Seit 03.04.2023 können über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" gefördert ausgebaut werden.
Mit der ersten Novellierung der Förderrichtlinie wurde am 30.04.2024 festgelegt, dass die Adresspunkte förderfähig sind, an welchen nicht zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload anliegen oder die innerhalb der nächsten sieben Jahre keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download erhalten werden.
Am 23.01.2025 wurde zweite Änderungsfassung Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025 veröffentlicht. Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus fortgeführt.
Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog mit den regional tätigen Telekommunikationsunternehmen vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privat-/eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.
Amtliche Hausnummer als Voraussetzung für geförderten Breitbandausbau
Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde vermehrt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Insbesondere betrifft dies Grundstücke mit bestehenden Gebäuden, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen beispielsweise Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, bei denen mehrere Gebäude vorhanden sind, jedoch lediglich eine Hausnummer vergeben wurde.
Für den geförderten Glasfaserausbau können ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, die über eine offizielle Anschrift verfügen. Das heißt, die Anschrift inklusive Straßenname und Hausnummer muss von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein. Zu erkennen ist dies für jedermann, wenn die jeweilige Adresse im Geoportal Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de einsehbar ist.
Wird ein separater Glasfaseranschluss benötigt, aber festgestellt, dass das entsprechende Wohn- oder Gewerbegebäude bislang über keine offizielle Hausnummer verfügt, ist diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig zu beantragen. Möglich ist dies bei der Kommune. Dabei ist zu beachten, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.
Die Adressen, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder nicht im Weiße-Flecken-Ausbau sowie eigenwirtschaftlichem Ausbau die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben, werden im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises ausgebaut. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte (siehe unten) eingesehen werden.
Breitbandkarte
Für die 33 teilnehmenden Kommunen des Dunkelgraue-Flecken-Programms des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können Sie die Adresspunkte einsehen, die als Dunkelgraue Flecken (< 300 Mbit/s Internetversorgung) ausgebaut werden. Unter Themen "Planen, Bauen und Wohnen" und dann "Breitband" können die einzelnen Adresspunkte der Lose 1 bis 4 des Förderprojekts, das sich aktuell im Ausschreibungsverfahren befindet, angezeigt werden. Mit Klick auf die Punkte erhalten Sie die Informationen zum jeweiligen Adresspunkt.
Stand: 07.10.2025 (Los 1-3) und 25.06.2026 (Los 4)
Aktuelles zum "Dunkelgraue-Flecken-Programm" im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2026
Januar 2026
Los 1-3:Im EU-weiten Vergabeverfahren zur Ermittlung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens sind die ersten, indikativen Angebote eingegangen. Die Auswertung der technischen und juristischen Berater ist gemeinsam mit dem Landkreis erfolgt. Den Bietern wurde in Vorbereitung auf das Bietergespräch im Januar 2026 jeweils ein Fragenkatalog mit sich aus den Angeboten ergebenden Fragen und bestehendem Aufklärungsbedarf übersendet.
Los 4:Am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, übergab Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, an Brit Jacob-Hahnewald, Beigeordnete für Bau und Umwelt, und an Kati Zuber, Leiterin der Stabsstelle Breitband, den symbolischen Zuwendungsbescheid für das Los 4 des geförderten Breitbandausbaus der Dunkelgrauen Flecken im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Am 22. Januar 2026 wurde Landrat Michael Geisler und Kati Zuber durch Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz feierlich der Zuwendungsbescheid über die Fördermittel des Landes Sachsen für das Los 4 übergeben.
Mit der Bundesförderung in Höhe von 26,7 Millionen Euro und der Landesfinanzierung in Höhe von 17,8 Mio. EUR kann der geförderte Ausbau mit schnellem Internet an 5.000 Adressen in den Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff fortgesetzt werden.
Aktuell unterstützen die beteiligten Kommunen den Landkreis bei der Konkretisierung der auszuschreibenden Adressen und parallel dazu sind die Beratungsleistungen zur Unterstützung der Landkreisverwaltung ausgeschrieben. Danach erfolgt die europaweite Ausschreibung des investiven Ausbaus für die Bestimmung, welches Telekommunikationsunternehmen den geförderten Breitbandausbau des Los 4 umsetzen wird.
Die förderfähigen Adressen des Los 4 können in der Breitbandkarte des Landkreises unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.
April 2026
Los 1-3:Im Januar 2026 fanden die Bietergespräche im Rahmen des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens wie geplant statt. Die Landkreisverwaltung bereitet in Abstimmung mit den technischen und juristischen Beratern die zweite Angebotsabforderung vor. Wofür aktuell förderrechtliche Aspekte mit dem neuen Projektträger abgestimmt werden. Sobald die Angebotsabforderung an die teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen gesendet wurde, haben diese sechs Wochen Zeit die finalen Angebote einzureichen.
Los 4:Am 19.01.2026 wurde die Ausschreibung zur Vergabe der technischen Beratungsleistungen veröffentlicht. Bis zum 24.02.2026 konnten hierzu Angebote eingereicht werden und nach Auswertung dieser durch die Landkreisverwaltung wurde der Auftrag an den technischen Berater, GEODV - Büro für GIS-Beratung & Geodatenverarbeitung, vergeben. Der Auftrag für die juristischen Beratungsleistungen befindet sich aktuell im Ausschreibungsverfahren und soll im Mai 2026 vergeben werden.
Zum EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen des Dunkel-Flecken-Breitbandausbaus werden derzeit die Rückmeldungen der Kommunen zu den Adresslisten eingearbeitet.
Juli 2026
Los 4:Mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs am 20.07.2026 ist das Ausschreibungsverfahren für das Los 4 im Dunkelgraue-Flecken-Projekt begonnen worden.
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe im EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens. Das mehrstufige Verfahren wird mindestens bis Mitte 2027 andauern, um festgelegte Fristen zu waren. Mit einer Frist bis 20.08.2026 können die Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse am Ausbauprojekt bekunden und die notwendigen Unterlagen einreichen. Für die Bieter, die die Unterlagen fristgerecht einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, folgt die Abforderung des ersten, indikativen Angebots.
Archiv "Dunkelgraue Flecken"
Der Bund hat im Jahr 2023 die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s Internetversorgung im Download auf 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload erhöht, womit die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" förderfähig sind. Was seitdem im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge passiert ist, kann im Archiv nachvollzogen werden.
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „Grauen Flecken“ vom 13.11.2020 [pdf; 51,44 KB]
- Überarbeitete Rahmenregelung zur Unterstützung Aufbau von Gigabitnetzen vom 30.04.2024 [pdf; 0,14 MB]
- Überarbeitete Rahmenregelung zur Unterstützung Aufbau von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 [pdf; 0,14 MB]
Am 03.04.2023 wurde die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 veröffentlicht. Diese wurde zum 30.04.2024, 13.01.2025 und 31.03.2026 geändert.
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023 [pdf; 77,50 KB]
- Anlage Kriterienkatalog [pdf; 18,25 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen vom 02.03.2023 [pdf; 27,99 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 03.04.2023 [pdf; 0,16 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 03.04.2023 [pdf; 0,16 MB]
- Beendigung des Aufrufes zur Antragseinreichung vom 08.12.2023 [pdf; 0,12 MB]
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 [pdf; 0,31 MB]
- Anlage Kriterienkatalog vom 12.04.2024 [pdf; 86,02 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen vom 15.04.2024 [pdf; 0,15 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 30.04.2024 [pdf; 0,20 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 30.04.2024 [pdf; 0,21 MB]
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 [pdf; 83,29 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 23.01.2025 [pdf; 0,18 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 23.01.2025 [pdf; 0,18 MB]
Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 in der dritten Änderungsfassung vom 31.03.2026
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der dritten Änderungsfassung vom 31.03.2026 [pdf; 0,40 MB]
- Anlage Kriterienkatalog vom 31.03.2026 [pdf; 0,17 MB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen vom 01.04.2026 [pdf; 0,28 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 01.04.2026 [pdf; 0,26 MB]
Förderung nach Lückenschluss-Pilotprogramm
- 1. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,22 MB]
- 2. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,22 MB]
- 3. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,20 MB]
- 4. Aufruf zur Antragseinreichung im Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,32 MB]
- Informationsunterlage zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2024 [pdf; 0,22 MB]
- Informationsunterlage zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2025 [pdf; 0,24 MB]
- FAQ zum Lückenschluss-Pilotprogramm [pdf; 0,19 MB]