Geschäftsstelle Liegenschaftskataster

Geschäftsstelle Liegenschaftskataster

Liegenschaftskatasterunterlagen
Liegenschaftskatasterunterlagen

In der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster erhalten Sie Auskünfte sowie analoge und digitale Informationen aus dem Liegenschaftskataster für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Zu den wichtigsten Produkten und Dienstleistungen gehören:

  • Flurstücksnachweise
  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte (analog oder als pdf-Datei)
  • Auszüge aus vermessungstechnischen Unterlagen
  • Recherchen zur Flurstücks- und Eigentümerentwicklung
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Digitale Informationen aus den Datenbeständen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für den einmaligen oder regelmäßigen Bezug
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe
  • Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht
  • Recherchen zu Ordnungswidrigkeiten

Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) und der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

Der Antrag kann formlos oder unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars gestellt werden.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Eigentümerdaten erhalten in der Regel nur die Eigentümer. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, benötigen wir für die Abgabe von Eigentümerdaten eine Vollmacht des jeweiligen Eigentümers.
  • Die Antragstellung sollte unter Angabe des Verwendungszweckes erfolgen, so zum Beispiel "Unterlagen für den Bauantrag".

Antragsformular

Sollten Sie Hilfe beim ausfüllen oder Fragen haben welche Daten Sie benötigen, dann erreichen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 03501 515 3330. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie nachfolgend.

Liegenschaftskarte farbig

Liegenschaftskarte mit farbiger Darstellung in analoger Form (Standardausgabe)

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden Flurstücke, Gebäude und die tatsächliche Nutzung mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung gehören.

Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO (für Bauantrag)

Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO (für Bauantrag)

In einer Liegenschaftskarte, mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO, werden Grenzpunkte, die nach dem 31. August 2003 bestimmt wurden, nachgewiesen und besonders dargestellt.

Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung / Bodenwertzahlen

Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung / Bodenwertzahlen

In der Präsentationsausgabe der Liegenschaftskarte werden für Flächen, die in die Bodenschätzung einbezogen sind, zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile dargestellt. Die Änderungen der Bodenschätzung werden vom Sachverständigen des Finanzamtes festgestellt und nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen.  BodSchätzG

Liegenschaftskarte schwarz/weiß

Liegenschaftskarte mit schwarz-weißer Darstellung in analoger Form

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden Flurstücke, Gebäude und die tatsächliche Nutzung mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung gehören.

Flurstücksnachweis

Flurstücksnachweis

Der Flurstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (z.B. Tatsächliche Nutzung, Fläche,  Lage, Grundbuchblatt) für jeweils ein Flurstück.

Flurstücks- und Eigentümernachweis

Flurstücks- und Eigentümernachweis

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (z.B. Tatsächliche Nutzung, Fläche, Lage, Grundbuchblatt) sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück. 

 

Bauwerberliste

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (Bauwerberliste für Bauantrag)

 Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken enthält für jeweils ein Flurstück Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie für die benachbarten Flurstücke, Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.

Bestandsnachweis

Bestandsnachweis

Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten eines Grundbuchblattes und den dazugehörigen Flurstücken mit den entsprechenden Flurstücksangaben.

Grundstücksnachweis

Grundstücksnachweis

Der Grundstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführtes Grundstück.

Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung

Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Bodenschätzung

Der Flurstücks- bzw. Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.

 

 

Muster NAS
Beispiel NAS Daten

Liegenschaftskarte im NAS-Datenformat (Normbasierte Austauschschnittstelle)

Was ist NAS?
Das Datenaustauschformat des AAA-Modells ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Die NAS umfasst neben den Fachobjekten auch Operationen zur Haltung von Bestandsdaten. Die Modellierung der Schnittstelle entspricht internationalen Normen (ISO) und Standards (OGC und W3C). Die NAS setzt auf den Industriestandards Extensible Markup Language (XML), Geography Markup Language (GML) und Web Feature Service (WFS) auf. Durch die Verwendung von XML-Strukturen können Sie die Daten in jedem handelsüblichen Browser visualisieren sowie durch Web-Services nutzen. Auf dieser Grundlage ist für Sie auch die Verknüpfung eigener Fachdatenbestände mit Geobasisdaten möglich.

Sie sollten die NAS einsetzen, wenn Sie Daten

    - in ihrer originären Struktur,
    - mit der höchstmöglichen Auswertbarkeit oder
    - zur differenzierten Fortführung

benötigen.

 

Liegenschaftskarte (SHAPE)
Sonderausgabe als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur

Liegenschaftskarte (DXF)
Sonderausgabe als Vektordaten ohne Objektstruktur

Liegenschaftskarte (GeoTIFF farbig/GeoTIFF sw)
Sonderausgabe als Rasterdaten

Liste Flurstück-Eigentümer (CSV)
Sonderausgabe als Selektion ausgewählter Flurstücke und den damit verknüpften Eigentümern / Berechtigten

weitere Informationen unter:  Digitale Daten des Liegenschaftskatasters
Quelle: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) 

Testdaten im Format NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF und CSV

Gebietsauswahl für umfangreichere Datenbestellung Liegenschaftskataster

NBA-Verfahren

Kommunale Gebietskörperschaften, Unterhaltungsverbände sowie weitere Nutzer benötigen für die Erfüllung ihrer Aufgaben flächendeckend aktuelle Angaben des Liegenschaftskatasters.

Das NBA-Verfahren ist ein genormtes Verfahren, mit dem zunächst ein Grunddatenbestand und darauf basierend Datenaktualisierungen übertragen werden. Einerseits wird das Verfahren intern zur regelmäßigen Aktualisierung von Datenbanken angewandt, die der Auskunft oder den webbasierten Diensten dienen. Andererseits können auch externe Nutzer über das Verfahren maßgeschneiderte Lösungen in Bezug auf zu aktualisierende Daten und Aktualisierungsintervalle erhalten.

Der Umfang der innerhalb des NBA-Verfahrens gelieferten Daten entspricht dabei exakt den Anforderungen der externen Nutzer. Die Datenabgaben können stichtagsbezogen oder fallbezogen sein. Im letzteren Fall entsteht eine lückenlose Historie, denn es werden alle Aktualisierungen, die seit dem letzten Datenbezug entstanden sind, in chronologischer Reihenfolge mitgeliefert. Im Gegensatz dazu liefert das stichtagsbezogene Verfahren nur die Differenzdaten, die nötig sind, um den Ausgangszustand beim Nutzer auf den vom Nutzer gewünschten Endzustand zu bringen. Was auf dem Weg zum Endzustand mit den Objekten geschehen ist, kann in diesem Fall nicht nachvollzogen werden. Bei Fragen rund um das Thema NBA-Verfahren steht Ihnen Frau Jurschik gerne zur Verfügung (Tel.: 03501 515 3336).

Punktliste

Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten. Vermessungskoordinaten sind Koordinaten, die auf der Grundlage von Vermessungsergebnissen berechnet wurden. Das sind Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Aufnahmepunkte und sonstige Vermessungspunkte. Nicht in der Punktliste ausgewiesen werden Punkte mit Präsentationskoordinaten. Präsentationskoordinaten sind Koordinaten, die in einem graphischen Verfahren zur Darstellung eines Punktes in der Liegenschaftskarte erzeugt wurden.

Die Auswahl der Punkte erfolgt über ein Gebiet (z.B. Flurstück, Rechteck, Polygon) und kann über Attribute eingeschränkt werden (z.B. nur Grenzpunkte, nur Grenzpunkte und Aufnahmepunkte usw.).

Unterlagen des Zahlennachweises

z. B. Urhandriss, Neumessungsriss, Bodenreformriss, Fortführungsriss 

Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF, JPEG) Form

Unterlagen des Punktnachweises

AP-Festlegungsriss und Punktinformation im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33 

Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form

Unterlagen des graphischen Nachweises

Karten des sächsischen Kataster - z.B. Urkarte, Menselblätter, Neumessungskarte u.a.

Historische Katasterkarten - z.B. Kartonflurkarte, Nutzungsgrundkarte u.a.

Sonderkarten - Forstkarte, Rittergutskarte, Sonderkartierungen

Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler Form

Unterlagen des früheren Buchwerkes

z.B. Flurbuch, Besitzstandsbuch u.ä.

Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form

Unterlagen aus den Fortführungsakten

Fortführungsnachweise

Abgabe erfolgt in analoger (Ausdruck) oder digitaler (PDF) Form

 

Gebühren für Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte analog (Papier)* und Druckdatei (PDF)

(Die Gebühren gelten je Blatt und gleichermaßen für schwarz-weiße oder farbige Darstellungen)

Format Abmessung Papier* Druckdatei (PDF)
DIN A4 21,0 x 29,7 cm 23,80 EUR 23,80 EUR
DIN A3 29,7 x 42,0 cm 23,80 EUR 23,80 EUR
DIN A2 42,0 x 59,4 cm 47,60 EUR 47,60 EUR
DIN A1 59,4 x 84,1 cm 47,60 EUR 47,60 EUR
DIN A0 81,1 x 118,9 cm 47,60 EUR 47,60 EUR

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

Gebühren für Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftsbuch analog (Papier)* und Druckdatei (PDF)

Flurstücksnachweis

(ohne und mit Bodenschätzungsergebnissen)

11,90 EUR je Flurstück (Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücks- und Eigentümernachweis

(ohne und mit Bodenschätzungsergebnissen)

11,90 EUR je Flurstück (Mindestgebühr 17,85 EUR)
Bestandsnachweis eines Grundbuchblattes 23,80 EUR je Bestand
Grundstücksnachweis

11,90 EUR je Grundstück (Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken für den Bauantrag (Bauwerberliste) 23,80 EUR je Flurstück auf das sich der Antrag bezieht

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

Gebühr für die Übermittlung von Daten aus den Liegenschaftskatasterakten, ausgenommen Fortführungsnachweise (FN).

Format Papier* elektronisches Dokument (z.B. JPEG, PDF)
bis einschließlich DIN A3 20,00 EUR 15,00 EUR
größer als DIN A3 bis DIN A0 40,00 EUR 15,00 EUR

Gebühren je zugrundeliegendes Blatt

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

 

Gebühr für Fortführungsnachweise (FN) in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF).

2,00 EUR je zugrunde liegendes Blatt (Mindestgebühr 20,00 EUR)

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

Gebühr für den Einzelnachweis zu Aufnahmepunkten (AP-Festlegungsriss) in analoger Form (Papier)*, oder als elektronisches Dokument (JPEG).

Anzahl Gebühr
je Aufnahmepunkt 15,00 EUR

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

Gebühr für die Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33

als Präsentationsausgabe in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF)

Art Anzahl Gebühr
Grenzpunkt, Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt je Punkt

1,00 EUR (Mindestgebühr 20,00 EUR)

* zuzüglich Porto und Verpackung

 

Gebühren für Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33

Datenformat Gebühr je Replikation mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand
NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF

25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)

 

Datenformat mit Eigentümerdaten Gebühr je Replikation mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand
NAS, SHAPE, CSV 25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)

 

Gebühren für die Übermittlung aktualisierter Informationen im NBA-Verfahren als Replikationen (NAS) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33

Datenformat

Gebühr je Replikation im NBA-Verfahren mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand

 

NAS

25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung) bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)

 

Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten

Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 27 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) als obere Vermessungsbehörde  zuständig.

Richten Sie die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit deshalb direkt an den  Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden.

Geschäftsstelle Liegenschaftskataster (LiKa)

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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