Der Bereich Fachberatung und Förderung ist zuständig für die Förderung, Strukturierung und Zusammenarbeit mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, den kommunalen Gebietskörperschaften und Fachbehörden. Er wirkt bei der Jugendhilfeplanung mit und leistet vielfältige Gremienarbeit. Die Aufgaben umfassen unter anderem die fachliche Beratung, die Bearbeitung und der Vollzug von Förderverfahren in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes sowie der Familienförderung. Grundlage sind die Richtlinien des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und des Freistaates Sachsen sowie der Bundesjugendplan und der europäische Sozialfond.
Auf der Grundlage dieser bereitstehenden finanziellen Mittel werden vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im städtischen und ländlichen Lebensraum des Landkreises bereitgestellt. Kinder und Jugendliche können Freizeit erleben und gestalten, z.B. in Kinder- und Jugendzentren, im Rahmen mobiler Arbeit, Freizeitprojekten und internationaler Begegnungen. Dabei werden unterschiedliche Kompetenzen gestärkt und die Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Kinder, Jugendliche und deren Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten ebenso Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und der Lösung unterschiedlicher Problemlagen (Beratung in den Kinder- und Jugendzentren; durch mobile Arbeit und Schulsozialarbeit sowie durch Familienberatung und -bildung). Sie werden dabei an weiterführende Hilfen vermittelt, sofern das Erfordernis dafür besteht.
Im Bereich Fachberatung und Förderung werden ebenso Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§ 6 JArbSchG) erteilt, wenn Kinder und Jugendliche Tätigkeiten wie Theatervorstellungen, Musikaufführungen u. a. nachkommen möchten, jedoch aufgrund des Alters unter das Beschäftigungsverbot fallen.
Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Familienförderung und der Jugendgerichtshilfe vom 07.10.2019 [pdf; 0,23 MB]
- 2.1 ehrenamtlich geführte Projekte - Richtlinie des LK SOE zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen § 11-14,16,52 SGB VIII [pdf; 0,19 MB]
- 2.2 fachkraftgeförderte Projekte - Richtlinie des LK SOE zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen § 11-14,16,52 SGB VIII [pdf; 0,18 MB]
- 2.3 Zuwendungen für Familien mit niedrigem Einkommen - Richtlinie des LK SOE zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen § 11-14,16,52 SGB VIII [pdf; 0,15 MB]
- 2.4 Investitionen und Baumaßnahmen - Richtline des LK SOE zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen § 11-14,16,52 SGB VIII [pdf; 0,16 MB]
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) vom 12.03.2020 [pdf; 50,64 KB]
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) vom 12.03.2020 [pdf; 46,56 KB]
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachen (FRL Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen - FRL PKFH) vom 17.12.2019 [pdf; 65,82 KB]
- Sächsische Kommunalpauschalenverordnung - SächsKomPauschVO vom 02.01.2019 [pdf; 48,63 KB]
- Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz - SächsKomEigVStärkG vom 14.12.2018 [pdf; 39,21 KB]
Kinder- und Jugendarbeit: Fördermittelbeantragung und -abrechnung - fachkraftgeförderte Projekte
- Antragsformular fachkraftgeförderte Projekte - SächsKomPauschVO/Landkreis [xlsx; 79,08 KB]
- Antragsformular fachkraftgeförderte Projekte FRL III, Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit, ESF-Jugendberufshilfe [xlsx; 81,76 KB]
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBEST-P) [pdf; 0,10 MB]
- Auszahlungsantrag, Rechtsbehelfsverzicht, InsO (landkreisfinanziertes Grundangebot) [xlsx; 0,75 MB]
- Auszahlungsantrag, Rechtsbehelfsverzicht (Schulsozialarbeit) [xlsx; 22,45 KB]
- Erklärung zur Insolvenzordnung [xlsx; 18,45 KB]
- Auszahlungsantrag, Rechtsbehelfsverzicht, InsO (NWFH, RL III, JBH) [xlsx; 0,76 MB]
- Formblatt Anerkennung der Fachkraft beim KSV Sachsen [docx; 27,44 KB]
- Mindestanforderungen an die Jahresbeschreibung und Sachbericht [docx; 34,55 KB]
- Sachberichtsraster zur Projektförderung [xlsx; 63,03 KB]
- Verwendungsnachweis [xlsx; 42,82 KB]
Kinder- und Jugendarbeit: Fördermittelbeantragung und -abrechnung - ehrenamtlich geführte Projekte
Zur Abrechnung der vom Landkreis SOE finanzierten ehrenamtlichen Projekte im Jahr 2020 bitte das hier hinterlegte Formualar benutzen!
Information über den Wechsel der Zuständigkeit ab dem Jahr 2021
Gemäß dem Kreistagsbeschluss Nr. 2020/7/0203-1 vom 05.10.2020 ist ab 01.01.2021 der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. für die Bearbeitung der Anträge auf Förderung ehrenamtlicher
Jugendarbeit im Landkreis zuständig.
Derzeit gültige Richtlinie: RL JA LK SOE §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII vom 07.10.2019
Zuwendungsbereiche:
- Ehrenamtlich geführte Maßnahmen nach §§ 11-14; 16; 52 SGB VIII
- Projekte
- Internationale Jugendbegegnungen
- Außerschulische Jugendbildung
- Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung
Kontaktdaten:
Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
Hohe Straße 1
01796 Pirna
Telefon: +49 (3501) 78 16 47
Fax: +49 (3501) 57 11 68
Email: info@jugend-ring.de
Internet: www.jugend-ring.de
Jugendarbeit und Förderung
01705 Freital, Hüttenstraße 14 (Haus HÜ)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54