet, sofern sie nicht in das Staatsarchiv Dresden gelangt sind (bis 1989/1990)
  • Grundherrschaft Bärenstein (1449-1910)

 

Detaillierte Beständeübersichten für den Archivverbund befinden sich in Erarbeitung. In allen Teilen des Archivbestandes muss mit Überlieferungslücken durch das Hochwasser von 2002 gerechnet werden.

Archiv- und Verwaltungsbibliothek

Die Archivbibliothek sammelt, erschließt und vermittelt Medien zur Regional- und Ortsgeschichte des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Vorgängerkreise.

Sammlungsschwerpunkte sind:

  • Publikationen zur Kreisgeschichte
  • Ortschroniken
  • Festschriften
  • Zeitungssammlung
  • Amtsblätter
  • Betriebszeitungen
  • Ansichtskartensammlung
  • Dias
  • Gesetzessammlung
  • Belegexemplare

Diese Medien stehen den Archivnutzern ausschließlich im Lesesaal zur Verfügung.
 
Die Verwaltungsbibliothek ist Dienstbibliothek des Landratsamtes.

Paläographie

Notwendig für die Benutzung von Archivquellen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein ist die Kenntnis alter Schriften.

Nützlich für das Verständnis lokaler Wortbedeutungen des Sächsischen sind außerdem:

  • Müller-Fraureuth, Karl: Wörterbuch der obersächsischen und erzgebirgischen Mundarten, 1914
  • Kollektiv: Wörterbuch der obersächsischen Mundarten, 1994-2003

Sie liegen bislang nur in gedruckter Form vor.

Zeitrechnung

Noch im 20. Jahrhundert gehen in manchen Archivalien die Uhren anders.

 

Montag: geschlossen
Dienstag: 08.00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen

 

Da zur Archivbenutzung auch Vorbereitung von beiden Seiten gehört, ist Ihr unangemeldetes Erscheinen zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Abstimmung mit uns zwar möglich, aber nicht ratsam. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch per Telefon oder Email einen Termin, nach Möglichkeit mindestens einen Tag im Voraus.

Da der Archivverbund Pirna aus zwei Archiven besteht, vereinigt er auch zwei Traditionslinien.

Die Geschichte des Stadtarchivs Pirna hat einen nicht genau bestimmbaren Beginn und lässt sich über die Jahrhunderte nur punktweise nachvollziehen. Wie andere mittelalterliche Herrschaftsträger auch, war die Stadt Pirna früh bestrebt die rechtlichen Grundlagen ihrer Herrschaft, etwa Urkunden über Rechte, Einkommen und Besitzungen, sicher aufzubewahren. Die älteste erhaltene Urkunde datiert von 1294 (STAP U 1). Vermeintlich noch ältere Stücke sind Kopien oder Abschriften von Urkunden aus anderen Archiven. In seinem letzten regulären Standort im Klosterhof wurde das Stadtarchiv schwer vom Hochwasser 2002 getroffen. Es folgten Ausweichquartiere in Pirna-Copitz, zuerst die ehemalige Haußner-Mittelschule und schließlich die Grundschule "Juri Gagarin". Auf Grund der maroden Bausubstanz stellten diese Gebäude für die im Jahr 2012 3,3 laufenden Kilometer Archivgut des Stadtarchivs jedoch keine geeignete Unterkunft dar.

Das Kreisarchiv des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geht auf die „Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ vom 26. Februar 1951 zurück. Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises entstanden so die vier Kreisarchive in Dippoldiswalde, Freital, Pirna und Sebnitz. Sie hatten die Rolle von Endarchiven für die Räte der Kreise (nach 1989 für die Landratsämter) sowie für die kreisangehörigen Kommunen, sofern diese über kein eigenes Archiv verfügten. Ebenfalls zuständig waren sie bis 1989 für das Archivgut der verstaatlichten Wirtschaft im Kreisgebiet, sofern es nicht dem Staatsarchiv Dresden vorbehalten war.

Die vier Kreisarchive wurden in Folge der ersten sächsischen Kreisreform 1994 zunächst zu den Kreisarchiven des Landkreis Weißeritz und der Sächsischen Schweiz vereinigt. Insbesondere das Archiv des Weißeritzkreises in Dippoldiswalde litt schwer unter dem Hochwasser von 2002. Mit der zweiten sächsischen Kreisreform wurden die beiden Archive schließlich zum 01.08.2008 zum Kreisarchiv des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vereinigt.

Bereits 2007 war die Entscheidung für die Sanierung des verfallenen Schlosses Sonnenstein in Pirna als neuer Hauptverwaltungssitz des Landkreises gefallen. Im Zuge dessen entstand bis Dezember 2011 unter Einbeziehung der historischen Bausubstanz auch ein neuer Archivzweckbau. Dafür wurde das alte Kesselhaus abgebrochen und der ehemalige Anstaltspavillon auf dem Hohen Werk zum Lesesaal umgebaut. Dazu kamen ein Bürotrakt und sechs klimatisierte Magazine (davon 3 unterirdisch) mit einer Lagerfläche von 16,5 lfkm.

Da diese Kapazität auf absehbare Zeit nicht ausgelastet sein würde und in Hinblick auf die kritische Unterbringungssituation des Stadtarchivs Pirna, hatten sich Stadt und Landkreis im Juli 2011 auf die Bildung eines Archivverbundes und die Unterbringung auch des Stadtarchivs auf dem Sonnenstein geeinigt. Nach Abschluss aller Bauarbeiten und Umzüge konnte der erste rein kommunale Archivverbund Sachsens am 02.04.2012 öffnen.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Archivverbund

Schloßhof 2/4, Haus Elbflügel (Haus EF), 01796 Pirna

Postfach 10 02 53/54, 01782 Pirna

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