Die Fachberatung für Kindertagespflege ist für die fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen verantwortlich. Dazu gehören:
Eignungsfeststellung der Tagespflegeperson und der materiellen, technischen und organisatorischen Bedingungen für die Kindertagespflege
Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege nach Prüfung der Geeignetheit
Beratung und fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen des Kreises
Initiierung und Prüfung von Fortbildungen in der Kindertagespflege, welche ein Mindestmaß von 20
Stunden pro Jahr beinhalten
Beratung und Förderung von regionalen Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen
Zusammenarbeit mit den Gemeinden, mit dem Ziel, das Angebot der Kindertagespflege als festen Bestandteil der Angebote für die Kinderbetreuung in den Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wahrzunehmen