Bildungs- & Teilhabepaket

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und Jugendlichen (bis max. 25 Jahre), die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:

  • eintägige und mehrtägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung,
  • persönlicher Schulbedarf (es werden 103,00 Euro zum 1. August und 51,50 Euro zum 1. Februar des jeweiligen Schuljahres gezahlt),
  • außerschulische Lernförderung (Voraussetzung: Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist),
  • Mehraufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung,
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (vorgesehen ist ein Budget bis 15 Euro monatlich bzw. 180 Euro jährlich),
  • erforderliche Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden und es nicht zumutbar ist, die Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Auskünfte zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden erteilt:

  • in den Jobcentern
    für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II - Hartz IV),
  • in den Bürgerbüros des Landratsamtes
    für Familien, die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt - SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
 

Weitere Informationen

Bildungs- und Teilhabepaket

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

E-Mail
Hinweis
Telefon: 03501 515-2250; -2252; -2254; -2255; -2256