Information zur Landtagswahl am 1. September 2024

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15.08.2024 15:15

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Wähler können bereits jetzt Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - das sind rund 199.000 - sind am 1. September 2024 aufgerufen, bei der Wahl des achten Sächsischen Landtages ihre Stimme für einen der Direktbewerber im Wahlkreis sowie für eine der 19 Landeslisten der Parteien abzugeben. Gewählt wird in vier Wahlkreisen (Wahlkreis 48 bis 51), die durch das Sächsische Wahlgesetz (SächsWahlG) für das Gebiet des Landkreises bestimmt werden.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wähler finden die Anschrift „ihres“ Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung, die sie von ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten haben oder in den öffentlichen Wahlbekanntmachungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Am Wahltag verhindert? Jetzt Stimme per Briefwahl abgeben

Wähler, die sich am Wahltag nicht am Wohnsitz aufhalten oder aus anderen Gründen ihr Wahlrecht nicht im Wahllokal wahrnehmen können, sollten vor der Wahl die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Diese kann nur bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden – schriftlich, mündlich oder per E-Mail. Viele Kommunen bieten den Online-Antrag auf ihrer Internetseite an. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich.  

Weitere Informationen können unter dem Stichwort „Landtagswahl“ auch unter www.smi.sachsen.de oder www.wahlen.sachsen.de sowie www.landratsamt-pirna.de/wahlen.html abgerufen werden.