Durch den amtsärztlichen Dienst werden Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Institutionen durchgeführt. Die Basis bilden dabei gesetzliche Vorschriften. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist erforderlich.
Privatpersonen können den Amtsärztlichen Dienst nur in besonderen Fällen in Anspruch nehmen (z.B. Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit).
Durch den Amtsärztlichen Dienst werden Schutzimpfungen, Impfberatungen sowie reisemedizinische Beratungen durchgeführt.
Aufgaben
- Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht sowie im Auftrag von öffentlichen Dienststellen
- Begutachtungen nach Sozialgesetzgebung
- Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Begutachtungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Gutachten für Prüfungsverhinderungen
- Ausstellung von Bescheinigungen für Bestattungsunternehmen (z.B. Wartefristverlängerung bei Erd- oder Feuerbestattung, Umbettung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Bearbeitung der Todesbescheinigungen und Obduktionsscheine
- Medizinalstatistik (Anzeigepflicht für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie sonstige Heilberufe)