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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Richtlinie enthält folgende förderfähige Vorhaben:
- Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vorhaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
- Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
- Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit
- Modellvorhaben
- Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
- Interventions- und Koordinierungsstellen
- Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“
- Weitere spezialisierte Fachberatungsstellen und -angebote für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
- Landesweite Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft gewaltfreies Zuhause Sachsen
REVOSax Landesrecht Sachsen - Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit [pdf; 0,18 MB]
- Antrag auf Gewährung von Fördermitteln des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Förderung von Frauen und Männern auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann
- Auszahlungsantrag
- Rechtsbehelfsverzicht
- Verwendungsnachweis