A-Z
Nach § 7 Sächsisches Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG) bestellen die Landkreise und Kreisfreien Städte einen Mitarbeiter ihres Bereiches zum Psychiatriekoordinator.
Diesem obliegt sowohl die Sicherstellung und Koordination der Hilfen nach §§ 5 und 6 SächsPsychKG als auch die Durchführung der Qualitätssicherung und -kontrolle im Zuständigkeitsbereich.
Aufgabenschwerpunkte:
- Leitung und Geschäftsführung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) als beratendes Gremium in Fragen der psychiatrischen Versorgung sowie Vertretung des Landkreises im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
- Im Auftrag der PSAG Bedarfsermittlung und Entwicklung bedarfsgerechter Strukturen der regionalen Psychiatrie und Suchthilfe
- Förderung von Vernetzung und Kooperation der Träger im Gemeinde-psychiatrischen Verbund
- Fachliche Anleitung der Patientenfürsprecher im Landkreis