Am Montag, dem 10. März 2025, hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und für die Projekte der Landkreisverwaltung, Leistungsempfänger und freien Träger wurde Planungssicherheit geschaffen.
Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis noch gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltssatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen fest und veranschlagt im Ergebnishaushalt einen negatives Gesamtergebnis von 29,4 Millionen Euro sowie einen Finanzierungsmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 25,4 Millionen Euro.
Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bestätigte der Kreistag den durch einen Änderungsantrag vorgeschlagenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35,41 Prozent und änderte damit den Haushaltsentwurf mehrheitlich ab. Der Landkreis hatte im seinem Haushaltsentwurf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent veranschlagt. Die Reduzierung des Umlagesatzes hat eine Reduzierung der Einnahmen um 7,1 Millionen Euro zur Folge. Die Kreisumlage ist eine von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Einzahlungen und wird beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie Gymnasialzuschüsse an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Außerdem übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für die Kommunen nicht wirtschaftlich leistbar wären, wie die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Darüber hinaus werden aus der Kreisumlage Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit finanziert.
Die Sozialausgaben haben sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Da der Landkreis keine eigenen Steuern erhebt, ist er von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches abhängig.
Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Dafür ist in der Haushaltssatzung ein Höchstbetrag in Höhe von 92 Millionen Euro festgesetzt.
Die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt rund 3,3 Millionen Euro.
Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts erfolgte in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen. Im Ergebnis der stattgefundenen Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
In der vorhergehenden Pressemitteilung wurde über eine Reihe von freiwilligen Aufgaben informiert, welche der Landkreis erfüllt. In diesem Teil der Haushalts-Serie wird die Finanzierung der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das Landratsamt betrachtet.
Schülerbeförderung
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisiert und finanziert als Träger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg für öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen freier Träger im Kreisgebiet.
Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Auszahlungen von rund 10,2 Millionen Euro. Darin sind keine finanziellen Mittel, welche durch die Sperrung der Elbbrücke Bad Schandau verursacht wurden, enthalten. Die Beförderungsunternehmen des Schülerspezialverkehrs sind vertraglich bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 gebunden. Aufgrund von gestiegenen Kraftstoffpreisen und der Erhöhung des Mindestlohns kommt es zu einer signifikanten Zunahme der Auszahlungsbeträge. Für 2025 werden in diesem Bereich zusätzliche Leistungen von rund 40.000 Euro beziffert.
Insgesamt stellt die Finanzierung des Schülerverkehrs eine Investition in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen dar, denn er gewährleistet eine sichere und zuverlässige Beförderung für Schülerinnen und Schüler, um ihnen den Zugang zur Bildung zu ermöglichen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt auf seinem Territorium die Trägeraufgaben und anteilige Finanzierung des ÖPNV-Angebotes für die Leistungen der Daseinsvorsorge im straßengebundenen ÖPNV wahr. Dabei fließen jährlich Mittel vom Freistaat Sachsen zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr ein, die zweckgebunden zugewiesen sind und vollständig an die Verkehrsunternehmen ausgereicht werden.
Unter Mitfinanzierung des Freistaates Sachsen leistet der Landkreis seit August 2021 den Verlustausgleich für die Ausgabe des Bildungstickets an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE). Seit Mai 2023 erhält der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Mittel zur Finanzierung des Deutschlandticket-Ausgleichs, welche ebenfalls an die RVSOE weitergeleitet werden.
Zurzeit erstellt die Landkreisverwaltung ein ÖPNV-Konzept für den Landkreis, in dem das vorhandene Angebot bewertet, Defizite aufgezeigt und Bedienstandards festgelegt werden sollen. Außerdem sind mögliche neue Antriebsformen und alternative Bedienformen zu beleuchten. Das Konzept selbst verursacht keine zusätzlichen Kosten. Vom Gutachter empfohlene Maßnahmen sind bei Umsetzungsempfehlung von den Gremien des Landkreises zu beschließen und die Kosten in die Haushaltsplanung einzuordnen. Das Konzept soll dem Kreistag im Juni vorliegen.
Des Weiteren gewährt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Erfüllung seiner Daseinsvorsorgeaufgaben und zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung mit ÖPNV-Leistungen auf der Basis von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Ausgleichsleistungen für den Busverkehr und die Kirnitzschtalbahn an die RVSOE. Ebenso hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die RVSOE mit der Durchführung des Linienverkehrs mit Fähren im Landkreis beauftragt und bezuschusst diese Leistungen auf der Grundlage eines Verkehrsvertrages.
Mit den entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen wurden die Voraussetzungen für ein attraktives und bezahlbares ÖPNV-Angebot im Rahmen der Daseinsvorsorge bis 2026 bzw. 2027 geschaffen. Der Landkreis plant für den Zeitraum ab 28. Mai 2026 eine Neuvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen an die RVSOE. Die Vorbereitungen zum Vergabeverfahren laufen seit Dezember 2024, das Vergabeverfahren wird juristisch begleitet. In der Sitzung des Kreistages am 10. März 2025 soll der entsprechende Beschluss gefasst werden.
In der Planung 2025 sind keine Aufwendungen/Auszahlungen enthalten, welche im Zusammenhang mit der Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau stehen. Die Aufwendungen für zusätzliches Fahr- und Fährpersonal sowie zusätzliche Kraftstoffkosten, die durch die Ausweitung der Betriebszeiten auf den Fähren und die Bereitstellung von Bussen auf beiden Elbseiten entstehen, werden ebenso wie die Einnahmeverluste durch die kostenlose Beförderung der Fahrgäste auf den Elbfähren Bad Schandau und Königstein, zurzeit durch die RVSOE getragen und betragen monatlich ca. 100.000 Euro. Für das Jahr 2025 ist damit zu rechnen, dass diese Kosten durch den Landkreis vorbehaltlich einer Finanzierung durch den Freistaat Sachsen vorläufig übernommen werden müssen.
Ausblick
Die Landesdirektion Sachsen war in den Prozess zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts eingebunden und der Landkreis stand mit der Aufsichtsbehörde im regelmäßigen Austausch. Im Ergebnis der Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.
Die Ausgaben für Leistungen im Bereich SGB XII (Sozialhilfen) und SGB VIII (Jugendhilfen) haben sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Der Landkreis erhebt keine eigenen Steuern und ist daher zum einen von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die Kreisumlage abhängig und gleichzeitig von Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches. Zur Deckung der Eigenanteile des Landkreises stehen keine Reserven mehr zur Verfügung und zur Erfüllung der Pflichtaufgaben müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund wird der Landkreis im Jahr 2026 voraussichtlich keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen können.
Um auf die dramatische Situation des Landkreises aufmerksam zu machen, wandte sich Landrat Michael Geisler und alle Fraktionen und einige Gruppen des Kreistages an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag mit dem Ziel, die kommunale Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
In der vorhergehenden Pressemitteilung wurde über eine Reihe von Pflichtaufgaben informiert, zu denen der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Teil der Haushalts-Serie werden die freiwilligen Aufgaben des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beleuchtet, die nicht originär in der Verantwortung der Landkreisverwaltung stehen. Hierzu zählen Aufgaben im Bereich Sport und Freizeit, Tourismus sowie Wirtschaftsförderung.
Burg Hohnstein
Im April 2019 fasste der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den Beschluss, die Burg Hohnstein in das Eigentum der Stadt Hohnstein zu übergeben. Auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2020 wurde zwischen dem Landkreis und der Stadt Hohnstein ein Vorvertrag über den Kauf und die Sanierung der Burg abgeschlossen. Das Eigentum an der Burg ist noch nicht auf die Stadt Hohnstein übergegangen, da die Erteilung des Zuwendungsbescheides für die Bundesmittel aus dem Bereich Kultur und Medien (BKM) aussteht. Die benötigten Kofinanzierungsmittel des Freistaates Sachsen in Höhe von rund 13 Millionen Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagt, die Beschlussfassung über den Haushalt des Freistaates ist noch ausstehend.
Mit dem Spatenstich am 21. August 2024 wurde der Beginn der Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts „Burggarten“ eingeleitet, die ersten Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung wurden im Dezember 2024 abgeschlossen. Im Oktober 2024 wurde die Kreisverwaltung durch Kreistagsbeschluss ermächtigt, die Beauftragung der förderfähigen Planungsleistungen der Leistungsphase 5 für das Vorhaben „2. Bauabschnitt Oberer Burghof und 3. Bauabschnitt Altes Schloss“ mitzutragen und das Vorfinanzierungsrisiko einzugehen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils des Freistaates Sachsen durch Haushaltsbeschluss über den Doppelhaushalt 2025/2026. Der Landkreis trägt einen Eigenanteil von rund 5,5 Millionen Euro.
Die Investitionen in die Burg Hohnstein tragen nicht nur zur Erhaltung des kulturellen Erbes des Landkreises bei, sondern fördern auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Region.
Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg (RSBB)
Auf Grundlage der durch die Wintersport Altenberg GmbH (WiA) vorgelegten Konzeption zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der RSBB wurde im Jahr 2024 ein Förderantrag beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid vom 10. September 2024 wurden dem Landkreis auf veranschlagte Gesamtkosten von rund 19,2 Millionen Euro Fördermittel von rund 15,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 bewilligt. Im Jahr 2025 sollen nun die vorbereitenden Planungsleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Planungen sollen 2026 beginnen. Die bauliche Realisierung ist ab 2027 vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant:
- Für den Neubau des Startgebäudes in Kurve 8 an der Jugendstarthöhe Rodeln wurden Fördermittel von rund 580.000 Euro bei Gesamtkosten von rund 725.000 Euro beantragt. Die Mittel von rund 70.000 Euro für die entsprechenden Planungsleistungen waren bereits im Jahr 2024 geplant. Die Realisierung der Maßnahme soll im Jahr 2025 erfolgen, sodass das Startgebäude für die Rodel-Junioren-Weltmeisterschaft Anfang 2026 genutzt werden kann.
- Weiterhin besteht die Notwendigkeit der Überdachung des Bahnkörpers in den Bereichen Kurve 12/13 und Kurve 15/16. Die Länge der geplanten Überdachungen beträgt ca. 260 Meter. Für die Maßnahmen soll 2025 ein Fördermittelantrag eingereicht werden und 2026 die Realisierung erfolgen.
- An der RSBB sind regelmäßige Investitionsmaßnahmen durchzuführen, um die steigenden Anforderungen an Sicherheit, Trainings- und Wettkampfbetrieb zu erfüllen. Für die Maßnahmen wird eine Förderung von 80 Prozent aus der Trainingsstättenförderung von Bund und Freistaat beantragt.
Die RSBB hat sich als wichtiger Standort im Leistungssport etabliert und leistet einen bedeutenden Anteil an der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Osterzgebirges.
Wirtschaftsförderung und Tourismus
Ziel der aktiven Wirtschaftsförderung ist die Weiterentwicklung des Landkreises zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung als herausragende Tourismusregion. Zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen tragen umfassende Betreuungsdienstleistungen und intensive Netzwerkarbeit bei. Dabei sind kontinuierlich strategische Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Um den Themen Wirtschafts- und Tourismusförderung ganzheitlich Rechnung zu tragen, ist der Landkreis Mitglied in verschiedenen Vereinen und Verbänden. Mit den Mitgliedsbeiträgen sowie weiteren Zuweisungen und Zuschüssen von insgesamt fast 400.000 Euro jährlich unterstützt der Landkreis deren wichtige Arbeit. Dies führt letztendlich zu einem positiven wirtschaftlichen Effekt, da es den Unternehmen, Vereinen und Verbänden dadurch möglich ist, ein Vielfaches an Fördermitteln zu akqurieren.
Durch diese Mitgliedschaften kann der Landkreis über eine entsprechende Gremien- und Arbeitsgruppenbeteiligung die Ergebnisse und Ziele strategischer Konzepte in die regionalen Netzwerke tragen. Gute Beispiele sind dabei das Leitbild für Berufliche Orientierung, Demografieleitbild Wirtschaft und Arbeit 2030, LEADER Entwicklungsstrategie der Regionalmanagements „Silbernes Erzgebirge“ und „Sächsische Schweiz“ sowie das Tourismusleitbild.
Mit den Zuschüssen von rund 190.000 Euro unterstützt der Landkreis im Jahr 2025 unter anderem den Landschaf(f)t Zukunft e. V., den GEOPARK Sachsen Mitte e. V. und das Projekt „Regionale Kooperation zur Entwicklung des europäischen Halbleiterstandortes Region Dresden“.
Der Landkreis beruft für die Instandhaltung der touristischen Rad- und Wanderwege ehrenamtliche Kreiswege- und Radwegewarte. Deren Entschädigungen sowie die Beschilderung entsprechender Wege betragen rund 16.900 Euro.
41.100 Euro werden für Mehrbedarfe bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen oder für Projekte zur Weiterführung von Projekten der Fachkräftesicherung und -gewinnung verwendet. Hierzu zählen das Welcome Center und das Koordinierungsbüro der regionalen Fachkräfteallianz.
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
Dies gilt auch für die Erfüllung einer Reihe von Pflichtaufgaben, für die der Landkreis zuständig ist und welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Wesentlichen betrifft das die Bereiche Gesundheitswesen, Bildung, ÖPNV, Infrastruktur und Soziales. Als Träger von Berufs- und Förderschulen ist der Landkreis außerdem verantwortlich für den Erhalt und den Ausbau dieser Schulgebäude. Auch für die Unterhaltung und den Bau von Kreisstraßen ist das Landratsamt mit seiner Straßenbaubehörde zuständig.
Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen an den landkreiseigenen Schulen
Für die Immobilienverwaltung der landkreiseigenen Schulgebäude werden je Haushaltsperiode Aufwendungen zur Bewirtschaftung und Sicherstellung des Schulbetriebs eingeplant. Insgesamt sind 18 Schulgebäude mit ihren Nebenstellen, in denen rund 6.500 Schülerinnen und Schüler lernen, in Verantwortung der Landkreisverwaltung instandzuhalten und zu modernisieren. Dabei sind die Ausgaben für Wartung und Prüfung bei technischen Anlagen, wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Klimatechnik oder Gebäudeleittechnik in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was den Landkreis vor enorme Herausforderungen stellt. Hinzu kommen Mehraufwendungen im Zuge der Digitalisierung.
Aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden in den letzten Jahren vorwiegend unabweisbare Maßnahmen durchgeführt. Für 2025 sind über unabwendbare Reparaturen hinaus wieder Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen geplant. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- Die Sanierung von Haus 2 der Wilhelmine-Reichard-Schule Freital mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll durch Fördermittel der Sächsischen Aufbaubank finanziert werden. Bei Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Planungen mit den noch verfügbaren Mitteln fortgesetzt und die ersten Bauleistungen ausgeschrieben sowie beauftragt werden, um den Beginn der Baumaßnahme im Jahr 2026 zu sichern. Für 2025 sind Eigenmittel von 120.000 Euro eingeplant, in den Jahren 2026 bis 2029 insgesamt 3,9 Millionen Euro.
- Von 2022 bis 2024 wurde der erste Bauabschnitt des Brandschutzkonzepts an der Uhrmacherschule in Glashütte, einem Nebenstandort des BSZ Freital, umgesetzt. Offene Maßnahmen im Mittelbau des Schulgebäudes, wie die Ertüchtigung des Fluchtweges im Dachgeschoss und die Erneuerung des Sanitärstrangs, sollen 2025 mit 211.000 Euro fortgesetzt werden. Der Abschluss der Arbeiten ist für 2026 geplant. Dafür sind Gesamtkosten in Höhe von 511.000 Euro vorgesehen.
Diese Investitionen sind notwendig, um den aktuellen Standards gerecht zu werden und Kindern und Jugendlichen optimale Lernbedingungen zu schaffen.
Aufgabenerfüllung im Rahmen der Straßeninfrastruktur
Der Landkreis ist für die Unterhaltung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig. Bund und Land beteiligen sich anteilig an den Kosten.
Die Straßenmeistereien stellen den Betrieb und die Unterhaltung des Straßennetzes sicher. Dazu gehören der Winterdienst, die Grün-/Gehölzpflege und Asphalt(flick)arbeiten genauso, wie die Unterhaltung der Straßenausstattung (z. B. Bauwerke, Entwässerungsanlagen, Schutzplanken) und der Verkehrstechnik (Ampeln, Verkehrszeichen usw.). Zum Aufgabenumfang zählt ebenfalls die Beschaffung und Unterhaltung der dafür notwendigen Fahrzeuge und Geräte. All dies hat ein gemeinsames Ziel: die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den Bundes-, Staats und Kreisstraßen im Landkreis.
Insbesondere für die winterdienstliche Betreuung des Streckennetzes sind enorme Aufwendungen zu tätigen. Auch die Kosten für Reparaturen bzw. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sind deutlich gestiegen. Hinzu kommen die klimatischen Veränderungen, die sich beispielsweise durch Unwetter, Baumsterben und Straßenschäden auf die Unterhaltungsaufgabe des Landkreises auswirken.
Jährliche Zuweisungen aus dem Straßenlastenausgleich in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro und ein pauschaler Zuweisungsbetrag von 1,6 Millionen Euro decken zuzüglich der Eigenmittel des Landkreises unter anderem die Kosten für die Durchführung von geplanten Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Investitionen an Kreisstraßen
Der Landkreis erhält jährlich Zuweisungen vom Freistaat Sachsen aus dem Kommunalen Straßenbaubudget gemäß § 20b Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) auf Grundlage einer einzureichenden Prioritätenliste. Die Zuweisung wird im Jahr 2025 für den Beginn von investiven Straßenbaumaßnahmen verwendet. Für die beiden Maßnahmen Ortsdurchfahrt Ottendorf bei Sebnitz und den Ersatzneubau einer Stützwand in Glashütte sollen Zuwendungen für 2025 beantragt werden:
- Der 3. Bauabschnitt der K 8738 Ortsdurchfahrt Ottendorf umfasst die Erneuerung der nach den ersten zwei Bauabschnitten noch verbliebenen Strecke von 675 Metern Länge als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Sebnitz und dem Abwasserzweckverband (AZV) Sebnitz. Insgesamt fließen Eigenmittel von 714.000 Euro in die Kreisstraße. Geplant ist der Bau für 2025/2026.
- Eine stark geschädigte Natursteinstützwand an der K 9026 in Glashütte soll durch eine neue Stützwand ersetzt werden. Außerdem wird in dem Bereich die Straße grundhaft erneuert und in Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Glashütte ein neuer Gehweg errichtet. Der Landkreis hat 1,9 Millionen Euro Eigenmittel eingeplant.
Folgende Maßnahmen bis 2026 sind bereits in die Hauhaltplanung aufgenommen:
- Eine Stützwand in Rathmannsdorf, im Zuge der K 8737, erfordert eine vollständige Erneuerung und Verlängerung auf Grund des steil abfallenden Geländes. Insgesamt fallen Eigenmittel in Höhe von 174.000 Euro an. Die Planung wird in diesem Jahr weitergeführt, der Baubeginn ist für 2026 avisiert.
- Mit Start der Entwurfsplanung ab 2025 für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 8756 bei Breitenau sind bis 2027 rund 880.000 Euro Eigenmittel veranschlagt. Der Bau ist für 2026/2027 geplant.
- Eigenmittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro werden im Jahr 2025 für den ersten Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hirschbach K 9023 eingesetzt. Der Bau begann im Jahr 2024 mit Mitteln des Kommunalbudgets 2024 und soll dieses Jahr fertiggestellt werden.
Die Erfüllung von Pflichtaufgaben durch den Landkreis ist von zentraler Bedeutung für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es unerlässlich, dass die Landkreise auch in Zukunft die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Jedoch tragen auch freiwillige Aufgaben einen entscheidenden Beitrag zur Lebensqualität der Bevölkerung unserer Region bei. Über diese Aufgaben, die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und deren Bedeutung für den Landkreis und seine Menschen wird in der nächsten Woche informiert.
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
Dennoch war es trotz Ausschöpfung aller Einnahmequellen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen des Freistaates Sachsen nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltsatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2025 fest und veranschlagt Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 452 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Auszahlungen von rund 462 Millionen Euro. Somit entsteht dem Landkreis letztendlich ein Defizit von rund 10 Millionen Euro.
Den Ausgaben des Landkreises stehen begrenzte Einnahmen gegenüber. Zur eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben wurde im Freistaat ein Finanzausgleichsystem mit einem Verteilungsprinzip entwickelt, welches allen Ebenen (Städte/Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte) einen ausreichenden finanziellen Ausgleich bringen soll.
Die Mittel des Finanzausgleiches setzen sich zusammen aus
- Anteilen des Freistaates an der Einkommenssteuer,
- Anteilen des Freistaates an der Umsatzsteuer sowie
- Bundesergänzungszuweisungen.
Die Einnahmen des Landkreises setzen sich hauptsächlich aus Zuweisungen und Zuschüssen, Kostenerstattungen, öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie der Kreisumlage zusammen. Rund 54 Prozent aller Einnahmen sind dabei Zuweisungen des Freistaates Sachsen, Kostenerstattungen durch Bund und Land sowie Leistungsentgelte.
Kreistag legt Höhe der Kreisumlage fest
Die Landkreise dürfen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz zur Deckung des Finanzbedarfes von ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben. Da es auf der kommunalen Ebene ein breiteres Spektrum an Einnahmen, beispielsweise durch Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige kommunale Abgaben gibt, die Landkreise jedoch keine eigenen Steuereinnahmen erzielen können, werden diese über den Finanzausgleich an den gemeindlichen Steuereinnahmen beteiligt. Die Kreisumlage soll dabei zwei Funktionen erfüllen: Zum einen werden mit Hilfe der Kreisumlage kommunale Aufgaben finanziert, zum anderen führt diese der Landkreis zweckmäßig aus, um die Einwohner im Landkreis gleichmäßig zu versorgen. Dazu gehören insbesondere die Leistungen der Jugendhilfe und Sozialleistungen, bspw. um die Lebenssituationen der Bürger ohne oder mit geringem Einkommen zu verbessern oder Menschen mit Behinderung den Alltag zu erleichtern.
Die Höhe der von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Kreisumlage legt der Kreistag fest. Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht auf Grund der strukturell schwierigen Lage des Landkreises und der zu finanzierenden Aufgaben einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent vor. Das bedeutet gegenüber des vorherigen Planungszeitraumes eine Erhöhung um 2,51 Prozent.
Vor der Entscheidung zur Erhöhung der Kreisumlage hat die Landkreisverwaltung die finanziellen Verhältnisse der Kommunen des Landkreises überprüft. Dazu wurden vorliegende Informationen zur Entwicklung der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sowie Daten des Frühwarnsystems betrachtet. Außerdem beteiligten sich 33 der 36 Kommunen an einer Online-Abfrage, welche im Ergebnis dem überwiegenden Teil der Kommunen für das Jahr 2025 eine ausreichende Liquidität auch nach der Erhöhung der Kreisumlage attestierte.
Das wird aus der Kreisumlage mitfinanziert
Aus der Kreisumlage werden zahlreiche Aufgaben bestritten, die der Landkreis für die Kommunen übernimmt.
Einzahlungen aus der Kreisumlage werden beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie des Gymnasialzuschusses an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Weiterhin finanziert der Landkreis aus der Kreisumlage den ÖPNV im notwendigen Umfang der Daseinsvorsorge und ist als Träger der Schülerbeförderung für ein ausreichendes und zumutbares Angebot für den Schülerverkehr im ÖPNV verantwortlich.
Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für eine einzelne Kommune wirtschaftlich nicht leistbar wären, so zum Beispiel die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Zahlreiche weitere Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit werden ebenso aus der Kreisumlage finanziert. Für die Förderung der freien Jugendhilfe beinhaltet der Haushaltsplan des Landkreises 2,6 Millionen Euro, davon 1,8 Millionen Euro aus Eigenmitteln. Dabei wird sich an den Personal- und Sachkosten zur Umsetzung von Projekten in der Jugendhilfe beteiligt. Im Bereich Hilfen zur Erziehung leistet der Landkreis 32,6 Millionen Euro aus Eigenmitteln, insbesondere für Aufwendungen für Heimunterbringung.
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht mit einer Verbesserung der Einnahmesituation zu rechnen und es sind Finanzierungslücken in wachsenden zweistelligen Millionenbeträgen zu erwarten. Aus diesem Grund wird in den Jahren ab 2026 der von den Kommunen zu leistende Kreisumlagesatz erneut zu überprüfen sein.
Am 10. März 2025 wird der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in öffentlicher Sitzung über die Haushaltssatzung mit den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beraten. Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen.
Die Haushaltsatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2025 fest und veranschlagt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 452 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 462 Millionen Euro. Somit entsteht dem Landkreis ein Defizit von rund 10 Millionen Euro.
Folgende fünf Aufgabenbereiche, die für die Leistungserbringung der Landkreisverwaltung von enormer Bedeutung sind, wurden im Haushaltsentwurf berücksichtigt:
Jugend / Bildung
Mit der Aufgabenwahrnehmung im Bereich Jugend und Bildung verfolgt der Landkreis das Ziel, den Schülern gute Bildungschancen für das spätere Berufsleben zu eröffnen und sie in die Lage
zu versetzen, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Mithilfe dieser jungen Fachkräfte kann die Region die Gelegenheit nutzen, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Verwaltung steht jedoch durch die Erbringung von Anspruchsleistungen im Bereich der Jugendhilfe vor einer großen Herausforderung, da in den letzten Jahren die Aufwendungen und Auszahlungen für Heimunterbringung stark gestiegen sind. Allein für die Themen Kinder-, Jugend- und Familienprävention, Hilfen zur Erziehung und Schülerbeförderung muss der Landkreis Eigenmittel in Höhe von rund 42 Millionen Euro aufbringen.
Ordnung / Sicherheit / Bevölkerungsschutz
Weitere wichtige Aufgaben des Landkreises sind die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Gefahrenabwehr mit bedarfsgerechter Ausstattung für kurze Hilfsfristen. Für Rettungsdienst sowie Katastrophen- und Zivilschutz und Brandschutz schlagen rund 8 Millionen Euro Eigenmittel des Landkreises zu Buche. Mit diesem finanziellen Aufwand wird die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der im Landkreis weitaus ländlich geprägten Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports, die Erstellung einer Rettungsdienstbedarfsplanung und die Vorbereitung der Bewältigung von größerem Schadensereignissen erbracht. Ein weiterer Schwerpunkt wird im Vollzug der Aufgaben als untere Katastrophenschutzbehörde, insbesondere in der Vor-Ort-Kontrolle der vorgehaltenen Fahrzeuge sowie der jährlich durchzuführenden Alarmierungs- und Planübungen gesehen. Das beinhaltet Aufgaben wie die Vorbereitung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadenslagen und Katastrophen, die Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten, Mitwirkung bei der dringlichen vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden sowie Krisen- und Notfallvorsorge.
Infrastruktur und Förderung des ländlichen Raumes
Zur Stärkung und Stabilisierung der Wirtschaftstätigkeit kommt der Infrastruktur eine bedeutende
Rolle zu. Daher sind die Unterhaltung der Kreisstraßen und der öffentliche Personennahverkehr wichtige Aufgaben. Auch während des aktuellen Trends zur Abnahme der Bevölkerungszahl und des steigenden Durchschnittsalters muss die Schülerbeförderung und die Stabilisierung der persönlichen Mobilität gewährleistet werden. Dies dient der Förderung der ländlichen Entwicklung und der Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Besonders in diesen Regionen bildet der Tourismus ein wesentliches Standbein der Wirtschaftsentwicklung und bedarf daher entsprechender Unterstützung. Dafür stellt der Landkreis rund 24 Millionen Euro Eigenmittel zur Unterstützung der Wirtschaftsförderung und des Tourismus, der ländlichen Entwicklung, des öffentlichen Personennahverkehrs und zum Bau von Kreisstraßen bereit.
Integration und soziale Teilhabe
Die Themen Integration und Teilhabe sind ein weiterer Schwerpunkt der Landkreisaufgaben. Die dafür notwendigen Ausgaben werden mit rund 20 Millionen Euro Eigenmittel veranschlagt. Ziel ist die Schaffung eines Rahmens zur dauerhaften Reduzierung von Arbeitslosigkeit. Herausfordernd dabei ist, dass mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Lebensunterhalt für die Menschen gewährleistet wird, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die Förderung sozialer Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sowie die Etablierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten sollen nachhaltig wirkende und unterstützende Hilfen darstellen.
Moderne Verwaltung
Die vielfältigen Aufgaben der Landkreisverwaltung erfordern eine moderne, gut ausgebildete und leistungsfähige Verwaltung. Besonders anspruchsvoll werden in den kommenden Jahren die Anforderungen an die Digitalisierung. Neben rein internen Projekten, wie der weitergehenden Einführung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems sowie eines elektronischen Rechnungsworkflows, sind auch externe Zugänge zu schaffen. So ist der Landkreis seit 2019 verpflichtet elektronische Rechnungen zu verarbeiten und ab 2022 eine Vielzahl von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz elektronisch anzubieten. Diese Projekte bewirken
tiefgreifende prozess- und ablauforientierte Veränderungen, für die jeder Bereich der Landkreisverwaltung Eigenmittel aufbringt.
Die vorgenannten Aufgabenbereiche sind entscheidend für den Fortschritt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Durch einen gezielten Finanzierungsplan mithilfe der Haushaltssatzung können die verschiedenen Bereiche gestärkt werden, was letztendlich der gesamten Gemeinschaft zugutekommt.
Um einen tieferen Einblick in die Finanzlage der Landkreisverwaltung zu gewähren, wird es in den kommenden Tagen weitere Pressemitteilungen zum Finanzhaushalt 2025 und den damit verbundenen Ausgaben geben. Die folgenden Pressemitteilungen beschäftigen sich mit der Thematik der Kreisumlage, Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Landkreisverwaltung sowie finanziellen und konzeptionellen Herausforderungen und dienen zur transparenten Kommunikation des anstehenden Haushaltsplans.
Der Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler, sowie die in der Anlage aufgeführten Fraktionen und Gruppen des Kreistages haben jetzt eine gemeinsame Resolution an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag unterzeichnet. Darin wird die dramatische Finanzsituation des Landkreises dargelegt und sieben Forderungen formuliert mit dem Ziel, die kommunale Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
„Dieses Ziel hat oberste Priorität“, hält Landrat Michael Geisler fest. „Wir brauchen eine dauerhafte Finanzausstattung, mit der wir unsere Aufgaben erfüllen und Investitionen tätigen können. Weitere Aufgabenübertragungen sind nicht mehr vertretbar – und das gilt nicht nur für uns. Es ist dringend erforderlich, dass sich der Freistaat intensiver und strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten beteiligt.“
Wird nicht rechtzeitig gegengesteuert, müssen die sächsischen Landkreise ab dem Jahr 2025 mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von über 500 Mio. Euro rechnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird in diesem Jahr voraussichtlich letztmalig in der Lage sein einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen und vom Kreistag beschließen zu lassen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schließt sich mit seiner Resolution den Landkreisen Bautzen und Nordsachsen an, die bereits im vergangenen Jahr auf die schlechte Finanzausstattung der Landkreise und Kommunen gegenüber dem Freistaat Sachsen hingewiesen und sich mit entsprechenden Resolutionen an die Staatsregierung und den Landtag gewandt hatten.
Anlage:
Resolution des Landkreises Sächsische Schweiz–Osterzgebirge zur aktuellen Finanzlage
Der Landrat sowie die Fraktionen und Gruppen des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterzeichnen folgende Resolution mit den Forderungen an die sächsische Staatsregierung und die Fraktionen des sächsischen Landtages für die Legislaturperiode 2024 - 2029.
Die Landkreise in Sachsen sind seit langem strukturell unterfinanziert. Das Jahr 2023 konnten die Landkreise nur dank kurzfristiger Rettungspakete des Freistaates insgesamt mit einer schwarzen Null abschließen. Das Jahr 2024 wird voraussichtlich mit ca. 300 Mio. EUR Defizit abschließen. Der Finanzierungsbedarf der Soziallasten steigt pro Jahr um ca. 120 Mio. EUR allein für die Landkreise. Hinzu kommen Kostensteigerungen bei Personal, ÖPNV und weiteren Aufgabenbereichen. Wird nicht rechtzeitig gegengesteuert, ist ab 2025 mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von 500 Mio. EUR und aufwärts zu rechnen.
Die im Kreistag am 02.12.2024 vorgestellten Eckwerte für den Haushalt 2025 weisen einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt i. H. v. 17,2 Mio. EUR aus. Die Ergebnisrücklagen sind nach dem Ausgleich nahezu aufgebraucht. Mittelfristig wird mit einem Aufwuchs einschließlich der Fortschreibung der nicht ausgeglichenen Fehlbeträge des Fehlbetrages bis 2028 i. H. v. 88,1 Mio. EUR gerechnet. Selbst die Streichung aller freiwilligen Leistungen von Sportförderung über Wirtschaftsförderung, Jugendberufshilfe, Volkshochschule i. H. v. insgesamt 1,86 Mio. EUR im Jahr 2025 würde nicht zum Ausgleich des Kreishaushaltes führen. Die unzureichende Finanzierung der Landkreise darf jedoch nicht dazu führen, dass jene Dinge zerstört werden, die die Gesellschaft zusammenhalten.
Deshalb muss der Freistaat Sachsen das umsetzen, was der FAG-Kompromiss versprochen hat: die dauerhafte und strukturelle Lösung der finanziellen Probleme der sächsischen Landkreise und damit die Wiederherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit, spätestens ab dem Jahr 2027.
Daher ergeht der nachfolgende Appell an die sächsische Staatsregierung und die Fraktionen des sächsischen Landtages.
- Der Landrat und die Fraktionen sowie Gruppen des Kreistages appellieren an die neue Staatsregierung und den neuen Landtag, Aufgaben und Standardabbau sowie die Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung zu ihrer obersten Handlungsmaxime in der aktuellen Legislaturperiode zu machen.
- Die Landkreise in Sachsen stehen finanziell am Abgrund. Weitere Aufgabenübertragungen an die Kreisebene ohne finanziellen Ausgleich (100 Prozent) müssen daher unterbleiben.
- Die Landkreise benötigen eine dauerhafte Finanzausstattung, die ihrem Aufgabenstand entspricht und Investitionen ermöglicht. Dabei darf sich der Freistaat nicht aus seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung zur Sicherstellung einer aufgabenadäquaten finanziellen Ausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise ziehen. Der Bund soll angehalten werden, durch ihn übertragene Aufgaben, gerade im Sozialbereich, ausreichend zu finanzieren. Dennoch liegt die Letztverantwortung beim Land.
- Wir fordern daher, dass sich der Freistaat strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten intensiver beteiligt.
- Die Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts und die Ausschöpfung rechtsaufsichtlicher Ermessensspielräume sind notwendig, jedoch kein Ersatz für eine adäquate finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene.
- Die Grundsätze des kommunalen Finanzausgleiches mit der regelgebundenen Einnahmeverteilung zwischen Freistaat und den Kommunen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz sowie der hohe Freiheitsgrad der allgemeinen Schlüsselzuweisung sollten beibehalten werden. Die finanzielle Stärkung der Landkreise muss daher außerhalb des bewährten Finanzausgleiches erfolgen.
- Die Ausweitung pauschaler Zuweisungen bei gleichzeitiger Reduzierung entsprechender Förderprogramme ist dringend erforderlich, um Kommunen mehr Flexibilität bei der Umsetzung lokaler Projekte zu ermöglichen. Die pauschalen Budgetansätze im kommunalen Straßenbau für Unterhaltung, Instandsetzung und Investitionen sind zu verstetigen.
Die von uns in den Punkten 1 – 7 vorgebrachten Bitten und Forderungen haben vor allem den Zweck, unseren Landkreis kurzfristig in die Lage zu versetzen, seine Liquidität ausreichend steuern zu können. Allerdings betonen wir auch, dass wir mittel- und langfristig ein strukturelles Ausgabeproblem haben. Daher wünschen wir uns von der Sächsischen Staatsregierung grundlegende Reformen, die die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wieder betonen und herstellen. Soweit notwendig, sind die nötigen Reformen auch gegenüber der Bundesregierung klar zu formulieren.
Der Landrat und die Fraktionen sowie Gruppen des Kreistages betonen die Bedeutung der Investitionen in öffentliche Infrastrukturen. Nicht nur der Freistaat sollte dazu mit einer dauerhaft hohen Investitionsquote beitragen, sondern auch auf Bundesebene die Finanzierung der Landkreise stärken. Die kommunale Ebene muss wieder in die Lage versetzt werden, Investitionen in die kommunale Infrastruktur verstärkt tätigen zu können.
gezeichnet
Landrat Michael Geisler
Vertreter der Fraktionen AfD, CDU, Freie Wähler/FDP, BSW, SPD/Grüne
Vertreter der Gruppen Konservative Mitte, Freie Sachsen