Infektionsschutz
Die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten sind ein wichtiges Teilgebiet der Hygiene. Derartige Erkrankungen können sporadisch („vereinzelte Fälle“), epidemisch („zeitliche und örtliche Häufung“) oder endemisch („in der Region vorkommend“) auftreten.
Bereiche und Tätigkeitsfelder
- Überwachung des Auftretens und des Verlaufs übertragbarer Krankheiten
- Entgegennahme der Meldung einer übertragbaren Krankheit, Einschätzung der Gefährdungslage, Ermittlungen zu Art, Ursache (Ansteckungsquelle) und Ausbreitung der Krankheit
- Veranlassung von erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der medizinischen Leitlinien, z.B. vorläufige Tätigkeitsverbote, Empfehlung von Desinfektionsmaßnahmen, Durchführung von Impfungen, Verordnung von schützenden Medikamenten bei Gefahrensituationen oder zur Verhütung der weiteren Verbreitung, Veranlassung von Absonderungsmaßnahmen u.v.a.m.
- Beratung und Überwachung/Nachsorge von Patienten bzw. Personen, welche Erreger übertragbarer Erkrankungen ausscheiden oder bzgl. einer Ansteckung gefährdet sind
- Abklärung von Krankheitsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen
- Beratung von Bürgern und Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, Arztpraxen, Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen etc.) zu Fragen des Infektionsschutzes
- Ständiges Vorhalten von Wissen und Kenntnissen zum weltweiten Infektionsgeschehen, Mitwirkung bei Bevölkerungsschutz sowohl als individual- als auch aus bevölkerungsmedizinischen Gründen des Infektionsschutzes
-
Beratung bzgl. tierischer Schädlinge (können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen)
- Fachspezifische Beratung von Bürgern, Behörden und Unternehmen zu Art und Ursachen von Schädlingsbefall sowie zu Bekämpfungsmöglichkeiten
- Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung