Aufforstung

Aufforstung
Aufforstung

Auf Dauer können die Wälder ihre vielfältigen positiven Wirkungen nur erfüllen, wenn genügend hochwertiges, standortangepasstes Saat- und Pflanzgut zur Verfügung steht. Aus diesem Grund darf Saatgut für forstliche Zwecke nur aus dafür anerkannten Beständen gewonnen werden. Zusätzlich zur Erntekontrolle sind in Sachsen die Landratsämter für die Kontrolle des Handels mit forstlichem Vermehrungsgut zuständig.

Aufforstungsempfehlungen unter Beachtung der Waldschutzrisiken

Junge Rot-Buchen mit Frostschäden
Junge Rot-Buchen mit Frostschäden

Hat ein Waldbesitzer eine Kahlfläche aufzuforsten oder will er einen älteren Bestand verjüngen, so steht er vor der Frage, was pflanze ich. Es müssen eine oder mehrere Baumarten ausgewählt werden, die meist erst den Enkelkindern einen wirtschaftlichen Nutzen versprechen. Bei Nadelbäumen kann man nach etwa 40 Jahren, bei Laubbäumen frühestens nach 60 Jahren mit dem ersten kostendeckenden Pflegehieb rechnen. Doch vor allem in der Anwuchs- und Jugendphase lauern viele Gefahren.

Wichtige Hinweise finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen.

Anzeige der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut

Die Ernteanzeige muss nach Forstvermehrungsgutgesetz mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunternehmen erfolgen.

Ansprechpartner Forstvermehrungsgut / Kontrollstelle:

Herr Dr. Lohse (Telefon 03501 / 515 3505 und 0151 / 72139794); Herr Wittig (Telefon 03501 / 515 3503 und 0151 / 72141764)

Referatsleiter Forsthoheit

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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