Kulturraum

Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Logo

Im Freistaat Sachsen wurde bereits im Jahr 1994 das Gesetz über die Kulturräume (Sächsisches Kulturraumgesetz) erlassen, auf dessen Grundlage acht ländliche (Vogtland, Zwickauer Raum, Erzgebirge, Mittelsachsen, Leipziger Raum, Meißen, Sächsische Schweiz / Osterzgebirge, Niederlausitz-Oberschlesien) und drei urbane Kulturräume (Chemnitz, Dresden, Leipzig) gegründet wurden. Die Umsetzung des Kreisgebietsreformgesetzes im Freistaat Sachsen zum 01.08.2008 machte auch eine Anpassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes erforderlich.

Zum 01.08.2008 wurde deshalb der Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Gesamtrechtsnachfolger der Kulturräume Elbtal und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gegründet. Mitglieder des Kulturraumes sind der Landkreis Meißen und der Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Wesentliche Aufgabe des Kulturraums ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Maßnahmen. So werden die Träger kommunaler Kulturarbeit bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung, unterstützt.

Der Kulturraum reicht hierfür Zuwendungen auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes sowie unter Anwendung seiner Förderrichtlinie einschl. Förderschwerpunkten aus.

Weitere Informationen zum Kulturraum, seinen Arbeitsgrundlagen, den Gremien und den geförderten Einrichtungen und Projekten sowie aktuelle Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Referat Schulen, Kultur und Sport

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail