Katasterentwicklung

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Referat Katasterentwicklung

Auszug aus der Liegenschaftskarte
Auszug aus der Liegenschaftskarte. Die Gebäude oder Gebäudeteile, die aus Fernerkundungsdaten digitalisiert wurden, sind gestrichelt dargestellt.

Das Referat Katasterentwicklung wirkt mit bei der Verfahrensentwicklung und -präzisierung zur weiteren Automatisierung des Liegenschaftskatasters. Es ist zuständig für die Einführung und Integration der jeweiligen Fachverfahren.

 

 

 

Aufgaben

  • ALKIS Qualitätssicherung
  • Erfassung des aktuellen Gebäudebestandes durch Auswertung von Fernerkundungsdaten und Übernahme der Gebäudedaten in den Bestand des Liegenschaftskatasters 
  • Erfassung der tatsächlichen Nutzung aus Fernerkundungsdaten und durch Übernahme aus dem Datenbestand von ATKIS (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem)
  • Integration von Bodenschätzungsergebnissen in den ALKIS-Datenbestand durch spezielle Digitalisierungsverfahren, Übernahme von Nachschätzungen der Finanzverwaltung
  • Erfassung der analogen Liegenschaftskatasterakten in einem digitalen Dokumenten-Management-System (DMS) durch Scannen, Georeferenzieren  und Sachdatenbeschreibung
  • Recherche extern archivierter Unterlagen des Liegenschaftskatasters mit Übernahme relevanter Unterlagen in das DMS

Aktuelles aus dem Referat Katasterentwicklung:

Die untere Vermessungsbehörde (uVB) beim Landratsamt ist für die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind neben den Flurstücken mit ihren Ordnungsmerkmalen wie Gemarkung und Flurstücksnummer auch die Nutzungen und die Gebäude.

Neben der Funktion der Eigentumssicherung hat sich das Liegenschaftskataster in den letzten Jahrzehnten zunehmend auch als universelles Geobasisinformationssystem für vielfältige Aufgaben entwickelt, z. B. als Basis für Lärmkartierungen und als Grundlage für kommunale Wärmeplanungen, aber auch für Hochwasser- und Katastrophenfälle. Auch auf Grund der Tatsache, dass die Flurstücksdaten flächendeckend digital verfügbar sind und kostenfrei bezogen werden können, wird deren Bedeutung weiter zunehmen.

Leider ist Vollständigkeit und Aktualität der Gebäude und der Nutzungen nicht in dem Zustand, wie wir ihn uns das alle wünschen. Meist wurde antragsbezogen aktualisiert, also nur dort, wo örtliche Katastervermessungen stattgefunden haben. In Gebieten, in denen keine Vermessungen erfolgten, findet man zum Teil noch einen Datenbestand aus DDR-Zeiten oder gar älter vor. Da Privateigentum in Zeiten sozialistischer Planwirtschaft und Volkseigentum bewusst vernachlässigt wurde, waren die personellen Kapazitäten der Liegenschaftsdienste vor 1990 stark begrenzt und eine Laufendhaltung ist nur punktuell erfolgt.

Um Qualität und Aktualität des Liegenschaftskatasters zu verdeutlichen, ist auch immer ein Blick in die Anfänge des Katasters erforderlich.

Mit dem vorrangigen Ziel einer gerechten Besteuerung hat der Aufbau eines flächendeckenden Liegenschaftskatasters erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts so richtig Fahrt aufgenommen. Die Detailvermessung erfolgte ab ca. 1835 als sogenannte Messtischaufnahmen mit relativ einfachen Messgeräten, wie z.B. der Messkette. Der Messtisch, auch „Mensel“ genannt, war Namensgeber der allerersten Flurkarten neuerer Zeit, den „Menselblättern“.

Menselblatt
Menselblatt

Zwar gab es bereits verschiedenste Vermessungen und Kartenwerke im Mittelalter meist für einzelne Besitztümer, ein flächendeckendes Kataster im heutigen Sinne entstand jedoch erst mit der zuvor genannten Messtischaufnahme. Durch die graphische Zerlegung in Dreiecke konnte man so erstmals die Flächen aller Parzellen in angemessener Genauigkeit ermitteln und so die Grundstücke zeitgemäß und einigermaßen gerecht besteuern.

Aus den Menselblättern sind dann später die Urkarten und letztendlich die amtlichen analogen Liegenschaftskarten entstanden, die bis ca. Mitte der 2000er Jahre noch als amtliche Flurkarte fungierten.

Dass die zuvor geschilderten Messmethoden nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen, dürfte jedem klar sein. Mit jeder durchgeführten Katastervermessung nach heutigem Standard wird sich die Flurkarte im Laufe der Zeit jedoch immer weiter verbessern und so künftig auch höheren Genauigkeitsanforderungen gerecht werden.

Parallel werden permanent durch die unteren Vermessungsbehörden Fehler im Kartenwerk behoben, so dass auch dadurch eine stete Qualitätssteigerung zu erwarten ist.

Urkarte
Urkarte
letzte analoge amtliche Liegenschaftskarte
letzte analoge amtliche Liegenschaftskarte
ALKIS
ALKIS

Mit der Einführung der ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) wurde dann ab ca. 2005 die Liegenschaftskarte ausschließlich digital fortgeführt. Mit der Migration in den neuesten Standard ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) im Jahre 2014 wurde in einem zweiten Schritt ein bundeseinheitliches Informationssystem eingeführt, um die bis dahin noch geltenden länderspezifischen Besonderheiten anzugleichen.

Gebäude waren mal mehr und mal weniger Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Diese wurden zu Beginn oftmals eingeschritten oder durch Augenmaß bestimmt. Erst nach und nach, auch für Zwecke der Beleihung und als Nachweis gegenüber Banken, stieg die Bedeutung der Gebäude in der amtlichen Karte. Daher wurde bereits zu DDR-Zeiten eine Gebäudeeinmessungspflicht gesetzlich verankert, die bis heute gilt.

Da zeitgleich mit der Detailvermessung auch die Flurbücher zu führen waren, mussten ebenso für Zwecke der Besteuerung die Nutzungs- bzw. Kulturarten erfasst werden. Diese Nutzungsarten werden noch heute vereinfacht im Grundbuch als Wirtschaftsarten und im Liegenschaftskataster als Tatsächliche Nutzung (TN) geführt.

Seit Ende 2023 werden nun in einer landesweiten Kampagne vorrangig die Gebäude in der Flur-karte aktualisiert und angepasst und um Gebäudeangaben ergänzt, um so ein zukunftsfähiges universelles Gebäudekataster zu schaffen. Die Gebäudeangaben umfassen mehr als 50 Gebäudefunktionen (GFK, wie z. B. Wohngebäude, Verwaltungsgebäude, Krankenhaus etc.), weitere beschreibende Gebäudefunktionen (WGF), den Namen (NAM) von wichtigen Gebäuden und deren Zustand (ZUS) sowie die Konstruktion von Bauteilen, um später die Dachformen automatisiert berechnen zu können. Dies ist bereits ein wichtiger Schritt hin zum Digitalen Zwilling Sachsen.

Die derzeitige intensive Gebäudeaktualisierung erfolgt ferner mit dem Ziel, künftig nur noch einen harmonisierten Datenbestand zu führen. Bisher wurden die Gebäude im Liegenschaftskataster durch die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und im Topographischen Kartenwerk beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) quasi doppelt geführt, wenn-gleich in zwei völlig unterschiedlichen digitalen Welten und mit unterschiedlichem Ziel. Diese zwei Welten gilt es nun, zusammenzuführen.

Gleiches wird dann voraussichtlich ab Ende 2026 mit der Tatsächlichen Nutzung (TN) passieren. Auch dort besteht erheblicher Aktualisierungs- und Harmonisierungsbedarf. Ein Blick auf die aktuelle Flurkarte verrät, dass zahlreiche Nutzungen falsch oder nicht mehr aktuell sind. Mit der Umstellung von der ALK auf ALKIS sind zum Beispiel ehemalige Hausgärten (mit „G“ bezeichnet) entfallen und werden derzeit als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen, was besonders in bebauten Gebieten nicht mehr der Örtlichkeit entspricht.

ALK (links) ALKIS (rechts)
ALK (links) ALKIS (rechts)

Die Aktualisierung der Gebäude und Nutzungen erfolgt überwiegend an Hand von Fernerkundungsdaten (Luftbilder, Laserscan). Hierfür wird der Freistaat Sachsen in regelmäßigen Abständen beflogen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erkennung von Veränderungen im Gebäudebestand befindet sich ebenfalls bereits in der Erprobung.

Die Aktualisierung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sind wichtige Meilensteine zum Aufbau eines Digitalen Zwillings in Sachsen. Die Vermessungsverwaltung des Freistaates Sachsen kann sich durchaus als Vorreiter für die Digitalisierung der Verwaltung sehen. Seit vielen Jahren werden Prozesse und Dokumente konsequent digitalisiert und nahezu vollständig digital verarbeitet. Wenngleich es immer noch Verbesserungsbedarf gibt, sehen wir uns auf einem guten Weg ins Digitalzeitalter. Der Digitale Zwilling wird Planungs- und Entscheidungsprozesse weiter vereinfachen und räumliche Vorhaben für den Bürger verständlicher machen.

Die Bestanddaten des Liegenschaftskatasters können unter www.geoportal.sachsen.de eingesehen und kostenfrei unter www.geodaten.sachsen.de als Dienste für Geoinformationssysteme (GIS) geladen oder als Download weiterverarbeitet werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die uVB beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter katasterentwicklung@landratsamt-pirna.de gern zur Verfügung.


Pirna, den 06.01.2026

gez. Kilian

Kilian
Referatsleiter Katasterentwicklung

Die untere Vermessungsbehörde (uVB) beim Landratsamt ist für die Führung des Liegenschaftskatasers im Landkreis zuständig und leistet so, gemeinsam mit dem Grundbuch, einen entscheidenden Beitrag zur Eigentumssicherung und zur Wahrung der Rechtssicherheit.

In den vergangenen Jahren hat die Vermessungsverwaltung intensiv an der Digitalisierung der Daten und der Verwaltungsabläufe gearbeitet und wird dies auch weiterhin fortführen. Wichtige Meilensteine waren u. a. die Digitalisierung der analogen Datenbestände (Karten- und Zahlenwerk) und die Erfassung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) sowie die Einführung der digitalen amtlichen Liegenschaftskarte (ALKIS - Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem).

Ein Großteil der Daten der Vermessungsverwaltung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei nutzbar. Über das Internetportal https://www.geodaten.sachsen.de/ stellt das Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) zahlreiche Produkte über Dienste oder als Download zur Verfügung, u. a. die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters. Auf der Seite https://geoportal.sachsen.de/ können verschiedenste Karten und Dienste auch anderer Behörden und Institutionen (z.B. Forst, Naturschutz, Landwirtschaft etc.) zusammen mit dem Kataster dargestellt werden.

Was den Umgang und die Wertung bzw. Interpretation der verfügbaren Daten des Liegenschaftskatasters betrifft, möchte ich ein paar wichtige Hinweise geben:

Die digitale amtliche Liegenschaftskarte wurde beginnend 1994 aus über 2500 analogen Liegenschaftskarten im Landkreis (transparente Folien) in mühevoller Handarbeit digitalisiert und anschließend über die Kartenränder und über gemessene Passpunkte zu einer Gesamtkarte zusammengefügt. Die analogen Karten selber hatten unterschiedlichste Maßstäbe und damit i. d. R. einhergehend unterschiedlichste Genauigkeiten. In den größeren Städten wurden frühzeitig Neumessungen durchgeführt, um die Genauigkeit zu erhöhen. In ausgedehnten Waldgebieten und in ländlichen Regionen hingegen lagen erheblich schlechtere Karten vor. Darüber hinaus sind zahlreiche Karten historisch bedingt in sich zum Teil inhomogen und durch zahlreiche Fortführungen auch kleinteilig und unübersichtlich. Die Messverfahren der Erstaufnahme in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die nachfolgenden Kartierverfahren sowie die mehrfachen Umzeichnungen der Karten ließen keine höheren Genauigkeiten zu.

Die nunmehr vorliegende digitale Karte ist auf den ersten Blick ein an sich homogenes Gebilde. Da jeder Punkt mit 3 Nachkommastellen in seinen Koordinaten geführt wird, suggeriert das eine entsprechend hohe Genauigkeit im Milimeterbereich. Dem ist aber nicht so, oder sagen wir mal nicht immer so, und es ist nicht verwunderlich, dass Grenzpunkte oder andere Objekte der digitalen Liegenschaftskarte um mehrere Meter von der Örtlichkeit abweichen können.

Die zahlreichen vor Ort durchgeführten Vermessungen neuester Zeit, verbessern die Liegenschaftskarte sukzessive. Und Punkte, die nach neuesten Qualitätsanforderungen gemessen wurden, sind auch als solche erkennbar. Die sogenannten -Festgestellten Grenzpunkte- sind rot in ALKIS dargestellt. Bei den anderen Grenzpunkten handelt es sich oftmals um rein graphische Punkte, die noch mit den oben beschriebenen Ungenauigkeiten behaftet sein können.

Dies alles sollte man wissen, wenn man einen aktuellen Flurkartenauszug in der Hand hält, der ggf. auch noch mit einem aktuellen Luftbild hinterlegt ist. Da stimmt plötzlich die Grenze nicht mit dem Zaunverlauf überein oder ein Gebäude fällt teilweise auf das Nachbarflurstück. Wie zuvor dargelegt, kann dies verschiedenste Ursachen haben. Neben Ungenauigkeiten in der Karte ist oft auch die Projektion der Luftbildaufnahmen hierfür verantwortlich. Insbesondere bei höheren Gebäuden kommt es vor, dass durch die Schrägaufnahmen die Dachflächen scheinbar auf das Nachbarflurstück fallen.

Bevor nun vielleicht Ärger mit dem Nachbarn droht, empfiehlt es sich, sich in solchen Fällen von Mitarbeitern der Vermessungsverwaltung oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beraten zu lassen.

Ganz sicher geht man, wenn die Grenze durch eine Katastervermessung und Abmarkung (KvA) örtlich wiederhergestellt wird. Dies empfiehlt sich auf jeden Fall dort, wo in beengten Verhältnissen gebaut werden soll und gewisse Mindestgrenzabstände einzuhalten sind. Für KvA sind in Sachsen allein die ÖbVI zuständig, die für ihre Tätigkeit nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung Gebühren erheben. Eine Liste der zugelassenen ÖbVI finden Sie unter https://www.geosn.sachsen.de/oeffentlich-bestellte-vermessungsingenieure-4554.html.

Scheuen Sie sich auch nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir unterstützen Sie gern.

Pirna, den 19.12.2024
Bert Kilian
Referatsleiter Katasterentwicklung

analoge transparante Liegenschaftskarte
Auszug aus der analogen Liegenschaftskarte (transparente Folie) in einer ländlichen Region

Diese Karten dienten als Grundlage der digitalen amtlichen Liegenschaftskarte. Jeder einzelne Punkt, sei es ein Grenzpunkt, ein Gebäude oder eine Nutzung, musste einzeln mit einem speziellen Digitalisiergerät oder am Bildschirm per Hand erfasst werden.
 

Auszug aus der digitalen amtlichen Liegenschaftskarte
Auszug aus der digitalen amtlichen Liegenschaftskarte

Auszug aus der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte (Festgestellte Grenzpunkte sind rot umrandet)

Luftbild mit Grenzen
Luftbild mit Grenzen

Der scheinbare Überbau des Gebäudes auf Flurstück 43/1 (rote Fläche) kann verschiedene Ursachen haben (z.B. Schrägaufnahme oder Ungenauigkeiten im Verlauf der Grenzen).

Die untere Vermessungsbehörde (uVB) wird auch in diesem Jahr die Aktualisierung des Gebäudebestandes des Liegenschaftskatasters im gesamten Kreisgebiet aus Fernerkundungsdaten fortführen.

Doch warum machen wir das eigentlich?

An der Richtigkeit und Vollständigkeit der Gebäudeangaben im Liegenschaftskataster besteht ein erhebliches öffentliches und auch privates Interesse. Viele Planungsprozesse erfordern einen aktuellen Datenbestand. Verkehrs- oder Energiegewinnungsanlagen müssen im Einklang mit den baulichen Gegebenheiten geplant und realisiert werden. Wer kennt es nicht? Gerade Windkraftanlagen erfordern bestimmt Abstände zu Siedlungsgebieten. Die kommunale Wärmeplanung, als ein wichtiges aktuelles Instrument zur effektiven Nutzung der vorhandenen und künftigen Energieressourcen, benötigt präzise Daten genauso wie die Karten- und Navigationsdienste, damit auch die Onlinebestellungen rechtzeitig die richtigen Adressaten erreichen. Und, wer schon mal ein Baudarlehen aufgenommen hat weiß, dass viele Banken nach Baufertigstellung einen Nachweis benötigen, dass das Gebäude auch tatsächlich errichtet wurde.

Besonders wichtig sind die Daten auch im Falle von Naturkatastrophen. Es ist noch nicht lange her, dass ein großflächiger Waldbrand die Menschen in der hinteren Sächsischen Schweiz in Atem hielt und die Hochwasserlage des letzten Weihnachtsfestes hat uns wieder schmerzlich daran erinnert, dass wir in einer sehr sensiblen Gegend leben. Die damit befassten Stellen und Behörden sind auf verlässliche Daten angewiesen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Vermessungsverwaltung und auch die freiberuflichen Vermesser arbeiten täglich an der Aktualisierung dieser raumbezogenen Daten, auch mit dem Ziel irgendwann mal einen digitalen Zwilling der Erdoberfläche zu erschaffen, der ganz andere Möglichkeiten der Planung, Visualisierung und Gestaltung ermöglicht.

Für Rückfragen steht Ihnen die uVB beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter katasterentwicklung@landratsamt-pirna.de zur Verfügung.

Pirna, den 02.01.2024
Bert Kilian
Referatsleiter Katasterentwicklung

Information für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) zur Einsichtnahme in das Kartenwerk beim Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden

Die untere Vermessungsbehörde (uVB) hat im Jahre 2022 sämtliche beim Vermessungsamt in Pirna gelagerten und zum Kartenwerk gehörende Liegenschaftskatasterunterlagen dem Hauptstaatsarchiv in Dresden (HSA) übergeben. Die Aussonderung war möglich, da alle Unterlagen digitalisiert vorliegen und über das Dokumentenmanagementsystem (DMS-Karibu) abgerufen werden können.

Zum Kartenwerk gehören folgende Unterlagen:
- Beiblätter (A);
- Karten mit Zahlenangaben (P);
- Historische Katasterkarten (HKK, HKN, HKT);
- Liegenschaftskarten (AKL, AKB);
- Sonderkarten (SKF, SKR, SKS);
- Urkarten sächsisches Kataster (USM, USU, USD, US1D, USN, USZ, USR, USB).
(in Klammern Dokumententyp lt. DMS-Karibu, Abkürzung)

Als Stelle der Einsicht sind die abgegebenen Unterlagen im DMS-Karibu mit „Hauptstaatsarchiv Dresden“ gekennzeichnet.

Darüber hinaus sind im DMS-Karibu weitere Liegenschaftskatasterunterlagen, die dem Kartenwerk zugerechnet werden, erfasst, die ggf. an anderer Stelle eingesehen werden können (z. B. Forstarchiv, GeoSN, etc.). Dies bitten wir zu beachten.

Die an das HSA abgegeben Unterlagen stehen gemäß dem „Modell zur archivischen Bewertung der Liegenschaftskatasterunterlagen im Freistaat Sachsen“ (siehe Bewertungsmodell_Lika.pdf (sachsen.de)) nur noch in besonders begründeten Einzelfällen zur Einsichtnahme zur Verfügung, da diese noch nicht archivfachlich erschlossen sind. Ein begründeter Einzelfall kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein grober Scanfehler in der als Digitalisierungsgrundlage dienenden Urkarte festgestellt wird, der Einfluss auf die zu erwartende Genauigkeit der Grenzwiederherstellung hat.

Die Feststellung, ob eine Einsichtnahme zwingend erforderlich ist, trifft aber in jedem Fall das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN).

Wir bitten daher Anträge auf Einsicht in die originalen Liegenschaftskatasterunterlagen formlos unter Beifügung eines Kartenausschnittes und der Begründung an die Adresse 

katasterfragen@geosn.sachsen.de 

zu richten.

Vor dort erhalten Sie dann weitere Informationen.

Für Rückfragen steht in Ihnen auch die uVB beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter katasterentwicklung@landratsamt-pirna.de zur Verfügung.

Pirna, den 13.09.2023
Bert Kilian
Referatsleiter Katasterentwicklung

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte darüber informieren, dass das Vermessungsamt im gesamten Kreisgebiet ab sofort wieder örtliche Arbeiten nach dem Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) aufgenommen hat.

Die Arbeiten umfassen örtliche Erhebungen zur Aktualisierung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters, insbesondere des Gebäudebestandes. Es handelt sich hierbei um eine Inaugenscheinnahme, Vermessungs- bzw. Abmarkungsarbeiten finden in diesem Zusammenhang nicht statt.

Gemäß § 5 SächsVermKatG dürfen die damit befassten Mitarbeiter Flurstücke und bauliche Anlagen betreten und die erforderlichen Arbeiten vornehmen. Die Mitarbeiter können sich durch einen gültigen Dienstausweis legitimieren. Das Betreten der Grundstücke wird nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Sind Grundstücke nicht öffentlich zugänglich, werden sich die Mitarbeiter vorher persönlich ankündigen.

Für Rückfragen erreichen Sie uns während der Öffnungszeiten (Besucheranschrift: Schloßpark 4 in 01796 Pirna) oder den zuständigen Mitarbeiter telefonisch unter 03501 515-3346 bzw. per E-Mail unter katasterentwicklung@landratsamt-pirna.de.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, eine Aufnahme des veränderten Gebäudebestandes bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn das Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurde, bleibt hiervon unberührt.

Pirna, den 13.09.2022

gez. Kilian

Referatsleiter

SächsVermKatG ... Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148) in der jeweils geltenden Fassung.

Seit einigen Jahren werden im Vermessungsamt sämtliche bedeutsamen Liegenschaftskatasterakten digitalisiert. Hierzu zählen neben den verschiedensten Karten auch Messungsrisse mit Maßen und andere, die Flurstücke und Grundstücksgrenzen beschreibende, Unterlagen. Die Digitalisierung des Kartenwerkes konnte 2021 vollständig abgeschlossen werden. Das Kartenwerk umfasst sämtliche Karten von der Uraufnahme um 1840 bis zur transparenten Flurkarte, die bis zur Fertigstellung der digitalen Liegenschaftskarte Anfang der 2000-er Jahre (Automatisierte Liegenschaftskarte, ALK) als die amtliche Flurkarte fungierte.

Mit Einführung der ALK und deren Nachfolger ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) im Jahre 2014 ist die manuelle Fortführung der analogen Karten nicht mehr erforderlich. Vielmehr dienen diese Karten dem Vermessungsamt oder dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) nur noch Recherchezwecken oder zur Maßentnahme für Gebiete in denen keine Vermessungszahlen existieren. Aber selbst die Entnahme von Maßen geschieht heutzutage direkt am Computer, so dass die analogen Karten nicht mehr vorgehalten werden müssen.

Aus diesem Grunde wurden sämtliche Karten im Frühjahr dieses Jahres an das Sächsische Hauptstaatsarchiv in Dresden (StA) zur dauerhaften Sicherung übergeben. Da die Karten für Zwecke der Rechtssicherung und Rechtswahrung, der Besteuerung sowie der Bodenschätzung, wie auch für Zwecke der historischen, insbesondere landeskundlichen Forschung dienen, kommt den Unterlagen der Vermessungsverwaltung eine herausragende Bedeutung zu. Im StA herrschen die idealen Bedingungen. Die Karten sind vor Sonneneinstrahlung geschützt und werden bei gleichbleibenden Temperaturen und bei kontrollierter Luftfeuchtigkeit gelagert. Damit sind die Karten vor einem weiteren Verfall geschützt.

Im Amtsbezirk des Vermessungsamtes in Pirna handelt es sich bei dem Kartenwerk um etwa 16.000 Karten und etwa 24.000 sogenannte Beiblätter. Auf den Beiblättern wurden nach Aufstellung des Liegenschaftskatasters anfangs die Fortführungsvermessungen zeichnerisch dokumentiert.

Sämtliche Dokumente mussten wiederauffindbar verpackt und gelistet werden. Bedingt durch den Umzug des Vermessungsamtes in den neuen Standort Schloßpark 4 in Pirna im Mai 2022 und den dort nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lagerraum erfolgte die Aussonderung der Unterlagen mit hoher Priorität. Das Vermessungsamt in Pirna war sachsenweit das erste Vermessungsamt, dass in dieser Größenordnung Unterlagen an das StA abgegeben hat. Insgesamt füllten die Unterlagen drei größere LKW.

Ab sofort stehen die Unterlagen des Kartenwerks nur noch digital zur Verfügung und können in der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster und unter der E-Mail-Adresse verm.info@landratsamt-pirna.de kostenpflichtig bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsentation des Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN).

Pirna, den 21.07.2022

gez. Kilian

Referatsleiter Katasterentwicklung

Die untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt hat die nachrichtliche Übernahme der Ergebnisse der Bodenschätzung des Finanzamtes Pirna in das Liegenschaftskataster abgeschlossen.

Damit steht flächendeckend für den Landkreis eine digitale Liegenschaftskarte mit den Ergebnissen der Bodenschätzung sowie den daraus ermittelbaren Ertragsmesszahlen (EMZ) für die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zur Verfügung.

Seit 2014 wurden durch die Mitarbeiter des Vermessungsamtes alle 323 Gemarkungen des Landkreises und zahlreiche analoge Karten in einen digitalen Datenbestand überführt.

Mit der Verfügbarkeit digitaler Bodenschätzungsdaten können nun zahlreiche Vorgänge in der Verwaltung, aber auch im Privatbereich vereinfacht werden. So spielt die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke  u. a. bei der Besteuerung, beim Landtausch (z.B. in der Flurbereinigung) sowie beim Verkauf oder bei der Verpachtung eine wichtige Rolle.

Mit Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 wird die flurstücksgenaue Ertragsmesszahl als ein steuerrelevantes Kriterium weiter an Bedeutung gewinnen und für eine gerechtere Besteuerung sorgen. Bisher erfolgt die Steuererhebung der landwirtschaftlichen Flächen noch nach gemeindeweiten Durchschnittswerten (Landwirtschaftliche Vergleichszahl - LVZ) und nicht nach der individuellen Ertragsfähigkeit der Acker- und Grünlandflächen.

Darüber hinaus nutzen auch andere Bodeninformationssysteme die Ergebnisse der Bodenschätzung (z. B. zur Erzeugung von Erosionsgefährdungskarten). Im Wege- und Straßenbau ist ohne das Wissen über den anstehenden Baugrund keine vernünftige Planung möglich.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG) zu finden. Die Legitimation zur nachrichtlichen Übernahme in das Liegenschaftskataster ist im Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verankert.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.landesvermessung.sachsen.de/liegenschaftskarte-mit-bodenschaetzung-5651.html.

Pirna, den 31.03.2022

gez. Kilian

Referatsleiter Katasterentwicklung

Bodenschätzungskarte der Finanzverwaltung
Bodenschätzungskarte der Finanzverwaltung
Flurkarte mit Bodenschätzung
Flurkarte mit Bodenschätzung

Seit einigen Jahren werden im Vermessungsamt sämtliche bedeutsamen Liegenschaftskatasterakten digitalisiert und mit einem Raumbezug versehen in ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eigepflegt. 

Durch den Raumbezug ist es möglich binnen kürzester Zeit alle für ein Flurstück relevanten Unterlagen zusammenzustellen und digital verfügbar zu machen. Verschiedene Filter und Auswahlmöglichkeiten erleichtern dabei die Recherche.

Die im Landkreis vorhandenen Liegenschaftskarten (mehr als 16 Tsd. Stück), angefangen mit der Uraufnahme um 1835 bis hin zur transparenten Flurkarte, die bis zur flächendeckenden Einführung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) Anfang der 2000er Jahre noch die analoge amtliche Liegenschaftskarte war, wurden vollständig in das DMS übernommen. Derzeit werden diese Karten für die Aussonderung an das sächsische Staatsarchiv vorbereitet.

Auch das, für die Führung des Liegenschaftskatasters sowie zum Auffinden und Wiederherstellen der Grenzzeichen in der Örtlichkeit  maßgebende Vermessungszahlenwerk wurde in das System überführt. Damit konnten in den letzten Jahren die Vorbereitungszeiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), die für die Katastervermessungen und Abmarkungen mit Grenzmarken zuständig sind, erheblich gesenkt werden. Zeitaufwändige Nachforschungen in einem analogen Datenbestand sind damit nicht mehr erforderlich.

Als nahezu letzter Schritt erfolgt derzeit die Digitalisierung der noch analogen Fortführungsnachweise (früher auch Veränderungsnachweise genannt), die damals (ab etwa 1940) wie heute das Ergebnis einer Katastervermessung oder einer sonstigen Änderung im Liegenschaftskataster zusammenfassen und den Stand eines Flurstücks vor und nach der Veränderung dokumentieren. Hierbei handelt es sich um mehrere hundert volle Aktenordner für alle 323 Gemarkungen im Landkreis.

Auch das frühere sächsische Buchwerk, hierzu zählen u. a. auch die alten Flur- und Besitzstandsbücher, die zusammen mit der sächsischen Uraufnahme das neue sächsische Grundsteuer- und Liegenschaftskataster Mitte des 19. Jahrhunderts begründeten, wird nach und nach in einen digitalen Datenbestand überführt. Im Bereich des Vermessungsamtes beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind dies über eintausend Bücher. Das Scannen erfolgt hier durch einen externen Dienstleister im Auftrag und auf Kosten des Freistaates Sachsen. Da die Bücher recht alt sind, dient die Digitalisierung auch deren dauerhafter Sicherung. Zahlreiche Bücher sind durch den Gebrauch und die Lagerung bereits sehr in Mitleidenschaft gezogen.

Mit fortschreitender Digitalisierung wird das Liegenschaftskataster mit seinen Bestandteilen immer mehr zum Mehrzweckkataster auch für andere Bereiche des privaten und des öffentlichen Lebens. Gemeinsam mit dem Grundbuch sorgt das Liegenschaftskataster für Rechtssicherheit an Grund und Boden und schafft so die Voraussetzungen für Investitionen und stabile Eigentumsverhältnisse und ist damit eine verlässliche Stütze unserer Rechtsordnung.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Vermessungsamtes gern zur Verfügung. Auszüge aus dem Datenbestand des Liegenschaftskatasters können in der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster und unter der E-Mail-Adresse verm.info@landratsamt-pirna.de kostenpflichtig bezogen werden.

Weiter Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsentation des Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN).

Pirna, den 23.08.2021

gez. Kilian

Referatsleiter Katasterentwicklung

Screenshot Dokumentenmanagementsystem (DMS)
Screenshot Dokumentenmanagementsystem (DMS)

Historische Liegenschaftskatasterunterlagen

Katasterentwicklung

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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