Immobilienmanagement

A-Z

Im Referat Immobilienmanagement werden das infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement wahrgenommen. Zu den besonderen Aufgaben des Referates gehört die Zusammenarbeit mit dem Partner im Rahmen des PPP-Projektes Schloss Sonnenstein.

Aufgaben

  • Sicherstellung des Dienstbetriebes im Rahmen der Verwaltung und Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude des Landratsamtes und der Schulgebäude
  • Fortlaufende Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens des Landkreises (außer Kreisstraßen und Naturschutzflächen), Anlagenbuchhaltung
  • Vermarktung von ungenutzten, landkreiseigenen Liegenschaften einschließlich des Abschlusses von grundstücksrechtlichen Verträgen (Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Kaufverträge) und Bearbeitung grundstücksrechtlicher Angelegenheiten (z. B. Dienstbarkeit)
  • Eigentümervertretung für alle grundstücksrechtlichen Angelegenheiten (u.a. Vermessung, Grunddienstbarkeiten)
  • Bestellung von gesetzlichen Vertretern für unbekannte Eigentümer von im Landkreis befindlichen Grundstücken einschließlich der Genehmigung und Kontrolle von Rechtsgeschäften dieser Vertreter gemäß Art. 233 § 2 Absatz 3 EGBGB
  • Veranstaltungsmanagement

Vermietung von Räumen in Verwaltungs- und Schuleinrichtungen sowie von Turnhallen

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat am 18.12.2017 die Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Benutzungssatzung), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung von Räumen und Flächen der öffentlichen Verwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (AVB-Überlassung Verwaltung) ab 01.08.2018 und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung von Schulsporthallen und Räumen schulischer Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (AVB-Überlassung Schulen) ab 01.01.2019 beschlossen.

Diese sind die Grundlage für die Vermietung an die entsprechenden Interessenten.

Die benannten Dokumente und die notwendigen Antragsformulare einschließlich der Informationen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie nachfolgend. Wir bitten Sie um Beachtung der Gültigkeit der zu verwendenden Unterlagen. Bei Daueranmietungen über den Gültigkeitswechsel hinweg wird kein neuer Antrag benötigt. Unsererseits erfolgt eine geteilte Abrechnung.

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Videoüberwachung

Referatsleitung Immobilienmanagement

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail