Herzlich willkommen beim Pflegekinderdienst des Landkreises
Sind Sie daran interessiert, ein Pflegekind in Ihre Familie aufzunehmen? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und informieren Sie über den Werdegang, Pflegeeltern zu werden. Hier finden Sie Ansprechpartner.
Aktive Pflegeeltern finden auf dieser Seite Termine für Pflegeelterncafés, unsere Sommeraktion und Weiterbildungen.
Lebst Du in einer Pflegefamilie und hast den Wunsch, Dich auszutauschen und Dich beraten zu lassen, dann stehen wir gern für Dich zur Verfügung.
Sind Sie am überlegen, ob Vollzeitpflege das Richtige für Ihr Kind ist? Wir beraten Sie gern, damit Sie die Vor- und Nachteile dieser Form der Hilfe zur Erziehung abwägen können und für Ihr Kind die richtige Entscheidung treffen.
Gern können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
Pflegekinderdienst
- Flyer "Ein Platz zum Wachsen, Ein Herz zum Lieben" - Einem Kind ein Zuhause geben [pdf; 0,37 MB]
- Handlungsleitfaden für Pflegeeltern in Krisensituationen [pdf; 43,11 KB]
- Flyer Endlich 18 - Was ändert sich - 2024 [pdf; 1,72 MB]
- Newsletter des Pflegekinderdienstes 2/2024 [pdf; 0,32 MB]
- Newsletter des Pflegekinderdienstes 3/2024 [pdf; 0,63 MB]
- Newsletter des Pflegekinderdienstes 4/2024 [pdf; 0,95 MB]
Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben - Pflegeelternkampagne des Jugendamtes startet
Werbekampagne soll zukünftig Suche nach Pflegefamilien unterstützen
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge macht derzeit mit einer Werbekampagne unter dem Motto „Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben“ auf das Thema Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, um mehr Pflegefamilien im Landkreis zu finden. Mit einer neuen visuellen Identität für das Thema sowie zahlreichen Informationsmaterialien für interessierte Personen will der Landkreis Menschen erreichen und ermutigen, Kindern ein neues Zuhause zu ermöglichen.
Landkreis sucht Pflegefamilien
Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen.
„Wenn Sie sich für Kinder engagieren möchten, informieren Sie sich gern bei uns im Jugendamt zum Thema Pflegeeltern. Jedes Kind, was durch Sie als Pflegeeltern familiennah betreut werden kann, bekommt damit eine neue Chance im Leben. Pflegekinder brauchen ein sicheres Zuhause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit“, so Beigeordnete Kati Kade. In Deutschland lebten laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2022 über 87.000 Kinder in einer Pflegefamilie. Aufgrund des großen Bedarfs werden Pflegeeltern landesweit überall händeringend gesucht.
Derzeit betreut der Pflegekinderdienst im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 166 Pflegefamilien und insgesamt 209 Pflegekinder.
„Wir suchen immer die passende Pflegefamilie für das Kind, nicht das passende Kind für die Pflegefamilie“, so Beigeordnete Kati Kade.
Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt. Es handelt sich um eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII, die in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht wird.
Sie haben Interesse daran, Pflegeeltern zu werden?
Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, erhält beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes zahlreiche Informationen, die über die Voraussetzungen, den Ablauf eines Pflegeverhältnisses, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Unterstützungsangebote für Pflegeeltern aufklären. Zudem bereiten Pflegeelternschulungen auf die Aufgabe als Pflegeeltern vor. Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien regelmäßige Weiterbildungen, Pflegeeltern-Cafés, Pflegeelternberatung oder auch Entlastungsunterstützungen angeboten.
Neben konventionellen und gleichgeschlechtlichen Paaren können auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.
Wer Interesse daran hat, ein Pflegekind befristet oder unbefristet in die Familie aufzunehmen, kann sich an das Jugendamt des Landratsamtes wenden.
Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt
Jugendamt/Referat
Besondere Soziale Dienste und Förderung
Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-2101
www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html
Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen …
Derzeit begleiten wir 168 Pflegefamilien, die ein bis vier Pflegekinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben, und insgesamt 206 Pflegekinder (Stand: Mai 2024). Pflegekinder brauchen ein sicheres Zuhause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit. Pflegekinder und Pflegeeltern gehen einen Abschnitt ihres Lebens durch dick und dünn, teilen Sorgen und Freuden miteinander.
Wir unterstützen Sie bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.
Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen:
- eine umfassende Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit
- sorgfältige Auswahl der Pflegefamilie für unsere Pflegekinder und Begleitung des Anbahnungsprozesses
- individuelle Begleitung, Beratung und fachliche Unterstützung während des Pflegeverhältnisses
- regelmäßige Hilfeplangespräche
- Unterstützung in Krisensituationen
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- Vernetzung mit anderen Pflegeeltern und Fachkräften und
- finanzielle Unterstützung des Pflegeverhältnisses.
- Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII
Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Outlaw gGmbH unter anderen
- regelmäßige Weiterbildungen,
- Pflegeelterncafés,
- Pflegeelternberatung der Diakonie Pirna e. V. und
- Einzel- und Gruppensupervision angeboten.
Pflegeelterncafe:
- 07.09.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Neustadt, Maxim-Gorki-Straße 11A, 01844 Neustadt in Sachsen
- 16.11.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Regenbogen, Poststraße 13, 01705 Freital
Sommerfest des Pflegekinderdienstes
- 31.08.2024, 10.00 bis 14.00 Uhr im Western Village, Naßweg 1, 01855 Sebnitz
Flyer zum Sommerfest des Pflegekinderdienstes 2024
weitere Informationen, Kontakte
Einem Kind ein zu Hause geben - Formen der Vollzeitpflege
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in welcher Form ein fremdes Kind in Ihrem Haushalt eine liebevolle Betreuung finden kann.
Nicht alle Pflegefamilien sind gleich. Abhängig von der notwendigen Unterstützung, die ein Kind oder ein Jugendlicher benötigt, gibt es verschiedene Formen der Vollzeitpflege.
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt.
Im Landkreis gibt es verschiedene Betreuungsformen für Pflegekinder:
-
Vollzeitpflege,
-
zeitlich befristete Vollzeitpflege,
-
sonderpädagogische Pflegestellen,
-
Erziehungsstellen.
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII als eine Form der Hilfe zur Erziehung kann in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht werden. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum in einer anderen als der eigenen Familie betreut, versorgt und erzogen werden.
Diese Form der Hilfe ist dann geeignet, wenn familienunterstützende und familienerhaltende Hilfen nicht ausreichend oder andere Hilfen nicht geeignet sind. Die Befristung der Vollzeitpflege oder die dauerhafte Lebensperspektive ist Ergebnis des Hilfeplanprozesses. Eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird in der Regel innerhalb von 6 Monaten beendet.
Sonderpädagogische Pflegestellen sind eine spezielle Form der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte oder benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Von einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung ist dann auszugehen, wenn das Kind oder der Jugendliche auf den Entwicklungsebenen
- der Motorik und/oder
- der sprachlichen Fähigkeiten und/oder
- der kognitiven Fähigkeiten und/oder
- der sozialen Kompetenz
wesentliche Defizite aufweist, unabhängig von deren Ursache und Dauer.
Ein erweiterter Förderbedarf liegt vor, wenn das Kind/ der Jugendliche aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag gravierende Verhaltens-/ Entwicklungsauffälligkeiten zeigt und daher besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigt.
Erziehungsstellen leisten eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, bei der aufgrund von besonders schwerwiegenden psychischen, physischen und/ oder seelischen Auffälligkeiten des Kindes/ des Jugendlichen eine besondere erzieherische sowie pflegerische Betreuung sicherzustellen ist. Entsprechende Pflegestellen werden durch freie Träger der Jugendhilfe vorgehalten und in ihrer Arbeit fachlich unterstützt.
Eine besondere Form der Betreuung stellt die Familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Sie ist ein Leistungsangebot nach § 42 SGB VIII. Die Aufnahme des Kindes in eine Familie der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist eine Form der Krisenintervention und dient dem Schutz in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Sorgeberechtigten oder mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung. Die geeigneten Pflegestellen werden durch den freien Träger der Jugendhilfe ausgebildet und in ihrer Arbeit durch diesen Träger fachlich betreut, beraten und unterstützt.