Kreisbrandmeister

Hauptamtlicher Kreisbrandmeister 

Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist der Landkreis verpflichtet, einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (KBM) mit der Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vorzuhalten.

Der Kreisbrandmeister nimmt aufgrund seiner ausdrücklichen Benennung und Aufgabenspezifik gemäß SächsBRKG eine gesonderte Stellung im Landkreis ein. Ihm obliegen originäre Aufgaben mit Entscheidungskompetenz im Bereich des Brandschutzes und er ist in der Landkreisverwaltung fachlich kompetenter Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Dazu gehört u. a. auch die Überprüfung der Aufstellung und Ausrüstung sowie des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft von 36 Gemeindefeuerwehren mit über 190 Ortsfeuerwehren im Landkreis und die Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit im Brandschutz. Dies ist nur durch umfassende Informationen sowie ständige enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stadt-  und Gemeindeverwaltungen sowie den Feuerwehrführungskräften möglich.

Der Kreisbrandmeister ist darüber hinaus Ansprechpartner für die örtlichen Brandschutzbehörden und gewährleistet als Verbindungsglied zum Bezirksbrandmeister den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Zudem stimmt er auf Basis der Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung auch notwendige Alarm- und Einsatzpläne mit den verantwortlichen Stellen auf tschechischer Seite ab. Weiterhin kann dem Kreisbrandmeister die Einsatzleitung bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen übertragen werden.

Dem Kreisbrandmeister stehen ehrenamtliche Stellvertreter in den einzelnen Regionen zur Seite, welche für die Dauer von 6 Jahren am 28.06.2017 vom Kreistag bestellt wurden. Den stellvertretenden ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern sind in ihren Inspektionsbereichen Aufgaben des Kreisbrandmeisters übertragen. Sie sind ein wesentliches Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung, als unter Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstbehörde, den örtlichen Brandschutzbehörden und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort.

Ihr Aufgabenfeld umfasst u.a.:
•    Beratung der Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz,
•    Beratung der Gemeinde- und Ortswehrleiter,
•    Unterstützung bei der Einsatzplanung sowie der Erstellung von Alarm- und Ausrückeordnungen,
•    Vorbereitung und Durchführung von Alarm- und Einsatzübungen,
•    Teilnahme an Jahreshauptversammlungen und Repräsenationsveranstaltungen im Inspektionsbereich,
•    Koordinierung des Zusammenwirkens der Einsatz- und Hilfskräfte sowie übriger Behörden bei gemeindeübergreifenden Einsätzen,
•    Teilnahme am Diensthabendensystem.

Stellvertretender Kreisbrandmeister Kay-Uwe Rehn - Inspektionsbereich 1
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Neustadt / Sa.
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hohnstein, Lohmen, Neustadt / Sa., Sebnitz und Stolpen

Stellvertretender Kreisbrandmeister Michael Lehmann - Inspektionsbereich 2
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Königstein
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Bad Schandau, Gohrisch, Heidenau, Königstein, Kurort Rathen, Pirna, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Stadt Wehlen und Struppen

Stellvertretender Kreisbrandmeister Steffen Willmuth - Inspektionsbereich 3
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Pirna
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Bad Gottleuba-Berggießhübel; Bahretal, Dohma, Dohna, Liebstadt, Müglitztal und Rosenthal-Bielatal

Stellvertretender Kreisbrandmeister Björn Rosenkranz - Inspektionsbereich 4
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Glashütte
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Altenberg, Glashütte, Hermsdorf/Erz. und Kreischa

Stellvertretender Kreisbrandmeister Björn Rosenkranz - Inspektionsbereich 5
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Dippoldiswalde
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Dippoldiswalde, Dorfhain, Hartmannsdorf-Reichenau und Klingenberg

Stellvertretender Kreisbrandmeister Sven Heisig - Inspektionsbereich 6
•    Mitglied der Stadtfeuerwehr Freital
•    Gemeinden des Inspektionsbereiches: Bannewitz, Freital, Rabenau, Tharandt und Wilsdruff

Fachinformationen

Probealarmierung

    Zur Überprüfung der Funktionalität der Alarmierungseinrichtungen (Funkmeldeempfänger und Sirenen) wird im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einmal wöchentlich eine zentrale Probealarmierung durchgeführt.

    Zeit der Durchführung: jeden Mittwoch um 15:00 Uhr

    Fällt der Mittwoch auf einen gesetzlichen Feiertag, so entfällt die Probealarmierung.

    • Auf den Funkmeldeempfängern wird der Text 'kreisweiter Probealarm' ausgegeben.
    • Die Sirenen strahlen das Signal 'Probealarm' aus.

    Kann der Probealarm aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht pünktlich um 15:00 Uhr ausgelöst werden, dann wird dieser bis maximal 15:05 Uhr durchgeführt. Sollte eine Durchführung auch innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, so entfällt die Probealarmierung für diesen Tag ganz.

    Kreisliches Feuerwehrführungssystem

    Der Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist eine freiwillige, parteiunabhängige gemeinnützige Vereinigung der Feuerwehren der Städte, Gemeinden und Betriebe und weiterer mit dem Feuerwehrwesen verbundener natürlicher und juristischer Personen und Vereinigungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

    Zu seinen Aufgaben und Zielen gehören die Förderung der Kinder-, Jugend- und Frauenarbeit in den Feuerwehren und Unterstützung der Alters- und Ehrenabteilungen.

    Er würdigt hervorragende Leistungen der Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. durch die Überreichung von Auszeichnungen.

    Weiterführende Informationen: https://kfv-soe.de/

    Kreisbrandmeister

    01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

    01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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