Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Dann rufen Sie in Ihrem nächstgelegenen Kinderschutzstandort an oder schreiben Sie eine E-Mail. In akuten lebensbedrohlichen Situationen benachrichtigen Sie die Polizei. Nutzen Sie den Notruf 110.
Auch Kinder und Jugendliche können sich selbst beim Jugendamt melden, wenn sie beschimpft oder geschlagen werden, sexuelle Gewalt erleben, sich bedroht oder hilflos fühlen, Gewalt zwischen den Eltern erleben, sich um Geschwister oder Eltern Sorgen machen, es zu Hause nicht mehr aushalten oder von zu Hause weggelaufen sind.
Landratsamt in Pirna
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Landratsamt in Dippoldiswalde
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Landratsamt in Freital
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Kinder- und Jugendtelefon - Beratung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder- und Jugendliche gibt es zusätzlich eine kostenlose Telefonhotline, die "Nummer gegen Kummer". Dort wird jungen Menschen bei ihren Sorgen wie z. B. Mobbing, Abzocke, Angst, Missbrauch, Essstörung, Depression, Sucht zugehört und nach Lösungen gesucht.
Elterntelefon - Beratung für Eltern
Kontakte und Materialien für Fachkräfte* zum Thema Kinderschutz
* z. B. Pädagogen in Einrichtungen, Sozialarbeiter, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Hebammen, Psychologen, Pflegeltern, Therapeuten
Sind Ihre Möglichkeiten und Ressourcen der Unterstützung der Sorgeberechtigten, z. B. als Lehrer oder Erzieher erschöpft, motivieren Sie die Eltern zur Annahme von Hilfen beim Jugendamt.
Ansprechpartner für die Vermittlung zu Hilfsangeboten des Allgemeinen Sozialen Dienstes finden unter dem Punkt "Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialen Dienstes". Nutzen Sie auch die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Möchten Sie das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung informieren, verwenden Sie bitte den digitalen Meldebogen auf dieser Seite. In Notsituationen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter den oben genannten Kontaktdaten.
Übersicht: Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
- Übersicht: Verantwortungsbereiche im Kinderschutz [pdf; 0,18 MB]
- Übersicht: Handlungsleitfaden § 8a SGB VIII [pdf; 0,31 MB]
- Übersicht: Beurteilungsbogen Kindeswohlgefährdung (KWG), Kinder 0 - 11 Jahre [pdf; 0,13 MB]
- Übersicht: Beurteilungsbogen Kindeswohlgefährdung (KWG), Kinder 12 - 18 Jahre [pdf; 0,13 MB]
Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Träger und Anschrift
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Kontakt |
Einsatzgebiet |
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Frau Dawid-Hofbauer AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Maxim-Gorki-Straße 15, 01796 Pirna |
03501/ 52 81 57
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Pirna | |
Frau Pfemfert Frau Straßberger-Göhler |
03501/ 571 27 19
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Pirna Pirna, Sächs. Schweiz, Neustadt, Sebnitz
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Frau Richter Diakonie Pirna Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29 01796 Pirna |
03501/ 47 00 30
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Pirna | |
Frau Peters ASG Sachsen mbH Niederlassung Pirna Schlosspark 30, 01796 Pirna |
03501/ 46 65 19
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Pirna | |
Frau Hartmann ASG Sachsen mbH Niederlassung Pirna Schlosspark 30, 01796 Pirna |
03501/ 5 82 64 66
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Pirna | |
Frau Cellar
Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Kita "Flohkiste"
Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1
01809 Heidenau
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03529 / 51 25 20
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Heidenau, Pirna | |
Herr Große DRK- KV Sebnitz e.V. Mehrgenerationenhaus Schandauer Str. 10, 01855 Sebnitz |
035971/ 806329
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Sebnitz, Neustadt | |
Herr Beier
ASB OV Neustadt in Sachsen e. V.
Kita "Kleiner Bahnhof"
Max-Jacob-Straße 8
01848 Hohnstein
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035975/ 81452
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Sebnitz, Neustadt, Hohnstein, Stolpen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wehlen | |
Frau Wagner
Bürgerhilfe Sachsen e.V. Bahnhofstrasse 66, 01259 Dresden |
0174/ 9 49 74 57
0351/ 25 38 87 510 |
Dippoldiswalde, Freital
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Frau Gardke
AWO Weißeritzkreis e.V. Dresdner Straße 283, 01705 Freital |
0351/ 79664926
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Freital | |
Frau Clemens
DRK Kinderheim Dorfhain Bergstraße 7, 01738 Dorfhain |
035055/ 6 18 32
0173/ 5 76 18 20 |
Freital | |
Frau Rosinski
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Familienberatung
Paul-Büttner-Straße 2
01705 Freital
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0351/ 646 32 89
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Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Baronick
AWO Weißeritzkreis e.V. Niedertorstraße 5, 01744 Dippoldiswalde |
0351/ 79664926 (Di u. Mi)
03504/ 615 515 |
Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Stanja
Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
03504/ 60 09 60
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Dippoldiswalde | |
Herr Maes
Diakonie Dippoldiswalde Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Johann-Heinrich-Pestalozzi Winckelmannstraße 1 01728 Bannewitz |
035052/ 206 86
0172/ 970 83 42 |
Dippoldiswalde, Freital, Pirna |
Schulungsfragen zum Kinderschutz richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Tel.: 03501 515-2161 Mobil: 0160 8419 898
E-Mail: kerstin.fritsch@landratsamt-pirna.de
oder
Deutscher Kinderschutzbund
KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
Tel.: 03504 600 960
E-Mail: maria.wirth@kinderschutzbund-soe.de
Hans & Gretel ist eine für Ärzte entwickelte App zur Prävention, Diagnose und Dokumentation von Häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie. Über die App auf Ihrem Smartphone erhalten Sie eine geführte Tour bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Autorisierung erfolgt über Ihren Fortbildungscode der Sächsischen Landesärztekammer. Die Web-App ist auch auf dem PC verfügbar, es stehen hilfreiche Dokumente zum Download zur Verfügung.
https://www.hansundgretel.help/
Die kosterfreie Medizinische Kinderschutzhotline (0800-19 210 00) richtet sich an medizinisches Fachpersonal, also Ärztinnen und Ärzte (in Kliniken oder in Niederlassung), Zahnärztinnen und Zahnärzte, niedergelassene (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege, sowie der Rettungsdienste. Die Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung per Telefon.
Rechtliche Grundlagen für Ärzte und medizinische Fachkräfte zur Möglichkeit der Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung
Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, jedoch sind im Straf- und auch Standesrecht (Berufsordnung) explizit rechtliche Regelungen für eine sanktionsfreie Verdachtsmeldung enthalten. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages trat am 01.Januar 2012 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft, das Sie als Berufsgeheimnisträger gegenüber dem Jugendamt von der Schweigepflicht bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung entbindet.
Das Gesetz sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.
- Gespräch mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten
- Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Sorgeberechtigten, ggf. Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Meldung an das Jugendamt, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann
"Werden Lehrern an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, soll die Schule die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der jeweils geltenden Fassung, einleiten."
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.
- Situation mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten erörtern
- bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, ggf. eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen
- Meldung an das Jugendamt, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann
Schulischer Kinderschutzauftrag
Es ist Auftrag der Schule, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Lernumfeld zu bieten. Das setzt voraus, dass die Schule die realen Möglichkeiten von Gefährdungen kennt, sich Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt stellt und ihnen aktiv entgegenwirkt.
Schutzkonzepte schaffen Klarheit im Handeln bei Verdacht und Feststellung von Gewalt.
Arbeitshilfe:
www.der-paritaetische.de/publikation/kinder-und-jugendschutz-in-einrichtungen-gefaehrdung-des-kindeswohls-innerhalb-von-institutionen/
Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ - Erarbeitung von Schutzkonzepten
- Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen (LJA 2016) [pdf; 0,43 MB]
- Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen (PARITÄT 2018) [pdf; 0,33 MB]
- Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (BMJV 2019) [pdf; 1,05 MB]
- Leitlinie zur Erstellung von Schutzkonzepten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [pdf; 0,58 MB]