Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Sie machen sich Sorgen um ein Kind?
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner. Seine Büros befinden sich in Pirna, Dippoldiswalde und Freital.
Auch Kinder und Jugendliche können sich beim ASD im Jugendamt melden.
Kontakt des ASD im Landratsamt
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Pirna
Telefon: 03501 515 5215 E-Mail: asd.pir@landratsamt-pirna.de |
Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515 5211 E-Mail: asd.dw@landratsamt-pirna.de |
Freital
Telefon: 03501 515 5212 E-Mail: asd.ftl@landratsamt-pirna.de |
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
- Insoweit erfahrene Fachkräfte
- Verantwortungsbereiche im Kinderschutz
- Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
- Beratung und Unterstützung für Familien in besonderen Lebenslagen
- BISG-Fachkraftberatung bei sexueller Gewalt
- Lehrer, medizinische Fachkräfte, Institutioneller Kinderschutz, Sexuelle Gewalt, Präventionsangebote, Material aus den Schulungen
Kinder- und Jugendberatung der AWO Weißeritzkreis e. V.
Beratung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder- und Jugendliche gibt es zusätzlich eine kostenlose Telefonhotline, die "Nummer gegen Kummer". Dort wird jungen Menschen bei ihren Sorgen wie z. B. Mobbing, Abzocke, Angst, Missbrauch, Essstörung, Depression, Sucht zugehört und nach Lösungen gesucht.
Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon
Beratung für Eltern
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familiäre Probleme und Krisensituationen,
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Paarbeziehung,
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Pflege und Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr,
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Hilfe zum Lebensunterhalt,
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Fragen oder Ängsten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
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"vertrauliche Geburt",
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Bewältigung von Tod- und Fehlgeburten sowie Schwangerschaftsabbruch,
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Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Landeserziehungsgeld.
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Über den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt können verschiedene Hilfen in der Häuslichkeit gewährt werden. Dazu zählen die z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe oder der Erziehungsbeistand. Sie haben meist die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie wiederherzustellen, zu fördern und zu sichern.
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Unterstützung durch eine Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB), ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, erfolgt über die FRÜHEN HILFEN.
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Eine Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Mütter oder Väter vorübergehend den eigenen Haushalt nicht führen können.
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Anleitung und Unterstützung im Alltag,
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Begleitung in Krisensituationen,
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Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten,
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Vermittlung in das sozialpsychiatrische Hilfesystem.
Industriestr. 40, 01129 Dresden
Eingang Kopernikusstr. 39A,
Haus K, 1. Etage
kindertraumaambulanz@klinikum-dresden.de
Tel.: 0351 27514925
Bornaische Straße 18, 04277 Leipzig
kontakt@bellis-leipzig.de
Betroffene von sexualisierter Gewalt können bei einer Fachberatungsstelle Hilfe erhalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Gewalttat eben erst passiert ist oder bereits Jahre zurückliegt.
Neben Betroffenen ab 18 Jahre, können sich Unterstützungspersonen wie Angehörige oder Freunde und Fachpersonen beraten lassen.BISG - Beratungs- und Interventionsstruktur bei sexualisierter Gewalt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sie haben ein „komisches Bauchgefühl“ und den Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber einem Kind oder Jugendlichen?
Wir beraten mit Ihnen die Situation und die möglichen weiteren Schritte.
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Dein Freund oder deine Freundin hat sexuelle Gewalt erlebt und sich dir anvertraut? Auf der Seite: washilft.org erfährst du, was du tun kannst.
Kontakte und Materialien für Fachkräfte* zum Thema Kinderschutz
* z. B. Pädagogen in Einrichtungen, Sozialarbeiter, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Hebammen, Psychologen, Pflegeltern, Therapeuten
Sind Ihre Möglichkeiten und Ressourcen der Unterstützung der Sorgeberechtigten, z. B. als Lehrer oder Erzieher erschöpft, motivieren Sie die Eltern zur Annahme von Hilfen beim Jugendamt. Nutzen Sie zuvor die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Möchten Sie das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung informieren, verwenden Sie bitte den digitalen Meldebogen auf dieser Seite. In Notsituationen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter den oben genannten Kontaktdaten.
Übersicht: Verantwortungsbereiche im Kinderschutz
Übersicht: Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG)
Für den Erstkontakt können Sie jede insoweit erfahrene Fachkraft unabhängig der territorialen Zuordnung anfragen.
Träger und Anschrift |
Kontakt |
Einsatzgebiet |
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BISG - Beratung und Intervention bei sexualisierter Gewalt Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
bisg@kinderschutzbund-soe.de | gesamter Landkreis SOE | |
Frau Dawid-Hofbauer AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Maxim-Gorki-Straße 15, 01796 Pirna |
03501 / 52 81 57
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Sächsische Schweiz | |
Frau Funke
Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e. V.
Diagnostik- und Beratungszentrum
Serkowitzer Str. 31, 01445 Radebeul
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0170 / 595 20 38
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gesamter Landkreis SOE | |
Frau Pfemfert
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz | |
Frau Hornschild
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Sächsische Schweiz, gesamter Landkreis SOE | |
Frau Straßberger-Göhler DRK - KV Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz, Neustadt, Sebnitz |
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Frau Richter Diakonie Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29, 01796 Pirna |
03501 / 47 00 30
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Pirna | |
Herr Höhlig-Pfitzmann Diakonie Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29, 01796 Pirna |
03501 / 47 00 30
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Pirna, Heidenau | |
Frau Hartmann ASG Sachsen mbH Niederlassung Pirna Schloßpark 30, 01796 Pirna |
0172 / 466 52 14
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Pirna | |
Herr Hegewald
ASG Sachsen mbH
Niederlassung Pirna
Schloßpark 30, 01796 Pirna
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0172 / 466 52 03
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Pirna | |
Herr Beier
ASB OV Neustadt in Sachsen e. V.
Kita "Kleiner Bahnhof"
Max-Jacob-Straße 8, 01848 Hohnstein
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035975 / 81452
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Sebnitz, Neustadt, Hohnstein, Stolpen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wehlen |
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Frau Krause-Nedon
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
Kita "Haus der Kinder"
Neudorfstraße 17
01855 Hinterhermsdorf
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035974 / 50 222
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Sebnitz, Neustadt | |
Frau Jeske
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
"Villa Blume"
Bahnhofstraße 12, 01855 Sebnitz
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035971 / 835 918
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Sebnitz, Neustadt | |
Frau Wagner
Bürgerhilfe Sachsen e.V.
Bahnhofstraße 66
01259 Dresden
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0351 2538875-10
0174 9497457
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Freital, Dippoldiswalde, Osterzgebirge | |
Frau Gardke
AWO Weißeritzkreis e. V. Dresdner Straße 283, 01705 Freital |
0351 / 79664926
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Freital | |
Frau Clemens
DRK Freital - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Kinderheim Dorfhain Bergstraße 7, 01738 Dorfhain |
035055 / 6 18 32
0173 / 5 76 18 20 |
Freital | |
Frau Rosinski
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Familienberatung
Paul-Büttner-Straße 2, 01705 Freital
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0351 / 646 32 89
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Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Mitzenheim
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Heilpädagogische Kindertagesstätte
Saalhausener Str. 31, 01705 Freital
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0351 / 65 02 40 8
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gesamter Landkreis SOE | |
Frau Baronick
AWO Weißeritzkreis e.V. Niedertorstraße 5, 01744 Dippoldiswalde |
0351 / 79664926 (Di u. Mi)
03504 / 615 515 |
Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Stanja
Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
03504 / 60 09 60
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Dippoldiswalde | |
Frau Eichler
Pro Jugend e. V.
Dr.-Friedrichs-Straße 27, 01744 Dippoldiswalde
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0172 / 7986 773
03504 / 61 1543
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gesamter Landkreis SOE | |
In Fällen von Gewalt durch Fachkräfte oder Ehrenamtliche in Institutionen und Organisationen, stehen speziell geschulte insoweit erfahrene Fachkräfte i-KWG zur Verfügung. |
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n.n. | gesamter Landkreis |
In einem Lehr-Kurs des Landes Nordrhein-Westfalen und der Universität Frankfurt werden verschiedene Akteure im Kinderschutz anhand von Praxisfällen vorgestellt.
Im Zentrum des ersten Falls steht die achtjährige Mia, die ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater erzählt. Was erlebt ein Kind wie Mia? Welche Bedürfnisse hat ein misshandeltes Kind? Welche Aufgaben und welches Selbstverständnis haben Fachkräfte, die für den Schutz von Kindern eintreten? Lernen Sie Institutionen und erfahrene Fachkräfte kennen, die aus ihrer Praxis erzählen.
Bearbeitung des Kinderschutzfalls Mia
Das Fallbeispiel Thomas behandelt einen Kinderschutzfall, der neben vielen Videos auch Übungsaufgaben enthält. Das Sich-Einlassen auf die innere Welt des misshandelten und schwer vernachlässigten Kindes, das über Jahre keinen Schutz durch das Jugendamt erfuhr, kann seelisch dennoch sehr herausfordernd sein. Zugleich aber wird deutlich, dass und wie eine am Kindeswohl orientierte Intervention, Elternarbeit und Hilfeplanung beitragen, dass Kinder auch nach schwerem Mangel und Gewalterfahrungen eine gute Entwicklung nehmen können.
Bearbeitung des Kinderschutzfalls Thomas
Material zu den Schulungen im Landkreis SOE
- Formen von Kindeswohlgefährdung [pdf; 0,16 MB]
- Ablauf Kollegiale Fallberatung [pdf; 0,77 MB]
- Elterngespräche_Ablauf_Checkliste [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Fragetypen [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Gesprächsbausteine [pdf; 0,66 MB]
- Formen von institutioneller Kindeswohlgefährdung (Maywald) [pdf; 0,30 MB]
Schulungsfragen zum Kinderschutz richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Tel.: 03501 515-2161 Mobil: 0160 8419 898
E-Mail: fruehe.hilfen@landratsamt-pirna.de
oder
Deutscher Kinderschutzbund
KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
Tel.: 03504 600 960
E-Mail: fruehe.hilfen@kinderschutzbund-soe.de
Prävention im Team (PiT SOE)
Prävention sexualisierter Gewalt
Handlungsempfehlungen bei Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt
Beratung und Unterstützung bei (vermuteter) sexueller Gewalt
Ärzte, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen einer besonderen Schweigepflicht.
Wenn bei einer Untersuchung Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, gibt das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) im § 4 Handlungsschritte für das weitere Vorgehen vor.
Die medizinische Fachkraft soll:
- das Gespräch mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten suchen.
- auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Sorgeberechtigten hinwirken.
- das Jugendamt informieren, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann.
Die Schweigepflicht darf also gegenüber dem Jugendamt gebrochen werden, wenn „gewichtige Anhaltspunkte“ einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es ist ausreichend, wenn Anhaltspunkte einer Gefährdung vorliegen. Der Mediziner selbst muss keine konkrete Kenntnis von Misshandlungen, Vernachlässigungen oder Ähnlichem haben.
Alle Berufsgeheimnisträger, also auch medizinischen Fachkräfte, haben Anspruch auf Beratung im Kinderschutzfall. Diese Beratungspersonen werden als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ bezeichnet.
In der oben auf der Seite aufgeführten Liste „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ können Sie eine Person auswählen, die Sie hinzuziehen möchten. Die Beratung ist kostenfrei und anonym.
Die kostenfreie Medizinische Kinderschutzhotline (0800-19 210 00) bietet ebenfalls telefonische Beratung bei allen Verdachtsarten einer Kindeswohlgefährdung und richtet sich insbesondere an die Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen.
Hans & Gretel ist eine für Ärzte entwickelte App zur Prävention, Diagnose und Dokumentation von Häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie. Über die App auf dem Smartphone erhalten Sie eine geführte Tour bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Autorisierung erfolgt über Ihren Fortbildungscode der Sächsischen Landesärztekammer. Die Web-App ist auch auf dem PC verfügbar, es stehen hilfreiche Dokumente zum Download zur Verfügung.
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Nicole Römer
01796 Pirna / Struppener Str. 13 / Tel.: 03501/71185206 oder 03501/71182255 (Kinderstation)
"Werden Lehrern an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, soll die Schule die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der jeweils geltenden Fassung, einleiten."
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.
- Situation mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten erörtern
- bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, ggf. eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen
- Meldung an das Jugendamt, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann
Schulischer Kinderschutzauftrag
Es ist Auftrag der Schule, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Lernumfeld zu bieten. Das setzt voraus, dass die Schule die realen Möglichkeiten von Gefährdungen kennt, sich Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt stellt und ihnen aktiv entgegenwirkt.
Schutzkonzepte schaffen Klarheit im Handeln bei Verdacht und Feststellung von Gewalt.
Arbeitshilfen:
Schulischer Umgang mit sexuellem Missbrauch
Vorgehen bei Schulabsentismus
Unterstützung bei der Erstellung des Schutzkonzeptes erhalten Sie bei:
- Ansprechpartner im Jugendamt bei institutioneller Gewalt [pdf; 0,59 MB]
- Empfehlung zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen [pdf; 0,39 MB]
- Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen (LJA 2016) [pdf; 0,43 MB]
- Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen (PARITÄT 2022) [pdf; 0,59 MB]
- Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (BMJV 2019) [pdf; 1,05 MB]
- Leitlinie zur Erstellung von Schutzkonzepten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [pdf; 0,58 MB]