Reitwege

Nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen ist das Landratsamt als untere Forstbehörde für das Reiten im Walde zuständig:

  • Das Reiten im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisung und Kennzeichnung erfolgt durch die untere Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen.
  • Sind erhebliche Schäden durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen entstanden, können diese durch den Waldbesitzer bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Nach Begutachtung reguliert der Freistaat Sachsen die Wegeschäden.
  • Im Landkreis sind gegenwärtig 717 km Reitwege ausgewiesen, davon liegen 420 km im Wald. In der Offenlandschaft sind die Kommunen für die Ausweisung zuständig. Es bestehen intensive Kontakte zu den örtlichen Interessenten, die weiter gepflegt und ausgebaut werden.

Reitwegekarten

Referatsleiter Forsthoheit

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