Tag des offenen Denkmals 2024
Der Tag des offenen Denkmals 2024 mit dem diesjährigen Motto „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“ steht bevor. Auch in unserem Landkreis öffnen sich jedes Jahr zahlreiche Türen am zweiten Sonntag im September. Was es dieses Jahr am 08. September zu entdecken gibt, finden Sie auf unten stehendem link zum Tag des offenen Denkmals.
Denkmalmesse 2024
Die denkmal ist die Europäische Leitmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Altbausanierung. Alle zwei Jahre trifft sich die nationale und internationale Fachwelt in Leipzig. Dieses Jahr findet die Denkmalmesse vom 7. bis 9. November 2024 statt. Das Programm können Sie über den nachfolgenden link einsehen.
Gebiete |
Ansprechpartner |
Telefon |
Wilsdruff, Tharandt, Freital, Dorfhain, Klingenberg, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg., Altenberg |
Herr Baierl (EF 3.22) |
03501 515 -3219 |
Dippoldiswalde, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Stolpen, Neustadt i. Sachsen, Hohnstein, Sebnitz |
Frau Beisenherz (EF 3.22) |
03501 515 -3241 |
Rabenau, Kreischa, Dohna, Dohma, Heidenau, Müglitztal, Glashütte, Liebstadt, Bahretal, Bad Gottleuba-Berggießhübel |
Frau Niederschuh (EF 3.26) |
03501 515 -3220 |
Bannewitz, Lohmen, Stadt Wehlen, Struppen, Rathen, Rathmannsdorf, Königstein, Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Reinhardtsdorf-Schöna, Bad Schandau |
Herr Baumgarten (EF 3.13) |
03501 515 -3221 |
Fördermittel |
Frau Lindheimer (EF 1.12) |
03501 515 -3227 |
Steuerbescheinigung |
Frau Schubert (EF 3.07) |
03501 515 -3216 |
Frau Eidner (EF 1.12) |
03501 515 -3226 | |
Referatsleitung |
Frau Seipelt (EF 3.12) |
03501 515 -3215 |
Für die Bearbeitung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Stadtgebiet Pirna ist die Stadtverwaltung eigenständige untere Denkmalschutzbehörde:
Das Referat Denkmalschutz nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) wahr.
Entsprechend Sächsischem Denkmalschutzgesetz haben Denkmalschutz und Denkmalpflege die Aufgabe, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, auf die Abwendung von Gefährdungen und die Sicherung und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.
Kulturdenkmale sind vom Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen, einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
Im Landkreis gibt es über 8.400 Kulturdenkmale. Ihre Erhaltung, Pflege und sinnvolle Nutzung sichert maßgeblich die regionale Unverwechselbarkeit und die Identität der Kulturlandschaft.
Information für Denkmaleigentümer
Zum 01.03.2023 übernimmt die Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge folgende Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna:
1. die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f und 11b sowie 10g Einkommensteuergesetz (EStG);
2. die Bearbeitung von Anträgen über die Bewilligung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Zwischen der Großen Kreisstadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen und unterzeichnet. Es erfolgte somit die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses 2021/7/342-1 vom 07.02.2022.
Wir bitten unbedingt zu beachten, dass die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna weiterhin zuständige Genehmigungsbehörde für die Bearbeitung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung bleibt. Sie ist weiterhin zentraler Anlaufpunkt bei Fragen rund um das Denkmal, anstehenden Sanierungsarbeiten, Anzeigeverfahren, Auskünften zum Denkmalstatus und zur Beratung von Denkmaleigentümern.
Die nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g EStG erforderliche Abstimmung der Baumaßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung erfolgt weiterhin bei der für die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna.
Die Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung zur Übernahme der Antragsunterlagen. Auf Grund der Vielzahl der übergebenen Anträge bitten wir von Rückfragen abzusehen.
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 12 SächsDSchG
- Anlage zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung: Kroneneinkürzung, Fällung oder Rodung von Gehölzen in denkmalgeschützten Grünanlagen [pdf; 0,26 MB]
- Anzeige über Veränderungen am Denkmal nach § 12 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz
- Bodeneingriffe: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach §14 SächsDSchG
- Informationen zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung [pdf; 0,27 MB]
- Informationsblatt Solar- und PV-Anlagen [pdf; 0,20 MB]
Fördermittel - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals [pdf; 1,27 MB]
- Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmales [pdf; 75,14 KB]
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Denkmalförderung (RL Denkmalförderung – RL DFö) vom 31. August 2019, zuletzt durch die Richtlinie vom 27. Oktober 2021 geändert [pdf; 0,22 MB]
- Ausgabennachweis – Anlage Z4b [xlsx; 22,00 KB]
- Verwendungsnachweis - Anlage Z5a [pdf; 0,59 MB]
- Verwendungsnachweis - Anlage Z5b [pdf; 0,63 MB]
- Verwendungsnachweis - Anlage Z5c [xlsx; 20,79 KB]
- Verwendungsnachweis - Anlage Z5d (Kirche) [docx; 17,38 KB]
Einkommensteuer - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher des Fachbereiches
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Bauamt, Referat Denkmalschutz
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-3201
E-Mail: denkmalschutz@landratsamt-pirna.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Antragstellungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen, Aufsichtliches Tätigwerden als hoheitliche Aufgabe
Rechtsgrundlagen: Sächsisches Denkmalschutzgesetz
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich im gesetzlichen Rahmen des beantragten Zweckes, z. B. Beteiligung von Fachbehörden, Regionalkirchenamt, Träger öffentlicher Belange innerhalb der Verfahren
Speicherdauer
Ihre Daten werden gemäß VwV Aktenführung für die Verfahren zur Zuwendung zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen und zur Erteilung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen für 15 Jahre und Verfahren zu Kulturdenkmalen unbegrenzt gespeichert.
Sie haben folgende Datenschutzrechte
Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Pflichten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund §§ 13, 14, 15, 16 Sächsisches Denkmalschutzgesetz erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass der gestellte Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Zweckänderung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- digitale Denkmalliste und -kartierung
- Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
- Landesamt für Archäologie Sachsen
- Montanregion Erzgebirge / Krušnohoří
- Denkmalnetz Sachsen
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Stiftung Umgebindehaus
- Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
- Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
- ICOMOS: Internationaler Rat für Denkmalpflege
- Denkmalradar