Für Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist das Grundsteuerportal Sachsen zu nutzen, welches die sächsische Finanzverwaltung ab dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de bereitstellen wird. Im Grundsteuerportal können stichtagsbezogen sowohl Bodenrichtwerte als auch flurstücksbezogene Angaben des Liegenschaftskatasters im erforderlichen Umfang entnommen werden.
Beim Vermessungsamt beantragte Datenabgaben aus dem Liegenschaftskataster unterliegen demgegenüber anderen rechtlichen Anforderungen und sind daher nicht für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes geeignet. So werden die Daten durch permanente Fortführung aktuell gehalten, während zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 1. Januar 2022 bezogene Angaben erforderlich sind. Darüber hinaus umfassen die Daten nicht alle für die Feststellung des Grundsteuerwertes erforderlichen Angaben.
Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“ finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.sachsen.de
Grundsteuerportal Sachsen 2022 - Finanzämter - sachsen.de
Hotline / Sprechstunden Finanzämter
Finanzamt Pirna
Telefonnummer zur Grundsteuer
03501 551-9500
Vor-Ort-Sprechstunde zur Grundsteuer
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 11:00 Uhr
Geschäftsstelle Liegenschaftskataster
In der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster erhalten Sie Auskünfte sowie analoge und digitale Informationen aus dem Liegenschaftskataster für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Zu den wichtigsten Produkten und Dienstleistungen gehören:
- Flurstücksnachweise
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (analog oder als pdf-Datei)
- Auszüge aus vermessungstechnischen Unterlagen
- Recherchen zur Flurstücks- und Eigentümerentwicklung
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Digitale Informationen aus den Datenbeständen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für den einmaligen oder regelmäßigen Bezug
- Erteilung von Erlaubnissen zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe
- Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht
- Recherchen zu Ordnungswidrigkeiten
Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) und der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).
Der Antrag kann formlos oder unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars gestellt werden.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Eigentümerdaten erhalten in der Regel nur die Eigentümer. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, benötigen wir für die Abgabe von Eigentümerdaten eine Vollmacht des jeweiligen Eigentümers.
- Die Antragstellung sollte unter Angabe des Verwendungszweckes erfolgen, so zum Beispiel "Unterlagen für den Bauantrag".
Antragsformular
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei [pdf; 23,00 KB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei [dotx; 26,84 KB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei
Weitere Informationen
Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten
Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 27 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen als obere Vermessungsbehörde zuständig.
Richten Sie die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit deshalb direkt an den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden.