Leistungsangebot

Allgemeines

  • Information und / oder Beratung zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Landkreisverwaltung (keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)

  • Information zu Zuständigkeiten Dritter und Ausgabe von Anträgen, z. B.:

    • Antrag auf Kinderzuschlag

    • Antrag auf Kindergeld

    • Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung GEZ

  • Vermittlung von Kontakten zu den Ämtern & Referaten der Landkreisverwaltung (auf Wunsch auch Terminvereinbarungen), zu Dienststellen des Landes und Bundes sowie Vereinen, Verbänden und Einrichtungen

  • Möglichkeit der Einsichtnahme in Gesetze und Verordnungen des Bundes und Landes sowie in das Landkreisrecht, z. B. in Satzungen

  • Ausgabe, Annahme und Weiterleitung von Antragsformularen sowie Erstberatung und Hilfestellung beim Ausfüllen, z. B.:

    • Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
    • Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.01.2007
    • Antrag auf Landeserziehungsgeld
    • Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen gemäß § 90 SGB VIII
    • Antrag auf geförderte Schülerbeförderung
    • Antrag auf Wohngeld
    • Antrag auf BAföG
  • Auslegung von Informationsmaterial des Bundes, Landes und Landkreises, von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, z. B.:

    • Nationalpark Sächsische Schweiz
    • Tharandter Wald
    • Tourismus- und Verkehrsverbände
    • Sport-, Kultur-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • Annahme von Anzeigen in Notfallsituationen oder zu besonderen Vorkommnissen, z. B.:

    • Kindeswohlgefährdung
    • Umweltbeeinträchtigungen und
    • Sofortvermittlung bzw. Weiterleitung an die zuständige Stelle
  • Annahme und Weiterleitung von Widersprüchen und Beschwerden (auf Wunsch zur Niederschrift), ausgenommen privatrechtliche Angelegenheiten

  • Annahme und Weiterleitung von Petitionen zu Landkreisangelegenheiten (nur in schriftlicher Form)

  • Vervielfältigungen ( Kopien) von Dokumenten gegen Gebühr

  • Ausgabe der Steuererklärungsvordrucke (jährlich aktuell) in den Bürgerbüros Pirna, Dippoldiswalde, Freital und der Stadtverwaltung Sebnitz
 

Spezifisches

Amt für Finanzverwaltung

  • Einnahme von Buß- / Verwarngeldern bei Ordnungswidrigkeiten entsprechend erfolgter Rechnungsstellung der Landkreisverwaltung
  • Einnahmen aller Art entsprechend erfolgter Rechnungsstellung der Landkreisverwaltung

Amt für Sicherheit und Ordnung

  • Ausfertigung von Beglaubigungen
  • Aushändigung von Führerscheinen nach Neuantrag / Umstellung
  • Ausgabe von Führerscheinen nach Entzug wegen einer Ordnungswidrigkeit
  • Verlängerung von Jagdscheinen

Jagdscheininhaber können in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital ihren Jagdschein zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer abgeben. Die Vorlage des Nachweises über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung im Original ist zwingend notwendig. Die Bearbeitung erfolgt im Referat Sicherheit und Ordnung in Pirna. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Arbeitstagen (incl. Postweg) kann der Jagdschein im Bürgerbüro wieder abgeholt werden. Bei Abholung wird die jeweilige Gebühr (40 Euro-1-Jahresjagdschein, 111 Euro 3-Jahresjagdschein) in bar fällig.

 

Sozial- und Ausländeramt

  • Ausgabe von Anträgen auf Wohngeld / Lastenzuschuss und Kinderzuschlag nach Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum 1. Januar 2009

Die Anträge sind in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital erhältlich. Ausgefüllte Anträge auf Wohngeld können in den Bürgerbüros abgegeben werden. Ausgefüllte Anträge auf Kinderzuschlag können zur Weiterleitung an die Familienkasse über die ARGE Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ebenfalls in den Bürgerbüros abgegeben werden.

Die Anschrift der Familienkasse lautet:
Familienkasse Bautzen
Neusalzaer Straße 2
02625 Bautzen

Das Servicecenter der Familienkasse ist erreichbar unter 01801 546337.

 

  • Ausgabe von Anträgen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) - Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen

In den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital sind auch Anträge auf Leistungen nach dem USG-Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen erhältlich. Ausgefüllte Anträge können zur Weiterleitung an die zuständige Mitarbeiterin auch wieder in den Bürgerbüros abgegeben werden.

 

Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz

  • Ausgabe von Wildmarken

Beauftragte Jagdausübungsberechtigte können Wildmarken und Wildursprungsscheine für erlegte Wildschweine in den Bürgerbüros Pirna, Sebnitz, Dippoldiswalde und Freital entgegennehmen. Die Bestellung erfolgt wie bisher über das Referat Lebensmittelüberwachung (Telefon: 03501-515 2400).

Versicherungsamt mit Rentenberatung

Das Versicherungsamt im Landratsamt ist Ansprechpartner in Angelegenheiten der Sozialversicherung. Hier können Anträge gestellt werden auf:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Kontenklärung
  • Rentenauskunft

Weiterhin gibt es entsprechende Ausfüllhilfen. Die Unterlagen werden an den Versicherungsträger weitergeleitet.

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • Prüfung und Erläuterung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen,
  • Hilfeleistung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren,
  • Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs nach Lücken und
  • Beglaubigung von Kopien, die beim Sozialversicherungsträger einzureichen sind.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
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Dresdner Straße 107, 01705 Freital

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
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Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Leiterin Bürgerbüros

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

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