Aufgaben
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Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
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Bearbeitung der Anträge auf geförderte Schülerbeförderung
Die Fahrt zwischen Wohnort und Schule wird vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Zur Nutzung des ÖPNV sind Fahrausweise notwendig. Die Eltern bzw. volljährige Schüler können beim Verkehrsunternehmen, z. B. der RVSOE, ein Bildungsticket bestellen. Die Schüler erhalten dieses Bildungsticket als Chipkarte in Kombination mit einer Kundenkarte zugeschickt.
Schüler, die aufgrund fehlender Verbindungen im ÖPNV das private Kfz nutzen müssen oder einen freigestellten Verkehr benötigen, stellen bei Landratsamt einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung.
Für die Beantragung relevant und zu beachten sind:
- Die Anspruchsberechtigungen, notwendige Beförderungsleistungen sowie Verfahren der Kostenerstattung für Fahrten von Schülern auf dem Schulweg von und zum stundenplanmäßigen Unterricht sowie zum Betriebspraktikum können der Satzung zur Schülerbeförderung (SchBS) entnommen werden.
- Es gilt das Schulortprinzip, d. h., im Landratsamt können nur Anträge zur Beförderung zu den Schulen gestellt werden, die sich im Landkreisgebiet befinden.
- Anträge auf freigestellte Beförderung oder auf Nutzung eines privaten Kfz sind vollständig ausgefüllt, mit dem Schulstempel sowie den ggf. erforderlichen Anlagen und Nachweisen versehen, vor Beginn des Schulbesuches der jeweiligen Schulart bis spätestens zum 31.05. des laufenden Schuljahres für das neue Schuljahr dem Landratsamt zu übergeben.
- Schüler, die kein Bildungsticket nutzen können, können auf der Grundlage ihres Antrages zur Kostenerstattung halbjährlich bis jeweils 31. März bzw. 31. Oktober für das zurückliegende Schulhalbjahr ihre Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer beim Landratsamt einreichen. Voraussetzung ist hier ebenfalls die Antragstellung und Zustimmung vor dem Beförderungsbeginn.
- Ist eine Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (Taxi bzw. Mietwagen) oder mit dem privaten Kraftfahrzeug notwendig, füllen Sie bitte Punkt 7 des Antrages aus und reichen Sie die notwendigen Bescheinigungen, Stundenpläne (mit Schulstempel) bzw. Begründungen zusammen mit dem Antrag ein.
- Der Eigenanteil der Eltern beträgt 15,00 € je Beförderungsmonat und wird bei der Erstattung einbehalten.
- Die Zahlung des Eigenanteiles entfällt, wenn für zwei Kinder der Familie bereits Eigenanteile entrichtet werden bzw. wenn für den Schüler Leistungen nach §§ 33 und 34 SGB VIII (betrifft Heim- und Pflegekinder) bewilligt sind.
- Umzug, Schulwechsel sowie sonstigen Änderungen (z. B. Änderung des Personensorgeberechtigten) sind dem Landratsamt umgehend mitzuteilen.
Weitere Hinweise:
- Die Gewährung dieser Leistungen ist nicht abhängig vom Einkommen.
- Durch das Bildungs- und Teilhabepaket kann eine Übernahme der zu leistenden Eigenanteile gewährt werden. www.landratsamt-pirna.de/bildungs-und-teilhabepaket.html
Informationen zum Bildungsticket und Azubiticket:
- Weitere aktuelle Informationen können Sie unter www.vvo-online.de einsehen.
Formulare Schuljahr 2023/2024
- Hinweise zum Antrag auf geförderte Schülerbeförderung [pdf; 0,24 MB]
- Antrag auf geförderte Schülerbeförderung [docx; 62,07 KB]
- SEPA-Lastschriftmandat [pdf; 0,23 MB]
- Anlage E (nur gültig mit dem Antrag auf geförderte Schülerbeförderung) [docx; 21,27 KB]
- Anlage P (nur gültig mit dem Antrag auf geförderte Schülerbeförderung) [docx; 20,95 KB]
- Abrechnungsbogen für privat erworbene Fahrausweise (vorherige Antragstellung notwendig) [docx; 68,61 KB]
- Abrechnungsbogen für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (vorherige Antragstellung notwendig) [docx; 0,11 MB]
- Antrag auf Ratenzahlung [docx; 21,97 KB]
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO [pdf; 24,23 KB]
Formulare Schuljahr 2022/2023
Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SchBS)
Informationen zu den Ansprechpartnern
Den richtigen Ansprechpartner erreichen Sie unter:
Grundschulen / Oberschulen / Gymnasien / |
Tel.: 03501 515-4405 |
|
Förderschulen und |
Tel.: 03501 515-4408 Tel.: 03501 515-4411 |
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ÖPNV: |
Tel.: 03501 515-4213 Tel.: 03501 515-4403 |