Pflegekinderdienst

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Verlieben

Herzlich willkommen beim Pflegekinderdienst des Landkreises

Sind Sie daran interessiert, ein Pflegekind in Ihre Familie aufzunehmen? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und informieren Sie über den Werdegang, Pflegeeltern zu werden. Hier finden Sie Ansprechpartner.

Aktive Pflegeeltern finden auf dieser Seite Termine für Pflegeelterncafés, unsere Sommeraktion und Weiterbildungen.

Lebst Du in einer Pflegefamilie und hast den Wunsch, Dich auszutauschen und Dich beraten zu lassen, dann stehen wir gern für Dich zur Verfügung.

Sind Sie am überlegen, ob Vollzeitpflege das Richtige für Ihr Kind ist? Wir beraten Sie gern, damit Sie die Vor- und Nachteile dieser Form der Hilfe zur Erziehung abwägen können und für Ihr Kind die richtige Entscheidung treffen.

Gern können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Pflegeelternkampagne des Jugendamtes startet

Präsentation der Werbekampagne
Jugendamtsleiter Maximilian Hering und Beigeordnete Kati Kade präsentieren die Pflegeelternkampagne "Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben"

Werbekampagne soll zukünftig Suche nach Pflegefamilien unterstützen

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge macht derzeit mit einer Werbekampagne unter dem Motto „Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben“ auf das Thema Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, um mehr Pflegefamilien im Landkreis zu finden. Mit einer neuen visuellen Identität für das Thema sowie zahlreichen Informationsmaterialien für interessierte Personen will der Landkreis Menschen erreichen und ermutigen, Kindern ein neues Zuhause zu ermöglichen.

Landkreis sucht Pflegefamilien

Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen. 

„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben. Pflegekinder brauchen ein sicheres Zuhause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht.

Derzeit betreut der Pflegekinderdienst im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 166 Pflegefamilien und insgesamt 209 Pflegekinder. 

„Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“, so Beigeordnete Kati Kade. 

Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt. Es handelt sich um eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII, die in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht wird.

Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten. 

Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt 
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung 
Pflegekinderdienst 
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de 
Telefon: 03501 515-2101 
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html

Musiker Florian Künstler als Botschafter für die Aufgabe als Pflegeeltern im Landkreis

Der Landkreis empfiehlt das Video „Pflegeeltern werden“

Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen …

Derzeit begleiten wir 168 Pflegefamilien, die ein bis vier Pflegekinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben, und insgesamt 206 Pflegekinder (Stand: Mai 2024). Pflegekinder brauchen ein sicheres Zuhause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit. Pflegekinder und Pflegeeltern gehen einen Abschnitt ihres Lebens durch dick und dünn, teilen Sorgen und Freuden miteinander.

Wir unterstützen Sie bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.

Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen:

  • eine umfassende Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit
  • sorgfältige Auswahl der Pflegefamilie für unsere Pflegekinder und Begleitung des Anbahnungsprozesses
  • individuelle Begleitung, Beratung und fachliche Unterstützung während des Pflegeverhältnisses
  • regelmäßige Hilfeplangespräche
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
  • Vernetzung mit anderen Pflegeeltern und Fachkräften und
  • finanzielle Unterstützung des Pflegeverhältnisses.
  • Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII


Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Outlaw gGmbH unter anderen

  • regelmäßige Weiterbildungen,
  • Pflegeelterncafés,
  • Pflegeelternberatung der Diakonie Pirna e. V. und
  • Einzel- und Gruppensupervision angeboten.

Pflegeelterncafe: 

  • 07.09.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Neustadt, Maxim-Gorki-Straße 11A, 01844 Neustadt in Sachsen
  • 16.11.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Regenbogen, Poststraße 13, 01705 Freital            

Sommerfest des Pflegekinderdienstes

  • 31.08.2024, 10.00 bis 14.00 Uhr im Western Village, Naßweg 1, 01855 Sebnitz

Flyer zum Sommerfest des Pflegekinderdienstes 2024

Für Anmeldungen für die Ferien- und Wochenendfreizeiten sprechen Sie bitte Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegekinderdienst an.

11.09.2024, 17:00 - 19:30 Uhr Informationsabend der Jugendgerichtshilfe: "Was tun bei Straffälligkeit meines Kindes? Kinder und Jugendliche im Strafverfahren" im Landratsamt Freital

Einem Kind ein zu Hause geben - Formen der Vollzeitpflege

Aus unterschiedlichen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder in ihrem bisherigen Lebensumfeld zu betreuen und zu erziehen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein neues Zuhause geben. Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt und begleitet der Pflegekinderdienst die Pflegeeltern gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in welcher Form ein fremdes Kind in Ihrem Haushalt eine liebevolle Betreuung finden kann.

Nicht alle Pflegefamilien sind gleich. Abhängig von der notwendigen Unterstützung, die ein Kind oder ein Jugendlicher benötigt, gibt es verschiedene Formen der Vollzeitpflege.

Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt.

Im Landkreis gibt es verschiedene Betreuungsformen für Pflegekinder:
  • Vollzeitpflege,
  • zeitlich befristete Vollzeitpflege,
  • sonderpädagogische Pflegestellen,
  • Erziehungsstellen.

Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII als eine Form der Hilfe zur Erziehung kann in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht werden. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum in einer anderen als der eigenen Familie betreut, versorgt und erzogen werden.

Diese Form der Hilfe ist dann geeignet, wenn familienunterstützende und familienerhaltende Hilfen nicht ausreichend oder andere Hilfen nicht geeignet sind. Die Befristung der Vollzeitpflege oder die dauerhafte Lebensperspektive ist Ergebnis des Hilfeplanprozesses. Eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird in der Regel innerhalb von 6 Monaten beendet.

Sonderpädagogische Pflegestellen sind eine spezielle Form der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte oder benachteiligte Kinder und Jugendliche.

Von einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung ist dann auszugehen, wenn das Kind oder der Jugendliche auf den Entwicklungsebenen

  • der Motorik und/oder
  • der sprachlichen Fähigkeiten und/oder
  • der kognitiven Fähigkeiten und/oder
  • der sozialen Kompetenz

wesentliche Defizite aufweist, unabhängig von deren Ursache und Dauer.

Ein erweiterter Förderbedarf liegt vor, wenn das Kind/ der Jugendliche aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag gravierende Verhaltens-/ Entwicklungsauffälligkeiten zeigt und daher besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigt.

Erziehungsstellen leisten eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, bei der aufgrund von besonders schwerwiegenden psychischen, physischen und/ oder seelischen Auffälligkeiten des Kindes/ des Jugendlichen eine besondere erzieherische sowie pflegerische Betreuung sicherzustellen ist. Entsprechende Pflegestellen werden durch freie Träger der Jugendhilfe vorgehalten und in ihrer Arbeit fachlich unterstützt.

Eine besondere Form der Betreuung stellt die Familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Sie ist ein Leistungsangebot nach § 42 SGB VIII. Die Aufnahme des Kindes in eine Familie der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist eine Form der Krisenintervention und dient dem Schutz in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Sorgeberechtigten oder mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung. Die geeigneten Pflegestellen werden durch den freien Träger der Jugendhilfe ausgebildet und in ihrer Arbeit durch diesen Träger fachlich betreut, beraten und unterstützt.

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
Telefon
E-Mail
Hinweis
Tel. Nr. Frau Kreisel: 03501 515-2175
Tel. Nr. Herr Klose: 03501 515-2176
Tel. Nr. Frau Schilter: 03501 515-2174

01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail
Hinweis
Tel. Nr. Frau Harnisch: 03501 515 2072
Tel. Nr. Frau Töpfer: 03501 515 2099
Tel. Nr. Frau Stetter: 03501 515 2184
Tel. Nr. Frau Schöpe: 03501 515 2093
Tel. Nr. Frau Langer: 03501 515 2173

Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH - Geschäftsstelle Dresden

Klarastraße 1, 01099 Dresden

Telefon
E-Mail
Webseite