Amt für Finanzverwaltung

Aufgaben

  • Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
  • Haushaltsüberwachung
  • Verwaltung des Vermögens und der Schulden
  • Ausführung der Kassengeschäfte einschließlich Mahnung und Vollstreckung
  • Begleitung der Vergaben
  • Vertragsmanagement und -controlling
  • Angelegenheiten des Landkreises als Steuerpflichtiger

Folgende Referate sind dem Amt für Finanzverwaltung zugeordnet:

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fordert gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 10 Landesjugendhilfegesetz Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisierten Zusammenschlüsse im Sinne von § 4a SGB VIII auf, Vorschläge zur Wahl beratender Mitglieder für den neu zu konstituierenden Jugendhilfeausschuss des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu unterbreiten.

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII sind solche, in denen sich nicht in berufsständische Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen, insbesondere Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger nach dem SGB VIII sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen, nicht nur vorübergehend mit dem Ziel zusammenschließen, Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern, sowie Selbsthilfekontaktstellen.

Dabei sind folgende Angaben der Geschäftsstelle des Kreistages zu übermitteln:

  • Name und Anschrift der vorschlagenden Organisation;
  • Name und Anschrift der vorgeschlagenen Personen (Vertreter und Verhinderungsvertreter);
  • Beruf, Tätigkeit, Telefon, E-Mail der vorgeschlagenen Personen sowie
  • eine formlose Zustimmung des vorgeschlagenen Vertreters und des Verhinderungsvertreters.

Interessierte selbstorganisierte Zusammenschlüsse im Sinne des § 4a SGB VIII können ihre Vorschläge bis zum 11.08.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsstelle Kreistag, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einreichen.

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 9. Juni 2024 vom 18. April 2024

In seiner Sitzung am 11. April 2024 hat der Kreiswahlausschuss die in der im unten stehenden Download veröffentlichten elektronischen Ausgabe des Landkreisboten Nr. 05/2024 vom 04.05.2024 bekannt gegebenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 9. Juni 2024 zugelassen.

 

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail