Fragebögen zur Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 (5) BauGB

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Fragebögen zur Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 (5) BauGB

Sofern Sie mit einem Schreiben von uns aufgefordert wurden, Ihrer Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB nachzukommen, nutzen Sie für Ihre Antwort bitte den für den konkreten Vertragsgegenstand zutreffenden Fragebogen.

Der zu verwendende Fragebogen richtet sich nach der Art des Vertragsgegenstands des Notarvertrages, auf den sich der gezahlte Kaufpreis bezieht.

Sofern von den Fragebögen keiner für das betreffende Objekt geeignet scheint, nutzen Sie bitte den Fragebogen für sonstige Grundstücke.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: