Pflegekinderdienst

HZ

Herzlich willkommen beim Pflegekinderdienst des Landkreises

Sind Sie daran interessiert, ein Pflegekind in Ihre Familie aufzunehmen? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und informieren Sie über den Werdegang, Pflegeeltern zu werden. Hier finden Sie Ansprechpartner.

Aktive Pflegeeltern finden auf dieser Seite Termine für Pflegeelterncafés, unsere Sommeraktion und Weiterbildungen.

Lebst Du in einer Pflegefamilie und hast den Wunsch, Dich auszutauschen und Dich beraten zu lassen, dann stehen wir gern für Dich zur Verfügung.

Sind Sie am überlegen, ob Vollzeitpflege das Richtige für Ihr Kind ist? Wir beraten Sie gern, damit Sie die Vor- und Nachteile dieser Form der Hilfe zur Erziehung abwägen können und für Ihr Kind die richtige Entscheidung treffen.

Gern können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Der Landkreis empfiehlt das Video „Pflegeeltern werden“

Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen …

Derzeit begleiten wir 167 Pflegefamilien, die ein bis vier Pflegekinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben, und insgesamt 205 Pflegekinder (Stand: Januar 2024). Pflegekinder brauchen ein sicheres Zuhause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit. Pflegekinder und Pflegeeltern gehen einen Abschnitt ihres Lebens durch dick und dünn, teilen Sorgen und Freuden miteinander.

Wir unterstützen Sie bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.

Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen:

  • eine umfassende Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit
  • sorgfältige Auswahl der Pflegefamilie für unsere Pflegekinder und Begleitung des Anbahnungsprozesses
  • individuelle Begleitung, Beratung und fachliche Unterstützung während des Pflegeverhältnisses
  • regelmäßige Hilfeplangespräche
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
  • Vernetzung mit anderen Pflegeeltern und Fachkräften und
  • finanzielle Unterstützung des Pflegeverhältnisses.
  • Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII


Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Outlaw gGmbH unter anderen

  • regelmäßige Weiterbildungen,
  • Pflegeelterncafés,
  • Pflegeelternberatung der Diakonie Pirna e. V. und
  • Einzel- und Gruppensupervision angeboten.

Pflegeelterncafe: 

Die Termine für das Jahr 2024 werden in Kürze hier eingestellt.

 

Veranstaltung

 

Datum

 

Ort

 

Pflegeelterncafé

 

 

 

xx.xx.2024

00 – 00 Uhr

 

 

Sommerfest

 

 

 

xx.xx.2024

00 – 00 Uhr

 

 

Thema noch offen: welchen Themenwunsch haben Sie? Sprechen Sie uns an!

xx.xx.2024

00.00 – 00.00 Uhr

 

Fortbildung

Die Termine für das Jahr 2024 werden in Kürze hier eingestellt.

 

xx.xx.2024

00.00 - 00.00 Uhr

 

Einem Kind ein zu Hause geben - Formen der Vollzeitpflege

Aus unterschiedlichen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder in ihrem bisherigen Lebensumfeld zu betreuen und zu erziehen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein neues Zuhause geben. Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt und begleitet der Pflegekinderdienst die Pflegeeltern gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in welcher Form ein fremdes Kind in Ihrem Haushalt eine liebevolle Betreuung finden kann.

Nicht alle Pflegefamilien sind gleich. Abhängig von der notwendigen Unterstützung, die ein Kind oder ein Jugendlicher benötigt, gibt es verschiedene Formen der Vollzeitpflege.

Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt.

Im Landkreis gibt es verschiedene Betreuungsformen für Pflegekinder:
  • Vollzeitpflege,
  • zeitlich befristete Vollzeitpflege,
  • sonderpädagogische Pflegestellen,
  • Erziehungsstellen.

Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII als eine Form der Hilfe zur Erziehung kann in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht werden. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum in einer anderen als der eigenen Familie betreut, versorgt und erzogen werden.

Diese Form der Hilfe ist dann geeignet, wenn familienunterstützende und familienerhaltende Hilfen nicht ausreichend oder andere Hilfen nicht geeignet sind. Die Befristung der Vollzeitpflege oder die dauerhafte Lebensperspektive ist Ergebnis des Hilfeplanprozesses. Eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird in der Regel innerhalb von 6 Monaten beendet.

Sonderpädagogische Pflegestellen sind eine spezielle Form der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte oder benachteiligte Kinder und Jugendliche.

Von einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung ist dann auszugehen, wenn das Kind oder der Jugendliche auf den Entwicklungsebenen

  • der Motorik und/oder
  • der sprachlichen Fähigkeiten und/oder
  • der kognitiven Fähigkeiten und/oder
  • der sozialen Kompetenz

wesentliche Defizite aufweist, unabhängig von deren Ursache und Dauer.

Ein erweiterter Förderbedarf liegt vor, wenn das Kind/ der Jugendliche aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag gravierende Verhaltens-/ Entwicklungsauffälligkeiten zeigt und daher besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigt.

Erziehungsstellen leisten eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, bei der aufgrund von besonders schwerwiegenden psychischen, physischen und/ oder seelischen Auffälligkeiten des Kindes/ des Jugendlichen eine besondere erzieherische sowie pflegerische Betreuung sicherzustellen ist. Entsprechende Pflegestellen werden durch freie Träger der Jugendhilfe vorgehalten und in ihrer Arbeit fachlich unterstützt.

Eine besondere Form der Betreuung stellt die Familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Sie ist ein Leistungsangebot nach § 42 SGB VIII. Die Aufnahme des Kindes in eine Familie der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist eine Form der Krisenintervention und dient dem Schutz in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Sorgeberechtigten oder mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung. Die geeigneten Pflegestellen werden durch den freien Träger der Jugendhilfe ausgebildet und in ihrer Arbeit durch diesen Träger fachlich betreut, beraten und unterstützt.

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Tel. Nr. Herr Klose: 03501 515-2176
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01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Tel. Nr. Frau Töpfer: 03501 515 2099
Tel. Nr. Frau Stetter: 03501 515 2184
Tel. Nr. Frau Schöpe: 03501 515 2093
Tel. Nr. Frau Langer: 03501 515 2173

Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH - Geschäftsstelle Dresden

Klarastraße 1, 01099 Dresden

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