Fördermittel

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Richtlinie enthält folgende förderfähige Vorhaben:

  • Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vorhaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
  • Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
  • Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit
  • Modellvorhaben
  • Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
  • Interventions- und Koordinierungsstellen
  • Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“
  • Weitere spezialisierte Fachberatungsstellen und -angebote für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
  • Landesweite Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft gewaltfreies Zuhause Sachsen

REVOSax Landesrecht Sachsen - Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit