Aufgaben
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Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
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Bearbeitung der Anträge auf geförderte Schülerbeförderung
Auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie findet an den Schulen seit dem 14.12.2020 bis voraussichtlich 14.02.2021 grundsätzlich kein regulärer Schulbetrieb statt.
Der Landkreis hat entschieden, die Eigenanteile an der Schülerbeförderung für zwei Monate den Eltern zurückzuerstatten.
• Eltern, die einen monatlichen Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgen zum 1. Februar und zum 1. März 2021 keine Abbuchungen.
• Eltern, die einmalig den Eigenanteil für das ganze Schuljahr zahlen, egal ob als Einmalüberweisung oder Bankeinzug, stellen bitte einen Antrag auf Erstattung an verkehrswesen@landratsamt-pirna.de.
Für die Antragstellung kann das Formular, welches auf dieser Internetseite unter den unten stehenden Formularen sowie den Schulen zur Verfügung stehen wird, genutzt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Dabei sollten dringend folgende Angaben enthalten sein:
• vollständiger Name,
• Schule und Schülernummer der Kinder,
• IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.
Die Rückerstattung der Eigenanteile gilt für alle Schüler, auch wenn Fahrten zur Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Auch für Schüler der Abschlussklassen, welche seit dem 18.01.2021 wieder die Schule besuchen dürfen, besteht Anspruch auf Erstattung.
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Die Anspruchsberechtigungen, notwendige Beförderungsleistungen sowie Verfahren der Kostenerstattung für Fahrten von Schülern auf dem Schulweg von und zum stundenplanmäßigen Unterricht sowie zum Betriebspraktikum können der Satzung zur Schülerbeförderung (SchBS) entnommen werden.
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Es gilt das Schulortprinzip, d. h. im Landratsamt können nur Anträge zur Beförderung zu den Schulen gestellt werden, die sich im Landkreisgebiet befinden.
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Anträge sind vollständig ausgefüllt, mit dem Schulstempel sowie den ggf. erforderlichen Anlagen und Nachweisen versehen, vor Beginn des Schulbesuches der jeweiligen Schulart zur Bearbeitung dem Landratsamt zu übergeben.
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Die Anträge für das neue Schuljahr sind bis zum 31.05. des laufenden Schuljahres beim Landratsamt einzureichen.
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Bei der Beantragung im laufenden Schuljahr besteht ein Anspruch erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei Landratsamt eingegangen ist.
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Eine Abmeldung der ABO-Monatskarte ist nur möglich, wenn die nicht mehr benötigten Fahrausweise, d. h. die Chipkarte umgehend, bis spätestens zum letzten Tag des Vormonats, auf den die Abmeldung erfolgt, an das Landratsamt zurückgegeben werden.
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Schüler, die keine ABO-Monatskarten bestellen, können auf der Grundlage ihres Antrages ermäßigte Monatskarten selbständig zum vollen Fahrpreis erwerben und zur Kostenerstattung halbjährlich bis jeweils 31. März bzw. 31. Oktober für das zurückliegende Schulhalbjahr beim Landratsamt einreichen. Erfolgt die Ausreichung als Chipkarte, ist eine Bestätigung über den Abrechnungszeitraum beim Verkehrsunternehmen abzufordern und uns als Nachweis vorzulegen. Die Abrechnungszeiträume gelten auch, wenn der Erstattung der Fahrtkosten mit dem privaten Kraftfahrzeug zugestimmt wurde. Voraussetzung ist hier ebenfalls die Antragstellung vor dem Beförderungsbeginn.
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Ist eine Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (Taxi bzw. Mietwagen) oder mit dem privaten Kraftfahrzeug notwendig, füllen Sie bitte Punkt 5.2 des Antrages aus und reichen Sie die notwendigen Bescheinigungen, Stundenpläne (mit Schulstempel) bzw. Begründungen zusammen mit dem Antrag ein.
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Fahrtkosten zur Teilnahme an Betriebspraktikas, welche als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss vorgeschrieben sind, können im Rahmen der Satzung zur Schülerbeförderung erstattet werden. Ein Antrag ist vorab zu stellen.
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Im Schuljahr 2020/2021 beträgt der Eigenanteil der Eltern 16,55 € je Beförderungsmonat und wird für maximal 11 Monate erhoben.
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Die Zahlung des Eigenanteiles entfällt, wenn für zwei Kinder der Familie bereits Eigenanteile entrichtet werden bzw. wenn für den Schüler Leistungen nach §§ 33 und 34 SGB VIII (betrifft Heim- und Pflegekinder) bewilligt sind.
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Bei Umzug, Schulwechsel sowie sonstigen Änderungen (z. B. Änderung des Personensorgeberechtigten) ist ein neuer Antrag auf geförderte Schülerbeförderung zu stellen.
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Ausführliche Informationen zur Antragstellung können Sie dem „Hinweisblatt zum Antrag auf geförderte Schülerbeförderung“ entnehmen.
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Die Gewährung dieser Leistungen ist nicht abhängig vom Einkommen.
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Durch das Bildungs- und Teilhabepaket kann eine Übernahme der zu leistenden Eigenanteile gewährt werden. www.landratsamt-pirna.de/bildungs-und-teilhabepaket.html
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Weitere aktuelle Informationen können Sie unter www.vvo-online.de einsehen.
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Über den nachfolgenden Link erhalten Sie vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genaue Informationen zum AzubiTicket Sachsen.
Formulare
- Antrag Erstattung oder Verrechnung des Eigenanteiles an der Schülerbeförderung im Schuljahr 2020/21 - Corona [pdf; 71,41 KB]
- „Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO [pdf; 65,15 KB]
- Antrag auf geförderte Schülerbeförderung [pdf; 0,11 MB]
- Anlage P (nur gültig mit dem Antrag auf geförderte Schülerbeförderung) [pdf; 81,15 KB]
- Hinweise zum Antrag auf geförderte Schülerbeförderung [pdf; 0,16 MB]
- Abrechnungsbogen für privat erworbene Fahrausweise (vorherige Antragstellung erforderlich) [pdf; 0,12 MB]
- Abrechnungsbogen für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (vorherige Antragstellung erforderlich) [pdf; 0,14 MB]
- Antrag Abrechung Beförderungskosten Betriebspraktikum [pdf; 0,13 MB]
- Antrag auf Ratenzahlung [pdf; 89,66 KB]
- SEPA-Lastschriftmandat [pdf; 0,16 MB]
Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SchBS)
Informationen zu den Ansprechpartnern
Den richtigen Ansprechpartner erreichen Sie unter:
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Frau Sieber Frau Thater Frau Lauerbach |
Tel.: 03501 515-4406 Tel.: 03501 515-4405 Tel.: 03501 515-4410 |
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Frau Füssel |
Tel.: 03501 515-4408 Tel.: 03501 515-4411 |
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Frau Schmid Frau Vogel |
Tel.: 03501 515-4404 Tel.: 03501 515-4403 |