Herzlich willkommen beim Pflegekinderdienst des Landkreises
Sind Sie daran interessiert, ein Pflegekind in Ihre Familie aufzunehmen? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und informieren Sie über den Werdegang, Pflegeeltern zu werden. Hier finden Sie Ansprechpartner.
Aktive Pflegeeltern finden auf dieser Seite Termine für Pflegeelterncafés, unsere Sommeraktion und Weiterbildungen.
Lebst Du in einer Pflegefamilie und hast den Wunsch, Dich auszutauschen und Dich beraten zu lassen, dann stehen wir gern für Dich zur Verfügung.
Sind Sie am überlegen, ob Vollzeitpflege das Richtige für Ihr Kind ist? Wir beraten Sie gern, damit Sie die Vor- und Nachteile dieser Form der Hilfe zur Erziehung abwägen können und für Ihr Kind die richtige Entscheidung treffen.
Gern können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen …
Derzeit begleiten wir 167 Pflegefamilien, die ein bis vier Pflegekinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben und insgesamt 211 Pflegekinder (Stand: Dezember 2022). Pflegekinder brauchen ein sicheres zu Hause, Unterstützung, Zuverlässigkeit und Geborgenheit. Pflegekinder und Pflegeeltern gehen einen Abschnitt ihres Lebens durch dick und dünn, teilen Sorgen und Freuden miteinander.
Wir unterstützen Sie bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.
Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen:
- eine umfassende Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit
- sorgfältige Auswahl der Pflegefamilie für unsere Pflegekinder und Begleitung des Anbahnungsprozesses
- individuelle Begleitung, Beratung und fachliche Unterstützung während des Pflegeverhältnisses
- regelmäßige Hilfeplangespräche
- Unterstützung in Krisensituationen
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- Vernetzung mit anderen Pflegeeltern und Fachkräften und
- finanzielle Unterstützung des Pflegeverhältnisses.
- Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII
Zusätzlich werden zur bestmöglichen Unterstützung der Pflegefamilien gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Outlaw gGmbH unter anderen
- regelmäßige Weiterbildungen,
- Pflegeelterncafés,
- Pflegeelternberatung der Diakonie Pirna e. V. und
- Einzel- und Gruppensupervision angeboten.
Pflegeelterncafe:
Um Anmeldung unter den angegebenen Mail-Adressen wird gebeten.
Veranstaltung |
Datum |
Ort |
Pflegeelterncafé Schmiedeberg mit Kinderbetreuung
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23.09. 2023 10 – 12 Uhr |
Martin-Luther-King Haus Lutherplatz 24 01744 Dippoldiswalde |
Pflegeelterncafé Neustadt mit Kinderbetreuung
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04.11.2023 10 – 12 Uhr |
ASB Mehrgenerationshaus Maxim-Gorki-Str. 11a 01844 Neustadt |
Thema noch offen: welchen Themenwunsch haben Sie? Sprechen Sie uns an! |
23.09.2023 9.00 – 12.30 Uhr |
Famil e.V., Schillerstraße 35, Pirna Kinderbetreuung möglich |
Fortbildung in Kooperation mit der AWO Suchtberatungsstelle (konkreter Titel wird noch bekannt gegeben)
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18.11.2023 9.00 - 12.30 Uhr |
Regenbogen e.V. Kinderbetreuung auf Anfrage |
weitere Informationen, Kontakte
Einem Kind ein zu Hause geben - Formen der Vollzeitpflege
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in welcher Form ein fremdes Kind in Ihrem Haushalt eine liebevolle Betreuung finden kann.
Nicht alle Pflegefamilien sind gleich. Abhängig von der notwendigen Unterstützung, die ein Kind oder ein Jugendlicher benötigt, gibt es verschiedene Formen der Vollzeitpflege.
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt.
Im Landkreis gibt es verschiedene Betreuungsformen für Pflegekinder:
-
Vollzeitpflege,
-
zeitlich befristete Vollzeitpflege,
-
sonderpädagogische Pflegestellen,
-
Erziehungsstellen.
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII als eine Form der Hilfe zur Erziehung kann in Fremdpflegefamilien, in verwandten Pflegefamilien und in Netzwerkfamilien erbracht werden. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum in einer anderen als der eigenen Familie betreut, versorgt und erzogen werden.
Diese Form der Hilfe ist dann geeignet, wenn familienunterstützende und familienerhaltende Hilfen nicht ausreichend oder andere Hilfen nicht geeignet sind. Die Befristung der Vollzeitpflege oder die dauerhafte Lebensperspektive ist Ergebnis des Hilfeplanprozesses. Eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird in der Regel innerhalb von 6 Monaten beendet.
Sonderpädagogische Pflegestellen sind eine spezielle Form der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte oder benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Von einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung ist dann auszugehen, wenn das Kind oder der Jugendliche auf den Entwicklungsebenen
- der Motorik und/oder
- der sprachlichen Fähigkeiten und/oder
- der kognitiven Fähigkeiten und/oder
- der sozialen Kompetenz
wesentliche Defizite aufweist, unabhängig von deren Ursache und Dauer.
Ein erweiterter Förderbedarf liegt vor, wenn das Kind/ der Jugendliche aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag gravierende Verhaltens-/ Entwicklungsauffälligkeiten zeigt und daher besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigt.
Erziehungsstellen leisten eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII, bei der aufgrund von besonders schwerwiegenden psychischen, physischen und/ oder seelischen Auffälligkeiten des Kindes/ des Jugendlichen eine besondere erzieherische sowie pflegerische Betreuung sicherzustellen ist. Entsprechende Pflegestellen werden durch freie Träger der Jugendhilfe vorgehalten und in ihrer Arbeit fachlich unterstützt.
Eine besondere Form der Betreuung stellt die Familiäre Bereitschaftsbetreuung dar. Sie ist ein Leistungsangebot nach § 42 SGB VIII. Die Aufnahme des Kindes in eine Familie der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist eine Form der Krisenintervention und dient dem Schutz in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Sorgeberechtigten oder mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung. Die geeigneten Pflegestellen werden durch den freien Träger der Jugendhilfe ausgebildet und in ihrer Arbeit durch diesen Träger fachlich betreut, beraten und unterstützt.