Grundlage jedes Feuerwehreinsatzes sind gut ausgebildete Feuerwehrangehörige. Dafür sind die örtlichen Brandschutzbehörden sachlich zuständig. Diese können sich dabei laut Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der Sächsischen Feuerwehrverordnung der durch den Landkreis angebotenen Einrichtungen und Lehrgänge bedienen. Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des Kreisverbandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur Fortführung der Kreisausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wird die Ausbildung durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Referat Brandschutz organisiert.
Durch diese zentrale Organisation der Grundausbildung von Feuerwehrangehörigen wird ein einheitlicher Ausbildungsstand erreicht, um im gemeindeübergreifenden Einsatz optimal zusammenwirken zu können. Neben den Grundausbildungen, auch Kreislehrgänge genannt, werden durch den Landkreis die jährliche Belastungsübung (Atemschutzwiederholungsübung) sowie der Brandübungscontainer organisiert.
Die Jahresplanung obliegt den Feuerwehren und Gemeinden selbst. Sie müssen gewährleisten, dass die erforderlichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und Wiederholungsübungen absolviert werden können und melden Ihren Bedarf halbjährlich ans Landratsamt.
Weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt bei Hoyerswerda.
Entsprechend des § 3 Absatz 2 Sächsische Feuerwehrverordnung liegen folgende Lehrgänge in der Zuständigkeit der Gemeinde und werden entsprechend zentral über das Landratsamt organisiert:
- Atemschutzgeräteträger
- Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
- Jugendwart
- Maschinist für Löschfahrzeuge
- Motorkettensägenführer Modul F
- Motorkettensägenführer Modul F/D
- Sicherheitsbeauftragter
- Sprechfunker
- Technische Hilfeleistung - Basislehrgang
- Technische Hilfeleistung - Brandbekämpfung nach Bahnunfällen
- Truppmann Teil 1
- Truppführer
- Weiterbildung Führungskräft Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen
Die Lehrgangsanmeldung wird über die Lehrgangsverwaltung des Stammdatenportals abgewickelt. Den Link dazu finden Sie auf der rechten Seite.
Atemschutzgeräteträger müssen jährlich eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage durchführen. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion "Atemschutzgeräteträger" nicht wahrnehmen. Auf den Atemschutzübungsanlagen Freital und Pirna kann die jährliche Übung durchgeführt werden. Die Organisation der Termine und die Anmeldung der Teilnehmer findet analog zur Lehrgangsverwaltung im Stammdatenportal MobiKat statt. Wann die Termine anstehen, kann der öffentlichen Übersicht entnommen werden. Den Link hierzu finden sie rechts im blauen Fenster.
Am Tag der Übung sind mitzubringen:
- letzte G 26.3 Untersuchung
- nichtalkoholisches Getränk
Der Leiter der jeweiligen Feuerwehr trägt für die entsprechende Organisation die Verantwortung.
Der Brandübungscontainer ist eine jährliche Übungsmaßnahme für die Atemschutzgeräteträger. Er simuliert unter realen Einsatzbedingungen den Einsatz mit Atemschutzgerät und trägt dazu bei, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, das richtige Verhalten gemäß den Einsatzgrundsätzen trainieren und die Geräte fehlerfrei handhaben können.
Die Termine finden einmal jährlich an sechs aufeinander folgenden Tagen statt. Über das Stammdatenportal MobiKat werden hier den Gemeinden für Ihre Atemschutzgeräteträger Termine zu Verfügung gestellt.
Die Ausbildungsorganisation erfolgt über das Modul Lehrgangsverwaltung im Stammdatenportal MobiKat. Die Anmeldung der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren erfolgt über die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindewehrleiter. Mittels der personengebundenen Nutzerzugänge können die Zuständigen die Anmeldung im Lehrgangsverwaltungsmodul vornehmen. Auch die Abwicklung der Lehrgänge, die Einladung und die Erstellung der Urkunde erfolgt über das Stammdatenportal. Den Link zum Stammdatenportal finden sie rechts im blauen Feld.
Das Stammdatenportal bietet auch eine öffentliche Lehrgangsübersicht. Diese ermöglicht den Kameradinnen und Kameraden wie gewohnt, sich über sämtliche angebotene Lehrgänge sowie den dazugehörigen Ausbildungsterminen und die geplanten ASÜ- sowie BÜC-Termine zu informieren. Zu den dort angezeigten Lehrgängen sind neben den genauen Terminen, dem Lehrgangsort und der Dauer des Lehrganges auch die aktuelle Anzahl an verfügbaren Plätzen ersichtlich.
Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen und damit die Ausbildung auf einheitlicher Basis erfolgen kann, werden den Ausbildern und Lehrgangsteilnehmern Lehrgangsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für die Lehrgänge
- Truppmann und
- Truppführer
können die Lehrgangsunterlagen über folgenden Link der LFS Sachsen heruntergeladen werden:
Alle anderen Lehrgangsunterlagen werden durch das Landratsamt zur Verfügung gestellt.
Neben den auf Kreisebene durchgeführten Grundausbildungen können sich Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr bei den an der Landesfeuerwehrschule stattfindenden Qualifizierungslehrgängen weiterbilden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: