Die Teilnehmergemeinschaft
Mit der Anordnung eines Verfahrens entsteht kraft Gesetz die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird gebildet von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten des Verfahrensgebietes. Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) sind die wichtigsten Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde auf diese Teilnehmergemeinschaft übertragen worden. Das sind insbesondere die Planung der Maßnahmen, die Wertermittlung der Grundstücke und die abschließende Neuordnung des Eigentums und der öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster).
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmer im Verfahrensgebiet wählen in einer Teilnehmerversammlung einen Vorstand. Zum Vorsitzenden dieses Vorstandes wird von der Oberen Flurbereinigungsbehörde ein Mitarbeiter berufen, der zusammen mit seinem aus Fachleuten der Flurbereinigung bestehenden Team das Flurbereinigungsverfahren fachlich betreut.
Kosten und Finanzierung
Die sächlichen und persönlichen Kosten für die Durchführung dieser Verfahren (Verfahrenskosten, § 104 FlurbG) trägt der Freistaat Sachsen. Die Kosten für die Ausführung der geplanten Maßnahmen (Ausführungskosten, § 105 FlurbG) trägt die Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten können im Rahmen der Bund-Länder–Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinie mit einem Fördersatz zwischen 75 – 90 % unterstützt werden.