Seit 03.04.2023 können über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" gefördert ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen nicht zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s Internetversorgung im Download anliegen oder die innerhalb der nächsten drei Jahre keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download erhalten werden. Der erste Förderaufruf, der mit Veröffentlichung der Richtlinie beginnt, ist bis zum 15.10.2023 befristet. In den Folgejahren werden voraussichtlich zwei Förderaufrufe durchgeführt, die jeweils Ende April und Ende September enden würden.
Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse (siehe Bild) und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sog. Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.
Aktuelles zum "Dunkelgraue-Flecken-Programm" im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
August 2023
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine erweiterte Version der Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau veröffentlicht. Die Analyse erstreckt sich nunmehr auch auf die Gemeindeebene.
September 2023
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 einstimmig der Durchführung eines "Dunkelgraue-Flecken-Programms" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Rahmen des geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.
Erster Schritt wird nun die Durchführung des neu eingeführten Branchendialogs mit den Telekommunikationsunternehmen sein. Hintergrund ist das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welches nur gemeinsam umgesetzt werden: Es ist ein Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen und gezieltem Einsatz von Fördergeldern zur ergänzenden Unterstützung notwendig.
Daran schließt sich ein Markterkundungsverfahren an, um die förderfähigen Adressen zu lokalisieren. Vor Antragstellung für investive Fördermittel werden Abstimmungen zur Bildung von regionalen Losen für die Anträge geführt. Die Förderwürdigkeit der einzelnen Anträge ist abhängig von der erreichten Punktzahl nach dem Kriterienkatalog des Bundes.
Für diese Schritte ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden zum Aufgabenübertrag an den Landkreis notwendig.
November 2023
Für die Umsetzung eines Projektes zur Durchführung eines landkreisweiten Branchendialogs und Markterkundungsverfahrens für die „Dunkelgrauen Flecken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchten 33 der 36 Kommunen des Landkreises die Aufgabe an die Landkreisverwaltung übertragen. Dafür werden aktuell in den Stadt- und Gemeinderäten der Kommunen die notwendigen Beschlüsse getroffen und anschließend eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden unterzeichnet.
In den vergangenen Wochen wurden die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgeschriebenen Branchendialoge im Landratsamt mit regional tätigen Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Hierbei wurde die aktuelle Situation des Landkreises durch die Breitbandkoordinatorinnen dargestellt und anschließend die Ausbauabsichten durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Die Dokumentation kann im öffentlichen Bereich des Förderportals eingesehen werden.
Demnächst wird das Markterkundungsverfahren starten. Hierbei wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das Gemeindegebiet verfügt und welche Adressen voraussichtlich in den nächsten drei Jahren mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Hierfür werden alle Telekommunikationsunternehmen zu einer Meldung mit einer Frist von zehn Wochen aufgefordert. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird im ersten Quartal 2024 angestrebt.
Am 03.04.2023 hat das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 veröffentlicht.
- Projektträger PWC GmbH
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) [pdf; 77,50 KB]
- Anlage Kriterienkatalog [pdf; 18,25 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen [pdf; 27,99 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) [pdf; 0,16 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten [pdf; 0,16 MB]