Breitband Archiv

Archiv "Weiße Flecken"

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde im Jahr 2018 zum koordinierten Breitbandausbau im Landkreis beauftragt. Damit der Projektverlauf über die Jahre für Interessierte nachvollziehbar ist, werden die bisherigen Meilensteine archiviert und für Leser im Folgenden zugänglich gemacht.

Gebietskulisse Kreisprojekt mit Vortrieb

April 2022

Die finalen Angebote sind am 28.01.2022 fristgerecht eingegangen. Nach einer Verhandlungsphase wurde pro Losbündel ein Bestbieter ermittelt. Mit den Informationen aus dem jeweiligen Angebot je Losbündel konnte eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages am 23.05.2022 erstellt werden.

Mit dem zustimmenden Beschluss der Kreisräte werden im Weiteren die Fördermittel für den investiven Ausbau bei den Fördermittelgebern Bund und Land in finaler Höhe auf Grundlage der Angebote für beide Losbündel gestellt.

Mit Erhalt der finalen Zuwendungsbescheide können die Zuwendungsverträge mit dem Telekommunikationsunternehmen pro Losbündel unterzeichnet werden.

Nach Vertragsabschluss werden die Schreiben an die Grundstückseigentümer versandt, um die Erschließung mit Glasfaser auf den privaten Grundstücken zu gestatten. Mit den Rückmeldungen können die Feinplanungen für das Infrastrukturnetz beginnen.

 

Mai 2022

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 zugestimmt, dass – unter Vorbehalt der Zuweisung von Fördermitteln in finaler Höhe sowie möglicher Änderungen aufgrund eines Rügeverfahrens vor der Vergabekammer Sachsen – der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG zum geförderten Breitbandausbau durch den Landrat unterzeichnet werden kann.

Die SachsenEnergie AG konnte sich in dem EU-weiten Vergabeverfahren als Bestbieter durchsetzen und wird bis Ende 2025 das Kreisprojekt ausbauen. Im Rahmen der Erschließung sollen nicht nur die 3.880 ermittelten Adresspunkte der "Weißen Flecken" erschlossen werden. Entlang der Ausbaustrecken sollen auch Anschlüsse hergestellt werden, die zwar aktuell über eine Internetgeschwindigkeit höher als 30 Mbit/s verfügen, eine Verbesserung aber trotzdem angezeigt ist. Dafür wurde die Fördermöglichkeit des „Vortriebs auf Basis der Reservekapazität“ geschaffen, die die Landkreisverwaltung nun nutzt. So konnten über 7.000 zusätzliche Adressen in das Projekt mit aufgenommen werden.

Für die Durchführung des Projektes sind etwa 765 Kilometer Tiefbauarbeiten und rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel geplant. Im Ergebnis werden die Kunden Bandbreiten bis zu einem Gigabit/s buchen können. 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 102 Mio. Euro. Diese werden durch das Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und die sächsische Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ zu 90 % gefördert. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 10 Mio. Euro.

Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide in finaler Höhe, wird der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG unterzeichnet. Anschließend werden die Grundstückseigentümer angeschrieben, um die Genehmigung für die Arbeiten auf ihren Grundstücken für die Verlegung des Glasfaserkabels zu erteilen. Mit den erfolgten Rückmeldungen kann die Feinnetzplanung durchgeführt werden, welche Basis für die Genehmigungsverfahren bei den Verwaltungen ist, z. B. für Gewässerquerungen oder Straßentiefbau. Mit Vorliegen dieser Genehmigungen kann der stufenweise Ausbau in den ersten Ortschaften beginnen.

Bevor die Fördermittel in finaler Höhe beantragt werden können, wird im Moment die Frist des Zweitbieters zur Beantragung einer Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen abgewartet.

 

Juni 2022

Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde den beteiligten Bietern mit entsprechenden Informationsschreiben die beabsichtigte Vergabeentscheidung mitgeteilt. Der Zweitbieter, der zuletzt nicht weiter berücksichtigt werden konnte, hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Rechtsmittel eingelegt. Damit ist dem Landkreis zunächst die Zuschlagserteilung verwehrt. Dadurch werden sich die weiteren Schritte – wie die Antragstellung auf Fördermittel in finaler Höhe – verzögern.

Es steht nun eine Überprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung an. Aufgrund des laufenden Verfahrens können hierzu aktuell keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass bei der Prüfung die rechtlich einwandfreie Durchführung des Verfahrens unter Beachtung aller hierfür geltenden Anforderungen festgestellt wird.

 

September 2022

Der Zweitbieter, die Telekom Deutschland GmbH, hat am 08.06.2022 sowohl ein rein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Freistaates Sachsen als auch ein vor dem Verwaltungsgericht Dresden geführtes Eilverfahren (Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO) eingeleitet.

Der Landkreis bekam ein entsprechendes Zuschlagsverbot erteilt. Gleichzeitig ruht mit den laufenden Verfahren der Prozess der Fördermittelantragstellung in finaler Höhe.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 18.08.2022 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH für zulässig erklärt, aber als unbegründet abgelehnt. Dem Gericht sind keine formellen Fehler bei der Verfahrensgestaltung der Vergabe erkennbar geworden. Des Weiteren konnte nicht festgestellt werden, dass der Ausschluss der Telekom Deutschland GmbH zu Unrecht erfolgte. Die Telekom Deutschland GmbH hat fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, so dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen jetzt zuständig ist.

Die Vergabekammer Sachsen hat mit Beschluss vom 02.09.2022 den Nachprüfungsantrag der Telekom Deutschland GmbH als unzulässig verworfen. Begründung hierfür ist, dass im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden ist und deshalb die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer Sachsen nicht gegeben ist. Die Telekom Deutschland GmbH kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden einreichen.

 

Oktober 2022

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte mit Beschluss vom 13.10.2022 in zweiter Instanz die Vergabeentscheidung des Landratsamtes an die SachsenEnergie AG. Der jetzt vorliegende Beschluss ist unanfechtbar. Damit ist der Weg frei, um mit dem Ausbau zu starten.

Der Fördermittelantrag in finaler Höhe bei Bund und Land wurde gestellt. Sobald die endgültigen Fördermittelbescheide vorliegen, wird der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG unterzeichnet und die rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel können in den teilnehmenden Kommunen verlegt werden.

Weiße Flecken im Kreisprojekt

März 2021

Derzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit den technischen Beratern zur Finalisierung der Vergabeunterlagen zur Abforderung des zweiten Angebots. Besondere Themen sind die Umsetzung der neuen Regelungen des Fördermittelgebers zum Vortrieb auf Basis der Reservekapazität und die Aktualisierung der Adresslisten.

Nach der Angebotsabforderung an die bietenden Telekommunikationsunternehmen, folgen die Auswertung der daraufhin eingegangen Angebote sowie eine weitere Runde der Bietergespräche. Im Ergebnis dessen kann die Entscheidung getroffen werden, ob die zweiten Angebote zu den finalen Angeboten erklärt werden können (die sogenannte Abfrage des finalen Angebots) oder ob eine weitere Angebotsrunde mit dritten Angeboten und Bietergesprächen notwendig ist.

Nach Finalisierung der Angebote wird der Kreistag des Landkreises um Zustimmung zur Bezuschlagung des ausbauenden Unternehmens (bzw. der Unternehmen, da es zwei Gebietslose sind) gebeten. Zielstellung für den Beschluss ist das vierte Quartal 2021. Mit einem positiven Votum können die Zuwendungsbescheide über die Fördermittel in abschließender Höhe bei den beiden Fördermittelgebern beantragt werden. Mit Vorliegen der Bescheide kann eine Zuschlagserteilung und Beauftragung der / des Telekommunikationsunternehmen(s) erfolgen.

Im Anschluss werden die Grundstückseigentümer nach ihrer Zustimmung zum Ausbau auf ihrem Grundstück abgefragt. Mit diesen Informationen kann die Feinplanung erstellt werden, welche durch die zuständigen Stellen genehmigt werden muss (z. B. Straßenbaulastträger zum Wegerecht).

Die Ausbauphase eines landkreisweiten Ausbauprojektes wird derzeit mit mindestens 48 Monaten beziffert. Eine Priorisierung, welche Ortslagen zuerst erschlossen werden sollen, ist nicht erfolgt.

Die Erschließung der Schulen des Kreisprojekts innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens des „Digitalpakt Schule“ war bereits mit den Telekommunikationsunternehmen in den Bietergesprächen im Oktober 2020 als Vorgabe besprochen wurden. Dieses Ziel wird auch weiterhin verfolgt werden.

 

Juni 2021

Für den geförderten Ausbau des Kreisprojekts ist die Aufforderung zur Abgabe der zweiten Angebote an die Bieter versendet worden. Im Zuge der Überarbeitung der Adresslisten haben sich Änderungen im Vergleich zur bisher vorliegenden Adressliste ergeben. Die Anzahl der Adresspunkte hat sich verringert. Hintergrund ist die Anerkennung von eigenwirtschaftlichem Ausbau von Telekommunikationsunternehmen. Aktuell werden

-           3.697 Adressenpunkte Infrastrukturantrag

-           25 Adresspunkte Schulen sowie

-           232 Adresspunkte Sonderaufruf Gewerbe

als förderfähige Adressen in der Vergabe ausgeschrieben. In Summe sind das 3.954 Adresspunkte.

LOS 1 „WEST“      
Gemeinde  Weiße Flecken (inkl. Schulen) Sonderaufruf Gewerbe Summe
Dippoldiswalde  263 15  
Glashütte  301 0  
Hartmannsdorf-Reichenau 21 0  
Hermsdorf/Erzgeb. 64 0  
Kreischa  364 0  
Rabenau  116 0  
Wilsdruff  538 151  
Summe 1.667 166 1.833
       
LOS 4 „OST“      
Gemeinde  Weiße Flecken (inkl. Schulen) Sonderaufruf Gewerbe Summe
Bad Schandau  1 0  
Bahretal  262 0  
Dohma  46 9  
Gohrisch  215 0  
Hohnstein 555 0  
Königstein/Sächs. Schw. 146 10  
Liebstadt  361 0  
Müglitztal  71 0  
Pirna  0 47  
Rathmannsdorf  14 0  
Rosenthal-Bielatal  208 0  
Struppen  176 0  
Summe 2.055 66 2.121
Gesamtsumme     3.954

 

Hauptziel ist die Erschließung der weißen Flecken im Landkreis, der sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazität ist optionaler Bestandteil der Vergabe. Auf diese Weise kann bei unzureichender Förderung das Ziel weiterverfolgt und die Vergabe abgeschlossen werden.

Die Erschließung der Schulen des Kreisprojekts innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens des „Digitalpakt Schule“ ist in den Vergabeunterlagen / Anforderungen verschriftlicht worden. Dies ist die derzeit einzige Priorisierung von Ausbaupunkten.

 

September 2021

Die zweiten Angebote der Bieter für den geförderten Breitbandausbau des Kreisprojekts sind fristgerecht Ende August eingegangen. Am 14.09.2021 haben mit den Bietern die Bietergespräche zur Darstellung der Angebotsinhalte und zur Aufklärung von Fragen stattgefunden.

Für die Abforderung der finalen Angebote wurde sich entschieden, neben dem Ausbau der "Weißen Flecken" auch die Option zur Umsetzung des Vortriebs auf Basis der Reservekapazität aufzunehmen. Hintergrund ist, dass so mehr Haushalte im Kreisprojekt vom geförderten Ausbau profitieren können. Die Adresspunkte, welche nach dem "Weißen-Flecken-Programm" nicht förderfähig sind, aber umittelbar an der Trasse zum Ausbau der förderfähigen "Weißen Flecken" liegen, dürfen bis zur Grundstücksgrenze angeschlossen werden. Die weitere bauliche Umsetzung auf dem Grundstück ist in Absprache zwischen ausbauenden Telekommunikationsunternehmen und Grundstückseigentümer zu planen. Weitere Informationen zum Ablauf erfolgen rechtzeitig.

Die finale Angebotsabforderung ist am 30.09.2021 mit Angebotsfrist zum 05.11.2021 erfolgt.

 

Dezember 2021

Mit Schreiben vom 28.10.2021 hat der Projektträger des Bundes mitgeteilt, dass die Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Weißen-Flecken-Programms“ erweitert werden. Unter anderem wurde die finanzielle Deckelung für den sogenannten Vortrieb auf Basis der Reservekapazität aufgehoben und eine Upgrademöglichkeit für die Aufnahme von „Grauen Flecken“ in die laufenden „Weiße-Flecken-Projekte“ geschaffen.

Mit dieser Neujustierung des Förderrahmens wurde eine Positionierung des Landkreises für das Vergabeverfahren notwendig, auch als Forderung seitens der Bieter. Im Rahmen des digitalen Treffens der Breitbandkoordination wurde durch das SMWA mündlich mitgeteilt, dass der Freistaat Sachsen diese Erweiterung nicht mittragen wird. Das SMWA wurde daraufhin durch die Landkreisverwaltung aufgefordert, schriftlich Position zu beziehen, so dass diese Informationen in den weiteren Vergabeprozess berücksichtigt werden kann. Dies ist mit Schreiben des SMWA vom 14.12.2021 erfolgt.

Auf Grundlage dessen wurden am 30.12.2021 die finalen Angebote nochmals bei den Bietern abgefordert und dargestellt, welche Fördermöglichkeiten seitens des Freistaates Sachsen bestehen. Es wurde aufgezeigt, dass eine Erweiterung des Vergabegegenstandes im Zusammenhang mit dem Schreiben des Bundesprojektträgers zu nicht förderfähigen Kosten führen kann und deshalb kategorisch ausgeschlossen wird. Angebotsfrist ist der 28.01.2022. 

Karte Kreisprojekt

März 2020

Für den weiteren Projektverlauf wurde die Gebietskulisse des Kreisprojekts in zwei Hauptlose aufgeteilt: Los 1 „West“ und Los 4 „Ost“. Die Lose 2 und 3 sind die Gewerbegebietslose West. Die Lose 5 bis 7 sind die Gewerbegebietslose Ost. Die Unterlose ergeben sich aus förderrechtlichen Gründen. Für den Ausbau ist grundlegend, dass die Auftragsvergabe nur im Lostrio (Lose 1 bis 3) bzw. im Losquartett (Lose 4 bis 7) möglich ist. Natürlich kann ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) auch auf beide Regionen bieten.

Mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs am 14.02.2020 ist der nächste große Projektschritt für das Kreisprojekt begonnen worden. Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe im EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung des ausbauenden TKU. Das mehrstufige Verfahren wird mindestens bis Mitte 2021 dauern, da die einzelnen Arbeitsschritte festgelegte Fristen haben, welche nicht unterschritten werden dürfen. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung/2144

Mit einer Frist von 30 Tagen können die TKU ihr Interesse am Ausbauprojekt bekunden und die notwendigen Unterlagen einreichen. Nach Auswertung der Unterlagen werden maximal vier TKU, welche die Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Für die Abgabe des ersten Angebots haben die TKU sechs Wochen Zeit.

Es folgte eine Auswertungsphase, an welche sich die erste Verhandlungsrunde mit den Bietern anschließt. Im Ergebnis wissen die Bieter, an welchen Stellen ihre Angebote angepasst werden müssen und sie werden zur Abgabe des zweiten Angebots aufgefordert. Auch hierfür haben sie sechs Wochen Zeit.

In der folgenden Auswertung wird sich herausstellen, ob eine weitere Verhandlungsrunde notwendig ist oder ob die zweiten Angebote als finale Angebote deklariert werden können. Erst wenn finale Angebote vorliegen, kann das Vergabeverfahren zum Abschluss geführt werden.

Nach Auswertung des EU-weiten Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Telekommunikationsunternehmens kann mit zustimmenden Beschluss des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der konkretisierte, finale Fördermittelantrag bei Bund und Land gestellt werden. Auf Grundlage des ausgewählten Angebots ergibt sich durch die Konkretisierung der Adresspunkte und der Ausbaukosten, die finale Vorhabensumme und davon ableitend die zu beantragende Fördersumme.

 

Juni 2020

Seitens der Fördermittelgeber Bund und Land sind die Zuwendungsbescheide in vorläufiger Höhe für den investiven Breitbandausbau für das Kreisprojekt eingetroffen.

Der Teilnehmerwettbewerb, als erster Schritt im EU-weiten Vergabeverfahren zur Ermittlung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens, ist mit dem Eingang der Interessenbekundungen seitens der Telekommunikationsunternehmen erfolgreich abgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen der Interessenten wurden durch unsere technischen und juristischen Berater geprüft. Telekommunikationsunternehmen, welche alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, werden zeitnah zur Abgabe eines Angebots zur Umsetzung des Ausbaus auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitslücke aufgefordert.

Weitere Informationen zu den Telekommunikationsunternehmen und den eingereichten Unterlagen können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht werden.

Derzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit den Beratern zur Finalisierung der Vergabeunterlagen.

 

Dezember 2020

Mit Fertigstellung der Vergabeunterlagen wurden die Bieter zur Abgabe eines Angebots zum Ausbau der weißen Flecken im Kreisprojekt aufgefordert. Zum Ende des dritten Quartals 2020 gingen die Angebote bei der Vergabestelle der Landkreisverwaltung ein. Diese Angebote wurden durch die technischen und juristischen Berater geprüft und bewertet. Die Bewertungsmatrix wurde mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht, so dass die Bieter bereits vorab transparent nachvollziehen konnten, wonach ihre Angebote gewertet werden würden.

Das EU-weite Vergaben ist ein sogenanntes Verhandlungsverfahren. Wie weiter oben bereits dargestellt, finden nach Einreichung der Angebote mit dem Bietern jeweils ein Bietergespräch statt. Diese Gespräche wurden Ende Oktober 2020 durchgeführt. Die gemeinsame Abstimmung beinhaltete u. a. eine Unternehmens- und Angebotsvorstellung sowie Nachfragen zum Angebot und Ansätze zu möglichen Anpassungen in den einzureichenden Angeboten der nächsten Angebotsrunde.

Die Ergebnisse der Bietergespräche fließen seitens der Landkreisverwaltung in die nächste Angebotsabforderung ein, welche derzeit vorbereitet wird.

19 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligen sich dabei entsprechend eines jeweiligen Stadt- / Gemeinderatsbeschluss am Kreisprojekt

Mit dem am 08.04.2019 einstimmig gefassten Kreistagsbeschluss kann die Landkreisverwaltung das Kreisprojekt zum flächendeckenden Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorantreiben.

19 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligen sich dabei entsprechend eines jeweiligen Stadt- / Gemeinderatsbeschluss am Kreisprojekt. Die anderen Kommunen des Landkreises verfolgen eigenständige Projekte des geförderten Breitbandausbaus.

Folgende Kommunen bevollmächtigen den Landkreis zur Umsetzung des Breitbandausbaus auf ihrem Gemeindegebiet: Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken).

Der Breitbandausbau erfolgt nach dem Modell „Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke“. Das heißt, die Fördersumme ergibt sich als Differenz zwischen den zu erwarteten Erträgen und den zu erwarteten Aufwendungen für den Netzausbau und -betrieb. Für die errechnete Summe können Fördermittel bei Bund und Freistaat Sachsen nach deren Förderrichtlinien zum Breitbandausbau beantragt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Förderung der Beratungs- und Planungsleistungen während der Projektlaufzeit.

Nach derzeitigen Annahmen wird sich die Umsetzung des Kreisprojekts zum Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis Ende 2024 erstrecken. Der zeitliche Umfang ist stark abhängig vom Realisierungszeitraum, welcher durch die Telekommunikationsunternehmen angegeben wird.



Diese Projektziele wurden in 2019 erreicht:

- Die Fördermittel für die technischen und juristischen Beratungsleistungen wurden durch die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen bewilligt.

- Die EU-weite Vergabe für die technischen und juristischen Beratungsleistungen wurde erfolgreich mit der Bezuschlagung des Angebots der TÜV Rheinland Consulting GmbH (TÜV GmbH) beendet - der Vertrag wurde am 04.07.2019 durch Herrn Landrat Michael Geisler unterzeichnet.

- Das achtwöchige Markterkundungsverfahren (MEV) wurde am 18.07.2019 gestartet. Im MEV werden die förderfähigen Adresspunkte in der Gebietskulisse des Kreisprojektes ermittelt, die derzeit noch nicht über 30 Mbit/s verfügen und in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich durch Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden.

- Ab Mitte September 2019 erfolgte die Auswertung des MEV und die Aufbereitung der Ergebnisse durch die TÜV GmbH.

- Mit diesen Unterlagen fanden Anfang Oktober 2019 die Auswertungsgespräche mit den am Projekt beteiligten Kommunen statt. Hintergrund ist die Verifizierung von unklaren Adresspunkten, ob diese bewohnt oder unbewohnt sind, als Wochenendhäuser oder Parkplätze genutzt werden. Hieraus ergibt sich die Förderfähigkeit nach den Förderrichtlinien.

- Die so ermittelten 4.165 Adresspunkte gehen in die Antragsstellung für die Fördermittel zum investiven Ausbau ein. Dies umfasst Privathaushalte, Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe- oder Industriegebiete. Vorhabensumme sind nach jetziger Berechnung 49.147.000 EUR. Mit einer Förderquote von 60 % beträgt die Bundesförderung 29.488.200 EUR. Die Kofinanzierung des Landes deckt bei einer Förderquote von 30 % eine Summe von 14.744.100 EUR ab.

- Ein erster Abstimmungstermin mit der TÜV GmbH und der Vergabestelle des Landkreises zur geplanten Durchführung des mehrstufigen Vergabeverfahrens fand am 11.12.2019 statt.

Der Freistaat Sachsen hat sich dazu positioniert, dass den Landkreisen eine koordinierende Funktion beim Breitbandausbau zukommen soll und er ihnen für diese Aufgabe für die Jahre 2018 bis 2022 jährlich 100 T€ bereitstellen wird.

Vor diesem Hintergrund stimmten die Kreisräte in ihrer Sitzung vom 17.09.2018 einstimmig dafür, dass die Kreisverwaltung den Breitbandausbau im Landkreis im Einvernehmen mit den Kommunen koordiniert und vorantreibt. Dafür soll eine zentrale Koordination aufgebaut werden. Die Kommunen, welche den Breitbandausbau weiterhin eigenständig betreiben wollen, sollen dabei ebenfalls unterstützt werden.

Zunächst muss jedoch das Votum der Kommunen sowie der aktuelle Stand des Breitbandausbaus erfasst und bewertet werden. Weiterhin erfolgt die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushalt des Landkreises sowie der Voraussetzung, dass sich Kommunen dem Landkreisprojekt anschließen.

Archiv "Hellgraue Flecken"

Mit Erscheinen der Förderrichtlinie des Bundes am 26.04.2021 wurde der Grundstein für die "Hellgraue Flecken"-Förderung gelegt. Welche Meilensteine seitdem überwunden wurden, können Interessierte im Folgenden erfahren.

Teilgenommene Kommunen am Markterkundungsverfahren

Februar 2022

Der Zuwendungsbescheid des Bundes für die technischen und juristischen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterkundung der „Grauen Flecken“ ist im Oktober 2021 eingetroffen. Das achtwöchige Markterkundungsverfahren für die 34 interessierten Kommunen (siehe Karte) wurde am 13.01.2022 gestartet. Die Auswertung kann Mitte März 2022 beginnen.

Die Vergabe für die Beratungsleistungen bei der Auswertung des Markterkundungsverfahrens "Graue Flecken" wurde am 02.02.2022 veröffentlicht. 

 

April 2022

Das Markterkundungsverfahren wurde zum 17.03.2022 beendet. Als technischer Berater wurde die MRK Media AG beauftragt, um die Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen für rund 61.000 Adresspunkte auszuwerten. Dadurch soll ermittelt werden, welche Adresspunkte derzeit nicht über 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit verfügen und auch nicht in den nächsten drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden.  Diese Adresspunkte dürfen dann gefördert ausgebaut werden.

Mit dem Ergebnis können erste Überlegungen mit den am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Städten und Gemeinden zum weiteren Vorgehen ausgetauscht werden.

 

Mai 2022

Der Kreistag hat am 23.05.2022 einstimmig zugestimmt, dass die Landkreisverwaltung gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Abstimmungen zu den Möglichkeiten für die Umsetzung eines „Graue-Flecken-Projekts“ im Landkreis führen kann.

Grundlage hierfür werden das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens sowie die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes (Entwurfsfassung) sein.

Eine Förderrichtlinie zur Kofinanzierung für den investiven Ausbau der „Grauen Flecken“ des Landes soll spätestens im vierten Quartal 2022 vorliegen. Die Antragstellung für die Fördermittel ist bis zum 31.12.2022 möglich. Dies ist auch das Laufzeitende der Förderrichtlinie für die Erschließung der „Grauen Flecken“ des Bundes.

 

Juli 2022

Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 – RL DiOS 2022) vom 06.07.2022 stockt die Kofinanzierung des Freistaats Sachsen die Gesamtförderung zum Ausbau der „(Hell-)Grauen Flecken“ auf 100 % auf. Die Richtlinie orientiert sich fachlich und inhaltlich stark an der Förderrichtlinie des Bundes vom 26.04.2021. Grundsätzlich wird das Vorgehen der „Weißen-Flecken-Förderung“ beibehalten.

Voraussetzung zur Fördermittelantragstellung ist ein ausgewertetes Markterkundungsverfahren, das nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt das Ergebnis des am 17.03.2022 beendeten Markterkundungsverfahren bereits vor und wird in Kürze veröffentlicht.

Zurzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit dem am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Kommunen zum Interesse an einem Ausbau der „(Hell-)Grauen Flecken“ als Kreisprojekt. Ziel ist es im Oktober-Kreistag einen Grundsatzbeschluss zur Planung und Durchführung eines Kreisprojekts 2.0 zu fassen, um bis zum 31.12.2022 einen landkreisweiten Fördermittelantrag für den investiven Ausbau bei den Fördermittelgebern Bund und Land zu stellen.

 

Oktober 2022

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 einstimmig der Planung und Durchführung eines kreisweiten Förderprojekts zum Breitbandausbau der „Grauen Flecken“ unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.

Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind rund 8.000 Adresspunkte verteilt auf 14 Kommunen förderfähig. Für 20 der 34 teilgenommenen Kommunen wurde ein flächendeckender eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen gemeldet. Aufgrund des aktuell intensiven Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt gab es in den letzten Wochen einerseits Rücknahmen des gemeldeten Eigenausbaus, aber auch Nachmeldungen, weitere Gebiete mit eigenen Mitteln ausbauen zu wollen. Deshalb wird eine Aktualisierung der Anzahl förderfähiger Adressen pro Kommune in den nächsten Wochen erfolgen.

Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen unterzeichnet. Damit erhält der Landkreis das Recht im Namen der Kommunen u. a. Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.

Weitere Schritte für das Jahr 2022 werden die abschließende Losbildung und die Fördermittelantragstellung für investive Mittel sein.

17.10.2022: Der Förderaufruf für die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde mit Wirkung zum 17.10.2022 beendet. Aufgrund der gegenwärtigen Sachlage wird die Landkreisverwaltung dieses Jahr keinen Fördermittelantrag für ein diesbezügliches Kreisprojekt mehr stellen können. Inwiefern ein zweiter Aufruf oder eine Verlängerung der Richtlinie seitens Bund und Land erfolgen wird, kann im Moment nicht eingeschätzt werden.

Juli 2021

Der Kreistag hat einstimmig der Durchführung eines landkreisweiten Markterkundungsverfahrens im Rahmen der „Grauen-Flecken-Förderung“ unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.

Grundlage ist die Veröffentlichung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021. Hierbei wird die Möglichkeit geschaffen, weitere Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte gefördert mit schnellerem Internet zu erschließen.

In den laufenden Förderprojekten zum Breitbandausbau des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden werden Adresspunkte ausgebaut, an welchen keine 30 Mbit/s Internetversorgung anliegen – sogenannte „Weiße Flecken“. Mit der neuen Förderrichtlinie wird ein Schritt weitergangen und die Förderung für Haushalte ermöglicht, an denen noch keine 100 Mbit/s anliegen – die „Grauen Flecken“.

Um die jetzt förderfähigen Adresspunkte festzustellen, ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens notwendig. Denn auch bei dieser Richtlinie ist dem privatwirtschaftlichen Ausbau Vorrang gegenüber dem geförderten Ausbau einzuräumen. Es dürfen nur Adresspunkte gefördert ausgebaut werden, für welche ein Marktversagen festgestellt wird, da kein Interesse seitens der Telekommunikationsunternehmen an einer Versorgung mit schnellerem Internet besteht. Für ein gesamtheitliches Bild soll die Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen über alle Kommunen des Landkreises durchgeführt werden. 

Die Ergebnisse der Markterkundungsverfahren für die "Weißen-Flecke-Projekte" sind nicht verwendbar, da nur verbindliche Ausbauabsichten bis zu einer Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s innerhalb der nächsten drei Jahre bei den Telekommunikationsunternehmen zum damaligen Zeitpunkt erfragt wurden. Erst mit den aktuellen Ergebnissen kann eine Aussage über die Anzahl und die Lage der förderfähigen Adresspunkte getroffen und eine Orientierung der Vorhabensumme für ein mögliches "Grauen-Flecken-Projekt" ermöglicht werden. 

Weitere Schritte sind u. a. die Unterzeichnung der Vereinbarungen mit den interessierten Städten und Gemeinden sowie die Fördermittelantragstellung für Beratungsleistungen für die Unterstützung bei der Auswertung des Markterkundungsverfahrens.

 

September 2021

Der Landkreisverwaltung liegen 34 Vereinbarungen von interessierten Kommunen vor. Die Gemeinde Dorfhain ist nach eigener Aussage flächendeckend durch die Umsetzung ihres „Weißen-Flecken-Projekts“ mit Glasfaser erschlossen und die Große Kreisstadt Freital wird den Weg des geförderten Breitbandausbaus auch zukünftig eigenständig verfolgen.

Die Fördermittel auf Beratungsleistungen beim Bundesfördermittelgeber wurden beantragt. 

Archiv "Dunkelgraue Flecken"

Mit Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 wurde der Grundstein für die "Dunkelgraue Flecken"-Förderung gelegt. Welche Meilensteine seit 2023 überwunden wurden, sind im Folgenden dargestellt.

erweiterte Version der Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau

August 2023

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine erweiterte Version der Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau veröffentlicht. Die Analyse erstreckt sich nunmehr auch auf die Gemeindeebene.

 

September 2023

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 einstimmig der Durchführung eines "Dunkelgraue-Flecken-Programms" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Rahmen des geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.

Erster Schritt wird nun die Durchführung des neu eingeführten Branchendialogs mit den Telekommunikationsunternehmen sein. Hintergrund ist das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welches nur gemeinsam umgesetzt werden: Es ist ein Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen und gezieltem Einsatz von Fördergeldern zur ergänzenden Unterstützung notwendig.

Daran schließt sich ein Markterkundungsverfahren an, um die förderfähigen Adressen zu lokalisieren. Vor Antragstellung für investive Fördermittel werden Abstimmungen zur Bildung von regionalen Losen für die Anträge geführt. Die Förderwürdigkeit der einzelnen Anträge ist abhängig von der erreichten Punktzahl nach dem Kriterienkatalog des Bundes.

Für diese Schritte ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden zum Aufgabenübertrag an den Landkreis notwendig.

 

November 2023

Für die Umsetzung eines Projektes zur Durchführung eines landkreisweiten Branchendialogs und Markterkundungsverfahrens für die „Dunkelgrauen Flecken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchten 33 der 36 Kommunen des Landkreises die Aufgabe an die Landkreisverwaltung übertragen. Dafür werden aktuell in den Stadt- und Gemeinderäten der Kommunen die notwendigen Beschlüsse getroffen und anschließend eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden unterzeichnet.

In den vergangenen Wochen wurden die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgeschriebenen Branchendialoge im Landratsamt mit regional tätigen Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Hierbei wurde die aktuelle Situation des Landkreises durch die Breitbandkoordinatorinnen dargestellt und anschließend die Ausbauabsichten durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Die Dokumentation kann im öffentlichen Bereich des Förderportals eingesehen werden.

Daran anschließend wurde am 15.11.2023 das Markterkundungsverfahren gestartet. Alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen wurden zu einer Meldung mit einer Frist bis zum 19.01.2024 über das Förderportal aufgefordert. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird im ersten Quartal 2024 erfolgen. Hierbei wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das Gemeindegebiet verfügt und welche Adressen voraussichtlich in den nächsten drei Jahren mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
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