Geschäftsstelle Liegenschaftskataster
In der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster erhalten Sie Auskünfte sowie analoge und digitale Informationen aus dem Liegenschaftskataster für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Zu den wichtigsten Produkten und Dienstleistungen gehören:
- Flurstücksnachweise
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (analog oder als pdf-Datei)
- Auszüge aus vermessungstechnischen Unterlagen
- Recherchen zur Flurstücks- und Eigentümerentwicklung
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Digitale Informationen aus den Datenbeständen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für den einmaligen oder regelmäßigen Bezug
- Erteilung von Erlaubnissen zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe
- Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht
- Recherchen zu Ordnungswidrigkeiten
Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) und der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).
Der Antrag kann formlos oder unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars gestellt werden.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Eigentümerdaten erhalten in der Regel nur die Eigentümer. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, benötigen wir für die Abgabe von Eigentümerdaten eine Vollmacht des jeweiligen Eigentümers.
- Die Antragstellung sollte unter Angabe des Verwendungszweckes erfolgen, so zum Beispiel "Unterlagen für den Bauantrag".
Antragsformular
Sollten Sie Hilfe beim ausfüllen oder Fragen haben welche Daten Sie benötigen, dann erreichen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 03501 515 3330. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie nachfolgend.
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) - Online Formular
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei [pdf; 0,36 MB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei [dotx; 26,64 KB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei
Liegenschaftskarte mit farbiger Darstellung in analoger Form (Standardausgabe)
Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden Flurstücke, Gebäude und die tatsächliche Nutzung mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung gehören.
Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO (für Bauantrag)
In einer Liegenschaftskarte, mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO, werden Grenzpunkte, die nach dem 31. August 2003 bestimmt wurden, nachgewiesen und besonders dargestellt.
Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung / Bodenwertzahlen
In der Präsentationsausgabe der Liegenschaftskarte werden für Flächen, die in die Bodenschätzung einbezogen sind, zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile dargestellt. Die Änderungen der Bodenschätzung werden vom Sachverständigen des Finanzamtes festgestellt und nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. BodSchätzG
Liegenschaftskarte mit schwarz-weißer Darstellung in analoger Form
Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden Flurstücke, Gebäude und die tatsächliche Nutzung mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung gehören.
Flurstücksnachweis
Der Flurstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (z.B. Tatsächliche Nutzung, Fläche, Lage, Grundbuchblatt) für jeweils ein Flurstück.
Flurstücks- und Eigentümernachweis
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (z.B. Tatsächliche Nutzung, Fläche, Lage, Grundbuchblatt) sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück.
Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (Bauwerberliste für Bauantrag)
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken enthält für jeweils ein Flurstück Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie für die benachbarten Flurstücke, Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.
Bestandsnachweis
Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten eines Grundbuchblattes und den dazugehörigen Flurstücken mit den entsprechenden Flurstücksangaben.
Grundstücksnachweis
Der Grundstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführtes Grundstück.
Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Bodenschätzung
Der Flurstücks- bzw. Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.
Liegenschaftskarte im NAS-Datenformat (Normbasierte Austauschschnittstelle)
Was ist NAS?
Das Datenaustauschformat des AAA-Modells ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Die NAS umfasst neben den Fachobjekten auch Operationen zur Haltung von Bestandsdaten. Die Modellierung der Schnittstelle entspricht internationalen Normen (ISO) und Standards (OGC und W3C). Die NAS setzt auf den Industriestandards Extensible Markup Language (XML), Geography Markup Language (GML) und Web Feature Service (WFS) auf. Durch die Verwendung von XML-Strukturen können Sie die Daten in jedem handelsüblichen Browser visualisieren sowie durch Web-Services nutzen. Auf dieser Grundlage ist für Sie auch die Verknüpfung eigener Fachdatenbestände mit Geobasisdaten möglich.
Sie sollten die NAS einsetzen, wenn Sie Daten
- in ihrer originären Struktur,
- mit der höchstmöglichen Auswertbarkeit oder
- zur differenzierten Fortführung
benötigen.
Liegenschaftskarte (SHAPE)
Sonderausgabe als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur
Liegenschaftskarte (DXF)
Sonderausgabe als Vektordaten ohne Objektstruktur
Liegenschaftskarte (GeoTIFF farbig/GeoTIFF sw)
Sonderausgabe als Rasterdaten
Liste Flurstück-Eigentümer (CSV)
Sonderausgabe als Selektion ausgewählter Flurstücke und den damit verknüpften Eigentümern / Berechtigten
weitere Informationen unter: Digitale Daten des Liegenschaftskatasters
Quelle: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Testdaten im Format NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF und CSV
Gebietsauswahl für umfangreichere Datenbestellung Liegenschaftskataster
NBA-Verfahren
Kommunale Gebietskörperschaften, Unterhaltungsverbände sowie weitere Nutzer benötigen für die Erfüllung ihrer Aufgaben flächendeckend aktuelle Angaben des Liegenschaftskatasters.
Das NBA-Verfahren ist ein genormtes Verfahren, mit dem zunächst ein Grunddatenbestand und darauf basierend Datenaktualisierungen übertragen werden. Einerseits wird das Verfahren intern zur regelmäßigen Aktualisierung von Datenbanken angewandt, die der Auskunft oder den webbasierten Diensten dienen. Andererseits können auch externe Nutzer über das Verfahren maßgeschneiderte Lösungen in Bezug auf zu aktualisierende Daten und Aktualisierungsintervalle erhalten.
Der Umfang der innerhalb des NBA-Verfahrens gelieferten Daten entspricht dabei exakt den Anforderungen der externen Nutzer. Die Datenabgaben können stichtagsbezogen oder fallbezogen sein. Im letzteren Fall entsteht eine lückenlose Historie, denn es werden alle Aktualisierungen, die seit dem letzten Datenbezug entstanden sind, in chronologischer Reihenfolge mitgeliefert. Im Gegensatz dazu liefert das stichtagsbezogene Verfahren nur die Differenzdaten, die nötig sind, um den Ausgangszustand beim Nutzer auf den vom Nutzer gewünschten Endzustand zu bringen. Was auf dem Weg zum Endzustand mit den Objekten geschehen ist, kann in diesem Fall nicht nachvollzogen werden. Bei Fragen rund um das Thema NBA-Verfahren steht Ihnen Frau Jurschik gerne zur Verfügung (Tel.: 03501 515 3336).
Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten. Vermessungskoordinaten sind Koordinaten, die auf der Grundlage von Vermessungsergebnissen berechnet wurden. Das sind Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Aufnahmepunkte und sonstige Vermessungspunkte. Nicht in der Punktliste ausgewiesen werden Punkte mit Präsentationskoordinaten. Präsentationskoordinaten sind Koordinaten, die in einem graphischen Verfahren zur Darstellung eines Punktes in der Liegenschaftskarte erzeugt wurden.
Die Auswahl der Punkte erfolgt über ein Gebiet (z.B. Flurstück, Rechteck, Polygon) und kann über Attribute eingeschränkt werden (z.B. nur Grenzpunkte, nur Grenzpunkte und Aufnahmepunkte usw.).
Unterlagen des Zahlennachweises
z. B. Urhandriss, Neumessungsriss, Bodenreformriss, Fortführungsriss
Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF, JPEG) Form
Unterlagen des Punktnachweises
AP-Festlegungsriss und Punktinformation im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form
Unterlagen des graphischen Nachweises
Karten des sächsischen Kataster - z.B. Urkarte, Menselblätter, Neumessungskarte u.a.
Historische Katasterkarten - z.B. Kartonflurkarte, Nutzungsgrundkarte u.a.
Sonderkarten - Forstkarte, Rittergutskarte, Sonderkartierungen
Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler Form
Unterlagen des früheren Buchwerkes
z.B. Flurbuch, Besitzstandsbuch u.ä.
Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form
Unterlagen aus den Fortführungsakten
Fortführungsnachweise
Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form
Gebühren für Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte analog (Papier)* und Druckdatei (PDF)
(Die Gebühren gelten je Blatt und gleichermaßen für schwarz-weiße oder farbige Darstellungen)
Format | Abmessung | Papier* | Druckdatei (PDF) |
DIN A4 | 21,0 x 29,7 cm | 23,80 EUR | 23,80 EUR |
DIN A3 | 29,7 x 42,0 cm | 23,80 EUR | 23,80 EUR |
DIN A2 | 42,0 x 59,4 cm | 47,60 EUR | 47,60 EUR |
DIN A1 | 59,4 x 84,1 cm | 47,60 EUR | 47,60 EUR |
DIN A0 | 81,1 x 118,9 cm | 47,60 EUR | 47,60 EUR |
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühren für Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftsbuch analog (Papier)* und Druckdatei (PDF)
Flurstücksnachweis (ohne und mit Bodenschätzungsergebnissen) |
11,90 EUR je Flurstück (Mindestgebühr 17,85 EUR) |
Flurstücks- und Eigentümernachweis (ohne und mit Bodenschätzungsergebnissen) |
11,90 EUR je Flurstück (Mindestgebühr 17,85 EUR) |
Bestandsnachweis eines Grundbuchblattes | 23,80 EUR je Bestand |
Grundstücksnachweis |
11,90 EUR je Grundstück (Mindestgebühr 17,85 EUR) |
Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken für den Bauantrag (Bauwerberliste) | 23,80 EUR je Flurstück auf das sich der Antrag bezieht |
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühr für die Übermittlung von Daten aus den Liegenschaftskatasterakten, ausgenommen Fortführungsnachweise (FN).
Format | Papier* | elektronisches Dokument (z.B. JPEG, PDF) |
bis einschließlich DIN A3 | 20,00 EUR | 15,00 EUR |
größer als DIN A3 bis DIN A0 | 40,00 EUR | 15,00 EUR |
Gebühren je zugrundeliegendes Blatt
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühr für Fortführungsnachweise (FN) in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF).
2,00 EUR je zugrunde liegendes Blatt (Mindestgebühr 20,00 EUR) |
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühr für den Einzelnachweis zu Aufnahmepunkten (AP-Festlegungsriss) in analoger Form (Papier)*, oder als elektronisches Dokument (JPEG).
Anzahl | Gebühr |
je Aufnahmepunkt | 15,00 EUR |
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühr für die Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
als Präsentationsausgabe in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF)
Art | Anzahl | Gebühr |
Grenzpunkt, Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt | je Punkt |
1,00 EUR (Mindestgebühr 20,00 EUR) |
* zuzüglich Porto und Verpackung
Gebühren für Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
Datenformat | Gebühr je Replikation mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand |
NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF |
25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung) |
Datenformat mit Eigentümerdaten | Gebühr je Replikation mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand |
NAS, SHAPE, CSV | 25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung) |
Gebühren für die Übermittlung aktualisierter Informationen im NBA-Verfahren als Replikationen (NAS) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
Datenformat |
Gebühr je Replikation im NBA-Verfahren mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand
|
NAS |
25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung) |
Weitere Informationen
Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten
Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 27 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) als obere Vermessungsbehörde zuständig.
Richten Sie die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit deshalb direkt an den Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden.