Seit 03.04.2023 können über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die sogenannten "Dunkelgrauen Flecken" gefördert ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen nicht zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s Internetversorgung im Download anliegen oder die innerhalb der nächsten drei Jahre keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download erhalten werden. Der erste Förderaufruf, der mit Veröffentlichung der Richtlinie beginnt, ist bis zum 15.10.2023 befristet. In den Folgejahren werden voraussichtlich zwei Förderaufrufe durchgeführt, die jeweils Ende April und Ende September enden würden.
Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse (siehe Bild) und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sog. Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.
Am 03.04.2023 hat das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 veröffentlicht.
- Projektträger PWC GmbH
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) [pdf; 77,50 KB]
- Anlage Kriterienkatalog [pdf; 18,25 KB]
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen [pdf; 27,99 KB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) [pdf; 0,16 MB]
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten [pdf; 0,16 MB]