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Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden
Die untere Immissionsschutzbehörde ist Ansprechpartner für alle Bürger, die sich durch Einwirkungen von Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen, Licht, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen gestört oder beeinträchtigt fühlen.
Eine Bearbeitung in eigener Zuständigkeit kann nur erfolgen, wenn diese Immissionen von Anlagen nach § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verursacht werden.
So ist die Immissionsschutzbehörde nicht zuständig für verhaltenbedingte Immissionen (z.B. lautes Musikhören im Freien oder in der Wohnung) sowie für Beschwerden über Geruch durch das Ausbringen von Gülle auf dem Feld.
Gemeinde
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Telefon-Nr. |
Altenberg, Glashütte
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03501 515-3421 |
Dippoldiswalde, Dohna, Hermsdorf/E., Hartmannsdorf-Reichenau, Kreischa, Müglitztal |
03501 515-3481 |
Bannewitz, Dorfhain, Freital, Klingenberg, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff |
03501 515-3475 |
Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt |
03501 515-3426 |
Dohma, Heidenau, Pirna |
03501 515-3474 |
Bad Schandau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohenstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Porschendorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen |
03501 515-3427 |