Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Sie machen sich Sorgen um ein Kind? - Sprechzeiten zum Thema Kindeswohlgefährdungen:
Ansprechpartner im Jugendamt ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
- Pirna: Telefon: 03501 515 5215, E-Mail: asd.pir@landratsamt-pirna.de
- Dippoldiswalde: Telefon: 03501 515 5211, E-Mail: asd.dw@landratsamt-pirna.de
- Freital: Telefon: 03501 515 5212, E-Mail: asd.ftl@landratsamt-pirna.de
Auch Kinder und Jugendliche können sich beim ASD im Jugendamt melden.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes ist der ASD über die Polizei unter Telefon 110 erreichbar.
- Insoweit erfahrene Fachkräfte
- Verantwortungsbereiche im Kinderschutz
- Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
- Beratung und Unterstützung für Familien in besonderen Lebenslagen
- BISG-Fachkraftberatung bei sexueller Gewalt
- Lehrer, medizinische Fachkräfte, Institutioneller Kinderschutz, Sexuelle Gewalt, Präventionsangebote, Material aus den Schulungen
Beratung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder- und Jugendliche gibt es zusätzlich eine kostenlose Telefonhotline, die "Nummer gegen Kummer". Dort wird jungen Menschen bei ihren Sorgen wie z. B. Mobbing, Abzocke, Angst, Missbrauch, Essstörung, Depression, Sucht zugehört und nach Lösungen gesucht.
Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon
Beratung für Eltern
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familiäre Probleme und Krisensituationen,
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Paarbeziehung,
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Pflege und Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr,
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Hilfe zum Lebensunterhalt,
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Fragen oder Ängsten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
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"vertrauliche Geburt",
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Bewältigung von Tod- und Fehlgeburten sowie Schwangerschaftsabbruch,
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Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Landeserziehungsgeld.
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Über den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt können verschiedene Hilfen in der Häuslichkeit gewährt werden. Dazu zählen die z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe oder der Erziehungsbeistand. Sie haben meist die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie wiederherzustellen, zu fördern und zu sichern.
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Unterstützung durch eine Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB), ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, erfolgt über die FRÜHEN HILFEN.
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Eine Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Mütter oder Väter vorübergehend den eigenen Haushalt nicht führen können.
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Anleitung und Unterstützung im Alltag,
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Begleitung in Krisensituationen,
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Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten,
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Vermittlung in das sozialpsychiatrische Hilfesystem.
Tel.: 0351 856-2599 I 03501 458-19513
kindertraumaambulanz@klinikum-dresden.de
Tel.: 0351 27514925
Bornaische Straße 18, 04277 Leipzig
kontakt@bellis-leipzig.de
Betroffene von sexualisierter Gewalt können bei einer Fachberatungsstelle "Wolkenlicht" Hilfe erhalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Gewalttat eben erst passiert ist oder bereits Jahre zurückliegt.
Neben Betroffenen ab 18 Jahre, können sich Unterstützungspersonen wie Angehörige oder Freunde und Fachpersonen beraten lassen.BISG - Beratungs- und Interventionsstruktur bei sexualisierter Gewalt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sie haben ein „komisches Bauchgefühl“ und den Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber einem Kind oder Jugendlichen?
Wir beraten mit Ihnen die Situation und die möglichen weiteren Schritte.
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Dein Freund oder deine Freundin hat sexuelle Gewalt erlebt und sich dir anvertraut? Auf der Seite: washilft.org erfährst du, was du tun kannst.
Kontakte und Materialien für Fachkräfte zum Thema Kinderschutz
Verwenden Sie zur Datenübermittlung den digitalen Meldebogen auf dieser Seite.
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Träger und Anschrift |
Kontakt |
Einsatzgebiet |
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| BISG - Beratung und Intervention bei sexualisierter Gewalt Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
bisg@kinderschutzbund-soe.de | gesamter Landkreis | |
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Frau Funke
Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e. V.
Diagnostik- und Beratungszentrum
Serkowitzer Str. 31, 01445 Radebeul
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0170595 20 38
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gesamter Landkreis | |
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Frau Mitzenheim
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Heilpädagogische Kindertagesstätte
Saalhausener Str. 31, 01705 Freital
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0351 65 02 40 8
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gesamter Landkreis | |
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Frau Eichler
Pro Jugend e. V.
Dr.-Friedrichs-Straße 27, 01744 Dippoldiswalde
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0172 798 67 73
03504 6 115 43
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gesamter Landkreis | |
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Frau Gehnich
ASB Königstein/Pirna e. V.
Kinder- und Jugendhaus Sonneninsel
Varkausring 109, 01796 Pirna
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0172 629 19 69
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gesamter Landkreis | |
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Frau Hornschild
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 571 27 20
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gesamter Landkreis, Sächsische Schweiz | |
| Frau Dawid-Hofbauer AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Maxim-Gorki-Straße 15, 01796 Pirna |
03501 52 81 57
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Sächsische Schweiz | |
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Frau Pfemfert
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz | |
| Frau Straßberger-Göhler DRK - KV Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz, Neustadt, Sebnitz |
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| Frau Richter Diakonie Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29, 01796 Pirna |
03501 47 00 30
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Pirna | |
| Herr Höhlig-Pfitzmann Diakonie Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29, 01796 Pirna |
03501 47 00 30
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Pirna, Heidenau | |
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Herr Hegewald
ASG Sachsen mbH
Niederlassung Pirna
Schloßpark 30, 01796 Pirna
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0172 466 52 03
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Pirna | |
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Herr Beier
ASB OV Neustadt in Sachsen e. V.
Kita "Kleiner Bahnhof"
Max-Jacob-Straße 8, 01848 Hohnstein
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0359758 14 52
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Sebnitz, Neustadt, Hohnstein, Stolpen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wehlen |
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Frau Krause-Nedon
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
Kita "Haus der Kinder"
Neudorfstraße 17
01855 Hinterhermsdorf
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035974 50 222
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Sebnitz, Neustadt | |
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Frau Jeske
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
"Villa Blume"
Bahnhofstraße 12, 01855 Sebnitz
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035971 83 59 18
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Sebnitz, Neustadt | |
| Frau Götze Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
03504 60 09 60
0176 6440 32 40
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Freital, Dippoldiswalde, Osterzgebirge | |
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Frau Wagner
Bürgerhilfe Sachsen e.V.
Bahnhofstraße 66
01259 Dresden
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0351 2538875-10
0174 9497457
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Freital, Dippoldiswalde, Osterzgebirge | |
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Frau Rosinski
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Familienberatung
Paul-Büttner-Straße 2, 01705 Freital
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0351 646 32 89
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Freital, Dippoldiswalde | |
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Frau Baronick
AWO Weißeritzkreis e.V. Niedertorstraße 5, 01744 Dippoldiswalde |
0351 7966 49 26 (Di u. Mi)
03504 61 55 15 |
Freital, Dippoldiswalde | |
| Herr Seifert AWO Weißeritzkreis e.V. Niedertorstraße 5, 01744 Dippoldiswalde |
Freital, Dippoldiswalde | ||
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Frau Stanja
Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
03504 60 09 60
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Dippoldiswalde | |
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In Fällen von Gewalt durch Fachkräfte oder Ehrenamtliche in Institutionen und Organisationen, stehen speziell geschulte insoweit erfahrene Fachkräfte i-KWG zur Verfügung. |
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Frau Marung
Der Kinderschutzbund LV Sachsen e.V.
Hamburger Straße 39 b
01067 Dresden
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0151 5771 07 03
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gesamter Landkreis | |
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Frau Eichler
Pro Jugend e. V.
Dr.-Friedrichs-Straße 27, 01744 Dippoldiswalde
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0172 798 67 73
03504 61 15 43
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gesamter Landkreis | |
Übersicht: Verantwortungsbereiche im Kinderschutz
- Kindertagespflege [pdf; 0,61 MB]
- Krippe und Kindergarten [pdf; 0,62 MB]
- Hort [pdf; 0,62 MB]
- Lehrkräfte [pdf; 0,61 MB]
- Schulsozialarbeit [pdf; 0,62 MB]
- Jugendarbeit nach §§ 11-14, 16 [pdf; 0,61 MB]
- Ambulante Jugendhilfe [pdf; 0,62 MB]
- Stationäre Jugendhilfe [pdf; 0,62 MB]
- Pflegepersonen nach § 33 SGB VIII [pdf; 0,48 MB]
Übersicht: Handlungsleitfaden und Prüfbogen Kindeswohlgefährdung
- Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung [pdf; 0,78 MB]
- Orientierungskatalog 0-3 Jahre [pdf; 1,60 MB]
- Prüfbogen 0-3 Jahre [pdf; 4,69 MB]
- Prüfbogen SOE Kindeswohlgefährdung 0-11 Jahre
- Prüfbogen SOE Kindeswohlgefährdung 12-18 Jahre
- Orientierungskatalog Fremd- und Selbstgefährdung 7-13 Jahre [pdf; 2,82 MB]
- Prüfbogen Fremd- und Selbstgefährdung 7-13 Jahre [pdf; 1,02 MB]
- Orientierungskatalog Fremd- und Selbstgefährdung 14-18 Jahre [pdf; 2,84 MB]
- Prüfbogen Selbst- und Fremdgefährdung 14-18 Jahre [pdf; 1,08 MB]
Kindeswohlgefährdungen erkennen und handeln
Eine Einführung zum Kinderschutz
Kollegiale Fallberatung
Das Team als Ressource zur lösungsorientierten Beratung
Elterngespräche im Kinderschutz
Handwerkszeug für einen gelungenen Dialog
Institutioneller Kinderschutz
Einrichtungen als sichere Orte für Kinder und Jugendliche
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Basiswissen für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige
Material aus den Schulungen im Landkreis SOE
- Formen von Kindeswohlgefährdung [pdf; 0,16 MB]
- Ablauf Kollegiale Fallberatung [pdf; 0,78 MB]
- Elterngespräche_Ablauf_Checkliste [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Fragetypen [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Gesprächsbausteine [pdf; 0,66 MB]
- Formen von institutioneller Kindeswohlgefährdung (Maywald) [pdf; 0,30 MB]
Kurs des Landes Nordrhein-Westfalen und der Universität Frankfurt
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Die achtjährige Mia, erzählt ihrer Lehrerin von Gewalt durch ihren Vater. Was erlebt ein Kind wie Mia? Wie handeln die Fachkräfte? Lernen Sie Institutionen und erfahrene Fachkräfte kennen, die aus ihrer Praxis erzählen. Bearbeitung des Kinderschutzfalls Mia
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Das Fallbeispiel Thomas behandelt einen Kinderschutzfall, der neben vielen Videos auch Übungsaufgaben enthält. Das Sich-Einlassen auf die innere Welt des misshandelten und schwer vernachlässigten Kindes, das über Jahre keinen Schutz durch das Jugendamt erfuhr. Bearbeitung des Kinderschutzfalls Thomas
Video-Aufzeichnungen und Folien zu den Online-Fachtagungen Kinderschutz der Uni Ulm finden sich unten auf der Website der Medizinischen Kinderschutzhotline.
Prävention im Team (PiT SOE)
Handlungsempfehlungen bei Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt
Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen einer besonderen Schweigepflicht.
Wenn bei einer Untersuchung Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, gibt das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) im § 4 Handlungsschritte für das weitere Vorgehen vor.
Die medizinische Fachkraft soll:
- das Gespräch mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten suchen.
- auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Sorgeberechtigten hinwirken.
- das Jugendamt informieren, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann.
Die Schweigepflicht darf also gegenüber dem Jugendamt gebrochen werden, wenn „gewichtige Anhaltspunkte“ einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es ist ausreichend, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Der Mediziner selbst muss keine konkrete Kenntnis von Misshandlungen, Vernachlässigungen oder Ähnlichem haben.
Alle Berufsgeheimnisträger, also auch medizinischen Fachkräfte, haben Anspruch auf Beratung im Kinderschutzfall. Diese Beratungspersonen werden als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ bezeichnet.
In der oben auf der Seite aufgeführten Liste „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ können Sie eine Person auswählen, die Sie hinzuziehen möchten. Die Beratung ist kostenfrei und anonym.
Die kostenfreie Medizinische Kinderschutzhotline (0800-19 210 00) bietet ebenfalls telefonische Beratung bei allen Verdachtsarten einer Kindeswohlgefährdung und das 24h, 7Tage die Woche.
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Nicole Römer
01796 Pirna / Struppener Str. 13 / Tel.: 03501/71185206 oder 03501/71182255 (Kinderstation)
"Werden Lehrern an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, soll die Schule die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der jeweils geltenden Fassung, einleiten."
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sieht vor (Kurzfassung):
- Situation mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten erörtern, sofern hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht infrage gestellt wird,
- bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, ggf. eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen,
- Befugnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn die Gefahr nicht abgewendet werden kann.
Es ist Auftrag der Schule, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Lernumfeld zu bieten. Das setzt voraus, dass die Schule die realen Möglichkeiten von Gefährdungen kennt, sich Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt stellt und ihnen aktiv entgegenwirkt.
Schutzkonzepte schaffen Klarheit im Handeln bei Verdacht und Feststellung von Gewalt.
Material des LASUB Sachsen
Vorgehen bei Schulpflichtverletzung
Unterstützung bei der Erstellung des Schutzkonzeptes erhalten Sie bei:
- Muster Selbstverpflichtungserklärung [pdf; 83,64 KB]
- Ansprechpartner im Jugendamt bei institutioneller Gewalt [pdf; 0,44 MB]
- Empfehlung zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen [pdf; 0,39 MB]
- Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen (LJA 2016) [pdf; 0,43 MB]
- Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen (PARITÄT 2022) [pdf; 0,59 MB]
- Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (BMJV 2019) [pdf; 1,05 MB]
- Leitlinie zur Erstellung von Schutzkonzepten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [pdf; 0,58 MB]