Zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderung bestellte der Kreistag eine Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung. Sie wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Landkreises, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Die Beauftragte ist Mittler zwischen den Interessen von Menschen mit Behinderung, deren Selbsthilfegruppen, Verbänden und Organisationen u. ä. sowie der öffentlichen Verwaltung. Sie arbeitet Ressort- und Referatsübergreifend auf den verschiedensten Ebenen der Sozial-, Jugendhilfe und Gesundheitspolitik und wirkt bei Vorhaben auf die Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderung hin.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lebten im Jahr 2024 knapp 26.700 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Das sind ca. 10,8 % der Gesamtbevölkerung im Landkreis.
Als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen bietet die Beauftragte regelmäßig Sprechstunden in Pirna an. Um eine Terminabsprache wird gebeten.
Folgende Themen/Angelegenheiten werden u. a. bearbeitet:
- Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen (z. B. Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen);
- barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen Lebensbereichen;
- Fragen zu Leistungen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung;
- Angebote von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Antragsformulare zur Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. einer Anpassung des Grades erhalten Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/schwerbehinderteneigenschaft.html.
Antragsformulare zur Ausstellung einer Parkerleichterung erhalten Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/buergerbueros.html.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis
Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für Deutschland verbindlich. Die Idee der Inklusion - also gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen - ist ein zentraler Gedanke, den es umzusetzen gilt. Es soll künftig allen Menschen die Mitbestimmung und Mitgestaltung in der Gesellschaft möglich sein.
2014 wurde der „Kommunale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ beschlossen. In 5 Handlungsfeldern wurden verschiedene Ziele und Maßnahmen zur Realisierung notiert. Die dazugehörigen 5 Arbeitsgruppen arbeiten themenspezifisch kontinuierlich an der Umsetzung der Ziele. Am 10.10.2022 wurde die 1. Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom Kreistag verabschiedet. Diesen Aktionsplan können Sie unten angefügt einsehen (nicht barrierefrei).
Weitere Informationen zu den Handlungsfeldern sowie wertvolle Internetseiten erhalten Sie bei der Beauftragten. Weitere hilfreiche Hinweise zur Inklusion und Barrierefreiheit erhalten Sie unter www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung.html sowie unter www.teilhabeberatung.de und www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/EUTB/EUTB.html .
Kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB berät als Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung zu sozialrechtlichen, sozialpädagogischen und sozialmedizinischen Fragen. Die Fachstellen vor Ort erteilen außerdem Auskünfte rund um das Thema Barrierefreiheit und unterstützt bei organisatorischen Fragen. Gern können Sie sich mit Fragen an die EUTB-Beratungsstellen in Pirna bzw. Freital wenden:
Inklusion - Gleichberechtigung für Behinderte schaffen
Neben dem Kommunalen Aktionsplan des Landkreises wurde 2014 auch eine Leitlinie zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge verabschiedet, sie kann unter folgendem Link eingesehen werden: