06.10.2025 11:30
Nach einer dementsprechenden EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033. Bei vor 1999 ausgestellten Papierführerscheinen ist die Frist abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers, bei ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen ist die Frist abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bis zum 19. Januar 2025 waren Papierführerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1971 oder später aufgefordert, ihre alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Mit Ausnahme der Führerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren worden sind, sind damit alle Papierführerscheine nunmehr ungültig. Als nächstes sind die Besitzer der ersten Kartenführerscheine, welche in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt worden sind, aufgefordert, Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Das entsprechende Feld ist auf dem Kartenführerschein unter 4a zu finden. Papierführerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 sowie Besitzer von Kartenführerscheinen, deren Kartenführerschein nach 2001 ausgestellt worden ist, haben in der Regel noch etwas mehr Zeit für den Umtausch ihres Führerscheines.
Obwohl die Zeit noch ausreichend erscheint, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine frühzeitige Antragstellung bemühen. Denn deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Fahrerlaubnisbehörden durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen.
Die genauen Fristen für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Führerschein – zu finden.
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung, welche nicht älter als drei Monate ist)
• biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
• aktueller Führerschein
• Antrag „Umtausch in einen EU-Führerschein“ (Das Antragsformular kann unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html heruntergeladen werden)
• bei Papierführerscheinen: ggf. noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)
Hinweis zur Einreichung von Passbildern für Führerscheindokumente
Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Vorgabe nicht für die Fahrerlaubnisbehörde gilt, somit betrifft dies auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Anträge können schriftlich per Post oder persönlich mit oder ohne vorherige Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer Antragstellung per Post genügt die Übersendung von Kopien von Personalausweis und Führerschein. Persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde sind während folgender Öffnungszeiten möglich:
Mo.: 08:00 – 12:00 Uhr
Di.: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do.: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisbehörde Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Freital
Dresdner Straße 107
01705 Freital
Bei persönlicher Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde kann vereinbart werden, dass der neue Kartenführerschein gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 6,32 Euro, zuzüglich zur regulären Bearbeitungsgebühr von 26,50 Euro, direkt von der Bundesdruckerei nach Hause versandt wird.
Bei postalischer Antragstellung erhalten Bürgerinnen und Bürger nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages eine schriftliche Bearbeitungsbestätigung inklusive einer Kostenrechnung. Etwa zwei bis drei Wochen danach liegt der neue EU-Kartenführerschein dann in im jeweiligen Bürgerbüro des Landratsamtes, entweder in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz, zur Abholung bereit. Eine gesonderte Aufforderung, dass der Führerschein abgeholt werden kann, erfolgt dabei nicht. Eine telefonische Erkundigung beim nächstgelegenen Bürgerbüro des Landratsamtes ist möglich. Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit dieser ungültig gemacht werden kann. Auf Wunsch kann der alte Papierführerschein nach Entwertung dennoch behalten werden.
Telefonnummern der Bürgerbüros des Landratsamtes:
Zentrale Einwahl: 03501 515-0
Pirna: 03501 515-1136 oder -1133
Freital: 03501 515-1146 oder -1148
Dippoldiswalde: 03501 515-1141 oder -1147
Sebnitz: 035971 84-151 oder -154