Hier sind unter anderem die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, das Ausbildungsberufsfeld, die Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte sowie Prüfungsanforderungen geregelt.
Weitere Rechtsgrundlagen sind z. B.:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf (AO)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchuG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Nachfolgend soll ein kleiner Überblick über immer wieder auftretende Fragen und deren Antworten gegeben werden:
Wieviel Tage Urlaub stehen einem Auszubildenden zu? |
Mind. 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt
Mind. 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre Mind. 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre Mind. 24 Werktage (20 Arbeitstage) bei volljährigen Auszubildenden Sofern nicht tarifvertragliche Regelungen bestehen |
§ 19 JArbSchG
§ 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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Wieviel Tage Urlaub hat der Auszubildende im letzten Lehrjahr? |
Voller Urlausanspruch besteht bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in dem betreffenden Kalenderjahr. Das ist insb. bei Lehrende nach dem 30. Juni zu beachten. |
§ 4 BUrlG |
Kann die Ausbildungszeit von vorherein verkürzt werden? |
Ausbildungsdauer ist in der jeweiligen AO geregelt – i.d.R. 36 Monate (3 Jahre) Eine Verkürzung ist möglich: - bei Hochschul- bzw. Fach- hochschulreife - bei bereits erfolgreich abgeschlossener Berufs- ausbildung |
Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes
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Wann ist das tatsächliche Ausbildungsende? |
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Widerholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. |
§ 21 BBiG |
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? |
Die Höhe regelt ein vorhandener Tarifvertrag. Ohne Tarifvertrag ist die Ausbildungsvergütung individuell zwischen Betrieb und Auszubildenden auszuhandeln. Die Höhe sollte angemessen sein, d. h. nicht unter 20 % des jeweils gültigen Tarifvertrages. |
Jeweils geltender Tarifvertrag § 17 BBiG |
Wann muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden? |
Bei allen Jugendlichen, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 Jahre sind. Die Untersuchung darf max. 14 Monate zurückliegen. |
§ 32 JArbSchG |
Müssen weitere ärztliche Untersuchungen stattfinden? |
Sofern der Auszubildende noch nicht 18 Jahre ist, muss ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung eine Bescheinigung über die Erste Nachuntersuchung vorgelegt werden. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein. |
§ 33 JArbSchG |
Wie lange dürfen Jugendliche beschäftigt werden? |
nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Tagen derselben Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden |
§ 8 (1) JArbSchG
§ 8 (2a) JArbSchG |
Wie lange dürfen Jugendliche während der Erntezeit beschäftigt werden? |
Jugendliche über 16 Jahre dürfen während der Ernte nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. |
§ 8 (3) JArbSchG |
Welche Ruhepausen müssen Jugendliche einhalten? |
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten |
§ 11 JArbSchG |
In welcher Zeit gilt Nachtruhe und gibt es in der Landwirtschaft Ausnahmen? |
Jugendliche dürfen nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden Jugendliche über 16 Jahren dürfen in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden |
§ 14 JArbSchG |
Können Jugendliche auch samstags beschäftigt werden? |
Generell nicht. Zulässig in der Landwirtschaft und Tierhaltung Mind. 2 Samstage im Monat sollen Beschäftigungsfrei bleiben |
§ 16 JArbSchG |
Können Jugendliche auch sonntags beschäftigt werden? |
Generell nicht Zulässig in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen Jeder zweite Sonntag soll, mind. zwei Sonntage müssen Beschäftigungsfrei bleiben. |
§ 17 JArbSchG |