Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Die IHK Dresden und die HWK Dresden unterstützen Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben. Haben Sie Interesse?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu den Einzelgesprächen ist erforderlich und unter

www.dresden.ihk.de/veranstaltungen

www.hwk-dresden.de/sprechtag-finanzen

oder bei den genannten Ansprechpartnern möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Tel.: 03501 515-1519
Industrie- und Handelskammer Dresden
Referat Wirtschaftsförderung
Tel.: 0351 2802-147
Handwerkskammer Dresden
Projekt „Puls Handwerk“
Tel.: 03501 585-4361

 

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll bestehende Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.

Für die EU-DLR gibt es für Sachsen einen "Einheitlichen Ansprechpartner" als Kontaktperson für Anfragen zu Verfahren und Formalitäten und zur Abwicklung von behördenrelevantem elektronischem Schriftverkehr.

 

Kontakt:
Einheitlicher Ansprechpartner des Freistaates Sachsen

Besucheradresse:
Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig

Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen
09105 Chemnitz
Telefon: (+49) (0)341-977 1081
Telefax: (+49) (0)341-977 1199
Email schreiben

Nächster Sprechtag im Landkreis: 07.11.2023, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Landratsamt 
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Raum 316

Investitionszuschuss GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

GRW ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden. 

Zuschüsse können sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.

Ansiedlungen, Gründungen und Betriebserweiterungen werden durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. So stehen z. B. die GRW-Förderung der Sächsischen Aufbaubank für vornehmlich produzierende Unternehmen zur Verfügung. Daneben gibt es für den Mittelstand noch weitere Förderprogramme, so u. a. zur Unterstützung von Wissens- und Technologietransfer, bei der Erschließung neuer Märkte oder bei Vorhaben zur Optimierung von Prozessen.

Zuschüsse

Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen. Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
  • Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU) 

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
  • Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. 
  • Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig. 
  • Eine detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung erhalten Sie hier.
  • Die Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Äntrage können über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Sächsichen Aufbaubank:

Das neue Investitionszuschussprogramm "Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU" unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen:

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software

Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen

Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen.

 

Gegenstand der Förderung

Modul 1: Gefördert werden Investitionen in konkrete digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2: Gefördert werden Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
 
 

Förderhöhe

Die Zuschüsse werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße bis zum 30. Juni 2021 wie folgt:
  • Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Ab dem 1. Juli 2021 sind die maximalen Förderquoten nach Unternehmensgröße wie folgt:

  • Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kombinierter Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.

Mit der Abwicklung des Förderprogramms wurde der DLR Projektträger (DLR-PT) betraut.
Kontakt: digitaljetzt@dlr.de; Telefon: +49 228 3821 2390

Das Programm wird voraussichtlich im August 2020 starten.
 

Ansprechpartner

Steffen Waurick I Telefon: 0351 2802-129

 

Ute Zesewitz I Telefon: 0351 2802-147

Darlehen und Bürgschaften

Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten, häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank.
Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.

Erst durch ein sicheres finanzielles Fundament kann aus einer guten Geschäftsidee auch eine erfolgreiche Selbstständigkeit werden.

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden. Es werden besonders Darlehen für Vorhaben vergeben, die auf Innovation und Wachstum abzielen. Die Darlehen werden auf Basis der Programme „ERP-Gründerkredit – Universell“ und „KfW-Unternehmerkredit“ refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.

 

Wer wird gefördert

  • Existenzgründer (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks aus dem Freistaat Sachsen
  • Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet)

Der Wunsch, eine gute Geschäftsidee umsetzen zu können oder selbst etwas auf die Beine zu stellen, ist nur der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Wer diesen Schritt wagt, braucht auch eine stabile finanzielle Grundlage. Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

Manuela Förster - Leiterin Stabsstelle Wirtschaftsförderung

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail
Hinweis
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung