Für die Ingenieurbauwerke im Zuge der Kreisstraßen erfolgt die Bauwerksverwaltung sowie die regelmäßige Prüfung und Überwachung nach geltenden Vorschriften durch den Baulastträger.
Sachkundige Ingenieure führen die regulären Prüfungen und die erforderlichen Prüfungen aus besonderen Anlässen, wie z.B. nach Hochwasser oder nach Unfällen, durch.
Die Sachbearbeiter des konstruktiven Ingenieurbaus veranlassen bei Notwendigkeit Verkehrssicherungsmaßnahmen und kleinere Instandsetzungen an den Ingenieurbauwerken der Kreisstraßen sowie an den ca. 1.000 Bauwerken der Bundes- und Staatsstraßen im Kreisgebiet.