Auszeichnungswesen

Feuerwehrzeichen am Band (10/20/40/50 Jahre aktiver Feuerwehrdienst) - Staatliche Auszeichnung

Mindesteintrittsalter bei der Aufnahme in die Feuerwehr

Eintritt am: Mindestalter:
von 1950 - 1955 14 Jahre
von 1956 - 09.07.1991 16 Jahre
ab 10.07.1991 - 20.06.1997 18 Jahre
ab 21.06.1997 - heute 16 Jahre

Antragsverfahren

Bei dem Antragsverfahren schlägt der Bürgermeister auszuzeichnende Personen vor und reicht die entsprechende Vorschlagsliste in doppelter Ausführung beim Landratsamt ein, welche diese nach Prüfung an die zuständige Landesdirektion zur Entscheidung über die Verleihung weiterleitet.

Die Vorschlagslisten für das Folgejahr sind dabei durch die kreisangehörigen Gemeinden bis Ende November des laufenden Jahres beim Referat Brandschutz des Landratsamtes einzureichen.

Ehrenkreuz für treue Dienste (10/20/40 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr) - Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes

Auszeichnungsvoraussetzungen

Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. stiftet als Anerkennung der zehn-/ zwanzig-und vierzigjährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr ein Ehrenkreuz für 10 / 25 und 40 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr.

Das Ehrenkreuz wird verliehen für Mitarbeit in der Feuerwehr.

Antragsverfahren

Der Bürgermeister schlägt auszuzeichnende Personen vor und reicht die entsprechende Vorschlagsliste in doppelter Ausführung beim Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein, welcher diese nach Prüfung an den Landesfeuerwehrverband Sachsen zur Entscheidung über die Verleihung weiterleitet.

Die Vorschlagslisten für das Folgejahr sind dabei durch die kreisangehörigen Gemeinden bis Ende November des laufenden Jahres beim Kreisfeuerwehrverband einzureichen.

Feuerwehrsteckkreuz

Auszeichnungsvoraussetzungen

Antragsverfahren

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens (VwV Feuerwehr-Ehrenzeichen - VwVFeuEZ) schlagen die Bürgermeister, die Oberbürgermeister, die Landräte, die Regierungspräsidenten, der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes oder das Sächsische Staatsministerium des Innern auszuzeichnende Personen vor.

Die Vorschläge müssen eine ausreichende Begründung der Verleihungsvoraussetzungen enthalten sowie eine Beurteilung der Persönlichkeit ermöglichen.

Sonstige Feuerwehrauszeichnungen

Der Deutsche Feuerwehrverband, der Sächsische Feuerwehrverband und der Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben eine Vielzahl weiterer Auszeichnungsformen geschaffen, um das Wirken verdienter Feuerwehrangehöriger zu würdigen.

Informationen zu Auszeichnungsvoraussetzungen, dem Antragsverfahren und den Antragsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Amt für Bevölkerungsschutz

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail