Das Referat Allgemeines Ordnungsrecht ist zuständig für die Ausführung des Polizeirechts, Jagd- und Waffenrechts, Sprengstoffrechts, Gewerberechts sowie Versammlungsrechts.
Der Bereich nimmt des Weiteren Aufgaben auf dem Gebiet des Schornsteinfeger- und Heilpraktikerwesens, nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sowie im Rahmen der Unterbringung psychisch Kranker wahr.
Darüber hinaus führt das Referat im Landkreis Geschwindigkeitskontrollen sowohl mittels stationärer als auch mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen und Vollstreckungstätigkeiten im Außendienst durch.
- Bearbeitung von gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen zu waffenrechtlichen Genehmigungen und Waffenbehörde
- Vollzug des Versammlungsrechts
- Verkehrsüberwachung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Vollzug des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes
- Ausübung der Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger
- Bearbeitung von Anträgen zu jagdrechtlichen Genehmigungen und untere Jagdbehörde
- Anzeige von Großfeuerwerken und technischen Feuerwerken sowie die Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Angelegenheiten
- Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
- Bearbeitung von Anträgen zur Haltung gefährlicher Hunde