Geschäftsstelle Liegenschaftskataster
In der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster erhalten Sie Auskünfte sowie analoge und digitale Informationen aus dem Liegenschaftskataster für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Zu den wichtigsten Produkten und Dienstleistungen gehören:
- Flurstücksnachweise
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (analog oder als pdf-Datei)
- Auszüge aus vermessungstechnischen Unterlagen
- Recherchen zur Flurstücks- und Eigentümerentwicklung
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Digitale Informationen aus den Datenbeständen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für den einmaligen oder regelmäßigen Bezug
- Erteilung von Erlaubnissen zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe
- Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht
- Recherchen zu Ordnungswidrigkeiten
Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) und der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).
Der Antrag kann formlos oder unter Nutzung des bereitgestellten Antragsformulars gestellt werden.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Eigentümerdaten erhalten in der Regel nur die Eigentümer. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, benötigen wir für die Abgabe von Eigentümerdaten eine Vollmacht des jeweiligen Eigentümers.
- Die Antragstellung sollte unter Angabe des Verwendungszweckes erfolgen, so zum Beispiel "Unterlagen für den Bauantrag".
Antragsformular
Sollten Sie Hilfe beim ausfüllen oder Fragen haben welche Daten Sie benötigen, dann erreichen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 03501 515 3330.
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) - Online Formular
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei [pdf; 0,35 MB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei [dotx; 26,64 KB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) DOTX-Datei
Weitere Informationen
Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten
Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 27 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen als obere Vermessungsbehörde zuständig.
Richten Sie die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit deshalb direkt an den Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden.