Rechtsgrundlagen

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt.

Hier sind unter anderem die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, das Ausbildungsberufsfeld, die Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte sowie Prüfungsanforderungen geregelt.
 
 
 

Weitere Rechtsgrundlagen sind z. B.:
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf (AO)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchuG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
     

Nachfolgend soll ein kleiner Überblick über immer wieder auftretende Fragen und deren Antworten gegeben werden:

Wieviel Tage Urlaub stehen einem Auszubildenden zu?

Mind. 30 Werktage (25  Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt

Mind. 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre

Mind. 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre

Mind. 24 Werktage (20 Arbeitstage) bei volljährigen Auszubildenden

Sofern nicht tarifvertragliche Regelungen bestehen

§ 19 JArbSchG

 

 

§ 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

 

 

Wieviel Tage Urlaub hat der Auszubildende im letzten Lehrjahr?

Voller Urlausanspruch besteht bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in dem betreffenden Kalenderjahr. Das ist insb. bei Lehrende nach dem 30. Juni zu beachten.

§ 4 BUrlG

Kann die Ausbildungszeit von vorherein verkürzt werden?

Ausbildungsdauer ist in der jeweiligen AO geregelt – i.d.R. 36 Monate (3 Jahre)

Eine Verkürzung ist möglich:

-   bei Hochschul- bzw. Fach- 

    hochschulreife

-  bei bereits erfolgreich

    abgeschlossener Berufs-

    ausbildung

Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes

 

Wann ist das tatsächliche Ausbildungsende?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Widerholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 21 BBiG

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Höhe regelt ein vorhandener Tarifvertrag.

Ohne Tarifvertrag ist die Ausbildungsvergütung individuell zwischen Betrieb und Auszubildenden auszuhandeln. Die Höhe sollte angemessen sein, d. h. nicht unter 20 % des jeweils gültigen Tarifvertrages.

Jeweils geltender Tarifvertrag

§ 17 BBiG

Wann muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden?

Bei allen Jugendlichen, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 Jahre sind. Die Untersuchung darf max. 14 Monate zurückliegen.

§ 32 JArbSchG

Müssen weitere ärztliche Untersuchungen stattfinden?

Sofern der Auszubildende noch nicht 18 Jahre ist, muss ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung eine Bescheinigung über die Erste Nachuntersuchung vorgelegt werden. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein.

§ 33 JArbSchG

Wie lange dürfen Jugendliche beschäftigt werden?

nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich

ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Tagen derselben Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden

§ 8 (1) JArbSchG

 

§ 8 (2a) JArbSchG

Wie lange dürfen Jugendliche während der Erntezeit beschäftigt werden?

Jugendliche über 16 Jahre dürfen während der Ernte nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

§ 8 (3) JArbSchG

Welche Ruhepausen müssen Jugendliche einhalten?

30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden

60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten

§ 11 JArbSchG

In welcher Zeit gilt Nachtruhe und gibt es in der Landwirtschaft Ausnahmen?

Jugendliche dürfen nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden

Jugendliche über 16 Jahren dürfen in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden

§ 14 JArbSchG

Können Jugendliche auch samstags beschäftigt werden?

Generell nicht.

Zulässig in der Landwirtschaft und Tierhaltung

Mind. 2 Samstage im Monat sollen Beschäftigungsfrei bleiben

§ 16 JArbSchG

Können Jugendliche auch sonntags beschäftigt werden?

Generell nicht

Zulässig in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen

Jeder zweite Sonntag soll, mind. zwei Sonntage müssen Beschäftigungsfrei bleiben.

§ 17 JArbSchG

Astrid Hanl - Sachbearbeiterin Berufsausbildung "Grüne Berufe"

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

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