Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Dann rufen Sie in Ihrem nächstgelegenen Kinderschutzstandort an oder schreiben Sie eine E-Mail. In akuten lebensbedrohlichen Situationen benachrichtigen Sie die Polizei. Nutzen Sie den Notruf 110.
Auch Kinder und Jugendliche können sich selbst beim Jugendamt melden, wenn sie beschimpft oder geschlagen werden, sexuelle Gewalt erleben, sich bedroht oder hilflos fühlen, Gewalt zwischen den Eltern erleben, sich um Geschwister oder Eltern Sorgen machen, es zu Hause nicht mehr aushalten oder von zu Hause weggelaufen sind.
Landratsamt in Pirna
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Landratsamt in Dippoldiswalde
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Landratsamt in Freital
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Die Mitarbeitenden im Jugendamt sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Kinder- und Jugendberatung der AWO Weißeritzkreis e. V.
Beratung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder- und Jugendliche gibt es zusätzlich eine kostenlose Telefonhotline, die "Nummer gegen Kummer". Dort wird jungen Menschen bei ihren Sorgen wie z. B. Mobbing, Abzocke, Angst, Missbrauch, Essstörung, Depression, Sucht zugehört und nach Lösungen gesucht.
Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon
Beratung für Eltern
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familiäre Probleme und Krisensituationen,
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Paarbeziehung,
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Pflege und Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr,
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Hilfe zum Lebensunterhalt,
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Fragen oder Ängsten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
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"vertrauliche Geburt",
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Bewältigung von Tod- und Fehlgeburten sowie Schwangerschaftsabbruch,
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Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Landeserziehungsgeld.
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Über den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt können verschiedene Hilfen in der Häuslichkeit gewährt werden. Dazu zählen die z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe oder der Erziehungsbeistand. Sie haben meist die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie wiederherzustellen, zu fördern und zu sichern.
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Unterstützung durch eine Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB), ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, erfolgt über die FRÜHEN HILFEN.
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Eine Haushaltshilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Mütter oder Väter vorübergehend den eigenen Haushalt nicht führen können.
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Anleitung und Unterstützung im Alltag,
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Begleitung in Krisensituationen,
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Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten,
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Vermittlung in das sozialpsychiatrische Hilfesystem.
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Betroffene von sexualisierter Gewalt ab 18 Jahren.
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Unterstützungspersonen von Betroffenen sexualisierter Gewalt, wie Angehörige oder Freunde.
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Fachpersonen, die mit dem Thema sexualisierte Gewalt in Ihrer Arbeit in Berührung kommen.
Weitere Angebote finden Sie in der Elternbroschüre des Landkreises.
BISG - Beratungs- und Interventionsstruktur bei sexualisierter Gewalt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sie haben ein „komisches Bauchgefühl“ und den Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber einem Kind oder Jugendlichen?
Wir beraten mit Ihnen die Situation und die möglichen weiteren Schritte.
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Dein Freund oder deine Freundin hat sexuelle Gewalt erlebt und sich dir anvertraut? Auf der Seite: washilft.org erfährst du, was du tun kannst.
Kontakte und Materialien für Fachkräfte* zum Thema Kinderschutz
* z. B. Pädagogen in Einrichtungen, Sozialarbeiter, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Hebammen, Psychologen, Pflegeltern, Therapeuten
Sind Ihre Möglichkeiten und Ressourcen der Unterstützung der Sorgeberechtigten, z. B. als Lehrer oder Erzieher erschöpft, motivieren Sie die Eltern zur Annahme von Hilfen beim Jugendamt. Nutzen Sie zuvor die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Möchten Sie das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung informieren, verwenden Sie bitte den digitalen Meldebogen auf dieser Seite. In Notsituationen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter den oben genannten Kontaktdaten.
Übersicht: Verantwortungsbereiche im Kinderschutz
Übersicht: Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG)
Für den Erstkontakt können Sie jede insoweit erfahrene Fachkraft unabhängig der territorialen Zuordnung anfragen.
Träger und Anschrift |
Kontakt |
Einsatzgebiet |
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BISG - Beratung und Intervention bei sexualisierter Gewalt Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
bisg@kinderschutzbund-soe.de | gesamter Landkreis SOE | |
Frau Dawid-Hofbauer AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Maxim-Gorki-Straße 15, 01796 Pirna |
03501 / 52 81 57
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Sächsische Schweiz | |
Frau Funke
Regionalverband Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen e. V.
Diagnostik- und Beratungszentrum
Serkowitzer Str. 31, 01445 Radebeul
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0170 / 595 20 38
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gesamter Landkreis SOE | |
Frau Pfemfert
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz | |
Frau Hornschild
DRK - KV Pirna e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Sächsische Schweiz, gesamter Landkreis SOE | |
Frau Straßberger-Göhler DRK - KV Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Lange Straße 38a, 01796 Pirna |
03501 / 571 27 20
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Pirna, Heidenau, Sächsische Schweiz, Neustadt, Sebnitz |
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Frau Richter Diakonie Pirna e. V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle Rosa-Luxemburg-Straße 29, 01796 Pirna |
03501 / 47 00 30
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Pirna | |
Frau Hartmann ASG Sachsen mbH Niederlassung Pirna Schloßpark 30, 01796 Pirna |
0172 / 466 52 14
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Pirna | |
Herr Hegewald
ASG Sachsen mbH
Niederlassung Pirna
Schloßpark 30, 01796 Pirna
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0172 / 466 52 03
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Pirna | |
Herr Beier
ASB OV Neustadt in Sachsen e. V.
Kita "Kleiner Bahnhof"
Max-Jacob-Straße 8, 01848 Hohnstein
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035975 / 81452
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Sebnitz, Neustadt, Hohnstein, Stolpen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Wehlen |
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Frau Krause-Nedon
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
Kita "Haus der Kinder"
Neudorfstraße 17
01855 Hinterhermsdorf
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035974 / 50 222 |
Sebnitz, Neustadt | |
Frau Jeske
DRK Kreisverband Sebnitz e. V.
"Villa Blume"
Bahnhofstraße 12, 01855 Sebnitz
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035971 / 835 918 |
Sebnitz, Neustadt | |
Frau Gardke
AWO Weißeritzkreis e. V. Dresdner Straße 283, 01705 Freital |
0351 / 79664926
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Freital | |
Frau Clemens
DRK Freital - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Kinderheim Dorfhain Bergstraße 7, 01738 Dorfhain |
035055 / 6 18 32
0173 / 5 76 18 20 |
Freital | |
Frau Rosinski
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Familienberatung
Paul-Büttner-Straße 2, 01705 Freital
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0351 / 646 32 89
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Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Mitzenheim
Diakonie Dippoldiswalde e. V.
Heilpädagogische Kindertagesstätte
Saalhausener Str. 31, 01705 Freital
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0351 / 65 02 40 8
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gesamter Landkreis SOE | |
Frau Baronick
AWO Weißeritzkreis e.V. Niedertorstraße 5, 01744 Dippoldiswalde |
0351 / 79664926 (Di u. Mi)
03504 / 615 515 |
Freital, Dippoldiswalde | |
Frau Stanja
Deut. Kinderschutzbund KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde |
03504 / 60 09 60
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Dippoldiswalde | |
In Fällen von Gewalt durch Fachkräfte oder Ehrenamtliche in Institutionen und Organisationen, stehen speziell geschulte insoweit erfahrene Fachkräfte i-KWG zur Verfügung. |
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n.n. | gesamter Landkreis |
Material zu den Schulungen
- Formen von Kindeswohlgefährdung [pdf; 0,16 MB]
- Ablauf Kollegiale Fallberatung [pdf; 0,77 MB]
- Elterngespräche_Ablauf_Checkliste [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Fragetypen [pdf; 0,53 MB]
- Elterngespräche_Gesprächsbausteine [pdf; 0,66 MB]
- Formen von institutioneller Kindeswohlgefährdung (Maywald) [pdf; 0,30 MB]
Schulungsfragen zum Kinderschutz richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Tel.: 03501 515-2161 Mobil: 0160 8419 898
E-Mail: fruehe.hilfen@landratsamt-pirna.de
oder
Deutscher Kinderschutzbund
KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
Tel.: 03504 600 960
E-Mail: fruehe.hilfen@kinderschutzbund-soe.de
Handlungsempfehlungen bei Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt
Beratung und Unterstützung bei (vermuteter) sexueller Gewalt
Hans & Gretel ist eine für Ärzte entwickelte App zur Prävention, Diagnose und Dokumentation von Häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie. Über die App auf Ihrem Smartphone erhalten Sie eine geführte Tour bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Autorisierung erfolgt über Ihren Fortbildungscode der Sächsischen Landesärztekammer. Die Web-App ist auch auf dem PC verfügbar, es stehen hilfreiche Dokumente zum Download zur Verfügung.
https://www.hansundgretel.help/
Die kosterfreie Medizinische Kinderschutzhotline (0800-19 210 00) richtet sich an medizinisches Fachpersonal, also Ärztinnen und Ärzte (in Kliniken oder in Niederlassung), Zahnärztinnen und Zahnärzte, niedergelassene (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege, sowie der Rettungsdienste. Die Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung per Telefon.
Rechtliche Grundlagen für Ärzte und medizinische Fachkräfte zur Möglichkeit der Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung
Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, jedoch sind im Straf- und auch Standesrecht (Berufsordnung) explizit rechtliche Regelungen für eine sanktionsfreie Verdachtsmeldung enthalten. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages trat am 01.Januar 2012 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft, das Sie als Berufsgeheimnisträger gegenüber dem Jugendamt von der Schweigepflicht bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung entbindet.
Das Gesetz sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.
- Gespräch mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten
- Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Sorgeberechtigten, ggf. Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Meldung an das Jugendamt, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann
"Werden Lehrern an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, soll die Schule die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der jeweils geltenden Fassung, einleiten."
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.
- Situation mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten erörtern
- bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, ggf. eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen
- Meldung an das Jugendamt, wenn Gefahr nicht abgewendet werden kann
Schulischer Kinderschutzauftrag
Es ist Auftrag der Schule, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Lernumfeld zu bieten. Das setzt voraus, dass die Schule die realen Möglichkeiten von Gefährdungen kennt, sich Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt stellt und ihnen aktiv entgegenwirkt.
Schutzkonzepte schaffen Klarheit im Handeln bei Verdacht und Feststellung von Gewalt.
Arbeitshilfen:
Vorgehen bei Schulabsentismus:
Unterstützung bei der Erstellung des Schutzkonzeptes erhalten Sie bei:
- Ansprechpartner im Jugendamt bei institutioneller Gewalt (LRA 2024) [pdf; 0,53 MB]
- Empfehlung zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen [pdf; 0,39 MB]
- Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen (LJA 2016) [pdf; 0,43 MB]
- Arbeitshilfe Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen (PARITÄT 2022) [pdf; 0,59 MB]
- Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (BMJV 2019) [pdf; 1,05 MB]
- Leitlinie zur Erstellung von Schutzkonzepten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [pdf; 0,58 MB]