Das Referat Verkehrsrecht ist als untere Straßenverkehrsbehörde für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Landkreis außerhalb der Großen Kreisstädte Dippoldiswalde, Freital, Pirna und Sebnitz zuständig. Dazu zählen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, Genehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr, die Durchführung von Verkehrsschauen, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen sowie Stellungnahmen zu Planungen und die Fachaufsicht über die örtlichen Verkehrsbehörden.
Des Weiteren ist das Referat Verkehrsrecht im gesamten Landkreis für die Bestimmung des Fahrweges nach Gefahrgutverordnung, Personenbeförderung und den Güterkraftverkehr Ansprechpartner.
Die Aufgabe Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte nach § 46 StVO wird ab 9. Januar 2014 durch die Bürgerbüros an allen Standorten wahrgenommen.
Das Landratsamt ist zuständig für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb des Landkreises. Für Angelegenheiten auf kommunalen Straßen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde. Die großen Kreisstädte Freital, Dippoldiswalde, Pirna und Sebnitz sind für ihre Straßen selbst zuständig.
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Stadtverwaltung Freital
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Stadtverwaltung Dippoldiswalde
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Stadtverwaltung Pirna
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Stadtverwaltung Sebnitz
Direktlinks
- Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - dauerhaft oder zeitweilig, z.B. Baustellen)
- Antragsverfahren Großraum- u. Schwerverkehr
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 30 StVO (Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes / Ferienreiseverordnung)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes
- Erteilung von Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und -verboten
- Anträge zur Personenbeförderung
- Anträge zum Güterkraftverkehr