Großraum- & Schwerverkehr

Sie können folgende Anträge für einen Großraum- und Schwertransport stellen:

  • Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO

Wenn Sie ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination überführen möchten, dessen tatsächliche Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen nach der StVZO überschreiten. In diesen Fällen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO bei der zuständigen Landesdirektion zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung ist in Kopie bei der Antragstellung mit vorzulegen.

  • Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2

Wenn Sie eine Ladung mit Überbreite, Überlänge und / oder Überhöhe transportieren möchten.

Für die Erlaubnis nach § 29 StVO und die Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragssteller seinen Wohnort, seinen Firmensitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge arbeitet auf Grund des Erlasses vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 15.02.2008 mit dem Programm VEMAGS. VEMAGS steht für das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, das in Form eines internetbasierten IT -Verfahrens die bis dato primär faxbasierte und von Medienbrüchen geprägte Abwicklung ersetzt. Alle Antragsteller können sich unter www.vemags.de für die Benutzung anmelden.

Weitere Informationen

Im Falle der persönlichen Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an uns finden Sie das entsprechende Informationsblatt hier:

Sollten Ihre personenbezogenen Daten nicht durch Sie persönlich, sondern durch Dritte an uns übermittelt oder amtlichen Verzeichnissen entnommen worden sein,so finden Sie das entsprechende Informationsblatt hier:

Wolfgang May - Sachbearbeiter Verkehrsrecht (Großraum-/Schwerverkehr)

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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