Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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Ansiedlungen, Gründungen und Betriebserweiterungen werden durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. So stehen z. B. die GRW-Förderung der Sächsischen Aufbaubank für vornehmlich produzierende Unternehmen zur Verfügung. Daneben gibt es für den Mittelstand noch weitere Förderprogramme, so u. a. zur Unterstützung von Wissens- und Technologietransfer, bei der Erschließung neuer Märkte oder bei Vorhaben zur Optimierung von Prozessen.

Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, helfen wir gern weiter.

Die IHK Dresden und die HWK Dresden unterstützen Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben. Haben Sie Interesse?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu den Einzelgesprächen ist erforderlich und unter

www.dresden.ihk.de/veranstaltungen

sowie unter

Übersicht der Beratungstage Handwerk in Ihrer Region: was, wann, wo?

oder bei den genannten Ansprechpartnern möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Tel.: 03501 515-1519
Industrie- und Handelskammer Dresden
Geschäftsstelle Pirna
Tel.: 0351 2802-470
Handwerkskammer Dresden
 
Tel.: 0351 4640-935

 

Nächster Sprechtag im Landkreis: wird zeitnah bekannt gegeben

Zuschüsse

Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen. Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.

Nachfolgende Förderprogramme werden in Sachsen derzeit u. a. angeboten.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen
  • Investitionszeitraum bis zu 24 Monate

Was wird gefördert?

  • Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
    • Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte​​
  • Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1-4 der Förderrichtlinie tätig sein.
  • Nicht gefördert werden Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig.
  • Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier.

Anträge können über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank:

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
  • Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Energieeffizienzgewinne durch nicht gebäudebezogene
    Maßnahmen über die nationalen Normen und Unionsnormen hinaus zu realisieren

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Energieeffizienzgewinne durch nicht gebäudebezogene
    Maßnahmen über die nationalen Normen und Unionsnormen hinaus zu realisieren 
  • Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Der Branchenausschluss für den Wirtschaftszweig 23.6 (Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement, Gips) wurde am 29. April 2025 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) aufgehoben.

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. 
  • Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig. 
  • Eine detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung finden Sie hier.
  • Die Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.
  • Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen). 
  • Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich. 

Anträge können über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank:

Darlehen und Bürgschaften

Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten, häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank.
Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.

Manuela Förster - Leiterin Stabsstelle Wirtschaftsförderung

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Hinweis
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung