Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Ansiedlungen, Gründungen und Betriebserweiterungen werden durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. So stehen z. B. die GRW-Förderung der Sächsischen Aufbaubank für vornehmlich produzierende Unternehmen zur Verfügung. Daneben gibt es für den Mittelstand noch weitere Förderprogramme, so u. a. zur Unterstützung von Wissens- und Technologietransfer, bei der Erschließung neuer Märkte oder bei Vorhaben zur Optimierung von Prozessen.

Bei der Entscheidung, welche Förderprogramme zur Verwirklichung Ihrer Vorhaben am besten passen, helfen wir gern weiter.

Die IHK Dresden und die HWK Dresden unterstützen Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben. Haben Sie Interesse?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu den Einzelgesprächen ist erforderlich und unter

www.dresden.ihk.de/veranstaltungen

www.hwk-dresden.de/sprechtag-finanzen

oder bei den genannten Ansprechpartnern möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Tel.: 03501 515-1519
Industrie- und Handelskammer Dresden
Referat Wirtschaftsförderung
Tel.: 0351 2802-147
Handwerkskammer Dresden
 
Tel.: 0351 4640-935

 

Nächster Sprechtag im Landkreis: 16.04.2024, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Stadtverwaltung
Kirchstraße 5
01855 Sebnitz

Investitionszuschuss GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

GRW ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden. 

Zuschüsse können sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.

Zuschüsse

Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen. Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.

Nachfolgende Förderprogramme werden in Sachsen derzeit u. a. angeboten.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen
  • Investitionszeitraum bis zu 24 Monate

Was wird gefördert?

  • Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
    • Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte​​
  • Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1-4 der Förderrichtlinie tätig sein.
  • Nicht gefördert werden Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig.
  • Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier.

Anträge können über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank:

Die sächsische Förderrichtlinie GRW (RIGA) wird aufgrund des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen GRW-Koordinierungsrahmens derzeit vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überarbeitet. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, wird eine Antragsstellung wieder möglich sein.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie hier informieren.

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
  • Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

  •  Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
  •  Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
  • Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. 
  • Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig. 
  • Eine detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung erhalten Sie hier.
  • Die Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Anträge können über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank:

Darlehen und Bürgschaften

Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten, häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank.
Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.

Manuela Förster - Leiterin Stabsstelle Wirtschaftsförderung

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung