Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für (fiktiv) unbebaute Grundstücke. Der jeweilige Bodenrichtwert berücksichtigt Merkmale eines Bodenrichtwertgrundstücks (Referenzgrundstück). Hierzu gehören beispielsweise der Entwicklungszustand, die Nutzung oder die Grundstücksgröße.
Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Entwicklungszustände
- baureifes Land
- sonstige Flächen (Freizeitgartenfläche, Kleingartenfläche, Wasserfläche)
- land- und forstwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Grünland, Wald)
finden Sie Stichtage ab 01.01.2024 kostenfrei und sprechzeiten-unabhängig unter dem Menüpunkt „Planen, Bauen und Wohnen“ im Geoportal. Hier können Sie bedarfsweise auch weitere Themen und Hintergrundkarten zuladen.
Hinweis: Die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen begründet kein Baurecht. Aus den Angaben und zeichnerischen Darstellungen der Bodenrichtwertkarten ergeben sich folglich keine Ansprüche den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden.
Für Bodenrichtwerte bzw. Bodenleitwerte bis zum Stichtag 31.12.2008 kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Bitte übermitteln Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage folgende Angaben:
- Stichtag zu dem der Bodenrichtwert Gültigkeit besitzen sollte
- Gemeinde/Stadt in dem das betreffende Grundstück gelegen ist
- Gemarkung und Flurstücksnummer(n) des betreffenden Grundstücks
- sofern relevant: Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
- Entwicklungszustand zum Wertermittlungsstichtag (rechtlich mögliche Nutzbarkeit, z. B. Grünland, Ackerland, Freizeitgartenfläche, baureifes Land, etc.)
Bodenrichtwerte werden gewöhnliche alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ermittelt und behalten dann innerhalb dieses Zweijahresintervalls ihre Gültigkeit. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Der Stichtag des anzuwendenden Bodenrichtwerts ist vom Wertermittlungsstichtag abhängig. Der Wertermittlungsstichtag muss jedoch zeitlich regelmäßg nach dem Stichtag des Bodenrichtwerts liegen.
Beispiele:
Wertermittlungsstichtag: 03.Juni 2024 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2024
Wertermittlungsstichtag: 25.September 2025 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2024
Wertermittlungsstichtag: 08.Dezember 2023 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2022
Wertermittlungsstichtag: 12.April 2012 -> Bodenrichtwert zum 31.12.2010
Für Bodenrichtwerte bzw. Bodenleitwerte bis zum Stichtag 31.12.2008 kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Bitte übermitteln Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage folgende Angaben:
- Stichtag zu dem der Bodenrichtwert Gültigkeit besitzen sollte
- Gemeinde/Stadt in dem das betreffende Grundstück gelegen ist
- Gemarkung und Flurstücksnummer(n) des betreffenden Grundstücks
- sofern relevant: Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
- Entwicklungszustand zum Wertermittlungsstichtag (rechtlich mögliche Nutzbarkeit, z. B. Grünland, Ackerland, Freizeitgartenfläche, baureifes Land, etc.)
Bodenrichtwerte werden gewöhnliche alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ermittelt und behalten dann innerhalb dieses Zweijahresintervalls ihre Gültigkeit. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Der Stichtag des anzuwendenden Bodenrichtwerts ist vom Wertermittlungsstichtag abhängig. Der Wertermittlungsstichtag muss jedoch zeitlich regelmäßg nach dem Stichtag des Bodenrichtwerts liegen.
Beispiele:
Wertermittlungsstichtag: 03.Juni 2024 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2024
Wertermittlungsstichtag: 25.September 2025 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2024
Wertermittlungsstichtag: 08.Dezember 2023 -> Bodenrichtwert zum 01.01.2022
Wertermittlungsstichtag: 12.April 2012 -> Bodenrichtwert zum 31.12.2010