Wenn Schüler aus gesundheitlichen Gründen vom Schulsport befreit werden sollen, entscheidet zunächst der Sportlehrer gemeinsam mit dem behandelnden Arzt über Art und Umfang der Befreiung soweit diese vier Wochen nicht überschreitet.
Dauert eine Befreiung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen länger an, entscheidet der Schulleiter aufgrund einer Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
In der Regel werden dazu die Schüler durch den Jugendarzt untersucht und entsprechend beraten. Auf einer Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht wird dem Schüler die Sporttauglichkeit attestiert. Vollbefreiungen, Teilbefreiungen und individuelle Belastungen können empfohlen werden.
Was ist mitzubringen?
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Eine aktuelle Mitteilung des behandelnden Arztes über die vorliegende Erkrankung (Diagnose) und damit verbundene Einschränkungen im Sportunterricht. Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten dringend erforderlich.
Wer ist für mich zuständig?
Innerhalb des Landkreises gibt es mehrere Teams, die die Begutachtung der Sporttauglichkeit durchführen. Die Zuständigkeiten und zugehörigen Kontaktdaten erfahren Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Kontakt Jugendärztin".