Archiv "Weiße Flecken"
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde im Jahr 2018 zum koordinierten Breitbandausbau im Landkreis beauftragt. Damit der Projektverlauf über die Jahre für Interessierte nachvollziehbar ist, werden die bisherigen Meilensteine archiviert und für Leser im Folgenden zugänglich gemacht.
Januar 2025
Am 11. Dezember 2024 hatte sich der Bauaußenprüfer des Bundesprojektträgers angemeldet, um den aktuellen Planungs- und Baustand des Kreisprojekts „Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ zu begutachten.
Die ganztägige Prüfung umfasste einen umfassenden Theorieteil und Vorortbegehungen. Hierzu zählten der Besuch eines Materiallagers mit verschiedenen Leerrohren, die Inaugenscheinnahme eines aufgestellten Glasfaser-Netzverteilers sowie die Besichtigung einer bereits abgeschlossenen Verlegung bis zum Haus und einer soeben mit der Schwarzdecke geschlossenen Baugrube. Es wurde u. a. geprüft, ob das in den Förderbedingungen vorgegebene Materialkonzept nicht nur in der Planung, sondern auch in der baulichen Umsetzung beachtet wurde.
Im theoretischen Teil erfolgte die Überprüfung der aktuellen Ausbauplanungen der SachsenEnergie AG. Beispielsweise wurde erörtert, wie der Anschluss einer Schule, eines Krankenhauses oder Gewerbegebietes vorgenommen wird. Ein wichtiges Thema war das Kollokationskonzept, denn durch diese Reserveröhrchen wird der sogenannte Open Access für andere Telekommunikationsunternehmen sichergestellt. Dies ist ein wichtiger Grundpfeiler der Förderung, die mit öffentlichen Fördergeldern errichteten Infrastrukturen mehreren Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen.
Es gab Hinweise und kleine Hausaufgaben für die zukünftige Umsetzung, aber alles in allem wurden die Prüffragen zur Zufriedenheit beantwortet, so dass es keine Nachforderungen gab.
Mai 2025
Das Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" teilt sich in die Losbündel West (Wilsdruff, Hermsdorf/Erz., Hartmannsdorf-Reichenau, Dippoldiswalde, Glashütte, Rabenau, Kreischa) und Ost (Müglitztal, Liebstadt, Bahretal, Dohma, Struppen, Königstein/Sächs. Schweiz, Gohrisch, Rosenthal-Bielatal, Rathmannsdorf, Bad Schandau, Hohnstein, Pirna). Beide Lose werden durch die SachsenEnergie AG als ausbauendes Telekommunikationsunternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen.
Während im Los West in Wilsdruff bereits einzelne Hausanschlüsse gebaut werden, hat in den Kommunen Kreischa, Glashütte und Rabenau der Breitbandausbau im öffentlichen Raum begonnen. Im Juni werden einzelne Baumaßnahmen in Hermsdorf/Erzgeb. und anschließend im August 2025 in Hartmannsdorf-Reichenau starten.
Im Los Ost wird bereits in den Gemeinden Müglitztal und Struppen sowie der Stadt Königstein Glasfaser durch die SachsenEnergie AG verlegt und in den Städten Glashütte und Liebstadt sowie der Kommune Gohrisch finden Mitverlegungsbaumaßnahmen im Zuge der Straßensanierung statt. Zudem sind weitere Bürgerinformationsveranstaltungen in diesem Bereich des Kreisprojektes geplant:
- 15.05.2025, 17 und 19 Uhr: Bürgerinformationsveranstaltung Liebstadt - Schulfestsaal Benjamin-Geißler-Grundschule (Schulstr. 13 in 01825 Liebstadt)
- 02.06.2025, 18 Uhr: Bürgerinformationsveranstaltung Königstein/Sächs. Schw. - Treff-Punkt Königstein (Pirnaer Str. 2 in 01824 Königstein)
- 16.06.2025, 17 und 19 Uhr: Bürgerinformationsveranstaltung Dohma - Gemeindeverwaltung Dohma (Zum Heideberg 18 in 01796 Dohma)
- 24.06.2025, 18 Uhr: Bürgerinformationsveranstaltung Pirna - Gasthof zur Post (Liebstädter Str. 30, 01796 Pirna)
- 30.06.2025, 18 Uhr: Bürgerinformationsveranstaltung Bad Schandau - Haus des Gastes (Markt 12 in 01814 Bad Schandau)
Juni 2025
Am 11.06.2025 wurde beteiligten Stakeholdern des Kreisprojekts auf einer Teststrecke in Rosenthal-Bielatal eine neue, innovative Verlegemethode im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vorgestellt. Es handelt sich dabei um die LAYJET-Technologie, mit der Glasfaserleitungen direkt ins Straßenbankett gebracht werden. Das Verfahren der gleichnamigen, österreichischen Firma verspricht, Glasfaser bis zu zehnmal schneller, kostengünstiger und nahezu ohne Eingriff in die Umgebung zu verlegen. Die Technologie wurde von Straßenbauexperten in Zusammenarbeit mit der TU Wien und der TU Graz entwickelt und hat sich bereits über tausende Kilometer in Österreich und Deutschland bewährt.
Für das Kreisprojekt sind im Los West ca. 10 km und im Los Ost ca. 70 km zu verlegende Trasse mit der LAYJET-Technologie geplant.
August 2025
Im dritten Quartal 2026 wird der geförderte Breitbandausbau durch die SachsenEnergie AG im Bereich Gohrisch starten. Hierfür wurden im Juli 2025 die Eigentümererklärungen der förderfähigen Adressen versandt. Darin wurden auch die Bürgerinformationsveranstaltungen in der Gemeinde Gohrisch angekündigt, die am 11. und 12. August im Gemeindesaal der Kommune stattgefunden haben. Ergänzend zu den Bürgerinformationsveranstaltungen bietet die SachsenEnergie AG Bürgersprechstunden vor Ort an:
- 02.09.2025, 17:00 bis 20:00 Uhr: offene Bürgersprechstunde Gohrisch - Kirche Papstdorf (Alte Hauptstraße, 01824 Gohrisch OT Papstdorf)
- 11.09.2025, 16:00 bis 19:00 Uhr: offene Bürgersprechstunde Gohrisch - Gemeindesaal (Neue Hauptstr. 116 b, 01824 Gohrisch)
- 16.09.2025, 15:00 bis 18:00 Uhr: offene Bürgersprechstunde Gohrisch - Kirche Cunnersdorf (Cunnersdorfer Str., 01824 Gohrisch OT Cunnersdorf)
- 25.09.2025, 16:00 bis 19:00 Uhr: offene Bürgersprechstunde Gohrisch - Gemeindesaal (Neue Hauptstr. 116 b, 01824 Gohrisch)
Noch offene Bürgerinformationsveranstaltungen sind bis Ende 2025 bzw. für Anfang 2026 in Bahretal, Hohnstein und Rathmannsdorf geplant. Informationen zu bevorstehenden Terminen werden in den Amtsblättern der Kommunen, auf der Projektwebsite der SachsenEnergie AG und auf der Startseite der Breitband-Website des Landkreises veröffentlicht.
Oktober 2025
Am 15.10.2025 wurde die Breitbandkarte des Landkreises aktualisiert. Hierbei wurden Adressen, die sich als nicht förderwürdig herausgestellt haben (z. B. Gärten, Ruinen, Wochenendhäuser), entfernt und Adressen, die auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens 2024 als Weiße Flecken förderfähig sind, hinzugefügt. Es ist zu beachten, dass die hinzugefügten Adressen aktuell noch nicht vom Fördermittelgeber bestätigt wurden, weshalb es noch zu Änderungen kommen kann.
Entlang der Trasse wird sogenannter Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten errichtet. Dieser ist in der Karte nicht abgebildet, da es aufgrund von Trassenänderungen noch zu Anpassungen von Vortriebsadressen (Hinzunahme/Wegfall) kommen kann.
Bei Unklarheiten kann über die untenstehenden Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine Nachfrage zu Ihrer Adresse gestellt werden.
Januar 2024
Am 25.01.2024 unterzeichnete Landrat Michael Geisler die Ergänzungsvereinbarung zum Nachtragsangebot im Rahmen des Kreisprojekts "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" mit der SachsenEnergie AG.
Durch das Nachtragsangebot mit einem Umfang von 43,3 Millionen Euro erhöht sich auch die Bundesförderung mit einer Förderquote von 60 Prozent auf nunmehr 87,4 Millionen Euro. Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen mit einer Förderquote von 30 Prozent erhöht sich ebenfalls und beträgt nunmehr 43,7 Millionen Euro. In der Vorhabensumme von jetzt rund 145,6 Millionen Euro ist ein zehnprozentiger Eigenanteil des Landkreises enthalten.
Ursprung des Nachtragsangebotes war das Markterkundungsverfahren im Rahmen der Hellgraue-Flecken-Förderung. Darin sind weitere unterversorgte Adresspunkte (< 30 Mbit/s Internetversorgung) aufgefallen, welche bisher nicht im Kreisprojekt aufgenommen waren. Das bedeutet für das Kreisprojekt, dass 1.815 zusätzliche Weiße Flecken hinzugenommen werden konnten, 1.036 Vortriebsadressen aus dem bereits beschiedenen Angebot jetzt vollförderfähig sind und 407 zusätzliche Vortriebsadressen ausgebaut werden können.
Aufgrund der Hinzunahme zusätzlicher Adresspunkte in den Bauablauf der bereits beschiedenen Projektadressen verlängert sich der geförderte Breitbandausbau des Kreisprojekts um zwei Jahre. Die Inbetriebnahme des Gesamtnetzes ist für Ende 2028 vorgesehen.
Nachdem die Eigentümerakquise in Wilsdruff im Jahr 2023 begonnen hat und die ersten Baumaßnahmen gestartet sind, wird im ersten Quartal 2024 die Planung in den Kommunen Kreischa, Rabenau, Bad Schandau, Königstein, Hohnstein und Müglitztal fortgeführt.
April 2024
Während in Wilsdruff der geförderte Breitbandausbau in mehreren Ortsteilen bereits realisiert wird, wurden in den Kommunen Müglitztal, Kreischa, Bad Schandau, Königstein und Rabenau nun die Eigentümerkampagnen gestartet sowie zahlreiche Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. In den kommenden Wochen wird dies in den Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau und Hermsdorf/Erzgeb. sowie den Städten Glashütte und Dippoldiswalde folgen.
Aktuelle Informationen zum Baugeschehen des geförderten Breitbandausbaus in den teilnehmenden Kommunen des Kreisprojekts erhalten Sie unter https://www.sachsen-gigabit.de/wps/portal/giga/cms/menu_main/glasfaserausbau (Abschnitt „Digitaler Aufschwung für sächsische Kommunen“), auf der Website des Landkreises oder in den jeweiligen Amtsblättern.
Juli 2024
Bis Ende Juli 2024 haben 22 Bürgerinformationsveranstaltungen in elf Kommunen des Landkreises stattgefunden. In Vorbereitung auf den Ausbau vor Ort wurden für 29 Bauabschnitte in 13 Kommunen Genehmigungsanträge zum Ausbau bei den Behörden des Landkreises eingereicht.
In der zweiten Jahreshälfte ist abgestrebt, die Bürgerinformationsveranstaltungen in den verbleibenden Kommunen im Los Ost durchzuführen.
Neben dem Baustart in Wilsdruff haben die SachsenEnergie AG und ihre nachbeauftragten Unternehmen erste Ausbauaktivitäten in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein umgesetzt. Als Nächstes startet der Ausbau in Rabenau und Kreischa. In Pirna findet bereits die Mitverlegung bei der Vodafone im Rahmen des städtischen Förderprojekts statt.
Aktuelle Informationen zum Baugeschehen des geförderten Breitbandausbaus in den teilnehmenden Kommunen des Kreisprojekts erhalten Sie unter Glasfaserausbau Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | SachsenGigaBit (sachsen-gigabit.de).
Oktober 2024
In den letzten Monaten wurden durch die Planungsbüros der SachsenEnergie AG 47 Genehmigungsverfahren einzelner Bauabschnitte bei der Landkreisverwaltung für 17 Kommunen ausgelöst. Davon sind bereits 22 Genehmigungsverfahren abgeschlossen.
Aktuell laufen in elf Kommunen die Eigentümerkampagnen für die Zustimmungen der Grundstückseigentümer zum Ausbau auf deren Eigentum. In diesen Kommunen haben in Summe bereits 25 Bürgerinformationsveranstaltungen stattgefunden. Eine dritte Bürgerinformationsveranstaltung für Dippoldiswalde ist am 19.11.2024, um 18 Uhr im Ortsteil Schmiedeberg geplant.
Ab dem ersten Quartal 2025 werden weitere Bürgerinformationsveranstaltungen in den teilnehmenden Kommunen des Kreisprojekts "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" folgen: Bahretal, Dohma, Gohrisch, Hohnstein, Liebstadt, Pirna, Rathmannsdorfl und Rosenthal-Bielata.
Dort gibt es Informationen zum Breitbandausbau, Antworten auf Fragen zum Anschluss an das Glasfasernetz und zum Produktvertrag. Durchgeführt werden die Veranstaltungen durch den Landkreis gemeinsam mit der SachsenEnergie AG. Die genauen Termine werden in Kürze auf unserer Website oder im Amtsblatt der Kommunen bekannt gegeben.
Februar 2023
Am 24. Februar 2023 erhielt die SachsenEnergie AG den Zuschlag für das Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge". Damit ist das europaweite Vergabeverfahren abgeschlossen und der geplante Ausbau kann beginnen. Die offizielle Unterzeichnung der gemeinsamen Zuwendungsverträge ist im März 2023 geplant.
Mit dem Bescheid des Bundes vom 31. Januar 2023 werden dem Landkreis Fördermittel in Höhe von rund 61,4 Millionen Euro und mit dem Bescheid des Landes vom 15. Februar 2023 Fördermittel in Höhe von rund 30,7 Millionen Euro bewilligt. Die gesamte Vorhabensumme beträgt rund 102 Millionen Euro, darin enthalten ist ein zehnprozentiger Eigenanteil.
März 2023
In einem feierlichen Festakt im Uhrenmuseum Glashütte unterzeichneten Landrat Michael Geisler für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Jens Schaller für die SachsenEnergie- Tochter SachsenGigaBit GmbH am Dienstag, den 21. März 2023 die Zuwendungsverträge für das Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“.
Juni 2023
Im Herbst 2023 wird der geförderte Breitbandausbau des Landkreises in den Ortsteilen der Stadt Wilsdruff starten. Die SachsenEnergie AG hat für die bauliche Erschließung und den Anschluss der Kunden mit einem gigabitfähigen Internetzugang den Zuschlag erhalten. Aktuell werden die notwendigen Genehmigungen für die Umsetzung beantragt und weitere Vorbereitungen getroffen. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung des Anschreibens an die Grundstückseigentümer, welches Ende Juni 2023 versendet werden soll, und die Planung der Informationsveranstaltungen im August 2023, nach den Sommerferien.
Für die förderfähigen Adressen in der Stadt Wilsdruff wurde eine grafische Darstellung auf der Homepage des Landratsamtes und der Stadtverwaltung Wilsdruff erstellt. Somit können sich Grundstückseigentümer informieren, ob ihre Adresse ausgebaut werden wird. Förderfähig sind die sogenannten Weißen Flecken mit derzeit weniger als 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit. Hinzukommen die Vortriebsadressen, welche sich direkt an der Ausbautrasse befinden und noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen. Je nach genehmigter Trassenführung können sich hier noch geringfügige Änderungen ergeben.
August 2023
Im Rahmen des Kreisprojekts „Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ schließt SachsenEnergie bis Ende 2025 im Stadtgebiet von Wilsdruff und den Ortsteilen Birkenhain, Braunsdorf, Grumbach, Grund, Helbigsdorf, Herzogswalde, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinopitz, Limbach sowie Mohorn rund 1.300 Haushalte und rund 300 Unternehmen an das schnelle Glasfasernetz an. Angeschlossen werden hierbei unterversorgte Adresspunkte, also jene, die derzeit weniger als 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit anliegen haben. Nach dem Ausbau stehen Privathaushalten und Gewerbetreibenden Übertragungsraten von bis zu 1.000 MBit/s zur Verfügung. Der Breitbandanschluss ist für die Eigentümer dieser Immobilien kostenlos.
Weiterhin wird an Adresspunkten entlang der Trasse, sogenannten Vortriebspunkten, ein Abzweig bis zur Grundstücksgrenze gebaut. SachsenEnergie bietet Vortriebspunkten die Möglichkeit, einen kostenlosen Anschluss bis ins Haus zu erhalten. Nähere Informationen dazu werden per Post zugestellt. Zudem ist es geplant, mit einem weiteren Fördermittelantrag zusätzliche „Weiße Flecken“, also weitere unterversorgte Adressen, gefördert auszubauen.
Ende August hat der Landkreis gemeinsam mit SachsenEnergie für Informationen zum Breitbandausbau, Fragen zum Anschluss an das Glasfasernetz und zum Produktvertrag drei Bürgerinformationsveranstaltungen in Wilsdruff durchgeführt.
Oktober 2023
In einem festlichen Akt wurde am heutigen Mittwoch, dem 18. Oktober 2023, am Lokschuppen Mohorn der offizielle Startschuss für die bauliche Umsetzung des Kreisprojektes "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" gegeben. Gemeinsam mit den Vertretern der Bundes- und Landesfördermittelgeber, der beteiligten Kommunen des Kreisprojekts, der Kreistagsfraktionen, der SachsenEnergie und deren Tochterunternehmen SachsenGigaBit als ausbauendem Telekommunikationsunternehmen hat Landrat Michael Geisler symbolisch den ersten Spatenstich des Projektes ausgeführt.
Am Kreisprojekt Breitbandausbau nehmen 19 der 36 Kommunen des Landkreises teil. Im Rahmen der Ausschreibung des geförderten Breitbandausbaus wurde der Landkreis in zwei Lose unterteilt: die Lose Ost und West. Im Losbündel West wird der Ausbau in Wilsdruff im Ortsteil Mohorn im November 2023 beginnen. Im östlichen Bereich startet der Breitbandausbau ab Mitte Oktober dieses Jahres in der Stadt Königstein. Hier werden zunächst Verbindungstrassen errichtet, um die Anbindung an das Backbone-Netz zu ermöglichen.
In den kommenden Jahren werden etwa 11.000 Adresspunkte einen Glasfaseranschluss erhalten. Hierfür verlegt die SachsenEnergie AG gemeinsam mit den beauftragten Bauunternehmen auf 765 Kilometer Tiefbau rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel, sodass den Haushalten, Gewerbebetrieben und Schulen anschließend schnelles Internet mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s zur Verfügung stehen.
April 2022
Die finalen Angebote sind am 28.01.2022 fristgerecht eingegangen. Nach einer Verhandlungsphase wurde pro Losbündel ein Bestbieter ermittelt. Mit den Informationen aus dem jeweiligen Angebot je Losbündel konnte eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages am 23.05.2022 erstellt werden.
Mit dem zustimmenden Beschluss der Kreisräte werden im Weiteren die Fördermittel für den investiven Ausbau bei den Fördermittelgebern Bund und Land in finaler Höhe auf Grundlage der Angebote für beide Losbündel gestellt.
Mit Erhalt der finalen Zuwendungsbescheide können die Zuwendungsverträge mit dem Telekommunikationsunternehmen pro Losbündel unterzeichnet werden.
Nach Vertragsabschluss werden die Schreiben an die Grundstückseigentümer versandt, um die Erschließung mit Glasfaser auf den privaten Grundstücken zu gestatten. Mit den Rückmeldungen können die Feinplanungen für das Infrastrukturnetz beginnen.
Mai 2022
Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 zugestimmt, dass – unter Vorbehalt der Zuweisung von Fördermitteln in finaler Höhe sowie möglicher Änderungen aufgrund eines Rügeverfahrens vor der Vergabekammer Sachsen – der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG zum geförderten Breitbandausbau durch den Landrat unterzeichnet werden kann.
Die SachsenEnergie AG konnte sich in dem EU-weiten Vergabeverfahren als Bestbieter durchsetzen und wird bis Ende 2025 das Kreisprojekt ausbauen. Im Rahmen der Erschließung sollen nicht nur die 3.880 ermittelten Adresspunkte der "Weißen Flecken" erschlossen werden. Entlang der Ausbaustrecken sollen auch Anschlüsse hergestellt werden, die zwar aktuell über eine Internetgeschwindigkeit höher als 30 Mbit/s verfügen, eine Verbesserung aber trotzdem angezeigt ist. Dafür wurde die Fördermöglichkeit des „Vortriebs auf Basis der Reservekapazität“ geschaffen, die die Landkreisverwaltung nun nutzt. So konnten über 7.000 zusätzliche Adressen in das Projekt mit aufgenommen werden.
Für die Durchführung des Projektes sind etwa 765 Kilometer Tiefbauarbeiten und rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel geplant. Im Ergebnis werden die Kunden Bandbreiten bis zu einem Gigabit/s buchen können.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 102 Mio. Euro. Diese werden durch das Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und die sächsische Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ zu 90 % gefördert. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 10 Mio. Euro.
Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide in finaler Höhe, wird der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG unterzeichnet. Anschließend werden die Grundstückseigentümer angeschrieben, um die Genehmigung für die Arbeiten auf ihren Grundstücken für die Verlegung des Glasfaserkabels zu erteilen. Mit den erfolgten Rückmeldungen kann die Feinnetzplanung durchgeführt werden, welche Basis für die Genehmigungsverfahren bei den Verwaltungen ist, z. B. für Gewässerquerungen oder Straßentiefbau. Mit Vorliegen dieser Genehmigungen kann der stufenweise Ausbau in den ersten Ortschaften beginnen.
Bevor die Fördermittel in finaler Höhe beantragt werden können, wird im Moment die Frist des Zweitbieters zur Beantragung einer Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen abgewartet.
Juni 2022
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde den beteiligten Bietern mit entsprechenden Informationsschreiben die beabsichtigte Vergabeentscheidung mitgeteilt. Der Zweitbieter, der zuletzt nicht weiter berücksichtigt werden konnte, hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Rechtsmittel eingelegt. Damit ist dem Landkreis zunächst die Zuschlagserteilung verwehrt. Dadurch werden sich die weiteren Schritte – wie die Antragstellung auf Fördermittel in finaler Höhe – verzögern.
Es steht nun eine Überprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung an. Aufgrund des laufenden Verfahrens können hierzu aktuell keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass bei der Prüfung die rechtlich einwandfreie Durchführung des Verfahrens unter Beachtung aller hierfür geltenden Anforderungen festgestellt wird.
September 2022
Der Zweitbieter, die Telekom Deutschland GmbH, hat am 08.06.2022 sowohl ein rein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Freistaates Sachsen als auch ein vor dem Verwaltungsgericht Dresden geführtes Eilverfahren (Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO) eingeleitet.
Der Landkreis bekam ein entsprechendes Zuschlagsverbot erteilt. Gleichzeitig ruht mit den laufenden Verfahren der Prozess der Fördermittelantragstellung in finaler Höhe.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 18.08.2022 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH für zulässig erklärt, aber als unbegründet abgelehnt. Dem Gericht sind keine formellen Fehler bei der Verfahrensgestaltung der Vergabe erkennbar geworden. Des Weiteren konnte nicht festgestellt werden, dass der Ausschluss der Telekom Deutschland GmbH zu Unrecht erfolgte. Die Telekom Deutschland GmbH hat fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, so dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen jetzt zuständig ist.
Die Vergabekammer Sachsen hat mit Beschluss vom 02.09.2022 den Nachprüfungsantrag der Telekom Deutschland GmbH als unzulässig verworfen. Begründung hierfür ist, dass im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden ist und deshalb die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer Sachsen nicht gegeben ist. Die Telekom Deutschland GmbH kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden einreichen.
Oktober 2022
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte mit Beschluss vom 13.10.2022 in zweiter Instanz die Vergabeentscheidung des Landratsamtes an die SachsenEnergie AG. Der jetzt vorliegende Beschluss ist unanfechtbar. Damit ist der Weg frei, um mit dem Ausbau zu starten.
Der Fördermittelantrag in finaler Höhe bei Bund und Land wurde gestellt. Sobald die endgültigen Fördermittelbescheide vorliegen, wird der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG unterzeichnet und die rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel können in den teilnehmenden Kommunen verlegt werden.
März 2021
Derzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit den technischen Beratern zur Finalisierung der Vergabeunterlagen zur Abforderung des zweiten Angebots. Besondere Themen sind die Umsetzung der neuen Regelungen des Fördermittelgebers zum Vortrieb auf Basis der Reservekapazität und die Aktualisierung der Adresslisten.
Nach der Angebotsabforderung an die bietenden Telekommunikationsunternehmen, folgen die Auswertung der daraufhin eingegangen Angebote sowie eine weitere Runde der Bietergespräche. Im Ergebnis dessen kann die Entscheidung getroffen werden, ob die zweiten Angebote zu den finalen Angeboten erklärt werden können (die sogenannte Abfrage des finalen Angebots) oder ob eine weitere Angebotsrunde mit dritten Angeboten und Bietergesprächen notwendig ist.
Nach Finalisierung der Angebote wird der Kreistag des Landkreises um Zustimmung zur Bezuschlagung des ausbauenden Unternehmens (bzw. der Unternehmen, da es zwei Gebietslose sind) gebeten. Zielstellung für den Beschluss ist das vierte Quartal 2021. Mit einem positiven Votum können die Zuwendungsbescheide über die Fördermittel in abschließender Höhe bei den beiden Fördermittelgebern beantragt werden. Mit Vorliegen der Bescheide kann eine Zuschlagserteilung und Beauftragung der / des Telekommunikationsunternehmen(s) erfolgen.
Im Anschluss werden die Grundstückseigentümer nach ihrer Zustimmung zum Ausbau auf ihrem Grundstück abgefragt. Mit diesen Informationen kann die Feinplanung erstellt werden, welche durch die zuständigen Stellen genehmigt werden muss (z. B. Straßenbaulastträger zum Wegerecht).
Die Ausbauphase eines landkreisweiten Ausbauprojektes wird derzeit mit mindestens 48 Monaten beziffert. Eine Priorisierung, welche Ortslagen zuerst erschlossen werden sollen, ist nicht erfolgt.
Die Erschließung der Schulen des Kreisprojekts innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens des „Digitalpakt Schule“ war bereits mit den Telekommunikationsunternehmen in den Bietergesprächen im Oktober 2020 als Vorgabe besprochen wurden. Dieses Ziel wird auch weiterhin verfolgt werden.
Juni 2021
Für den geförderten Ausbau des Kreisprojekts ist die Aufforderung zur Abgabe der zweiten Angebote an die Bieter versendet worden. Im Zuge der Überarbeitung der Adresslisten haben sich Änderungen im Vergleich zur bisher vorliegenden Adressliste ergeben. Die Anzahl der Adresspunkte hat sich verringert. Hintergrund ist die Anerkennung von eigenwirtschaftlichem Ausbau von Telekommunikationsunternehmen. Aktuell werden
- 3.697 Adressenpunkte Infrastrukturantrag
- 25 Adresspunkte Schulen sowie
- 232 Adresspunkte Sonderaufruf Gewerbe
als förderfähige Adressen in der Vergabe ausgeschrieben. In Summe sind das 3.954 Adresspunkte.
| LOS 1 „WEST“ | |||
| Gemeinde | Weiße Flecken (inkl. Schulen) | Sonderaufruf Gewerbe | Summe |
| Dippoldiswalde | 263 | 15 | |
| Glashütte | 301 | 0 | |
| Hartmannsdorf-Reichenau | 21 | 0 | |
| Hermsdorf/Erzgeb. | 64 | 0 | |
| Kreischa | 364 | 0 | |
| Rabenau | 116 | 0 | |
| Wilsdruff | 538 | 151 | |
| Summe | 1.667 | 166 | 1.833 |
| LOS 4 „OST“ | |||
| Gemeinde | Weiße Flecken (inkl. Schulen) | Sonderaufruf Gewerbe | Summe |
| Bad Schandau | 1 | 0 | |
| Bahretal | 262 | 0 | |
| Dohma | 46 | 9 | |
| Gohrisch | 215 | 0 | |
| Hohnstein | 555 | 0 | |
| Königstein/Sächs. Schw. | 146 | 10 | |
| Liebstadt | 361 | 0 | |
| Müglitztal | 71 | 0 | |
| Pirna | 0 | 47 | |
| Rathmannsdorf | 14 | 0 | |
| Rosenthal-Bielatal | 208 | 0 | |
| Struppen | 176 | 0 | |
| Summe | 2.055 | 66 | 2.121 |
| Gesamtsumme | 3.954 |
Hauptziel ist die Erschließung der weißen Flecken im Landkreis, der sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazität ist optionaler Bestandteil der Vergabe. Auf diese Weise kann bei unzureichender Förderung das Ziel weiterverfolgt und die Vergabe abgeschlossen werden.
Die Erschließung der Schulen des Kreisprojekts innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens des „Digitalpakt Schule“ ist in den Vergabeunterlagen / Anforderungen verschriftlicht worden. Dies ist die derzeit einzige Priorisierung von Ausbaupunkten.
September 2021
Die zweiten Angebote der Bieter für den geförderten Breitbandausbau des Kreisprojekts sind fristgerecht Ende August eingegangen. Am 14.09.2021 haben mit den Bietern die Bietergespräche zur Darstellung der Angebotsinhalte und zur Aufklärung von Fragen stattgefunden.
Für die Abforderung der finalen Angebote wurde sich entschieden, neben dem Ausbau der "Weißen Flecken" auch die Option zur Umsetzung des Vortriebs auf Basis der Reservekapazität aufzunehmen. Hintergrund ist, dass so mehr Haushalte im Kreisprojekt vom geförderten Ausbau profitieren können. Die Adresspunkte, welche nach dem "Weißen-Flecken-Programm" nicht förderfähig sind, aber umittelbar an der Trasse zum Ausbau der förderfähigen "Weißen Flecken" liegen, dürfen bis zur Grundstücksgrenze angeschlossen werden. Die weitere bauliche Umsetzung auf dem Grundstück ist in Absprache zwischen ausbauenden Telekommunikationsunternehmen und Grundstückseigentümer zu planen. Weitere Informationen zum Ablauf erfolgen rechtzeitig.
Die finale Angebotsabforderung ist am 30.09.2021 mit Angebotsfrist zum 05.11.2021 erfolgt.
Dezember 2021
Mit Schreiben vom 28.10.2021 hat der Projektträger des Bundes mitgeteilt, dass die Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Weißen-Flecken-Programms“ erweitert werden. Unter anderem wurde die finanzielle Deckelung für den sogenannten Vortrieb auf Basis der Reservekapazität aufgehoben und eine Upgrademöglichkeit für die Aufnahme von „Grauen Flecken“ in die laufenden „Weiße-Flecken-Projekte“ geschaffen.
Mit dieser Neujustierung des Förderrahmens wurde eine Positionierung des Landkreises für das Vergabeverfahren notwendig, auch als Forderung seitens der Bieter. Im Rahmen des digitalen Treffens der Breitbandkoordination wurde durch das SMWA mündlich mitgeteilt, dass der Freistaat Sachsen diese Erweiterung nicht mittragen wird. Das SMWA wurde daraufhin durch die Landkreisverwaltung aufgefordert, schriftlich Position zu beziehen, so dass diese Informationen in den weiteren Vergabeprozess berücksichtigt werden kann. Dies ist mit Schreiben des SMWA vom 14.12.2021 erfolgt.
Auf Grundlage dessen wurden am 30.12.2021 die finalen Angebote nochmals bei den Bietern abgefordert und dargestellt, welche Fördermöglichkeiten seitens des Freistaates Sachsen bestehen. Es wurde aufgezeigt, dass eine Erweiterung des Vergabegegenstandes im Zusammenhang mit dem Schreiben des Bundesprojektträgers zu nicht förderfähigen Kosten führen kann und deshalb kategorisch ausgeschlossen wird. Angebotsfrist ist der 28.01.2022.
März 2020
Für den weiteren Projektverlauf wurde die Gebietskulisse des Kreisprojekts in zwei Hauptlose aufgeteilt: Los 1 „West“ und Los 4 „Ost“. Die Lose 2 und 3 sind die Gewerbegebietslose West. Die Lose 5 bis 7 sind die Gewerbegebietslose Ost. Die Unterlose ergeben sich aus förderrechtlichen Gründen. Für den Ausbau ist grundlegend, dass die Auftragsvergabe nur im Lostrio (Lose 1 bis 3) bzw. im Losquartett (Lose 4 bis 7) möglich ist. Natürlich kann ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) auch auf beide Regionen bieten.
Mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs am 14.02.2020 ist der nächste große Projektschritt für das Kreisprojekt begonnen worden. Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe im EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung des ausbauenden TKU. Das mehrstufige Verfahren wird mindestens bis Mitte 2021 dauern, da die einzelnen Arbeitsschritte festgelegte Fristen haben, welche nicht unterschritten werden dürfen. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung/2144
Mit einer Frist von 30 Tagen können die TKU ihr Interesse am Ausbauprojekt bekunden und die notwendigen Unterlagen einreichen. Nach Auswertung der Unterlagen werden maximal vier TKU, welche die Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Für die Abgabe des ersten Angebots haben die TKU sechs Wochen Zeit.
Es folgte eine Auswertungsphase, an welche sich die erste Verhandlungsrunde mit den Bietern anschließt. Im Ergebnis wissen die Bieter, an welchen Stellen ihre Angebote angepasst werden müssen und sie werden zur Abgabe des zweiten Angebots aufgefordert. Auch hierfür haben sie sechs Wochen Zeit.
In der folgenden Auswertung wird sich herausstellen, ob eine weitere Verhandlungsrunde notwendig ist oder ob die zweiten Angebote als finale Angebote deklariert werden können. Erst wenn finale Angebote vorliegen, kann das Vergabeverfahren zum Abschluss geführt werden.
Nach Auswertung des EU-weiten Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Telekommunikationsunternehmens kann mit zustimmenden Beschluss des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der konkretisierte, finale Fördermittelantrag bei Bund und Land gestellt werden. Auf Grundlage des ausgewählten Angebots ergibt sich durch die Konkretisierung der Adresspunkte und der Ausbaukosten, die finale Vorhabensumme und davon ableitend die zu beantragende Fördersumme.
Juni 2020
Seitens der Fördermittelgeber Bund und Land sind die Zuwendungsbescheide in vorläufiger Höhe für den investiven Breitbandausbau für das Kreisprojekt eingetroffen.
Der Teilnehmerwettbewerb, als erster Schritt im EU-weiten Vergabeverfahren zur Ermittlung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens, ist mit dem Eingang der Interessenbekundungen seitens der Telekommunikationsunternehmen erfolgreich abgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen der Interessenten wurden durch unsere technischen und juristischen Berater geprüft. Telekommunikationsunternehmen, welche alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, werden zeitnah zur Abgabe eines Angebots zur Umsetzung des Ausbaus auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitslücke aufgefordert.
Weitere Informationen zu den Telekommunikationsunternehmen und den eingereichten Unterlagen können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht werden.
Derzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit den Beratern zur Finalisierung der Vergabeunterlagen.
Dezember 2020
Mit Fertigstellung der Vergabeunterlagen wurden die Bieter zur Abgabe eines Angebots zum Ausbau der weißen Flecken im Kreisprojekt aufgefordert. Zum Ende des dritten Quartals 2020 gingen die Angebote bei der Vergabestelle der Landkreisverwaltung ein. Diese Angebote wurden durch die technischen und juristischen Berater geprüft und bewertet. Die Bewertungsmatrix wurde mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht, so dass die Bieter bereits vorab transparent nachvollziehen konnten, wonach ihre Angebote gewertet werden würden.
Das EU-weite Vergaben ist ein sogenanntes Verhandlungsverfahren. Wie weiter oben bereits dargestellt, finden nach Einreichung der Angebote mit dem Bietern jeweils ein Bietergespräch statt. Diese Gespräche wurden Ende Oktober 2020 durchgeführt. Die gemeinsame Abstimmung beinhaltete u. a. eine Unternehmens- und Angebotsvorstellung sowie Nachfragen zum Angebot und Ansätze zu möglichen Anpassungen in den einzureichenden Angeboten der nächsten Angebotsrunde.
Die Ergebnisse der Bietergespräche fließen seitens der Landkreisverwaltung in die nächste Angebotsabforderung ein, welche derzeit vorbereitet wird.
Mit dem am 08.04.2019 einstimmig gefassten Kreistagsbeschluss kann die Landkreisverwaltung das Kreisprojekt zum flächendeckenden Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorantreiben.
19 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligen sich dabei entsprechend eines jeweiligen Stadt- / Gemeinderatsbeschluss am Kreisprojekt. Die anderen Kommunen des Landkreises verfolgen eigenständige Projekte des geförderten Breitbandausbaus.
Folgende Kommunen bevollmächtigen den Landkreis zur Umsetzung des Breitbandausbaus auf ihrem Gemeindegebiet: Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken).
Der Breitbandausbau erfolgt nach dem Modell „Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke“. Das heißt, die Fördersumme ergibt sich als Differenz zwischen den zu erwarteten Erträgen und den zu erwarteten Aufwendungen für den Netzausbau und -betrieb. Für die errechnete Summe können Fördermittel bei Bund und Freistaat Sachsen nach deren Förderrichtlinien zum Breitbandausbau beantragt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Förderung der Beratungs- und Planungsleistungen während der Projektlaufzeit.
Nach derzeitigen Annahmen wird sich die Umsetzung des Kreisprojekts zum Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis Ende 2024 erstrecken. Der zeitliche Umfang ist stark abhängig vom Realisierungszeitraum, welcher durch die Telekommunikationsunternehmen angegeben wird.
Diese Projektziele wurden in 2019 erreicht:
- Die Fördermittel für die technischen und juristischen Beratungsleistungen wurden durch die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen bewilligt.
- Die EU-weite Vergabe für die technischen und juristischen Beratungsleistungen wurde erfolgreich mit der Bezuschlagung des Angebots der TÜV Rheinland Consulting GmbH (TÜV GmbH) beendet - der Vertrag wurde am 04.07.2019 durch Herrn Landrat Michael Geisler unterzeichnet.
- Das achtwöchige Markterkundungsverfahren (MEV) wurde am 18.07.2019 gestartet. Im MEV werden die förderfähigen Adresspunkte in der Gebietskulisse des Kreisprojektes ermittelt, die derzeit noch nicht über 30 Mbit/s verfügen und in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich durch Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden.
- Ab Mitte September 2019 erfolgte die Auswertung des MEV und die Aufbereitung der Ergebnisse durch die TÜV GmbH.
- Mit diesen Unterlagen fanden Anfang Oktober 2019 die Auswertungsgespräche mit den am Projekt beteiligten Kommunen statt. Hintergrund ist die Verifizierung von unklaren Adresspunkten, ob diese bewohnt oder unbewohnt sind, als Wochenendhäuser oder Parkplätze genutzt werden. Hieraus ergibt sich die Förderfähigkeit nach den Förderrichtlinien.
- Die so ermittelten 4.165 Adresspunkte gehen in die Antragsstellung für die Fördermittel zum investiven Ausbau ein. Dies umfasst Privathaushalte, Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe- oder Industriegebiete. Vorhabensumme sind nach jetziger Berechnung 49.147.000 EUR. Mit einer Förderquote von 60 % beträgt die Bundesförderung 29.488.200 EUR. Die Kofinanzierung des Landes deckt bei einer Förderquote von 30 % eine Summe von 14.744.100 EUR ab.
- Ein erster Abstimmungstermin mit der TÜV GmbH und der Vergabestelle des Landkreises zur geplanten Durchführung des mehrstufigen Vergabeverfahrens fand am 11.12.2019 statt.
Der Freistaat Sachsen hat sich dazu positioniert, dass den Landkreisen eine koordinierende Funktion beim Breitbandausbau zukommen soll und er ihnen für diese Aufgabe für die Jahre 2018 bis 2022 jährlich 100 T€ bereitstellen wird.
Vor diesem Hintergrund stimmten die Kreisräte in ihrer Sitzung vom 17.09.2018 einstimmig dafür, dass die Kreisverwaltung den Breitbandausbau im Landkreis im Einvernehmen mit den Kommunen koordiniert und vorantreibt. Dafür soll eine zentrale Koordination aufgebaut werden. Die Kommunen, welche den Breitbandausbau weiterhin eigenständig betreiben wollen, sollen dabei ebenfalls unterstützt werden.
Zunächst muss jedoch das Votum der Kommunen sowie der aktuelle Stand des Breitbandausbaus erfasst und bewertet werden. Weiterhin erfolgt die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushalt des Landkreises sowie der Voraussetzung, dass sich Kommunen dem Landkreisprojekt anschließen.
Archiv "Hellgraue Flecken"
Mit Erscheinen der Förderrichtlinie des Bundes am 26.04.2021 wurde der Grundstein für die "Hellgraue Flecken"-Förderung gelegt. Welche Meilensteine seitdem überwunden wurden, können Interessierte im Folgenden erfahren.
Februar 2022
Der Zuwendungsbescheid des Bundes für die technischen und juristischen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterkundung der „Grauen Flecken“ ist im Oktober 2021 eingetroffen. Das achtwöchige Markterkundungsverfahren für die 34 interessierten Kommunen (siehe Karte) wurde am 13.01.2022 gestartet. Die Auswertung kann Mitte März 2022 beginnen.
Die Vergabe für die Beratungsleistungen bei der Auswertung des Markterkundungsverfahrens "Graue Flecken" wurde am 02.02.2022 veröffentlicht.
April 2022
Das Markterkundungsverfahren wurde zum 17.03.2022 beendet. Als technischer Berater wurde die MRK Media AG beauftragt, um die Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen für rund 61.000 Adresspunkte auszuwerten. Dadurch soll ermittelt werden, welche Adresspunkte derzeit nicht über 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit verfügen und auch nicht in den nächsten drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden. Diese Adresspunkte dürfen dann gefördert ausgebaut werden.
Mit dem Ergebnis können erste Überlegungen mit den am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Städten und Gemeinden zum weiteren Vorgehen ausgetauscht werden.
Mai 2022
Der Kreistag hat am 23.05.2022 einstimmig zugestimmt, dass die Landkreisverwaltung gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Abstimmungen zu den Möglichkeiten für die Umsetzung eines „Graue-Flecken-Projekts“ im Landkreis führen kann.
Grundlage hierfür werden das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens sowie die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes (Entwurfsfassung) sein.
Eine Förderrichtlinie zur Kofinanzierung für den investiven Ausbau der „Grauen Flecken“ des Landes soll spätestens im vierten Quartal 2022 vorliegen. Die Antragstellung für die Fördermittel ist bis zum 31.12.2022 möglich. Dies ist auch das Laufzeitende der Förderrichtlinie für die Erschließung der „Grauen Flecken“ des Bundes.
Juli 2022
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 – RL DiOS 2022) vom 06.07.2022 stockt die Kofinanzierung des Freistaats Sachsen die Gesamtförderung zum Ausbau der „(Hell-)Grauen Flecken“ auf 100 % auf. Die Richtlinie orientiert sich fachlich und inhaltlich stark an der Förderrichtlinie des Bundes vom 26.04.2021. Grundsätzlich wird das Vorgehen der „Weißen-Flecken-Förderung“ beibehalten.
Voraussetzung zur Fördermittelantragstellung ist ein ausgewertetes Markterkundungsverfahren, das nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt das Ergebnis des am 17.03.2022 beendeten Markterkundungsverfahren bereits vor und wird in Kürze veröffentlicht.
Zurzeit befindet sich die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit dem am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Kommunen zum Interesse an einem Ausbau der „(Hell-)Grauen Flecken“ als Kreisprojekt. Ziel ist es im Oktober-Kreistag einen Grundsatzbeschluss zur Planung und Durchführung eines Kreisprojekts 2.0 zu fassen, um bis zum 31.12.2022 einen landkreisweiten Fördermittelantrag für den investiven Ausbau bei den Fördermittelgebern Bund und Land zu stellen.
Oktober 2022
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 einstimmig der Planung und Durchführung eines kreisweiten Förderprojekts zum Breitbandausbau der „Grauen Flecken“ unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.
Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind rund 8.000 Adresspunkte verteilt auf 14 Kommunen förderfähig. Für 20 der 34 teilgenommenen Kommunen wurde ein flächendeckender eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen gemeldet. Aufgrund des aktuell intensiven Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt gab es in den letzten Wochen einerseits Rücknahmen des gemeldeten Eigenausbaus, aber auch Nachmeldungen, weitere Gebiete mit eigenen Mitteln ausbauen zu wollen. Deshalb wird eine Aktualisierung der Anzahl förderfähiger Adressen pro Kommune in den nächsten Wochen erfolgen.
Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen unterzeichnet. Damit erhält der Landkreis das Recht im Namen der Kommunen u. a. Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.
Weitere Schritte für das Jahr 2022 werden die abschließende Losbildung und die Fördermittelantragstellung für investive Mittel sein.
17.10.2022: Der Förderaufruf für die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde mit Wirkung zum 17.10.2022 beendet. Aufgrund der gegenwärtigen Sachlage wird die Landkreisverwaltung dieses Jahr keinen Fördermittelantrag für ein diesbezügliches Kreisprojekt mehr stellen können. Inwiefern ein zweiter Aufruf oder eine Verlängerung der Richtlinie seitens Bund und Land erfolgen wird, kann im Moment nicht eingeschätzt werden.
Juli 2021
Der Kreistag hat einstimmig der Durchführung eines landkreisweiten Markterkundungsverfahrens im Rahmen der „Grauen-Flecken-Förderung“ unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.
Grundlage ist die Veröffentlichung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021. Hierbei wird die Möglichkeit geschaffen, weitere Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte gefördert mit schnellerem Internet zu erschließen.
In den laufenden Förderprojekten zum Breitbandausbau des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden werden Adresspunkte ausgebaut, an welchen keine 30 Mbit/s Internetversorgung anliegen – sogenannte „Weiße Flecken“. Mit der neuen Förderrichtlinie wird ein Schritt weitergangen und die Förderung für Haushalte ermöglicht, an denen noch keine 100 Mbit/s anliegen – die „Grauen Flecken“.
Um die jetzt förderfähigen Adresspunkte festzustellen, ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens notwendig. Denn auch bei dieser Richtlinie ist dem privatwirtschaftlichen Ausbau Vorrang gegenüber dem geförderten Ausbau einzuräumen. Es dürfen nur Adresspunkte gefördert ausgebaut werden, für welche ein Marktversagen festgestellt wird, da kein Interesse seitens der Telekommunikationsunternehmen an einer Versorgung mit schnellerem Internet besteht. Für ein gesamtheitliches Bild soll die Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen über alle Kommunen des Landkreises durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Markterkundungsverfahren für die "Weißen-Flecke-Projekte" sind nicht verwendbar, da nur verbindliche Ausbauabsichten bis zu einer Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s innerhalb der nächsten drei Jahre bei den Telekommunikationsunternehmen zum damaligen Zeitpunkt erfragt wurden. Erst mit den aktuellen Ergebnissen kann eine Aussage über die Anzahl und die Lage der förderfähigen Adresspunkte getroffen und eine Orientierung der Vorhabensumme für ein mögliches "Grauen-Flecken-Projekt" ermöglicht werden.
Weitere Schritte sind u. a. die Unterzeichnung der Vereinbarungen mit den interessierten Städten und Gemeinden sowie die Fördermittelantragstellung für Beratungsleistungen für die Unterstützung bei der Auswertung des Markterkundungsverfahrens.
September 2021
Der Landkreisverwaltung liegen 34 Vereinbarungen von interessierten Kommunen vor. Die Gemeinde Dorfhain ist nach eigener Aussage flächendeckend durch die Umsetzung ihres „Weißen-Flecken-Projekts“ mit Glasfaser erschlossen und die Große Kreisstadt Freital wird den Weg des geförderten Breitbandausbaus auch zukünftig eigenständig verfolgen.
Die Fördermittel auf Beratungsleistungen beim Bundesfördermittelgeber wurden beantragt.
Archiv "Dunkelgraue Flecken"
Mit Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 wurde der Grundstein für die "Dunkelgraue Flecken"-Förderung gelegt. Welche Meilensteine seit 2023 überwunden wurden, sind im Folgenden dargestellt.
Januar 2025
Los 1-3:Am 15.01.2025 wurden Frau Jacob-Hahnewald (Beigeordnete) und Frau Zuber (Stabsstelle Breitband) durch Herrn Bundesminister Dr. Volker Wissing (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) feierlich die Zuwendungsbescheide der drei Fördermittelanträge zum Ausbau der Dunkelgrauen Flecken im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übergeben.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermöglicht dem Landkreis mit einer Bundesförderung i. H. v. 105 Mio. EUR den geförderten Ausbau von 18.500 Adressen im Landkreis mit schnellem und zuverlässigem Internet.
Die Landkreisverwaltung hatte im September 2024 für 27 Kommunen im Landkreis mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln drei Fördermittelanträge für den investiven Ausbau stellen können. Im Los 1 sind die Städte Altenberg, Dohna, Glashütte und Liebstadt sowie die Gemeinden Bahretal, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg. und Müglitztal mit ca. 4.750 Adressen. Die 5.400 Adressen aus den Städten Hohnstein, Königstein/Sächs. Schw., Stolpen, Wehlen und den Gemeinden Dohma, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Lohmen, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal sowie Struppen befinden sich im Los 2. Mit einer Adressanzahl von 8.300 befinden sich in Los 3 die Städte Bad Schandau, Neustadt in Sachsen, Rabenau, Sebnitz, Tharandt sowie die Gemeinde Klingenberg (vgl. Karte).
Nach dem Erhalt der sächsischen Bescheide zur Kofinanzierung folgt die europaweite Ausschreibung des investiven Ausbaus für die Bestimmung, welches Telekommunikationsunternehmen je Los den geförderten Breitbandausbau umsetzen wird. Aktuell unterstützen die beteiligten Kommunen den Landkreis bei der Konkretisierung der auszuschreibenden Adressen und parallel dazu sind die technischen sowie juristischen Beratungsleistungen zur Unterstützung der Landkreisverwaltung ausgeschrieben.
Februar 2025
Los 1-3:Am 05.02.2025 wurden Herrn Landrat Michael Geisler und Frau Zuber (Stabsstelle Breitband) durch Herrn Minister Dirk Panter (Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz) feierlich die Zuwendungsbescheide über die Fördermittel des Landes Sachsen für das nächste Landkreisprojekt des geförderten Breitbandausbaus übergeben.
Mit der Kofinanzierung des Landes i. H. v. knapp 62 Mio. EUR wird die Bundesförderung i. H. v. 105 Mio. EUR ergänzt, so dass im Rahmen des geförderten Ausbaus der Dunkelgrauen Flecken 18.500 Adressen im Landkreis in den nächsten Jahren mit schnellem und zuverlässigem Internet erschlossen werden können.
März 2025
Los 4:Am 28.02.2025 hat der Landkreis einen zweiten Branchendialog für die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff gestartet. Hierfür wurden alle vor Ort tätigen bzw. an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau interessierten Telekommunikationsunternehmen angeschrieben, um am 25.03. und 26.03.2025 in den Austausch mit der Landkreisverwaltung zu kommen. Dabei wird zum einen durch die Breitbandkoordinatorinnen des Landkreises der aktuelle Ist-Stand der Internetversorgung vorgestellt und zum anderen durch die Telekommunikationsunternehmen geplante, eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren aufgezeigt. Grundlage des Branchendialogs bildet das Eigenwirtschaftliche Ausbauportal des Gigabitbüros des Bundes, in welchem das Profil des Landkreises abgerufen werden kann.
Zum 05.03.2025 wurde der dritte Förderaufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms auf Basis der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0) gestartet. Am 10.03.2025 wurde dieser vorzeitig beendet, da das Antragsvolumen für den Aufruf zum Lückenschlussprogramm das vorgesehene bundesweite Fördervolumen überschritten hat. Aus diesem Grund ist eine Antragsentwurfserstellung bzw. -einreichung vorerst nicht mehr möglich.
April 2025
Los 4:Ende März 2025 wurden die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgeschriebenen Branchendialoge mit vier regional tätigen Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Hierbei wurden im ersten Schritt die aktuelle Internetversorgung der sechs Kommunen, die noch nicht im Fördermittelantrag 2024 enthalten waren, mit Karten- und Datenmaterial dargestellt und im zweiten Schritt, wenn vorhanden, die Ausbauabsichten durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Des Weiteren wurde besprochen, ob die Telekommunikationsunternehmen sich bei einem Markterkundungsverfahren beteiligen würden. Die Protokolle können im öffentlichen Bereich des Förderportals (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do) eingesehen werden.
Daran anschließend wurde am 30.04.2025 das Markterkundungsverfahren gestartet. Alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen wurden zu einer Meldung mit einer Frist bis zum 27.06.2025 über das Förderportal aufgefordert. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird im dritten Quartal 2025 erfolgen. Zielstellung des Landkreises ist die Prüfung einer Antragstellung für investive Fördermittel beim Bund für einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe für ein Los bis zum 15.09.2025.
Juni 2025
Los 4:Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens sind für die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff bis zum 27.06.2025 fünf Rückmeldungen von regional tätigen Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Diese wurden am 30.06.2025 an den technischen Berater, GEODV - Büro für GIS-Beratung & Geodatenverarbeitung, zur Auswertung übergeben. Mit einem Ergebnis über die förderfähigen Adressen ist im August 2025 zu rechnen. Anschließend prüft die Landkreisverwaltung, ob eine Fördermittelantragstellung für die sechs Kommunen im aktuellen Förderaufruf erfolgen wird.
August 2025
Los 1-3:Mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs am 11.08.2025 ist der nächste große Schritt für das Dunkelgraue-Flecken-Projekt begonnen worden.
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe im EU-weiten Vergabeverfahren zur Beauftragung des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens je Los. Das mehrstufige Verfahren wird mindestens bis Mitte 2026 andauern, um festgelegte Fristen zu waren. Mit einer Frist von 35 Tagen können die Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse am Ausbauprojekt bekunden und die notwendigen Unterlagen einreichen. Nach Auswertung der Unterlagen werden maximal vier Telekommunikationsunternehmen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
September 2025
Los 4:Laut der Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind auf die Kommunen Bannewitz, Dippoldiswalde, Heidenau, Kreischa, Pirna und Wilsdruff verteilt 4.946 Adressen förderfähig. Das Ergebnis wurde am 11.09.2025 veröffentlicht.
Für das Land Sachsen wurden 67 Mio. EUR Bundesfördermittel im Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten für 2025 zur Verfügung gestellt. Nach dem Förderverfahren werden im ersten Schritt alle Fördermittelanträge in Sachsen mit einer Punktzahl von > 350 Punkten (sog. Fast-lane-Anträge) beschieden. In einem zweiten Schritt werden die weiteren Anträge (sog. Standardanträge) nach Höhe der Punkte gereiht. Die noch verfügbaren Mittel aus der Jahresscheibe für Sachsen werden anhand der erreichten Punktzahl verteilt und beschieden.
Mit dem ausgewerteten Markterkundungsverfahren hat die Landkreisverwaltung am 11.09.2025 einen Fördermittelantrag auf investive Mittel mit 240 Punkten für die förderfähigen Adressen beim Bundesfördermittelgeber eingereicht. Im Fördermittelantrag kalkuliert der Bundesfördermittelgeber mit Ausbaukosten i. H. v. 9.000 EUR pro Adresse. Das entspricht einem Gesamtprojektvolumen von 44,5 Mio. EUR (26,7 Mio. EUR - 60% Bundesfördermittel; 17,8 Mio. EUR - 40% Landesfördermittel; kein Eigenanteil). Die Fördermittel der Kofinanzierung beim Freistaat Sachsen und für Beratungsleistungen beim Bund i. H. v. 200.000 EUR wurden ebenfalls parallel gestellt.
In Sachsen wurden insgesamt sechs Fördermittelanträge durch drei Landkreise gestellt. Zusammen überzeichnen diese Anträge den Bundesanteil für Sachsen von 67 Mio. EUR um weitere 103 Mio. EUR. Deswegen gilt es abzuwarten, ob noch aus dem bundesweiten Fördertopf (in Summe 1.159 Mio. EUR) verfügbare Mittel zusätzlich nach Sachsen fließen. Andernfalls bleibt die Fördermittelantragstellung erfolglos. Die Verteilung ergibt sich aus Mitteln, die in anderen Bundesländern nicht abgerufen wurden und erfolgt in diesem Schritt über alle bundesweit eingereichten, noch nicht bewilligten Fördermittelanträge gereiht nach deren erreichter Punktzahl.
Oktober 2025
Los 1-3:
Der Teilnehmerwettbewerb, als erster Schritt im EU-weiten Vergabeverfahren zur Ermittlung eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens, ist mit dem Eingang der Interessenbekundungen seitens der Telekommunikationsunternehmen am 15.09.2025 erfolgreich abgeschlossen worden. Die eingereichten Unterlagen der Bewerber wurden durch die technischen und juristischen Berater geprüft. Telekommunikationsunternehmen, welche alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben, wurden am 15.10.2025 zur Abgabe eines ersten Angebots zur Umsetzung des Ausbaus auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitslücke aufgefordert. Weitere Informationen zu den Telekommunikationsunternehmen und den eingereichten Unterlagen können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht werden.
Für die Angebotsabforderung wurden die Adressdaten durch die Landkreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen um die nicht förderwürdigen Adressen (z. B. Gärten, Ruinen, Wochenendhäuser) bereinigt und um weitere Adressen, die z. B. aufgrund von Trassenänderungen aus dem Weiße-Flecken-Projekt entfernt bzw. durch die Kommunen nachgemeldet wurden, ergänzt. Somit sollen in allen drei Gebietslosen in Summe ca. 15.600 Adressen von den Bietern im Vergabeverfahren mit einem Glasfaseranschluss beplant werden. Diese Adressen sind in der Breitbandkarte in den Themen "Planen, Bauen und Wohnen", "Breitband" und dann „Dunkelgraue Flecken“ einsehbar.
Das Fristende für die Angebotseinreichung ist Mittwoch, der 26.11.2025, 12 Uhr.
Bei Unklarheiten kann über die untenstehenden Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine Nachfrage zu Ihrer Adresse gestellt werden.
Januar 2024
In Summe wurden bis Ende 2023 zehn Branchendialoge mit regional tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt. Die Ausrichtung der eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten ist verschieden und reicht von der alleinigen Erschließung interessanter Gewerbegebiete über den Ausbau/Aufrüstung von Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften bis zur Erschließung kleinerer Flächen in den Kommunen.
Es ist deutlich geworden, dass eine flächendeckende Glasfaseranbindung im Landkreis nicht ohne Fördermittel umsetzbar ist. Die Ausbaukosten sind durch die Topologie, Geologie, Einwohnerdichte und Entfernungen teilweise immens hoch, so dass es in diesen Gebieten über Jahrzehnte nicht rentabel sein würde.
Das Markterkundungsverfahren wurde auf Nachfrage eines Telekommunikationsunternehmens bis zum 02.02.2024 verlängert. Die Auswertung wird anschließend durch das beauftragte Beratungsunternehmen erfolgen. Mit ersten Ergebnissen wird Mitte März 2024 gerechnet.
Der Bundesfördermittelgeber hat im Dezember des alten Jahres sowohl die Fördermittelaufrufe für die Fast-Lane-Anträge und die Beratungsleistungen als auch die Möglichkeiten zum Start neuer Markterkundungsverfahren gestoppt. Es wird auf einen neuen Förderaufruf im Frühling 2024 verwiesen.
März 2024
Das Markterkundungsverfahren wurde zum 02.02.2024 beendet. Als technischer Berater wurde die i2kt GmbH & Co. KG beauftragt, die Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen für knapp 58.000 Adresspunkte in den 33 teilnehmenden Kommunen auszuwerten. Es soll ermittelt werden, welche Adresspunkte derzeit noch nicht über eine Internetversorgung von 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download verfügen und auch nicht in den nächsten drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden. Diese Adresspunkte dürfen dann gefördert ausgebaut werden.
Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind rund 20.000 Adresspunkte verteilt auf 33 Kommunen förderfähig. Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine weitere gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den teilnehmenden Kommunen unterzeichnet. Damit erhält der Landkreis den Auftrag, ein gefördertes Projekt auf den Weg zu bringen und damit das Recht im Namen der Kommunen u. a. Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.
Als nächste Schritte stehen die Losbildung nach dem Kriterienkatalog des Bundes und die Fördermittelantragstellung für investive Mittel an. Voraussetzung hierfür ist die Veröffentlichung des nächsten Förderaufrufes durch den Bund.
April 2024
Am 30.04.2024 wurde die Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) veröffentlicht und die begleitenden Förderaufrufe sind gestartet. Somit können Anträge auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf und Fast-Lane-Aufruf gestellt werden – sowie ab Juni 2024 im „Lückenschluss-Programm“. Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen können bereits seit dem 15.04.2024 gestellt werden. Um frühzeitige einschätzen zu können, ob die Stellung eines Infrastrukturantrages in 2024 sinnvoll ist, wurde der sogenannte Punktekompass im Förderportal des Bundes integriert. Der Punktekompass besteht aus den zwei Modulen: Punkterechner und der Prognose für die Erfolgsaussichten (Kompass). Der Punkterechner ermittelt die mögliche Punktzahl für einen potentiellen Infrastrukturantrag auf Grundlage des Kriterienkatalogs, welcher zum 12.04.2024 angepasst wurde.
Mai 2024
Mit dem neuen Förderaufruf wurde die Förderrichtlinie des Bundes zum 30.04.2024 aktualisiert. In dieser Novellierung wurden die Aufgreifschwelle und weitere wichtige Grundlagen für die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens geändert. Dem Landkreis wurde mitgeteilt, dass das Markterkundungsverfahren, welches am 02.02.2024 beendet und anschließend ausgewertet wurde, deshalb nicht mehr für eine Fördermittelantragstellung gültig ist.
Aus diesem Grund hat die Landkreisverwaltung am 17.05.2024 ein neues Markterkundungsverfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 für 33 Kommunen des Landkreises gestartet. Die Dauer beträgt acht Wochen bis zum 12.07.2024.
Juli 2024
Das neu gestartete Markterkundungsverfahren wurde fristgerecht am 12.07.2024 beendet. Es sollte ermittelt werden, welche Adresspunkte derzeit noch nicht über eine Internetversorgung von 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload verfügen, und gleichzeitig nicht in den nächsten sieben Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen mit einer entsprechenden Datenrate erschlossen werden. Diese Adresspunkte dürfen dann gefördert ausgebaut werden.
Es haben sechs Telekommunikationsunternehmen für knapp 58.000 Adresspunkte in den 33 teilnehmenden Kommunen eine Bestands- und/oder eine Ausbaumeldung abgegeben. Aktuell werten die technischen Berater die eingereichten Meldungen aus, um die förderfähigen Adressen festzustellen.
Für den finalen Schritt der Fördermittelantragstellung haben 32 Kommunen der Landkreisverwaltung den Aufgabenübertrag zur Umsetzung eines oder mehrerer kommunenübergreifenden/r Projekte/s des Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erteilt. Neben Bannewitz, Dorfhain und Freital, wird auch Bad Gottleuba-Berggießhübel nicht an einem möglichen Kreisprojekt teilnehmen.
Oktober 2024
Am 09.09.2024 wurde das Markterkundungsverfahren des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 veröffentlicht. Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens sind rund 25.500 Adresspunkte verteilt auf 33 Kommunen förderfähig.
Für das Land Sachsen wurden 125 Mio. EUR Bundesfördermittel im Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten zur Verfügung gestellt. Diese Summe reicht nicht aus, um alle förderfähigen Adressen in den 32 interessierten Kommunen in einem Fördermittelantrag zu berücksichtigen. Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens hat die Landkreisverwaltung am 09.09.2024 zwei Fördermittelanträge auf investive Mittel (Los 1 und 2, > 300 Punkte) beim Bundesfördermittelgeber eingereicht. Am 27.09.2024 wurde ein dritter Fördermittelantrag auf investive Mittel (Los 3, < 300 Punkte) beim Bundesfördermittelgeber eingereicht. In Summe waren nicht genügend Fördermittel für die Beantragung des geförderten Ausbaus von rund 18.500 Adressen in 27 Kommunen vorhanden.
Eine weitere Option stellt der zweite Aufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms dar, der am 05.09.2024 veröffentlicht wurde und damit den ersten Aufruf vom 03.06.2024 beendet. Anträge können hierfür mit einem erhöhten maximalen Gesamtkostenbetrag je Projekt i. H. v. 1 Mio. Euro bis zum 15.11.2024 durch die Kommunen gestellt werden. Der Aufruf zur Antragseinreichung dient der Schließung von geringfügigen Versorgungslücken. Mit dem Programm sollen Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder sich in Planung befindenden Infrastrukturen genutzt werden. Interessant sind Gebiete, die nicht vollständig erschlossen werden oder wurden und die wegen ihrer geringen Größe wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden würden.
Hierfür fanden Abstimmungen mit den fünf Kommunen statt, die nicht in einem der drei Fördermittelanträge berücksichtigt werden konnten.
August 2023
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine erweiterte Version der Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau veröffentlicht. Die Analyse erstreckt sich nunmehr auch auf die Gemeindeebene.
September 2023
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 einstimmig der Durchführung eines "Dunkelgraue-Flecken-Programms" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Rahmen des geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung zugestimmt.
Erster Schritt wird nun die Durchführung des neu eingeführten Branchendialogs mit den Telekommunikationsunternehmen sein. Hintergrund ist das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welches nur gemeinsam umgesetzt werden: Es ist ein Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen und gezieltem Einsatz von Fördergeldern zur ergänzenden Unterstützung notwendig.
Daran schließt sich ein Markterkundungsverfahren an, um die förderfähigen Adressen zu lokalisieren. Vor Antragstellung für investive Fördermittel werden Abstimmungen zur Bildung von regionalen Losen für die Anträge geführt. Die Förderwürdigkeit der einzelnen Anträge ist abhängig von der erreichten Punktzahl nach dem Kriterienkatalog des Bundes.
Für diese Schritte ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden zum Aufgabenübertrag an den Landkreis notwendig.
November 2023
Für die Umsetzung eines Projektes zur Durchführung eines landkreisweiten Branchendialogs und Markterkundungsverfahrens für die „Dunkelgrauen Flecken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchten 33 der 36 Kommunen des Landkreises die Aufgabe an die Landkreisverwaltung übertragen. Dafür werden aktuell in den Stadt- und Gemeinderäten der Kommunen die notwendigen Beschlüsse getroffen und anschließend eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden unterzeichnet.
In den vergangenen Wochen wurden die nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vorgeschriebenen Branchendialoge im Landratsamt mit regional tätigen Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Hierbei wurde die aktuelle Situation des Landkreises durch die Breitbandkoordinatorinnen dargestellt und anschließend die Ausbauabsichten durch die Telekommunikationsunternehmen vorgestellt. Die Dokumentation kann im öffentlichen Bereich des Förderportals eingesehen werden.
Daran anschließend wurde am 15.11.2023 das Markterkundungsverfahren gestartet. Alle in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen wurden zu einer Meldung mit einer Frist bis zum 19.01.2024 über das Förderportal aufgefordert. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird im ersten Quartal 2024 erfolgen. Hierbei wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das Gemeindegebiet verfügt und welche Adressen voraussichtlich in den nächsten drei Jahren mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden.