Willkommen auf der Internetseite des Archivverbundes Pirna
Der Archivverbund Pirna ist ein öffentliches Archiv gemäß § 13 Archivgesetz für den Freistaat Sachsen. Wir sichern, bewerten, erschließen und verwahren Unterlagen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und seiner Vorgängerkreise (Dippoldiswalde, Freital, Pirna, Sächsische Schweiz, Sebnitz und Weißeritzkreis), der Stadtverwaltung von Pirna und der kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Archiv und machen sie schließlich nutzbar. Wir garantieren, dass auch künftigen Generationen authentische Quellen zur Verfügung stehen werden.
Als Gedächtnis von Stadt und Landkreis ist das Archiv die Anlaufstelle für Fragen zur Geschichte der Region. Wir unterstützen Forschung, Lehre und Studium durch Beratung, Auskünfte und Bereitstellung von Quellen. Die Benutzung des Archivs steht jedermann offen. Dadurch tragen wir auch zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung bei.
Gleichzeitig ist das Archiv ein Dienstleister für die Verwaltung und alle Einrichtungen des Landkreises und der Stadt Pirna. Wir gewährleisten rechtssichere Entscheidungsgrundlagen, beraten in Fragen der Schriftgutverwaltung und sind Ansprechpartner bei einer Aktenaussonderung.
Aktuell: Einstellung der gesamten Archivbenutzung |
Aus organisatorischen Gründen muss der Archivverbund im Landratsamt bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen bleiben. Dies betrifft sowohl die persönliche Einsichtnahme in Archivgut als auch die Bearbeitung Ihrer schriftlichen und telefonischen Anfragen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. |
Aktuell: Verzögerungen bei Anfragen zu Freitaler Standesamtsbeständen |
Das Standesamt Freital hat seine älteren Geburts-, Heirats- und Sterbebücher sowie die dazu gehörenden Sammelakten an den Archivverbund Pirna abgegeben. Leider wird die archivische Ordnung und Verzeichnung dieser Unterlagen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vor Abschluss dieser Arbeiten ist der Bestand nur eingeschränkt benutzbar. Darum verzögert sich die Beantwortung von Personenstandsanfragen zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen des Standesamtsbezirks Freital auf unbestimmte Zeit. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
Als Archivbenutzung zählen schriftliche Anfragen, Beratung durch Archivmitarbeiter oder persönliche Akteneinsicht im Lesesaal. Der erste Schritt ist in der Regel die schriftliche Anfrage (als Email, Briefpost oder Fax, Kontaktdaten siehe unten) mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten (gern inklusive Ihrer Telefonnummer für kurze Rücksprachen) und des Sie interessierenden Gegenstandes. Wir werden uns anschließend mit Ihnen über das weitere Vorgehen abstimmen.
Da eine Archivbenutzung eine Vorbereitung erfordert, ist Ihr unangemeldetes Erscheinen zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Abstimmung mit uns zwar möglich, aber nicht ratsam.
Einfache Benutzungsanliegen können oft schon durch eine Antwort unsererseits auf Ihre schriftliche Anfrage geklärt werden. Dabei können allerdings Gebühren für Recherchen, Kopien und Beglaubigungen anfallen. Gebühren fallen dabei unabhängig davon an, ob im Rahmen einer Anfrage auch tatsächlich Archivunterlagen oder Informationen gefunden werden konnten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bei komplexeren Anfragen auf die Nennung einschlägiger Bestände, einzelner Archivalien oder auch von Sekundärliteratur beschränken müssen. Die Auswertung dieser Unterlagen ermöglichen wir Ihnen gern bei einem Archivbesuch in unserem Lesesaal.
Im Lesesaal stehen Ihnen 15 Arbeitsplätze, darunter ein Mikrofilmlesegerät und ein Rechner mit Digitalisaten, zur Verfügung. Schließfächer für Ihre persönlichen Gegenstände sind vorhanden.
Es besteht die Möglichkeit gebührenpflichtige Kopien (als Papierausdruck oder Digitalisat auf CD bzw. als Emailanhang) zu bestellen. Das selbstständige Anfertigen von Kopien mittels privater Geräte (Fotoapparat, Smartphone) ist leider noch nicht möglich.
In diesem Abschnitt werden immer wiederkehrende Arten von Archivbenutzungen und die zugehörigen Quellen im Archivverbund beschrieben und was für Archivbenutzer dabei zu beachten ist.
Personenstandsanfragen
Für die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten, aber auch für private Familien- bzw. Ahnenforschung, sind die Unterlagen der Standesämter (v.a. Geburts-, Heirats- und Sterberegisterbücher und die zugehörigen Sammelakten) eine wichtige Quelle. Sie werden von den Standesämtern gemäß den Fristen des Personenstandsgesetzes (Geburtsbücher nach 110 Jahren, Heiratsbücher nach 80 Jahren, Sterbebücher nach 30 Jahren) an die zuständigen Kommunalarchive abgegeben. Sofern sie noch nicht insgesamt frei von allen archivischen Schutzfristen sind, können sie aktuell nur über konkrete schriftliche Anfragen zu einer bestimmten Person genutzt werden. Solche Anfragen sind gebührenpflichtig.
Für die Bearbeitung einer solchen Anfrage benötigen wir:
- Name und Vorname(n) der gesuchten Person. Hatte sie mehrere Vornamen, sollte der Rufname (sofern bekannt) gekennzeichnet werden.
- Datum und / oder Registernummer der Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde. Ist das genaue Datum bzw. die Nummer nicht bekannt, kann eine Suche immer noch über die alphabetischen Namensverzeichnisse der Register erfolgen.
- Ort der Geburt / der Heirat / des Todes. Zu beachten ist, dass heute unselbstständige Ortsteile einmal eigenständige Gemeinden mit einem eigenen Standesamt gewesen sein könnten. Ohne genaue Ortsangabe ist eine Suche mitunter langwierig und teuer, da sie sich über mehrere Standesamtsbestände erstrecken kann.
- Ihre Rechnungsanschrift und eine formlose Einverständniserklärung zur Kostenübernahme.
- Angabe, ob Kopien der Personenstandsunterlagen (Urkunden und / oder Sammelakten) gewünscht sind und ob für diese Kopien eine Beglaubigung benötigt wird. Grundsätzlich muss bei Kopien aus den Registerbüchern wegen der engen Bindung mit Informationsverlust im Buchfalz gerechnet werden.
Je nach Umfang der Anfrage und den bereits vorhandenen Informationen können die Gebühren schwanken. Grundsätzlich berechnen wir 25,00 € pro angefangene Arbeitshalbstunde für die Beantwortung von schriftlichen Anfragen, 0,70 € pro schwarz/weiße A4-Kopie bzw. 1,40 € pro farbige A4-Kopie und 2,90 € pro angefangene 5 Arbeitsminuten für Beglaubigungen.
Die Überlieferung des Archivverbundes Pirna besteht aus zwei Teilen: Unterlagen der Stadtverwaltung Pirna (Stadtarchiv) und Unterlagen der Kreisverwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einschließlich seiner Vorgängerkreise (Kreisarchiv). Daneben finden sich auch die Unterlagen derjenigen kreisangehörigen Kommunen im Kreisarchiv, die kein eigenes Gemeindearchiv unterhalten sowie Unterlagen der ehemaligen volkseigenen Wirtschaft.
Stadtarchiv Pirna
- Unterlagen der Stadtverwaltung (ab dem Mittelalter, dichte Überlieferung ab dem 19. Jahrhundert)
- Unterlagen der nach Pirna eingemeindeten Orte
- Einwohnermeldekarteien
- Geburts-, Heirats- und Sterbebücher der Stadt Pirna (ab 1876, Geburtsbücher sofern älter als 110 Jahre, Heiratsbücher älter als 80 Jahre, Sterbebücher älter als 30 Jahre)
- Geburts-, Heirats- und Sterbebücher der bei Eingemeindung nach Pirna aufgehobenen Standesämter (ab 1876):
- Copitz ("Pirna 2")
- Pirna - Land ("Pirna 3")
- Zuschendorf
- Liebethal
- Graupa
- Großcotta
- Bauakten der Stadt Pirna
- Schulen in städtischer Trägerschaft
- Unterlagen der volkseigenen Wirtschaft im Stadtgebiet (bis 1989/1990)
Kreisarchiv
- Unterlagen des Landratsamtes und der nachgeordneten Behörden (ab 2008)
- Unterlagen der Altkreise Sächsische Schweiz und Weißeritz (1994-2008)
- Unterlagen der Altkreise Dippoldiswalde, Freital, Pirna und Sebnitz (1952-1994, teilweise mit älteren Vorakten)
- Unterlagen der nachgeordneten Behörden der (Alt)Kreise, darunter:
- Bauämter
- Jugendämter
- Kinderheime
- Schulen
- Gemeindearchive der kreisangehörigen Kommunen, sofern diese kein eigenes Archiv betreiben
- Einwohnermeldekarteien
- Geburts-, Heirats- und Sterbebücher der Standesämter (ab 1876):
- Tharandt
- Rabenau
- Oelsa
- Kreischa
- Wilsdruff
- Freital mit den darin aufgegangenen Standesämtern:
- Bannewitz
- Birkigt
- Burgk
- Coßmannsdorf
- Deuben
- Döhlen
- Hainsberg
- Kleinnaundorf
- Pesterwitz
- Possendorf
- Potschappel
- Rippien
- Saalhausen
- Somsdorf
- Weißig
- Wurgwitz
- Zauckerode
Hinweis: Der Archivbestand des Standesamtes Freital und der später darin aufgegangenen Standesämter befindet sich aktuell in Bearbeitung. Bei Personenstandsanfragen ist leider mit großen Verzögerungen zu rechnen.
- Unterlagen der volkseigenen Wirtschaft im Kreisgebiet, sofern sie nicht in das Staatsarchiv Dresden gelangt sind (bis 1989/1990)
- Grundherrschaft Bärenstein (1449-1910)
Detaillierte Beständeübersichten für den Archivverbund befinden sich in Erarbeitung. In allen Teilen des Archivbestandes muss mit Überlieferungslücken durch das Hochwasser von 2002 gerechnet werden.
Archiv- und Verwaltungsbibliothek
Die Archivbibliothek sammelt, erschließt und vermittelt Medien zur Regional- und Ortsgeschichte des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Vorgängerkreise.
Sammlungsschwerpunkte sind:
- Publikationen zur Kreisgeschichte
- Ortschroniken
- Festschriften
- Zeitungssammlung
- Amtsblätter
- Betriebszeitungen
- Ansichtskartensammlung
- Dias
- Gesetzessammlung
- Belegexemplare
Diese Medien stehen den Archivnutzern ausschließlich im Lesesaal zur Verfügung.
Die Verwaltungsbibliothek ist Dienstbibliothek des Landratsamtes.
Sekundärliteratur
Orte und ihre Bewohner
Paläographie
Notwendig für die Benutzung von Archivquellen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein ist die Kenntnis alter Schriften.
Bedeutung alter Worte
Worte ändern über die Zeiten ihre Bedeutung oder kommen außer Gebrauch. Historische Lexika und Wörterbücher helfen beim inhaltlichen Verständnis von Archivquellen.
- Johann Heinrich Zedlers Großes vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, 1731-1754
- Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, 1811
- Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, 1854-1961
- Die Retro-Bibliothek | Nachschlagewerke zum Ende des 19. Jahrhunderts
Nützlich für das Verständnis lokaler Wortbedeutungen des Sächsischen sind außerdem:
- Müller-Fraureuth, Karl: Wörterbuch der obersächsischen und erzgebirgischen Mundarten, 1914
- Kollektiv: Wörterbuch der obersächsischen Mundarten, 1994-2003
Sie liegen bislang nur in gedruckter Form vor.
Zeitrechnung
Noch im 20. Jahrhundert gehen in manchen Archivalien die Uhren anders.
Weitere für die Geschichte des Landkreises und seiner Bewohner bedeutende Archive
Der Archivverbund Pirna verwahrt nicht alle Unterlagen, die für die Geschichte der Region und ihrer Bewohner relevant sein könnten. Je nach Interessensgegenstand kommen für Ihre Recherchen auch folgende Archive in Betracht:
- Sächsisches Staatsarchiv (Unterlagen von Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen, seiner Funktionsvorgänger, vieler Rittergüter sowie von Teilen der verstaatlichten Wirtschaft im Zeitraum 1945-1989/90)
- Landeskirchenarchiv Sachsen (Unterlagen der Evangelische Landeskirche und vieler evangelischer Pfarrgemeinden)
- Diözesanarchiv Dresden-Meißen (Unterlagen des katholischen Bistums Dresden-Meißen)
- Stasi-Unterlagen-Archiv Dresden (BStU) (Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit im Bezirk Dresden)
- Bundesarchiv (Unterlagen von Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Funktionsvorgänger)
- Sächsisches Wirtschaftsarchiv (Unterlagen von sächsischen Unternehmen)
- Rhenus-Logistics (DDR-Lohn- und Gehaltsunterlagen zu Beschäftigungszeiten in den Volkseigenen Betrieben (VEB) der DDR)
- Archivportal-D (Übersicht über die deutsche Archivlandschaft)
Allgemeines zur Archivbenutzung
Was ist denn so besonders an der Arbeit im Archiv?
- Archivsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [pdf; 0,14 MB]
- Lesesaalordnung [pdf; 17,70 KB]
- Archivgebührensatzung [pdf; 96,24 KB]
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Archivnutzung [pdf; 99,15 KB]
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
- Bundesarchivgesetz
- Urheberrechtsgesetz
- Kunsturhebergesetz ("Recht am eigenen Bild")
- Personenstandsgesetz
Montag: | 08.00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12:00 Uhr |