Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle sind die Beratung und Begleitung von Schwangeren und Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Die Überprüfung der Eignung von Adoptivbewerbern und die Betreuung des Adoptionsverhältnisses nach der Vermittlung von in- und ausländischen Adoptivkindern ist neben der Stiefelternadoption ein weiterer Aufgabenschwerpunkt. Darüber hinaus werden Menschen bei der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie unterstützt.
- Beratung im Verfahren zur Annahme als Kind nach § 51 SGB VIII
- Prüfung und Vorbereitung von Adoptivbewerbern
- Beratung und Begleitung von Adoptivkindern vor, während und nach einer Adoption
- Beratung und Begleitung von Adoptivpersonen und Herkunftsfamilien
- Beratung und Begleitung im Verfahren der Stiefkindadoptionen
- Beratung und Begleitung im Verfahren der Auslandsadoptionen
- Beratung und Begleitung bei der Suche der Identitätsfindung