Heilpraktiker

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs
  • erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung bzw. Überprüfung nach Aktenlage für Physiotherapeuten durch das Gesundheitsamt des zuständigen Landkreises.

Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie).

Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar.

Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sowie die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung (HeilpraktikerZuVO).

Die Kosten für die Erlaubnis belaufen sich auf 100,00 bis 250,00 EUR.

Wichter Hinweis zur Antragstellung:

Unter Bezug auf die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 25.07.2019 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Landratsamt als zuständige untere Verwaltungsbehörde für die im Oktober stattfindende Kenntnisüberprüfung nur im Zeitraum vom 01.05. – 15.07. des gleichen Jahres bzw. für die im März stattfindende Kenntnisüberprüfung nur im Zeitraum vom 01.10. – 15.12. des Vorjahres Anträge entgegennimmt.

Anträge, die außerhalb dieser normierten Fristen eingehen, müssen den Antragstellern zurückübermittelt werden.

Entscheidungen nach Aktenlage können jederzeit beantragt werden.

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